Die Diskussion um Motorradlärm ist ein wiederkehrendes Thema, das besonders im Frühjahr wieder an Aktualität gewinnt. Bürgerinitiativen und Anwohner fordern verstärkt Maßnahmen gegen vermeintlich zu laute Motorräder. In diesem Zusammenhang rücken auch die Standgeräusch-Grenzwerte in den Fokus, insbesondere bei Modellen wie der Ducati Monster.
Standgeräusch vs. Fahrgeräusch
Es ist wichtig, zwischen Standgeräusch und Fahrgeräusch zu unterscheiden. Das Fahrgeräusch wird unter genau definierten Bedingungen auf speziellen Prüfstrecken gemessen. Ein Motorrad, das dabei unter 80 Dezibel bleibt, erhält eine EU-Zulassung. Das Standgeräusch wird bei 50 Prozent der Nenndrehzahl gemessen, wobei es laut EU-Verordnung keine gesetzliche Obergrenze gibt.
Das Fahrgeräusch hat wenig Aussagekraft, da das maßgeblich von der Übersetzung abhängt! Aber auch die Zahlen beim Standgeräusch sind Schall und Rauch. Sind zum Teil doch erstaunliche Unterschiede! Da frage ich mich auch, warum darf das eine Motorrad lauter sein als das andere?!
Die Polizei hat in der Praxis keine Möglichkeit, das im Typenschein eingetragene Fahrgeräusch zu überprüfen, da es keine Prüfstrecken gibt, die denen des Zulassungsverfahrens entsprechen. Im Unterschied dazu kann das Standgeräusch von der Polizei oder von den KFZ-Prüfstellen gemessen und überprüft werden.
Gesetzliche Rahmenbedingungen und Messverfahren
Die Grenzwerte für das Fahrgeräusch von Motorrädern über 175 cm³ sind in den letzten Jahrzehnten gesunken:
- Bis 30.9.1983: 84 dB (A) max.
- Bis 30.9.1990: 83 bis 86 dB (A) max.
- Bis 30.9.1995: 82 dB (A) max.
- Ab 1.10.1995: 80 dB (A)
Für das Standgeräusch ist in der Homologation kein Grenzwert vorgeschrieben. Das Messverfahren für das Fahrgeräusch ist in der EG-Vorschrift definiert. Als Messstrecke dient eine große Fläche mit Normasphalt, die im Umkreis von 50 Metern keine schallreflektierenden Gegenstände aufweisen darf. Das Motorrad fährt im zweiten und dritten Gang (Motorräder mit mehr als vier Gängen) mit exakt 50 km/h (± ein km/h Toleranz) an die Messstrecke heran. Der Fahrer zieht am Anfang der Strecke das Gas voll auf und beschleunigt bis zum Ende der Strecke durch.
Beim Standgeräusch wird das Mikrofon in Höhe der Auspuffmündung im Winkel von 45 Grad zur Fahrzeuglängsachse und im Abstand von 0,5 Metern positioniert. Gemessen wird die Lautstärke bei halber Nenndrehzahl. Als Ergebnis zählt der höchste von drei Messwerten, gerundet auf volle dB (A). Als Toleranzgrenze für Überprüfungen in Verkehrskontrollen durch die Polizei sind bis zu 5 dB (A) mehr zulässig. Allerdings können die Ordnungshüter bei berechtigten Zweifeln bezüglich der Legalität der angebauten Auspuffanlage bereits bei geringeren Überschreitungen das Motorrad zu einer offiziell gültigen Fahrgeräuschmessung auf einem dafür geeigneten Gelände vorladen.
Auswirkungen auf Motorradfahrer
Die unterschiedlichen Grenzwerte und Messverfahren führen zu einer paradoxen Situation. So kann ein Motorrad mit einem hohen eingetragenen Standgeräusch legal sein, während ein anderes Motorrad mit einem niedrigeren Standgeräusch bei einer Kontrolle beanstandet werden kann, wenn der gemessene Wert den eingetragenen Wert überschreitet.
Ein Beispiel hierfür ist die Ducati Panigale, die im Testzyklus auf dem Firmengelände in Bologna 79,5 dB(A) laut war. Auf dem Kleber steht folgendes drauf. Unterer Wert: Die Ducati war im Testzyklus auf dem Firmengelände in Bologna 79,5 dB(A) laut - sagt der Hersteller. Unter 80 dB(A) = bestanden. Sogar übererfüllt!!!!
Die laschen Gesetze laden zusätzlich noch zu mehr Lärmerzeugung im halblegalen Graubereich ein. Das gibt es etwa im findigen Handel lärmerzeugendes Zubehör, das nicht für den Straßenverkehr zugelassen ist. Wird man trotzdem damit ertappt, muss man nur sagen, dass man dieses Zubehör eh nur auf Rennstrecken aktiviert.
Fahrverbote in Tirol
In Tirol gibt es seit 2020 auf bestimmten Streckenabschnitten Fahrverbote für Motorräder mit einem Standgeräusch von über 95 dB(A). Diese Maßnahme ist umstritten, da sie auf dem irrelevanten Standgeräuschwert basiert und die echten Fahrgeräusche einiger dieser Modelle mit einer sehr hohen Lautheit empfunden werden.
Seit 2019 erfasste die Test-Crew die Standgeräusch-Werte von 414 aktuellen Modellen. 321 davon sind von den Fahrverboten in Tirol ausgenommen. Darunter bekannt laute Motorräder in Fahrt wie die italienischen V4-Modelle von Aprilia, Tuono und RSV4, sowie die Ducati Multistrada.
Ducati Monster 620 S i.e.
Die Ducati Monster 620 S i.e. ist ein Modell, das in den Baujahren 2002 bis 2004 produziert wurde. Das Standgeräusch der Ducati Monster 620 S i.e. beträgt laut Zulassungsbescheinigung 92 dB(A).
Manche Leute sind wie Kartoffeln. Im Moment freuen sich gewisse 94 db und darunter Fahrer noch das es weniger andere Motorräder im Tirol hat. sehe ich nicht so; falls diese Beschränkungen Schule machen, kann sich jeder selbst ausrechnen wie es weitergehen kann.
Diskussion und Ausblick
Die Lärmproblematik im Zusammenhang mit Motorrädern ist komplex und vielschichtig. Es bedarf einer differenzierten Betrachtung, die sowohl die Interessen der Anwohner als auch die der Motorradfahrer berücksichtigt. Eine mögliche Lösung wäre die Festlegung von realitätsnahen Grenzwerten für das Fahrgeräusch sowie eine konsequente Kontrolle von manipulierten Auspuffanlagen. Die Tiroler haben ja schon beim Erlass gesagt, dass sie am Ende des Jahre auswerten. Wenn es nicht leiser geworden ist, wird der Wert nach unten korrigiert. Und dann sind wir irgendwann bei dem generellen Mopedverbot, während der Klappenporsche weiterfahren darf.
Grenzwerte im Überblick
Hier ist eine Übersicht über die Standgeräuschwerte einiger Motorradmodelle:
| Motorradmodell | Standgeräusch (dB) |
|---|---|
| KTM EXC 350 F | 89 |
| Aprilia Dorsoduro 750 | 96 |
| R1200R | 88 |
| SevenFifty | 89 |
| Hornet 900 | 86 |
| GS 500 | 89 |
Die Werte sind nicht unbedingt kompatibel, da sie aus mehreren Epochen kommen. Seit 1999 sind für Neuzulassungen die Vorschriften vergleichbar, weil mittlerweile auch der Asphalt der Messstrecke genau vorgeschrieben ist.
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