Durchfahrt Verboten: Was Sie über Verkehrszeichen 250 wissen müssen

Im deutschen Straßenverkehr gibt es zahlreiche Verkehrszeichen, die bestimmte Verhaltensweisen vorschreiben oder verbieten. Eines dieser Zeichen ist das sogenannte "Durchfahrt verboten"-Schild, das oft für Verwirrung sorgt. Dieser Artikel erklärt die Bedeutung dieses Schildes, die Unterschiede zum "Einfahrt verboten"-Schild, mögliche Ausnahmen und die Konsequenzen bei Missachtung.

Das Verkehrszeichen 250: "Verbot für Fahrzeuge aller Art"

Das Verkehrszeichen 250, oft als "Durchfahrt verboten"-Schild bezeichnet, ist ein rundes Schild mit rotem Rand und weißer Innenfläche.

Das Verkehrszeichen 250 wird zwar häufig als „Durchfahrt verboten“ interpretiert, aber eigentlich verbietet es generell Fahrzeuge in dem entsprechenden Bereich. Dieses kennzeichnet gemäß Verkehrsregeln ein Verbot für alle Fahrzeuge, einschließlich Fahrrädern. Es gilt für Pkw und Lkw, aber auch Motorräder und Fahrräder sind von dem Verbot umfasst.

Es gilt wie das Zeichen 250 für alle Fahrzeuge, damit dürfen auch Radfahrende nicht einfahren. Auf der weißen Innenfläche werden dann Symbole eingefügt. Das Zeichen 260 gilt zum Beispiel für alle Kraftfahrzeuge, Radfahrende hingegen dürfen durchfahren.

Reiter und Führer von Pferden oder Vieh sind von diesem allerdings ausgenommen, obwohl sie rechtlich als Fahrzeuge eingestuft werden. Fußgänger haben Zutritt und können das Zweirad oder den Roller bei Bedarf auch schieben.

Varianten des "Durchfahrt verboten"-Schildes

Von dem "Durchfahrt verboten"-Schild gibt es einige Varianten, mit denen nur einzelne Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werden können.

Auf der weißen Fläche ist dann ein Symbol abgebildet, das den ausgeschlossenen Verkehrsteilnehmer zeigt. Schild 253 beispielsweise hindert Lkw daran, weiterzufahren. Schild 255 gilt für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas, Schild 259 verbietet es Fußgängern, hier weiterzugehen.

Das Verbotsschild kann aber auch Fahrzeuge ausschließen, die eine bestimmte Breite oder Höhe überschreiten. Das ist vor allem bei Tunneleinfahrten oder auf sehr schmalen Straßen relevant.

Ausnahmen vom Durchfahrtsverbot

Das Verkehrszeichen 250 kommt oftmals mit einem Zusatzschild daher. Dieses kann z. B. eine zeitliche Begrenzung für das Durchfahrtsverbot anzeigen oder eine Ausnahme für bestimmte Fahrzeuge wie etwa Fahrräder.

Häufig sieht man das Zusatzschild "Anlieger frei" zusammen mit dem Zeichen 250 "Durchfahrt verboten". In diesem Fall dürfen Personen, die in der gesperrten Straße wohnen oder dort etwas erledigen müssen, diese trotz des Verbots befahren und dort auch halten bzw. parken.

Anlieger ist, wer ein an der Straße anliegendes Grundstück bewohnt oder zu einer Erledigung aufsuchen muss. Es genügt irgendeine Beziehung zum Anliegergrundstück. Dann dürfen Sie den gesperrten Bereich befahren.

Vom „Verbot für Fahrzeug aller Art“ können aber auch Linien- und Schulbusse ausgenommen werden, wenn der Extra-Hinweis „Linienverkehr frei“ vorhanden ist, während das Zusatzzeichen „Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei“ Fahrzeugen wie Traktoren und Gabelstaplern eine Ausnahme gewährt.

Unterschied zwischen "Durchfahrt verboten" und "Einfahrt verboten"

Es ist wichtig, das "Durchfahrt verboten"-Schild nicht mit dem "Einfahrt verboten"-Schild zu verwechseln. Das Schild für „Einfahrt verboten“ findet sich vor allem an Ausfahrten von Einbahnstraßen.

Das „Einfahrt verboten“-Schild kennzeichnet die im allgemeinen Sprachgebrauch auch als „Einbahnstraße“ bezeichneten Straßen. Erkennen können Sie besagtes rundes Schild an seiner roten Farbe mit einem weißen Querbalken in der Mitte.

In diesem Fall wird das Zeichen 267 aufgestellt. Es steht üblicherweise am Ende von Einbahnstraßen und soll sicherstellen, dass Verkehrsteilnehmende nicht entgegen der Einbahnstraße fahren.

Während das "Einfahrt verboten"-Schild (Zeichen 267) die Einfahrt in eine Straße aus einer bestimmten Richtung untersagt, verbietet das "Durchfahrt verboten"-Schild (Zeichen 250) die Durchfahrt in beide Richtungen.

Sanktionen bei Verstößen

Wer sich nicht an das Verbotsschild hält, muss mit Konsequenzen rechnen. Zunächst sei erwähnt, dass einen Fahrer im juristischen Sinne keine Strafe erwartet, wenn „Durchfahrt verboten“ missachtet wird.

Denn hierbei handelt es sich um keine Straftat, sondern um eine Ordnungswidrigkeit. Wie hoch dieses ausfällt, hängt zunächst von der Art des Fahrzeugs ab, mit dem der Verstoß begangen wurde.

Fahrradfahrer werden hier milder sanktioniert als Autofahrer, welche wiederum ein geringeres Bußgeld zahlen müssen als Lkw-Fahrer.

Bußgelder bei Missachtung des Durchfahrtsverbots:

Verstoß Bußgeld in Euro
Durchfahrtverbot mit einem Kfz nicht beachtet 50
… mit einem Kfz mit Anhänger 55
… mit einem Bus 55
… mit einem Kfz über 3,5 t zGG (außer Pkw und Bus) 100
Durchfahrtverbot mit einem Rad oder Elektrokleinstfahrzeug (E-Scooter) missachtet 25
... mit Behinderung 30
... mit Gefährdung 35
... mit Unfallfolge 40

Auch das Parken in einem 250er-Bereich wird mit 55 Euro geahndet. Bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer oder einer Parkdauer von mehr als drei Stunden schlagen 70 Euro zu Buche. Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot sind im Bußgeldkatalog jedoch nicht vorgesehen.

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