Trotz der Bemühungen um eine Harmonisierung der Verkehrsregeln gibt es immer wieder nationale Sonderregelungen - nicht nur in Südeuropa, sondern auch in Deutschland. Denn anders als in Rest-Europa dürfen hierzulande leistungsstarke Dreirad-Roller nicht nur mit dem Motorradführerschein gefahren werden. Vielmehr haben auch alle Pkw-Führerscheinbesitzer unbeschränkten Zugang zum Dreirad-Kosmos, ganz gleich, mit welcher Motorleistung das jeweilige Fahrzeug versehen ist.
Führerschein Klasse B und Dreirad-Roller
Inhaber der Fahrerlaubnis der Klasse B, die mindestens 21 Jahre alt sind, dürfen im Inland dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW / 24 PS führen. Dazu zählen beispielsweise die beliebten Piaggio MP3-Modelle oder Peugeots Metropolis, die mit 39 respektive 36 PS antreten. Lediglich wer die Fahrlizenz-B-Prüfung erst nach dem 19. Januar 2013 abgelegt hat, muss mindestens 21 Jahre alt sein um den mp3 500 zu bewegen. Wer jünger ist, darf dreirädrige Kraftfahrzeuge bis maximal 15 kW bedienen.
Dieses gilt aber ausschließlich in Deutschland - wer mit seinem starken Dreirad ins Ausland fährt, braucht den Motorradführerschein der Klasse A.
Die Besonderheiten der Dreirad-Roller
Schräglage fahren ohne Motorradführerschein, ohne Erweiterung des Autoführerscheins und ohne Leistungsgrenze? Das geht. Und ist dank der Dreirad-Roller nicht einmal begrenzt auf 125 Kubik Hubraum.
Dreirad-Roller sind vor allem für Autofahrer interessant, da hierfür der Autoführerschein Klasse B ohne Erweiterung ausreichend ist. Aber auch für Roller- und Motorradfahrer, die besonderen Wert auf Sicherheit legen, könnte das Konzept vor allem für Herbst und Winterfahrten eine Überlegung wert sein.
Die Geschichte der Führerscheinregelung für Dreirad-Roller
Den Dreh, wie aus den bis dato Motorradführerschein-pflichtigen Piaggio MP3 -Roller, Fahrzeuge für die Führerscheinklasse B werden, entdeckte 2006 ein unabhängiger Roller-Spezialist: Die Firma Pedalo aus Sassenberg bei Münster. Hinten größerer Blinkerabstand und vorn mittels eingebauter Distanzstücke eine Verbreiterung des Abstands zwischen den beiden Vorderrädern (Spur) von bislang 42 auf 46 Zentimeter - das reichte aus, um so umgebaute Piaggio MP3 per Ausnahmegenehmigung in der Fahrzeugklasse L5e (anstatt L3e) zuzulassen und damit führerscheinrechtlich als Mehrspurfahrzeug, sprich Auto, einzustufen.
Doch das schmeckte dem Gesetzgeber nicht, weshalb die Genehmigung 2007 widerrufen wurde. Zwingend notwendig war ab dann zusätzlich eine Fuß-betätigte Zweikreis-Bremse, die auf alle Räder des Fahrzeugs gleichzeitig wirkt. Doch deren technische Umsetzung bekam Pedalo nicht hin. Piaggio konstruierte aber daraufhin die Fahrzeuge selbst so, dass sie den damals aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zur Eingruppierung als Zweispurfahrzeug genügten. Der italienische Hersteller ließ das Fußbremspedal also direkt in die Serienproduktion einfließen.
