Die Bedeutung des Verkehrsschildes "Durchfahrt verboten" für Fahrräder

Im Straßenverkehr treffen die unterschiedlichsten Verkehrsteilnehmer aufeinander. Damit kein Chaos entsteht, helfen Verkehrsschilder dabei, dass alles in geregelten Bahnen verläuft.

Was bedeutet das Schild "Durchfahrt verboten"?

Das Verkehrszeichen (VZ), das als „Durchfahrt verboten“ bekannt ist, ist das Schild 250. Dieses kennzeichnet gemäß Verkehrsregeln ein Verbot für alle Fahrzeuge, einschließlich Fahrrädern. Das Schild 250 „Durchfahrt Verboten“ bedeutet laut StVO Verbot für Fahrzeuge aller Art. Im allgemeinen Sprachgebrauch hat sich der Begriff „Durchfahrt verboten“ eingebürgert. In der StVO ist allerdings nicht von Durchfahrt die Rede, sondern es handelt sich um ein Verbot für Fahrzeuge.

Wie alle Verbotszeichen in Deutschland sind auch die Durchfahrtsverbot-Schilder rund mit weißem Hintergrund und einem breiten Rand in Signalrot. Andere Verbotsschilder beinhalten an dieser Stelle ein schwarzes Symbol, wie z. B. das Zeichen 251, welches vor dem weißen Hintergrund das Piktogramm eines Pkws aufweist. In diesem Fall gilt das Verbot nur für Autos und andere mehrspurige Kraftfahrzeuge.

Das Verkehrszeichen 250 wird zwar häufig als „Durchfahrt verboten“ interpretiert, aber eigentlich verbietet es generell Fahrzeuge in dem entsprechenden Bereich. Sofern kein Zusatzschild vorhanden ist, das anzeigt, dass bestimmte Verkehrsteilnehmer von dem Durchfahrtsverbot-Schild ausgenommen sind, gilt es für alle Fahrzeuge. Das betrifft auch Fahrräder.

Ausnahmen vom Durchfahrtsverbot

Obwohl das Zeichen 250 offiziell als „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ betitelt wird, sind einige davon ausgenommen. Reiter und Führer von Pferden oder Vieh sind von diesem allerdings ausgenommen, obwohl sie rechtlich als Fahrzeuge eingestuft werden. Dass die letzten drei überhaupt als eindeutige Ausnahme deklariert werden müssen, wird manch einen überraschen.

Das Verkehrszeichen 250 kommt oftmals mit einem Zusatzschild daher. Dieses kann z. B. eine zeitliche Begrenzung für das Durchfahrtsverbot anzeigen oder eine Ausnahme für bestimmte Fahrzeuge wie etwa Fahrräder.

"Anlieger frei" Zusatzschild

Häufig sieht man das Zusatzschild "Anlieger frei" zusammen mit dem Zeichen 250 "Durchfahrt verboten". Hier kommt es oft zu Unsicherheiten bei den Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern. Anlieger ist, wer ein an der Straße anliegendes Grundstück bewohnt oder zu einer Erledigung aufsuchen muss. Es genügt irgendeine Beziehung zum Anliegergrundstück. Dann dürfen Sie den gesperrten Bereich befahren.

In diesem Fall dürfen Personen, die in der gesperrten Straße wohnen oder dort etwas erledigen müssen, diese trotz des Verbots befahren und dort auch halten bzw. parken.

Anlieger sind Personen, die bezogen auf einen Ort oder auf ein Gebiet mit bestimmten Rechten oder Pflichten ausgestattet werden. Der Begriff Anlieger hat aber nichts mit einem Anliegen zu tun, sondern bezieht sich auf den Ort, also die gesperrte Straße.

Parken im "Durchfahrt verboten"-Bereich

Ob in diesem Fall das Zweirad auch dort abgestellt werden darf, ist allerdings umstritten. Die geltende Rechtsprechung besagt hierzu, dass das Parken eines Motorrads auch in einem „Durchfahrt verboten“-Bereich erlaubt ist, sofern es dorthin geschoben wurde.

