Krafträder sind sowohl Motorräder als auch Roller. Je nach Leistung erfolgt die genaue Unterscheidung von Krafträdern in weiteren Kategorien. Es kann sich um ein Kraftrad bzw. einen Kraftroller, um ein Leichtkraftrad bzw. einen Leichtkraftroller oder ein Kleinkraftrad bzw. einen Kleinkraftroller handeln. Zudem gibt es bei Krafträdern Sonderformen wie Trike und Quad.
Der Begriff Kraftrad steht in Deutschland für alle Krafträder und Kraftroller, die ein amtliches Kennzeichen führen müssen. Leichtkrafträder sind zulassungsfrei, dürfen jedoch auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb genommen werden, wenn sie ein amtliches Kennzeichen führen. §4 Abs. 2 FZV.
Wir klären Sie auf, unter welchen Voraussetzungen Sie welches Kraftrad im Straßenverkehr fahren dürfen und welchen Versicherungsschutz Sie benötigen.
Verschiedene Arten von Krafträdern und ihre Versicherungsanforderungen
Motorrad
Als Motorräder werden alle mittelschweren Krafträder (bis 35kW/47 PS) und schweren Krafträder (ohne Leistungsbeschränkung) bezeichnet. Für die Teilnahme am Straßenverkehr ist eine Zulassung notwendig, mit der eine jährliche Kfz-Steuer sowie die Hauptuntersuchung alle zwei Jahre verbunden sind.
Ein mittelschweres Motorrad fahren dürfen Personen ab 18 Jahren, die eine Fahrerlaubnis Klasse A2 haben. Für schwere Motorräder ist die Fahrerlaubnis Klasse A erforderlich. Diese kann ab 24 Jahren im Direkteinstieg erworben werden oder bereits ab 20 Jahren, sofern die Fahrerlaubnis der Klasse A2 seit mindestens einem Jahr besteht.
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Leichtkraftrad
Als Leichtkrafträder werden Leichtrafträder und Leichtkraftroller bezeichnet, die einen Hubraum von mehr als 50 bis maximal 125 ccm sowie eine Nennleistung bis 11kW/15 PS haben. Entscheidender Unterschied: Bei einem Leichtkraftroller können beide Füße des Fahrers nebeneinander auf dem Trittbrett platziert werden. Bei einem Leichtkraftrad werden die Füße während der Fahrt links und rechts vom Rahmen auf dafür vorgesehene Fußrasten gestellt - dazwischen befinden sich meist Motor und Tank des Leichtkraftrads.
Gefahren werden dürfen Leichtkrafträder mit einem Führerschein Klasse A1, der ab 16 Jahren erworben werden kann. Wer die Fahrerlaubnis vor dem 1. April 1980 erlangt hat, ist ebenfalls fahrberechtigt.
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Kleinkraftrad
Kleinkrafträder zeichnet ein Hubraum von maximal 50 ccm sowie eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h aus - wenige historische Modelle ausgenommen. Mofa, Moped und Mokick zählen zu den Kleinkrafträdern. Einige motorbetriebene Fahrräder (Pedelecs) sowie kleine Roller gehören ebenfalls in die Kategorie Kleinkraftrad.
Um mit einem Kleinkraftrad zu fahren, ist eine Fahrerlaubnis Klasse AM oder höher erforderlich. Wer den Führerschein vor der Umstellung der Klassen erworben hat, ist mit der Führerscheinklasse M und 5 ebenfalls zum Führen eines Kleinkraftrads berechtigt.
Für die Teilnahme am Straßenverkehr entfällt der Gang zur Zulassungsstelle. Zugelassen werden Kleinkrafträder über ein Versicherungskennzeichen, mit dem der Versicherer Schutz für ein Jahr bietet. Die Hauptuntersuchung ist für Kleinkrafträder nicht erforderlich, und die Kfz Steuer muss ebenfalls nicht gezahlt werden.
