Auf den Straßen und Fahrradwegen Deutschlands hat die elektrische Revolution bereits Einzug gehalten. Wo früher nur die Muskelkraft das Fahrrad vorantrieb, sorgen heute E-Bikes und Pedelecs für zusätzlichen Schub. Die Zahlen sprechen für sich: Während im Jahr 2018 rund 4,7 Millionen Menschen in Deutschland stolze Besitzer eines E-Bikes waren, hat sich diese Zahl im Jahr 2023 auf 12,4 Millionen erhöht. Darunter sind herkömmliche Pedelecs in Form von Damen- oder Herrenrädern besonders beliebt, gefolgt von elektrischen Mountainbikes und Trekkingrädern.
E-Bike, Pedelec, S-Pedelec: Was sind die Unterschiede?
Doch was genau ist der Unterschied zwischen einem E-Bike, Pedelec und S-Pedelec? Dazu kommen viele kleine, feine Unterschiede. Je nachdem wie stark Motorleistung und Geschwindigkeit sind, zählt Ihr Rad nämlich als Fahrrad oder Kraftfahrzeug - mit wichtigen Konsequenzen zum Beispiel bei der Helmpflicht, Verkehrsregeln oder Promillegrenzen.
Im allgemeinen Sprachgebrauch werden Pedelec häufig fälschlicherweise als E-Bike bezeichnet. E-Bikes hat sich mittlerweile als genereller Überbegriff für verschiedene Arten von Elektrofahrrädern durchgesetzt. Allerdings werden diese je nach Funktion gemäß des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) unterschieden und gehen daher mit unterschiedlichen Gesetzen für den Fahrer einher. Bereits seit November 2003 gilt nämlich für alle EU-Länder: Sie müssen die gültigen EU-Richtlinien für das E-Bike bzw. das Pedelec in die nationale Gesetzgebung übernehmen. Den größten Marktanteil unter den E-Bikes hat das normale Pedelec mit über 90 Prozent. Der Begriff leitet sich aus der Abkürzung des englischen Begriffs (Pedal Electric Cycle) ab.
Die Welt der E-Bikes teilt sich also in zwei Bereiche: Einmal Pedelecs mit einem unterstützenden Motor und auf der anderen Seite E-Bikes mit einem Motor, der auch ohne Treten 25 km/h bzw. 45 km/h erreichen kann.
Beim Pedelec handelt es sich um eine Fahrrad, das über einen Elektromotor verfügt. Dieser unterstützt den Fahrer bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Wer schneller fahren möchte, muss dies mithilfe der eigenen Muskeln schaffen.
Das Pedelec, im Unterschied zum E-Bike im engeren Sinne, unterstützt den Fahrer nur, und zwar bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h (das entspricht einer Nenndauerleistung von 0,25 kW) und eben nur dann, wenn in die Pedalen getreten wird. Wer schneller fahren möchte, der muss sich auf die Leistung des eigenen Körpers verlassen, die bei einem durchschnittlichen Radfahrer um die 100 Watt beträgt. Da es gemäß deutschem Verkehrsrecht dem Fahrrad gleichgestellt ist, ergeben sich damit wichtige Erkenntnisse: Ein normales Pedelec, welches als Elektrofahrrad bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützt, braucht keine gesonderte Zulassung.
Genausowenig müssen Sie einen Helm auf Ihrem Pedelec tragen, eine Versicherung dafür abschließen oder eine bestimmte Altersgrenze einhalten. Selbiges gilt übrigens auch für Modelle, welche eine Anfahrhilfe bis zu 6 km/h haben. Das bedeutet, dass bis zum Erreichen dieser Geschwindigkeit nicht in die Pedalen getreten werden muss. Dies ist eigentlich ein Unterschied, der das E-Bike vom Pedelec abgrenzt - dass das betreffende Gefährt auf Knopfdruck fährt.
Daneben gibt es jedoch auch Fahrzeuge, die eine höhere Nenndauerleistung aufweisen und daher als schnelle Pedelecs, S-Klasse oder einfach S-Pedelecs bezeichnet werden. Generell gleicht die Funktionsweise zwar der des normalen Pedelecs, jedoch wird hier die Motorunterstützung erst ab einer Geschwindigkeit von 45 km/h abgeschaltet. Ein solches Gefährt gilt dann nicht mehr als Fahrrad, sondern als Keinkraftrad. Für den Halter des Fahrzeugs bedeutet dies u. a.: Sie müssen Ihr Pedelec versichern, eine Zulassung sowie einen Führerschein dafür besitzen. Der Hersteller einer S-Klasse benötigt eine Betriebserlaubnis vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) für jedes einzelne Modell. Die Einzelzulassung schreibt damit vor, dass weder der Besitzer selbst noch der Händler einfach das Pedelec einem Tuning o. Ä. unterziehen kann. Fahrer benötigen mindestens die Fahrerlaubnisklasse AM. Das Mindestalter für Pedelecs bis zu 45 km/h beträgt 16 Jahre. Das S-Pedelec zieht eine Helmpflicht nach sich.