Änderungen der Fahrerlaubnis-Verordnung
Zum 19. Januar 2013 änderte der Gesetzgeber im Zuge der "Umsetzung der 3. EU-Führerscheinrichtlinie" die Bestimmungen so, dass die Dreirad-Roller dem Motorradführerschein zugeordnet wurden. Wer seinen Autoführerschein nach jenem Stichtag erwarb, benötigte für diese Fahrzeuge dann zusätzlich den Motorradführerschein. Es gehe um die "Wahrung der Verkehrssicherheit", hieß es seinerzeit auf Anfrage aus dem Bundesverkehrsministerium. Es sei "wissenschaftlich unbestritten, dass allein die langjährige Erfahrung, einen Pkw sicher zu führen, nicht ausreicht, um ein Zweirad (wie auch die vergleichbaren Dreiräder) sicher zu führen."
Eine abermalige Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung zum 28. Dezember 2016 ermöglichte in Deutschland aufs Neue allen Besitzern eines Autoführerscheins den Zugang zum Dreirad-Roller. Einschränkung: Wer die Prüfung nach dem 19.
Dreiradroller vs. 125er-Zweiräder
Als Autofahrer oder Autofahrerin benötigt ihr für einen Dreiradroller, wie er in Deutschland angeboten wird, keinerlei zusätzliche Fahrerlaubnis. Für die Klasse der 125er-Zweiräder braucht ihr aber zumindest den Autoführerschein mit zusätzlicher Schlüsselnummer B196. Aber wie finde ich nun heraus, ob ich besser die B196-Führerscheinerweiterung mache oder mir einen Dreiradroller kaufe? Wir klären euch über die Vor- und Nachteile der beiden Möglichkeiten auf, damit ihr euch ohne Zweifel für die euch passendere Lösung entscheiden könnt.
Vorteile der Dreiradroller
Wie bereits erwähnt, einen extra Führerschein oder eine Erweiterung braucht’s dafür nicht. Der Trick: Die Spurbreite und eine fußbetätigte Zweikreis-Bremse führen dazu, dass die Dreiradroller nicht als Motorräder definiert werden.
In Sachen Hubraum sind keine Grenzen gesetzt.
Und auch bei der Leistung gibt es fast keine Einschränkungen. Nur wer nach dem 19. Januar 2013 den Autoführerschein gemacht hat, muss mindestens 21 Jahre alt sein - aber auch nur, wenn der Dreiradroller mehr als 15 kW (20,4 PS) Leistung hat.
Außerdem bieten die Dreiradroller durch ihre beiden Vorderräder vor allem im Herbst und Winter ein Haftungsplus und somit mehr Sicherheit. Das kann vor allem für Pendler interessant sein, die so viel wie möglich aufs Auto verzichten möchten.
Nachteile der Dreiradroller
Die Nachteile hat nicht jeder auf dem Schirm, sie betreffen aber auch nicht alle Fahrer oder Fahrerinnen.
Wer vor allem deshalb vom Auto auf den Roller umsteigen möchte, um im Pendelverkehr zwischen den Autos durchzuschlängeln, sollte sich für ein zweirädriges Gefährt entscheiden. Die Dreiradroller sind definitiv zu breit. Und schwerer sind sie auch.
Hinzu kommt, dass sie verhältnismäßig teuer sind. Mit 278 Kubik und circa 7.300 Euro markiert der Piaggio MP3 300 den niedrigsten Preis und kleinsten Hubraum. Bei den 125ern kann man schon einige Tausend Euro günstiger fündig werden.
Außerdem ist die Auswahl nicht besonders groß. Aktuell gibt es 3 Hersteller, die Dreiradroller in Deutschland anbieten, insgesamt sind es 5 Modelle.
In Deutschland erhältliche Dreiradroller
Hier eine Übersicht der in Deutschland erhältlichen Dreiradroller (Preise können abweichen):
- Peugeot Metropolis: 399 Kubik, DOHC, 4 Ventile, 26,2 kW/35,6 PS, 135 km/h, 280 kg, ab 9.355 Euro ohne NK.
- Piaggio MP3 300/Sport: 278 Kubik, DOHC, 4 Ventile, 19 kW/25,8 PS, 120 km/h, 225 kg, 7.290/7.490 Euro inkl. NK.