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Trike
Ein Trike gilt in Deutschland sowie der gesamten EU offiziell als Motorrad. Mit ihren drei Rädern zählen sie zur Sonderform der Krafträder. Trikes haben einen Hubraum von über 50 ccm und eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h - es sei denn, sie sind als Pkw zugelassen. Dies kann der Fall sein, da Trikes bis zum 19. Januar 2013 in die Klasse der Pkw eingestuft wurden.
Da Trikes als Motorräder gelten, benötigen Fahrer auch einen Motorradführerschein. Je nach Leistung des Trikes ist der passende Führerschein erforderlich:
- Klasse A: Trikes über 15 kW
- Klasse A1: Trikes mit maximal 15 kW
- Klasse AM: Trikes mit maximal 4 kW und maximal 45 km/h Höchstgeschwindigkeit
Eine Bestandsschutzregelung bildet die einzige Ausnahme: Wer die Fahrerlaubnis vor dem 19. Januar 2013 erlangt hat, darf ein Trike weiterhin mit der Pkw-Führerscheinklasse B fahren.
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Quad
Ein Quad hat ein Rad mehr als das dreirädrige Trike. Mit einer Leermasse von mehr als 350 kg, einem Hubraum von über 50 ccm und einer Leistung von mehr als 4 kW bringen sie es auf eine Höchstgeschwindigkeit von über 45 km/h. Quads zählen ebenfalls zur Sonderform der Krafträder - es sei denn, sie sind als Pkw zugelassen.
Kleine Quads oder All Terrain Vehicles (ATV) mit einem Hubraum von bis zu 50 ccm beziehungsweise 15 kW, 45 km/h Höchstgeschwindigkeit und einem Leergewicht von maximal 400 Kilogramm sind nicht zulassungspflichtig. Halter des Quads benötigen lediglich ein Versicherungskennzeichen. Gefahren werden dürfen die Einsteiger-Quads ab 16 Jahren und mit der Fahrerlaubnis Klasse AM. Mit einem Pkw-Führerschein dürfen diese Quads ebenfalls gefahren werden.
Größere Quads sind als land- und forstwirtschaftliche Zugmaschine oder Pkw zuzulassen. Neben dem Versicherungsnachweis fällt für Quads mit Hubräumen über 50 ccm die Kfz-Steuer an. Wie beim Pkw werden die amtlichen Kennzeichen vorne und hinten sichtbar am Quad befestigt. Zum Fahren wird ein Pkw-Führerschein Klasse B benötigt.
Wird das Quad als land- und forstwirtschaftliche Zugmaschine eingestuft, darf das auf 45 km/h gedrosselte Fahrzeug ebenfalls bereits ab 16 Jahren gefahren werden. Hierfür wird die Führerscheinklasse L benötigt, die auch als „Traktorführerschein“ bekannt ist.
Versicherungskennzeichen für Roller und Moped
Neben Motorroller, Mofa oder Moped brauchen auch E-Scooter und Segways einen Versicherungsschutz. Wer ohne Versicherungsschild durch die Straßen rollt, begeht zumindest eine Ordnungswidrigkeit und macht sich im Zweifel auch strafbar. Meist droht eine empfindliche Geldstrafe, in extremen Fällen aber auch bis zu einem Jahr Gefängnis. Solltest Du dann auch noch einen Unfall verursachen, musst Du die anfallenden Kosten samt Schadensersatzforderungen aus eigener Tasche zahlen. Und das kann schlimmstenfalls in die Millionen gehen.
Für folgende Fahrzeuge brauchst Du eine Versicherung und damit eine der Plaketten:
- Klassisches Versicherungskennzeichen:
- Mofas und Mopeds
- Motorroller
- Pedelecs, also Elektroräder mit Motorunterstützung und einer Geschwindigkeit von über 25 Kilometern pro Stunde
- Quads und Trikes
- Elektrorollstühle mit einer Höchstgeschwindigkeit über 6 Kilometern pro Stunde
- Mini-Autos, sogenannte Leichtkraftfahrzeuge mit 45 Kilometern pro Stunde Höchstgeschwindigkeit
- Kleineres Versicherungskennzeichen:
- E-Scooter
- Segways
Für die kleinen Motorräder reicht eine Roller-Haftpflicht allerdings nicht aus. Richtig versichert werden sie über die Motorradversicherung. Doch Achtung: Anders als die Mopedversicherung läuft die für Motorräder nicht jedes Jahr aus; der Versicherungsschutz besteht automatisch weiter. Wer wechseln will, muss rechtzeitig kündigen - und zwar mit einer einmonatigen Frist zur sogenannten Hauptfälligkeit.
