Überholen von Fahrrädern bei durchgezogener Linie: Was ist erlaubt?

Die Fahrstreifenbegrenzung oder durchgezogene Linie ist allgemein bekannt. Bekannt ist auch, dass eine Begrenzungslinie nicht - auch nicht teilweise - überfahren werden darf.

Die Bedeutung der durchgezogenen Linie

Die durchgezogene Linie dient der Verkehrssicherheit und befindet sich oft an unübersichtlichen Stellen, wie vor Kurven oder innerhalb von Gefällen. Sie befindet sich an unübersichtlichen Stellen, zum Beispiel vor Kurven oder innerhalb von Gefällen.

Durchgezogene Linien sind Fahrbahnmarkierungen und damit Verkehrszeichen im Sinne der StVO (§ 41 StVO, Anlage 2, Absatz Markierungen, Zeichen 295). Das Zeichen „Fahrstreifenbegrenzung“ trennt den für den Gegenverkehr bestimmten Teil der Fahrbahn oder mehrere Fahrstreifen für den gleichgerichteten Verkehr voneinander ab. Die Fahrstreifenbegrenzung kann zur Abtrennung des Gegenverkehrs aus einer Doppellinie bestehen.

Die Fahrstreifenbegrenzung trennt die Fahrstreifen einer Fahrbahn für beide Fahrtrichtungen mithilfe einer einfachen oder doppelten durchgezogenen Linie in der Straßenmitte. Sie kann aber auch mehrere Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung abgrenzen.

Unterschied zwischen einfacher und doppelt durchgezogener Linie

Zwischen der doppelt durchgezogenen Linie und der einfach durchgezogenen Linie besteht verkehrsrechtlich kein Unterschied.

Überholverbot und durchgezogene Linie

Das Vorhandensein einer durchgezogenen Linie bedeutet für sich alleine noch kein Überholverbot im Rechtssinne. Dessen ungeachtet dient eine durchgezogene Linie sowohl dem Schutz des entgegenkommenden als auch des nachfolgenden Verkehrs.

Oftmals wird fälschlicherweise angenommen, dass eine durchgezogene Linie automatisch ein Überholverbot bedeutet. Das Vorhandensein einer durchgezogenen Linie bedeutet für sich alleine noch kein Überholverbot im Rechtssinne.

Allerdings leitet die Rechtsprechung aus ihrem Vorhandensein sowohl eine Schutzfunktion für vorausfahrende als auch für entgegenkommende Verkehrsteilnehmer ab. So müssten z.B. vorausfahrende Verkehrsteilnehmer auf engen Fahrbahnen nicht damit rechnen, dass ein nachfolgender Fahrer sich verkehrswidrig verhält und zum Überholen ansetzt, wenn die durchgezogene Linie hierzu überfahren werden muss. Dies gilt insbesondere bei unklarer Verkehrslage, wenn nach allen gegebenen Umständen mit einem ungefährlichen Überholvorgang nicht gerechnet werden darf (s.a. OLG Düsseldorf, Beschl. 30.10.1995, Az. 5 Ss (OWi) 345/95 - (OWi) 157/95 I); Beschl. v. 30.03.1994, Az. 5 Ss (OWi) 65/94 - (OWi) 61/94 I).

Wo eine durchgezogene Linie zum Überholen überfahren werden muss, führt ihr Vorhandensein - nicht nur bei unübersichtlichen Verkehrsverhältnissen oder beengten Straßen zu einem faktischen Überholverbot. Wer in einer solchen Situation zum Überholen ansetzt und in einen Unfall verwickelt wird, kann wegen verkehrswidrigen Überfahrens der Fahrstreifenbegrenzung beim Überholen, § 41 StVO, belangt werden. Haftungsrechtlich muss er sich ein entsprechendes Mitverschulden zurechnen lassen und bleibt im Zweifel auf einem Teil des Schadens sitzen.

Fahrradfahrer bei durchgezogener Linie überholen?

Bei breiten Fahrstreifen ist dies möglich. Solange die Fahrstreifenbegrenzung nicht überfahren und der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird, dürfen Radfahrer hier überholt werden.

Da innerhalb der abgegrenzten Fahrbahnfläche überholt werden darf, verstößt ein Überholen, selbst wenn damit ein Überfahren der durchgezogenen Linie verbunden ist, nicht gegen das Überholverbot des § 5 StVO, wohl aber gegen das Verbot, Fahrstreifenbegrenzungen zu überfahren, § 41 StVO, was mit einem Verwarngeld von 30 EUR geahndet wird.

Es darf nur dann überholt werden, wenn der vorgeschriebene Abstand zu anderen Verkehrsteilnehmern dabei nicht unterschritten wird. Bei einer engen Fahrbahn kann eine durchgezogene Linie daher als „faktisches Überholverbot“ gewertet werden (vgl. BGH, Urt. v. 28.04.1987, Az.

Das Zeichen 295, also die Fahrstreifenbegrenzung, steht für sich allein. Es benötigt kein weiteres Verkehrszeichen, was Ihnen das Überholverbot anzeigt.