Wie bereits erwähnt, benötigt der Fahrer zur Fortbewegung keine Muskelkraft bei dieser Art von Elektrofahrrad. Während beim Pedelec der Motor nur unterstützt, wenn die Pedalen betätigt werden, kann das E-Bike auf Knopfdruck oder durch einen Drehgriff allein fahren. Überschreitet hierbei die Motorleistung die Grenze von 500 Watt und eine Geschwindigkeit von höchstens 20 km/h nicht, so wird hier von einem Kleinkraftrad (bzw. ein Leichtmofa) gesprochen.
Gesetzliche Grundlagen und Verkehrsregeln
So sieht es der Gesetzgeber: Seit März 2017 gelten Pedelecs laut Straßenverkehrsordnung als Fahrrad, wenn sie mit Muskelkraft und einem unterstützenden Elektromotor mit maximal 250 Watt betrieben werden. Die Geschwindigkeit muss zudem auf 25 km/h begrenzt sein. Eine Anfahrhilfe ist zulässig.
Fahrräder haben einen tollen Ruf: Sie machen sportlich, sie schädigen nicht die Umwelt und sie sorgen trotzdem für eine gewisse mobile Unabhängigkeit. Als Pendler kann es trotzdem auf dem Fahrrad etwas anstrengend werden. Wer dann bspw. nicht tagtäglich verschwitzt auf die Arbeit kommen will, erwägt es vielleicht, sich ein Pedelec zuzulegen. Dies ist, grob gesagt, ein Fahrrad, welches mit einem Motor ausgestattet ist. Der Motor unterstützt die Fahrleistung bis zu einer gewissen Geschwindigkeit und schaltet sich dann selbst ab. Es ist allerdings beim Pedelec wichtig, welche Geschwindigkeit es auf den Tacho bringt. Davon sind nämlich weitere Regeln für den Verkehr abhängig, etwa, ob auf dem Pedelec ein Helm getragen werden muss oder ob der Abschluss einer Versicherung notwendig ist.
Da es gemäß deutschem Verkehrsrecht dem Fahrrad gleichgestellt ist, ergeben sich damit wichtige Erkenntnisse: Ein normales Pedelec, welches als Elektrofahrrad bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützt, braucht keine gesonderte Zulassung.
Pedelecs mit einer Unterstützung bis 25 km/h dürfen Fahrradwege benutzen. S-Pedelecs, die bis zu 45 km/h schnell sind, dürfen weder innerorts noch außerorts auf Radwegen fahren, auch nicht mit ausgeschaltetem Motor oder leerem Akku. E-Bikes ohne Tretunterstützung, die die Geschwindigkeit eines Mofas erreichen, müssen innerorts ebenfalls die Straße benutzen. Ausnahme sind Radwege, die ausdrücklich für Mofas oder E-Bikes freigegeben sind. Sie erkennen dies am Zusatzschild „Mofa frei“ oder „E-Bikes frei“.
Unabhängig von der Art des Fahrrads, sollten alle Verkehrsschilder und Markierungen auf Radwegen beachtet werden. Manche Radwege können für den gemeinsamen Gebrauch von Fahrrädern und E-Bikes ausgelegt sein, während andere möglicherweise nur für klassische Fahrräder vorgesehen sind.
Darf ein Pedelec den Fahrradweg benutzen?
- Normales Pedelec bis 25 km/h: Diese Fahrzeuge gelten als Fahrräder und müssen sich demnach auch so verhalten.
- S-Pedelec bis 45 km/h: Diese Fahrzeuge zählen weder zu den Fahrrädern, noch zu den Leichtmofas. Sie dürfen daher unter keinen Umständen die Radwege benutzen. Das bedeutet zudem, dass auch Fahrradstraßen nur genutzt werden dürfen, wenn eine entsprechende Ausnahme am Verkehrsschild hinzugefügt wurde. Auch wenn eine Einbahnstraße für Fahrräder in die entgegengesetzte Richtung freigegeben ist, gilt dies nicht für ein S-Pedelec.
Regionale Sonderregelungen
Bislang gab es nur in Baden-Württemberg die Möglichkeit, Radwege per Zusatzschild für S-Pedelecs freizugeben. Als erste Stadt hat Tübingen 2019 den Schritt gewagt und ein Radwegenetz für S-Pedelec-Nutzer freigegeben. In Zusammenarbeit mit der Landesregierung von Baden-Württemberg ist so ein spezielles Verkehrsschild entstanden, das auf die Freigabe von S-Pedelecs auf diversen Verkehrsflächen hinweist. Rund 100 dieser Schilder sind mittlerweile im Stadtgebiet installiert und das so entstandene S-Pedelec-Wegenetz umfasst etwa 80 Kilometer.