Im Vergleich zu Autos und Motorrädern werden Mofas, aber auch Segways und E-Scooter, deutlich häufiger gestohlen. Laut Zahlen der Versicherungswirtschaft wurden im Jahr 2022 von 10.000 dieser Fahrzeuge 245 geklaut ‒ bei Pkw liegt die Diebstahlquote bei drei von 10.000 Fahrzeugen.
In absoluten Zahlen waren das 6.900 kaskoversicherte Mofas, Segways und E-Roller, die geklaut wurden ‒ der Großteil davon E-Scooter.
Mit einer Teilkaskoversicherung versicherst Du Deinen Roller für solche Fälle. Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt hingegen nicht, wenn der Roller gestohlen wird. Eine Teilkasko greift aber nicht nur bei Diebstahl, sondern auch bei Wildunfall, Marderbiss oder Kabelkurzschluss. Oft sieht die Teilkasko einen Selbstbehalt von 150 Euro vor. Wäge deshalb ab, ob sich das für Dich lohnt, vor allem wenn Dein Mofa zu den Relikten aus vergangenen Zeiten gehört und nur knapp mehr wert ist, als der Selbstbehalt hoch ist.
Willst Du eine Versicherung abschließen, musst Du in die Betriebserlaubnis vom Hersteller des Rollers oder Mofas schauen. Hier findest Du die Fahrgestellnummer und das Baujahr. Anhand dieser Informationen stellt Dir der Versicherer einen Versicherungsschein aus.
Wenn Du den Vertrag in der Filiale einer Versicherung vor Ort abschließt, kannst Du die Plakette gleich mit nach Hause nehmen. Hast Du die Rollerversicherung hingegen online beantragt, erhältst Du das Kennzeichen binnen weniger Tage per Post. Das funktioniert aber nur, wenn Du dem Versicherer ein Lastschriftmandat erteilt hast. Falls Du das Kennzeichen direkt abholst, kannst Du auch bar zahlen.
Gültigkeit und Erneuerung von Versicherungskennzeichen
Die Rollerhaftpflicht für Mofas, Mopeds und Co. bis 50 Kubikzentimeter ist immer nur für ein Versicherungsjahr gültig. Das Jahr beginnt regelmäßig am 1. März und endet am 28. oder 29. Februar des Folgejahres. Danach erlischt die Versicherung automatisch - das Gleiche gilt für die Teilkasko. Extra kündigen musst Du also nicht. Das ist besonders praktisch, wenn Du zu einer günstigeren Rollerversicherung wechseln möchtest. Denke daran, rechtzeitig Deinen Schutz zu erneuern. Dann fährst Du auch weiterhin legal über die Straßen.
Verkaufst Du Dein Moped, bevor das Versicherungsjahr endet, solltest Du das Deiner Versicherung am besten unverzüglich mitteilen. Sie erstattet Dir nämlich den zu viel gezahlten Beitrag. Alternativ lässt sich die Versicherung auch auf den neuen Rollerbesitzer umschreiben.
Die Farbe des Schildes ändert sich jährlich. Ab März 2025 muss Dein Roller-Kennzeichen grün sein. Anders als die Kfz-Haftpflichtversicherung für Autos verlängert sich die Versicherung für Deinen Roller nicht automatisch. Du musst sie jedes Jahr neu abschließen.
Noch bis Ende Februar eines jeden Jahres darfst Du mit der Plakette vom Vorjahr auf den Straßen fahren. Ab dem 1. März brauchst Du dann ein neues Versicherungskennzeichen - entweder aus Blech oder aus Folie.