Überholen von Radfahrern: Sicherheitsabstand und Regeln

Beim Überholen von Radfahrern muss ein ausreichender Seitenabstand eingehalten werden. Egal ob gestrichelte oder durchgezogene Linie auf der Straße: Innerorts gilt beim Überholen mindestens 1,5 Meter Abstand, außerorts mindestens zwei Meter.

Dieser Mindestabstand schützt Radfahrer vor:

  • Dem Sog und Luftdruck, die durch vorbeifahrende Fahrzeuge entstehen.
  • Unvorhergesehenen Fahrmanövern, z. B. beim Ausweichen von Hindernissen.
  • Gleichgewichtsverlusten durch zu dichtes Überholen.

Zusätzlich ist es erlaubt, auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen vollständig auf eine andere Spur auszuweichen, um Radfahrer sicher zu überholen.

Tipp: Wenn die Straßenverhältnisse unsicher sind, halte lieber mehr Abstand als das gesetzliche Minimum. Sicherheit geht vor!

Bußgelder und Strafen

Das Überfahren der Fahrstreifenbegrenzung wird je nach Situation unterschiedlich bewertet.

Ein Bußgeld droht selbst dann, wenn ein teilweises Überfahren stattfindet.

Ein Bußgeld droht beim unerlaubten Überfahren: Eine durchgezogene Linie zieht mindestens eine Sanktion von 10 Euro nach sich, wenn sie mit einem Fahrzeug teilweise oder ganz überfahren wird. Beim Überholen erhöht sich das Bußgeld auf mindestens 30 Euro. Kommt es zur Gefährdung oder Behinderung anderer, erhöhen sich die Sanktionen drastisch.

Der Bußgeldkatalog in puncto durchgezogene Linie sieht zum Teil empfindliche Strafen für das Überfahren vom Fahrstreifen vor. So kann das verbotswidrige Überholen bei durchgezogener Linie sogar 300 Euro kosten. Zusätzlich werden zwei Punkte in Flensburg fällig. Das Fahrverbot von einem Monat droht immer dann, wenn Sie beim Überholen einen anderen Teilnehmer im Straßenverkehr gefährden oder einen Unfall verursachen.

Sollten Sie links abbiegen und dabei die durchgezogene Linie überfahren, beträgt das Bußgeld 30 Euro.

Nicht nur das Überfahren einer Straße, auf der sich eine durchgezogene Linie befindet, kostet ein Bußgeld. Wer die durchgezogene Linie bzw. den Abstand zum Fahrstreifen nicht einhält, muss mindestens 15 Euro zahlen.

Tipp: Halten Sie den Mindestabstand ein und reduzieren Sie Ihre Geschwindigkeit beim Überholen von Radfahrern. So tragen Sie zu einer sicheren und respektvollen Verkehrsumgebung bei.

Schutzstreifen und Radfahrstreifen

Schutzstreifen sind an der gestrichelten Linie zu erkennen, Radfahrstreifen haben eine durchgezogene Linie.

Fahrzeuge dürfen auf Radfahrstreifen sowie auf Schutzstreifen weder parken noch halten.

Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren - etwa um dem Gegenverkehr auszuweichen. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden.

Für Radfahrende gilt beim Befahren von Radfahrstreifen sowie Schutzstreifen das Rechtsfahrgebot.

Verhaltensweisen in besonderen Situationen

Wer in einer Kolonne, z.B. hinter einem langsam fahrenden Fahrzeug fährt, darf - ungeachtet des faktischen Überholverbots - daher insbesondere dann nicht zum Überholen ausscheren, wenn unklar ist, wie sich der Fahrer eines vorausfahrenden Fahrzeugs verhalten und was er als nächsten Schritt unternehmen wird (OLG Hamm, Urt. v. 09.07.2013, Az.

Folgenschwer wird das Überfahren der Mittellinie bei unklarer Verkehrslage. Handelt der Unfallverursacher grob fahrlässig und gefährdet den Verkehr wissentlich bzw. nimmt Schaden in Kauf, handelt es sich um eine Straftat. Bestraft werden kann grobe Fahrlässigkeit mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Hinzu kommt meistens auch, dass die Versicherung die Leistung verweigert.

FAQ: Durchgezogene Linie auf der Fahrbahn

Haben durchgezogene Linien auf der Straße eine Bedeutung?

Ja, es handelt sich dabei um ein Verkehrszeichen (Zeichen 295), das nicht überfahren werden darf.

Welche Regeln sind noch mit einer solchen Linie verbunden?

Fahrer müssen sich stets rechts von der Linie halten. Das Parken auf der Straße ist verboten, wenn der Abstand zwischen dem parkenden Fahrzeug und der Linie geringer als drei Meter wäre.

Zusammenfassung

Das Überholen von Radfahrern bei durchgezogener Linie ist ein komplexes Thema, das von verschiedenen Faktoren abhängt. Grundsätzlich ist das Überfahren einer durchgezogenen Linie verboten. Allerdings kann das Überholen von Radfahrern erlaubt sein, wenn ausreichend Platz vorhanden ist und der Mindestabstand eingehalten wird, ohne die Linie zu überfahren. Die Einhaltung der Verkehrsregeln und ein rücksichtsvolles Verhalten tragen maßgeblich zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer bei.

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