Unterschied zwischen Durchfahrts- und Einfahrtsverbot

Das Durchfahrtsverbotsschild ist nicht mit dem Einfahrtsverbotsschild gleichzusetzen, wie es z. B. an Ausfahrten von Einbahnstraßen zu finden ist. Ersteres verbietet generell das Befahren des Bereichs, Letzteres nur das Befahren in der betreffenden Fahrtrichtung.

Eine ähnliche Funktion wie das Zeichen für „Durchfahrt verboten“ nimmt das Zeichen 267 ein, besser bekannt als „Einfahrt verboten“-Schild oder „Verbot der Einfahrt“-Schild. Dieses ist rund und weist einen weißen Querbalken auf einem Hintergrund in Signalrot auf. In diesem Fall wird das Zeichen 267 aufgestellt. Es steht üblicherweise am Ende von Einbahnstraßen und soll sicherstellen, dass Verkehrsteilnehmende nicht entgegen der Einbahnstraße fahren.

Das Schild für „Einfahrt verboten“ findet sich vor allem an Ausfahrten von Einbahnstraßen. Auch bei Autobahnkreuzungen ist es häufig zu finden, um zu verhindern, dass Fahrzeugführer versehentlich die falsche Abzweigung nehmen und so unbeabsichtigt zu Geisterfahrern werden. Denn wie der Name schon vermuten lässt, ist bei diesem Verkehrszeichen die Einfahrt verboten - zumindest in dieser Fahrtrichtung. Von der anderen Seite hingegen ist das Befahren dieser Straße üblicherweise erlaubt.

Es gilt wie das Zeichen 250 für alle Fahrzeuge, damit dürfen auch Radfahrende nicht einfahren. Das Schild ist zwar auch ein Verbotszeichen, anders als das Verbot der Durchfahrt gilt das Zeichen 267 allerdings nur in eine Richtung. Wird die Durchfahrt verboten, gilt dies normalerweise für beide Fahrtrichtungen.

In Einbahnstraßen sind jedoch gerade Fahrradfahrer oft durch ein zusätzliches Verkehrszeichen von dem Verbot ausgenommen und dürfen diese in beide Richtungen befahren.

Ein rotes, rundes Schild mit weißem Querbalken (Z 267) und Zusatzschild „Fahrradfahrer frei“ (siehe Punkt 17) kennzeichnet Einbahnstraßen, die Fahrradfahrer auch in Gegenrichtung zulassen.

Bußgelder bei Missachtung des Durchfahrtsverbots

Zunächst sei erwähnt, dass einen Fahrer im juristischen Sinne keine Strafe erwartet, wenn „Durchfahrt verboten“ missachtet wird. Denn hierbei handelt es sich um keine Straftat, sondern um eine Ordnungswidrigkeit. Wie hoch dieses ausfällt, hängt zunächst von der Art des Fahrzeugs ab, mit dem der Verstoß begangen wurde. Fahrradfahrer werden hier milder sanktioniert als Autofahrer, welche wiederum ein geringeres Bußgeld zahlen müssen als Lkw-Fahrer.

Auch bei der Missachtung von „Einfahrt verboten“ ist keine Strafe, sondern lediglich eine Geldbuße vorgesehen, welche allerdings etwas höher ausfällt, als wenn gegen ein „Durchfahrt verboten“-Schild verstoßen wird. Fahrradfahrer müssen hier mit 20 bis 35 Euro Bußgeld rechnen, je nachdem, ob die Zuwiderhandlung auch eine Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung zur Folge hatte.

Für Führer von Kraftfahrzeugen fallen wiederum 25 Euro für das Einfahren entgegen der erlaubten Richtung an.

Bußgelder im Überblick

Verstoß Bußgeld in Euro
Durchfahrtverbot mit einem Kfz nicht beachtet 50
… mit einem Kfz mit Anhänger 55
… mit einem Bus 55
… mit einem Kfz über 3,5 t zGG (außer Pkw und Bus) 100
Durchfahrtverbot mit einem Rad oder Elektrokleinstfahrzeug (E-Scooter) missachtet 25
... mit Behinderung 30
... mit Gefährdung 35
... mit Unfallfolge 40

Verwandte Beiträge:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0