Farben der Versicherungskennzeichen
| Farbe | Versicherungsjahr |
|---|---|
| Schwarz | 2014, 2017, 2020, 2023, 2026, 2029 |
| Blau | 2015, 2018, 2021, 2024, 2027, 2030 |
| Grün | 2016, 2019, 2022, 2025, 2028, 2031 |
Versicherungsjahr: jeweils ab 1. März bis 28./29. Februar des Folgejahres
Wie finde ich die passende Rollerversicherung?
Eine Rollerversicherung abzuschließen, ist nicht schwer. Die richtige zu finden, ist hingegen gar nicht so einfach. Mittlerweile gibt es zahlreiche Anbieter auf dem Markt, die mit günstigen Rollerversicherungen werben. Entscheidend ist aber nicht unbedingt der günstigste Preis. Vielmehr muss auch die Leistung stimmen. Finanztip empfiehlt Dir einen Vertrag mit einer erhöhten Deckungssumme von 100 Millionen Euro je Schadensfall beziehungsweise 15 Millionen Euro je geschädigter Person. So bist Du auch bei schweren Unfällen ausreichend abgesichert. Deckt der Versicherer auch noch grobe Fahrlässigkeit ab oder bietet Dir einen verbesserten Schadenfreiheitsrabatt für Dein Auto an, ist das ein gutes Zusatzangebot.
Bevor Du eine Versicherung für Dein Moped oder Mofa abschließt, solltest Du die Angebote unbedingt miteinander vergleichen. Fündig wirst Du im Internet. Mit Vergleichsportalen wie Verbraucherforum-info, Nafi und Check24 kannst Du Dir einen ersten Überblick über die Anbieter am Markt verschaffen. Allerdings listen sie häufig nur einen Bruchteil der Unternehmen auf, die Versicherungen für Roller anbieten.
Mopedversicherungen sind günstig. Mit einem Beitrag von 35 bis 70 Euro je Versicherungsjahr für die Haftpflicht solltest Du dennoch rechnen. Junge Fahrer zahlen häufig einen deutlich höheren Beitrag - einige Versicherer ziehen die Altersgrenze bei 23 Jahren, andere bei 25 Jahren. Je nach Anbieter kostet die Rollerversicherung dann zwischen 20 und 60 Euro mehr.
Du bist eher ein Schön-Wetter-Fahrer und fährst Deinen Roller vor allem in den Sommermonaten? Dann kannst Du mit einem Saisonkennzeichen zusätzlich ein paar Euro sparen. Schließt Du den Vertrag im laufenden Versicherungsjahr ab, also nach dem Stichtag am 1. März, ist der Beitrag sogar noch günstiger.
Optionale Versicherungsleistungen
Empfehlenswert ist oftmals jedoch auch der zusätzliche Schutz mit einer Teil- oder Vollkasko.
Die Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung für jedes Fahrzeug. Die Haftpflicht übernimmt den gesetzlichen Schadenersatzanspruch eines Dritten, wenn der Schaden durch Gebrauch Ihres Fahrzeugs verursacht wurde.
Die pauschale Versicherungssumme beträgt 100 Mio. Bei Personenschäden ist die Entschädigungssumme je geschädigter Person und Schadenereignis auf 15 Mio. begrenzt.
Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug geschützte Arten und Lebensräume, Gewässer oder Boden z.B. durch Auslaufen von Betriebsstoffen schädigen, spricht man von Umweltschäden. Die Versicherungssumme der ADAC Moped-Versicherung für einen Umweltschaden beträgt bis 5 Mio. € pro Schaden, max. 10 Mio. € pro Jahr.
Wenn Sie mit Ihrem Zweirad Schäden an Ihrem persönlichen Eigentum wie z.B. Ihrem Zweitwagen, dem Garagentor oder der Hauswand verursachen, sind Sie bis 100.000 € versichert.
Die "Mallorca-Police" springt ein, wenn bei einem im Ausland mit einem Miet-Pkw verschuldeten Unfall die Deckungssumme nicht ausreicht. Die Deckungssumme der Mallorca-Police entspricht den vereinbarten Deckungssummen in der Kraftfahrthaftpflichtversicherung (bis 100 Mio. € pauschal bzw. 15 Mio. € je geschädigter Person).