- Piaggio MP3 400/Sport: 399 Kubik, DOHC, 4 Ventile, 26 kW/35 PS, 135 km/h, 257 kg, 9.590/9.590 Euro inkl. NK.
- Piaggio MP3 500 Sport Advanced: 493 Kubik, DOHC, 4 Ventile, 32 kW/44 PS, 145 km/h, 282 kg, 11.590 Euro inkl. NK.
- Yamaha Tricity 300: 292 Kubik, OHC, 4 Ventile, 20,6 kW/28 PS, k. A., 239 kg, ab 8.699 Euro inkl. NK.
Nachteile der Führerschein-Erweiterung B196
Der Nachteil der B196-Option lässt sich folgendermaßen auf den Punkt bringen: Es ist eine Führerschein-Erweiterung um die Schlüsselzahl B196 notwendig. Dafür gibt es Voraussetzungen und ein paar wenige Hürden:
- Die Anwärter müssen mindestens 25 Jahre alt sein,
- seit mindestens 5 Jahren den Führerschein Klasse B haben
- und es sind neun 90-minütige Doppelstunden Fahrschule zu absolvieren - 4 in der Theorie und 5 in der Praxis.
Kosten: je nach Region ca. 700 - 900 Euro.
Mit dieser Führerschein-Erweiterung dürfen Autofahrer oder Autofahrerinnen dann lediglich Leichtkrafträder der 125er-Klasse pilotieren, also alles, was bis zu 125 cm³ Hubraum und maximal 11 kW (15 PS) Leistung aufweist. In Sachen Hubraum und Leistung sind also strikte Grenzen gesetzt.
Vorteile der Führerschein-Erweiterung B196
Die Vorteile für Autofahrer oder Autofahrerinnen sind bei der Führerschein-Erweiterung um Schlüsselzahl B196:
Sie dürfen ein Kraftrad pilotieren, was Fahrdynamik in Schräglage, wendiges Kurvenverhalten, einfaches Handling sowie Durchschlängeln im Verkehr, insbesondere im Stau, umfasst. Hinzu kommt die deutlich leichtere oder oft ganz entfallende Parkplatzsuche.
Die Auswahl an Fahrzeugen ist riesig. Ob schickes Retro-Bike oder praktischer Alltagsroller - der Neufahrzeug-, aber auch der Gebrauchtmarkt bieten eine große Auswahl.
Was ist ein Trike?
Jeder hat vermutlich schon einmal ein Trike fahren sehen, wusste aber vielleicht nicht, dass das Motorrad mit dem zusätzlichen Rad so genannt wird. Teilweise wird es auch als das „Auto mit drei Rädern“ betitelt. Das erste Trike wurde von Dietrich Fecht 1979 erfolgreich durch den deutschen TÜV gebracht. Seitdem ist die Beliebtheit der Dreiräder für Erwachsene enorm angestiegen. Hierbei handelt es sich um eine Sonderform des Motorrads, welches hinten über zwei Räder verfügt. Es handelt sich also um ein motorisiertes Dreirad.
Führerschein für Trikes
Welche Führerscheinklasse notwendig ist, hängt von der Leistung des Trikes ab. Jedoch gibt es nicht den einen, spezifischen Führerschein für das Trike. Vor der Änderung der Führerscheinklasse im Jahr 2013 war dafür die Klasse S gültig.
- Sie wollen beim Trikeverleih ein schnelleres Modell, z. Bsp. ein Harley-Trike, mieten und damit so richtig Gas geben? Dann brauchen Sie entweder den Schein der Klasse A1 (bei bis zu 15 kW Leistung) oder A (bei über 15 kW Leistung).
- Wer es vollbracht hat, ein Trike zu mieten und sich ans Steuer zu setzen, wird schnell die Vorzüge des Gefährts kennenlernen. Durch den zusätzlichen Reifen herrscht eine besonders hohe Stabilität.
