Immer wieder kommt es vor, dass Diplomaten in Deutschland in Unfälle verwickelt sind. Jetzt kam es sogar zu einem tödlichen Unfall. Der Verursacher ist ein Diplomat aus Saudi-Arabien - und kann derzeit nicht belangt werden, weil er vor Strafverfolgung geschützt ist.
Der Fall Neukölln: Tödlicher Unfall durch saudischen Diplomaten
Passiert ist dieser Fall jetzt in der Hermannstraße im Berliner Bezirk Neukölln. Dachdecker Michael E. (55) fuhr seit 25 Jahren täglich die Strecke, auf der er jetzt zu Tode kam. Neukölln - Ein Porsche steht im absoluten Halteverbot - der Fahrer öffnet die Tür. Zu plötzlich für einen Radler! Er stürzt und stirbt an seinen Kopfverletzungen. Doch der Porsche-Fahrer wird in Deutschland nicht bestraft - er ist ein saudischer Diplomat!
Laut ersten Erkenntnissen der Polizei soll der Diplomat am Dienstagabend die Fahrertür seines im Halteverbot geparkten Diplomatenautos unvermittelt geöffnet haben. Ein Radfahrer konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen. Das 56-jährige Opfer stürzte, wurde schwer am Kopf verletzt und starb am Mittwoch in einem Krankenhaus.
Normalerweise würde nun wegen fahrlässiger Tötung ermittelt, sagte ein Polizeisprecher. Doch wegen der diplomatischen Immunität droht ihm hier keine Strafe.
Marina E., die Ehefrau des Opfers, hat dafür kein Verständnis. Zu BILD sagt sie: „Es ist mir egal, ob das ein Diplomat war oder nicht. Er soll dafür seine gerechte Strafe bekommen.“
Am Donnerstagabend gedachten laut Polizei rund 250 Radfahrer und die Familie von Michael E. an der Unfallstelle. Auch Bezirksbürgermeisterin Franziska Giffey war gekommen. Die Teilnehmer der Mahnwache legten neben einem weißen Fahrrad auch Blumen nieder und zündeten Kerzen an.
Diplomatische Immunität: Schutz vor Strafverfolgung
Diplomaten werden umfangreiche Immunitätsrechte eingeräumt. Sie sind jedoch nicht als Privilegien gedacht, die sie nach Beliebigkeit ausnutzen können: Die strafrechtliche Immunität soll sie vor der Willkür staatlicher Exekutivorgane schützen.
Geregelt ist der Diplomatenstatus im „Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen“ (WÜD). Das Abkommen ist ein völkerrechtlich bindender Vertrag, der am 24. April 1964 in Kraft trat.
Welche wichtigen Sonderrechte genießen Diplomaten?
- Diplomaten genießen Immunität vor der Strafgerichtsbarkeit, Zivil- und Verwaltungsgerichtsbarkeit des Staates des Empfangsstaates
- Diplomaten dürfen weder festgehalten noch verhaftet werden
- Personen mit Diplomatenstatus sind nicht verpflichtet, als Zeugen auszusagen
- Zur Unverletzlichkeit der Person des Diplomaten zählen auch seine Wohnung, Familienmitglieder und zum Teil auch angestelltes Personal
- Durchsuchungen, Beschlagnahmungen, Pfändungen und Vollstreckungen sind ebenfalls nicht gestattet
- Diese Bestimmungen gelten auch für Unterlagen, Korrespondenz und das Vermögen des Diplomaten
- Diplomaten sind von allen staatlichen, regionalen und kommunalen Steuern befreit. Dazu zählen auch Zölle für Gegenstände des amtlichen oder persönlichen Gebrauchs
Ausnahmen und Voraussetzungen der Immunität
Es gibt jedoch auch Ausnahmen und bestimmte Voraussetzungen, unter denen ermittelt wird. Denn die Immunität gilt nicht überall. Zudem kann sie aufgehoben werden.
Wann verliert die Immunität ihre Wirkung?
- Die Immunität vor der Gerichtsbarkeit gilt für den Empfangsstaat, nicht jedoch für den Entsendestaat
- Der Entsendestaat kann durch eine ausdrückliche Erklärung die Immunität aufheben
Bei strafrechtliche relevanten Verdachtsmomenten wie Körperverletzung, Unfallflucht oder Trunkenheitsfahrten beantragt das Auswärtige Amt in besonders schweren Fällen die Aufhebung der Immunität oder fordert die Abberufung des Diplomaten.
Das Auswärtige Amt hat inzwischen von Saudi-Arabien eine Stellungnahme zu dem tödlichen Fahrrad-Unfall in Berlin verlangt, in die ein saudischer Botschaftsangehöriger verwickelt ist.
Eine Sprecherin des Auswärtigen Amtes sagte, das Ministerium habe eine „Verbalnote an die Botschaft gesandt mit der Bitte um Stellungnahme“.