Teilkaskoversicherung schützt für Schäden am eigenen Fahrzeug, wie z.B. Diebstahl inkl. Versichert sind Schäden, die an Ihrem Fahrzeug durch Diebstahl und Raub entstehen. Auch Teildiebstähle (z. B. Entertainmentsystem) sind mitversichert. Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Versichert sind Schäden, die durch einen Zusammenstoß mit Tieren entstehen. Dabei spielt es keine Rolle, um welches Tier es sich handelt. Kurzschluss zzgl. Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss. Versichert sind Schäden, die Ihnen durch einen Tierbiss (z. B. eines Marders) entstehen.
Neupreisentschädigung: Neufahrzeuge verlieren im ersten Jahr nach Zulassung bis zu 40 Prozent ihres Wertes. Kaufpreisentschädigung: Ein Gebrauchtwagen verliert bereits kurz nach dem Kauf schnell an Wert.
Mitversichert sind auch Überspannungsschäden an den Bauteilen des Fahrzeugs durch Blitzschlag bis zu 20.000 Euro. Ausreichend ist eine mittelbare Einwirkung auf das versicherte Fahrzeug.
Wird der Akku eines Elektro- und Hybridfahrzeugs beschädigt, so übernehmen wir die tatsächlich angefallenen Kosten für Zustandsdiagnostik und Restwertermittlung. Zusätzlich übernehmen wir für die Zustandsdiagnostik nach Beschädigung des Akkus auch die Abschlepp- bzw. Transportkosten zur nächsten Akku-Teststation bis zu einem Betrag von 1.500 Euro, soweit die Beauftragung durch uns erfolgt bzw. durch uns veranlasst wurde.
Wir erstatten die tatsächlich angefallenen Kosten der notwendigen Verbringung oder Lagerung des Fahrzeugs in einem Wassercontainer oder einem anderen dem Zweck nach vergleichbarem Gehäuse. Zusätzlich erstatten wir bis zu 14 Tage die tatsächlich angefallenen Kosten für eine Fahrzeugabstellung. Die Fahrzeugabstellung ist notwendig, um ein Entzünden anderer Fahrzeuge oder Gegenstände zu verhindern.
Besonderheiten bei Trike-Versicherungen
Sie nutzen Ihr motorisiertes Dreirad nicht das ganze Jahr? Dann lohnt sich meist eine saisonale Trike-Zulassung - zum Beispiel mit Saisonkennzeichen für Motorrad. Heißt: Sie melden Ihr Trike bei der Kfz-Behörde für zwei bis elf Monate im Jahr an. Das hat den Vorteil, dass Sie nur für den Saisonzeitraum Kfz-Steuer zahlen. Oft ist auch Ihre Dreirad-Versicherung günstiger.
Sie möchten ein dreirädriges Fahrzeug versichern, das maximal 50 ccm Hubraum hat und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit erreicht? Zulassung: Trikes der Klasse L2e sind zulassungsfrei. Eine Anmeldung bei der Kfz-Behörde ist nicht notwendig. Versicherung L2e: Ihr Trike bis 50 ccm versichern Sie bei der Allianz mit einer Moped-Versicherung (z. B. als Rolektro-E-Trike-25-Versicherung). Die Dreirad-Roller-Versicherung oder Elektro-Dreirad-Versicherung schließen Sie bei einer Allianz Agentur in Ihrer Nähe ab.
Sie wollen ein dreirädriges Fahrzeug versichern, das mehr als 50 ccm Hubraum hat und schneller als 45 km/h fährt (z. B. Boom-Trike versichern)? Ein Kfz der Klasse L5e gilt als Leichtkraftrad oder Motorrad. Zulassung: Für Krafträder ab 51 ccm Hubraum ist eine Leichtkraftrad-Zulassung bzw. Motorrad-Zulassung bei der Kfz-Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz erforderlich. Außerdem braucht Ihr Trike ein amtliches Leichtkraftrad-Kennzeichen oder Motorrad-Kennzeichen, bevor es auf die Straße darf. Je nach Aufbau und Karosserie ist die Trike-Zulassung bzw.