Der Stufenführerschein
Der Stufenführerschein ermöglicht es Fahrern, in einem Zeitraum von jeweils zwei Jahren Erfahrungen auf einem Fahrzeug mit einer geringeren Motorleistung zu sammeln, um dann nach einer entsprechenden praktischen Prüfung auch ohne zusätzliche Ausbildung (Zeitstunden in der Fahrschule) in die nächste Leistungsklasse aufzusteigen. Der Stufenführerschein kann mit der Stufe 1 oder 2 begonnen werden:
- Stufe 1: A1 - 11 kW (15 PS), Mindestalter: 16 Jahre
- Stufe 2: A2 - 35 kW (48 PS), Mindestalter: 18 Jahre
- Stufe 3: A - keine Beschränkung, Mindestalter Zweirad: 20 Jahre, Dreirad: 21 Jahre
Welche Prüfungen müssen beim Stufenführerschein absolviert werden?
Beim ersten Führerschein A1 oder A2 muss sowohl eine theoretische als auch eine praktische Ausbildung mit anschließender Prüfung erfolgen. Für den Aufstieg in die nächsthöhere Leistungsklasse wird dann nur noch eine zeitlich verkürzte praktische Prüfung benötigt. Die Dauer der Prüfung beträgt in diesem Fall 40 Minuten.
Weitere Aspekte rund um Trikes
- Trikes können deshalb bei einem kontrollierten Fahrstil nicht umfallen. Doch gleicht das Fahrverhalten im vorderen Bereich stark dem eines handelsüblichen Motorrads.
- Spezielle Konstruktionen von Trikes ermöglichen es sogar, dass auch körperbehinderte Menschen das besondere Feeling erleben können. Von der Rollstuhlhalterung bis hin zur absoluten Handsteuerung ist einiges möglich.
- Ein Trike zu mieten, kann für viele Menschen ein unvergessliches Erlebnis sein. Wer lieber kaufen anstatt mieten möchte, bekommt auf dem Gebrauchtwagenmarkt einige gute Angebote.
ADAC Informationen zu Trikes
Optisch erinnern Trikes an motorisierte Dreiräder. Rechtlich werden Trikes als Fahrzeuge mit einer einspurigen Achse vorne und einer mehrspurigen Achse hinten definiert. Sie sind entweder klassisch mit Verbrennungsmotoren oder auch in der Elektro-Variante erhältlich.
Welchen Führerschein braucht man?
Die erforderliche Fahrerlaubnis richtet sich nach der Leistung des Trikes:
- Eine Fahrerlaubnis der Klasse AM genügt für Trikes mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse von 270 Kilo und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
- Für Trikes mit einer Leistung von bis zu 15 kW ist die Klasse A1 erforderlich.
- Für stärkere Trikes mit einer Leistung von mehr als 15 kW benötigt man die Klasse A. Beim Umtausch in die Scheckkarte erkennt man dies anhand der Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 zu A1 und A.
Die ab dem 19.1.2013 erworbene Klasse B umfasst ebenfalls das Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen, jedoch nur in Deutschland (Schlüsselziffer 194). Sofern das Kraftfahrzeug allerdings eine Motorleistung von mehr als 15 kW aufweist, gilt diese Berechtigung nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
| Führerscheinklasse | Leistung des Trikes | Bedingungen |
|---|---|---|
| AM | Max. 4 kW, max. 45 km/h | Max. 2 Sitzplätze, max. 270 kg Leermasse |
| A1 | Bis zu 15 kW | |
| A | Mehr als 15 kW | |
| B (erworben ab 19.1.2013) | Bis zu 15 kW | Nur in Deutschland (Schlüsselziffer 194), Inhaber muss mind. 21 Jahre alt sein, wenn Leistung mehr als 15 kW beträgt. |
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