Die saudi-arabische Botschaft zu BILD: „Mit großer Bestürzung haben wir von dem tragischen Unfall in Neukölln erfahren. Wir stehen im engen Austausch mit dem Auswärtigen Amt. Im Namen der saudischen Botschaft möchten wir den Angehörigen des Verstorbenen unser tief empfundenes Beileid aussprechen.“
BILD erfuhr: Wenn die Untersuchung die Schuld des Diplomaten ergibt, ist er seinen Job an der Botschaft los, muss zurück nach Saudi-Arabien. Und: Angeblich plant die Botschaft künftig eine Null-Toleranz-Politik gegenüber saudi-arabischen Diplomaten, die hier die Verkehrsregeln verletzen.
Verkehrsdelikte von Diplomaten in Berlin: Ein wachsendes Problem
► Die Zahl der in Berlin gezählten Verkehrsdelikte von Diplomaten steigt seit Jahren. Allein 2016 wurden nach Angaben des Auswärtigen Amts 22 880 Delikte gezählt.
In Berlin kommt es jährlich zu Tausenden Verkehrsverstößen von Diplomaten, die nicht verfolgt werden dürfen. Laut der Innenbehörde wurden 2018 insgesamt 21.714 Verkehrsordnungswidrigkeiten gemeldet.
Laut der Innenbehörde wurden 2015 insgesamt 24.114 Verkehrsdelikte für Kraftfahrzeuge mit Diplomatenkennzeichen registriert, 2016 waren es 22.880.
Demnach waren damals rund 2800 Fahrzeuge mit diplomatischen Sonderkennzeichen in Berlin zugelassen. Die häufigste Ordnungswidrigkeit 2015 sei Falschparken gewesen, gefolgt von zu schnellem Fahren.
2017 waren die Angehörigen des Diplomatischen Corps in 74 Verkehrsunfälle verwickelt, 14 mehr als im Jahr zuvor. Bei 26 dieser Unfälle (2016: 25) gab es Personenschäden. Erstmals seit Jahren wurde ein Mensch durch einen Diplomaten getötet, nämlich der Radfahrer. Sechs Menschen wurden schwer (3) und 19 leicht verletzt (25). Bei 47 Unfällen fuhren die Diplomaten davon, also bei zweidrittel aller Fälle. 2016 beging „nur“ die Hälfte der Diplomaten Unfallflucht.
Bußgeldbescheide dürfen nicht einmal an eine Botschaft zugestellt werden. „Diplomatische Immunität schließt jede inländische Strafverfolgung aus“, teilt der Senat mit. Das gilt für den Botschafter ebenso wie für den Pförtner. Unfallflucht wird ebenso wenig geahndet wie Alkohol am Steuer. Ein Diplomat darf sogar den Alkoholtest ablehnen, nur ausweisen muss er sich.
Tabelle: Anzahl der Verkehrsdelikte von Diplomaten in Berlin
| Jahr | Anzahl der Verkehrsdelikte |
|---|---|
| 2005 | 6.908 |
| 2010 | ca. 15.000 |
| 2015 | 24.114 |
| 2016 | 22.880 |
| 2018 | 21.714 |
Reaktionen und Konsequenzen
Nach dem Unfall hat die Botschaft von Saudi-Arabien ihre Anteilnahme ausgedrückt und erklärt, im Kontakt mit dem Auswärtigen Amt zu stehen.
Das Auswärtige Amt schickte eine Verbalnote an die Botschaft Saudi-Arabiens und bat um eine Stellungnahme zu dem Fall. „Überlegungen zur etwaigen Ergreifung gesandtschaftsrechtlicher Schritte können frühestens angestellt werden, wenn die erbetene Stellungnahme vorliegt und die polizeilichen Ermittlungen abgeschlossen sind“, hieß es aus dem Amt.
Die Schritte, die das Auswärtige Amt in strafrechtlichen Fällen wie etwa Unfallflucht, Körperverletzung oder Trunkenheit am Steuer einleiten könnte, sind aufgrund des diplomatischen Schutzes allerdings begrenzt. Als schärfste Maßnahme den Betroffenen einseitig zur Persona non grata erklären - zur "unerwünschten Person". In einem solchen Fall müsste der Diplomat beziehungsweise Konsularbeamte in einer bestimmten Frist das Gastland verlassen, zudem wäre auch seine eventuell in Deutschland lebende Familie von der Ausreise betroffen.
Saudi-Arabien will offenbar der Familie des am 14. Juni in der Neuköllner Hermannstraße tödlich verunglückten Radlers Michael E. eine finanzielle Entschädigung zahlen.
Einen Monat später musste der Diplomat Deutschland auf Druck des Auswärtigen Amtes verlassen. So hart war seit 2004 nicht mehr reagiert worden. Damals hatte der bulgarische Botschafter alkoholisiert einen Polizisten angefahren und verletzt.
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