Versicherung L5e: Für Trikes über 50 ccm bis 125 ccm schließen Sie bei der Allianz eine Leichtkraftrad-Versicherung ("125er-Versicherung") ab. Dreiräder ab 126 ccm brauchen in der Regel eine Motorrad-Versicherung (z. B. als Boom-Trike-Versicherung, Can-Am-Ryker-900-Versicherung). Bei der Allianz ist die Versicherung für ein L5e-Fahrzeug online abschließbar. Nach Abschluss erhalten Sie eine eVB-Nummer als Versicherungsnachweis.
Quads sind vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klassen L6e oder L7e. Je nach Hubraumgröße und Nutzung sind sie entweder zulassungsfrei (bis 50 ccm) oder als Leichtkraftrad, Motorrad oder Pkw anmeldbar. Teils ist eine Zulassung als land- oder forstwirtschaftliches Nutzfahrzeug (LOF) möglich.
Trikes sind dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klassen L2e oder L5e. Bis 50 ccm sind sie zulassungsfrei, über 50 ccm ist eine Anmeldung als (Leicht-)Kraftrad oder Pkw notwendig. Auch eine LOF-Zulassung ist möglich. Wichtig: Bei der Allianz unterscheiden sich die Leistungen der Versicherung für Ihr Trike oder Quad nicht. Je nachdem, in welche Fahrzeugklasse Ihr drei- oder vierrädriges Kfz fällt, ist es mit der Allianz Moped-, Leichtkraftrad-, Motorrad- oder Kfz-Versicherung umfassend geschützt.
Zusatzbausteine bei der Allianz Trike-Versicherung
- Allianz Teilkasko und Vollkasko für Ihr Dreirad beinhalten automatisch eine GAP-Deckung.
- Bei der Allianz Trike-Versicherung ist Ihr Helm inklusive Wechselsprechanlage als Zubehör mitversichert.
- Der Versicherungsschutz gilt auch für fest mit dem Dreirad verbundene Sonderausstattung (z. B. Windschild) - ohne Kostenlimit.
- Der AuslandsSchadenSchutz bietet Ihnen finanzielle Absicherung bei unverschuldeten Unfällen außerhalb Deutschlands.
- Wer seine Dreirad-Versicherung mit dem Allianz Premium Schutzbrief erweitert, ist bei Panne oder Unfall schnell wieder mobil.
- Mit dem Zusatzbaustein haben Sie je einen Haftpflicht- und Vollkaskoschaden pro Jahr frei, ohne dass sich der Beitrag Ihrer Trike-Versicherung erhöht.
Berechnung der Versicherungsprämie
Für die Berechnung werden folgende Daten benötigt:
- Hersteller
- kW
- Höchstgeschwindigkeit
- Hubraum
- Leergewicht
- Erstzulassung
- Zulassung auf den neuen Halter
- Wie fangen die Kennzeichen im Ort an (z.B. B für Berlin)?
- Postleitzahl des Halters
- Jahreslaufleistung
- Wo steht das Fahrzeug über Nacht?
- Welchen Versicherungsschutz wünschen Sie (z.B. Haftpflicht und Teilkasko etc)?
- Welche Selbstbeteiligung wünschen Sie in der Vollkasko und/oder in der Teilkasko (z.B. € 0, € 150, € 300, € 500)?
- Wer darf alles mit dem Fahrzeug fahren (z.B. Lebens-/Ehepartner, Kinder etc.)? Bitte teilen Sie uns die genauen Geburtsdaten der Fahrer mit.
- Wünschen Sie ein Ganzjahres- oder Saisonkennzeichen? Teilen Sie uns bitte bei einem Saisonkennzeichen den gewünschten Zeitraum mit (z.B. Haben Sie "freie" Schadenfreiheitsklassen z.B. von einem abgemeldeten Fahrzeug? Bitte teilen Sie uns zur Berechnung die Schadenfreiheitsklassen (keine Prozente) mit.
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