Die Entwicklungen in Baden-Württemberg färben mittlerweile auch auf andere Bundesländer ab. Ein Erlass in Nordrhein-Westfalen erlaubt es den dortigen Kommunen ebenfalls, ein Verkehrsschild zur Radwegefreigabe für S-Pedelecs zu installieren. Das Interesse ist laut Udo Sieverding, Abteilungsleiter Mobilität der Zukunft im Verkehrsministerium von Nordrhein-Westfalen, äußerst hoch.
Per Erlass vom 18. Juli hat das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV NRW) Städten und Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, Radverkehrsanlagen für S-Pedelecs freizugeben. Wege, die mit dem Zusatzschild „S-Pedelecs frei“ gekennzeichnet sind, dürfen damit auch von den schnellen Pedelecs befahren werden.
Der Erlass des MUNV NRW setzt der Freigabemöglichkeit Grenzen: Rad- und Wirtschaftswege außerorts und Radschnellverbindungen werden als geeignet für eine Freigabe angesehen. Innerorts solle die Freigabe aus Gründen der Verkehrssicherheit aber „nur in besonderen Ausnahmefällen erfolgen, wie z. B. auf ausreichend breiten, weniger frequentierten Radwegen, zum Beispiel außerorts, kann das S-Pedelec dagegen eine gute Lösung für die individuelle Mobilität sein. Wenn diese auch breit und gut asphaltiert sind, kann man sie in Einzelfällen für S-Pedelecs freigegen. Eine Gefährdung von anderen Radfahrenden oder Fußgänger:innen muss dabei jedoch ausgeschlossen werden.
Potenzial und Gefährdung
S-Pedelecs haben in Deutschland einen sehr geringen Marktanteil. Häufig wird beklagt, dass diese Gattung ein großes Potenzial für die Verkehrswende habe, da damit auch längere Strecken zügig zurückgelegt werden können und sie sich damit noch mehr als herkömmliche Elektroräder als Autoersatz anbieten. Aufgrund des Radweg-Verbots sei das Interesse an S-Pedelecs aber gering und das Potenzial werde nicht genutzt.
Auf der anderen Seite wird befürchtet, dass die ohnehin unterdimensionierte Infrastruktur für den Radverkehr durch die schnellen Pedelecs überlastet würde und die Unfallgefahr steige. Der ADFC wendet sich daher gegen eine generelle Freigabe von Radwegen für S-Pedelecs.
Fahrer:innen von S-Pedelecs können mehr als doppelt so schnell wie Radfahrerinnen und Radfahrer ohne Motor unterwegs sein. Deshalb ist bei der Frage, ob S-Pedelecs auf Radwege dürfen, besondere Vorsicht geboten. Innerorts könnten S-Pedelecs problemlos im Kfz-Verkehr mitfahren, wenn Tempo 30 die Regelgeschwindigkeit wäre, wie es der ADFC seit Langem fordert.
Verhalten im Straßenverkehr
Egal, ob auf Radwegen oder Straßen, als E-Bike-Fahrer ist es wichtig, stets rücksichtsvoll gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern zu agieren. Die Geschwindigkeit sollte an die jeweilige Umgebung angepasst werden und es sollte auch Rücksicht auf Fußgänger und andere Radfahrer genimmen werden.
Bitte bedenken Sie aber, dass sich viele Autofahrer noch nicht an die schnelleren Radler gewöhnt haben. Stets gilt: Informieren Sie sich über die lokalen Vorschriften, denn manche Wege dürfen ausschließlich von Radfahrern und nicht motorisierten E-Bikes genutzt werden. Sollten Sie dennoch unerlaubterweise mit einem E-Bike oder S-Pedelec auf dem Radweg unterwegs sein und von der Polizei angehalten werden, droht ein Bußgeld.
Als Fahrradfahrer müssen Sie ihre Geschwindigkeit stets den Verkehrs-, Straßen-, Sicht- und Witterungsverhältnissen sowie ihren persönlichen Fähigkeiten und den allgemeinen Geschwindigkeitsvorgaben anpassen, um jederzeit ein sicheres Beherrschen des Fahrrads gewährleisten können.
Alkohol am Steuer
Im Straßenverkehr gelten klare Regeln, wenn es um Alkohol am Steuer - oder am Lenker - geht. Bis zu einem Alkoholgehalt von 0,3 Promille im Blut fahren Sie straffrei. Wird jedoch ein Wert über 0,3 Promille festgestellt und Sie haben alkoholbedingte Ausfallerscheinungen, gilt dies als Straftat. Es drohen eine Geldstrafe, die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) und möglicherweise der Führerscheinverlust.
Bei S-Pedelecs, die schneller als normale Pedelecs sind, liegt ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit vor und es wird ein Bußgeld von 500 Euro fällig. Zusätzlich erhalten Sie zwei Punkte und mindestens einen Monat Fahrverbot. Ab 1,1 Promille liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit vor, die strafbar ist.
Sicherheit und Bußgelder
Beim E-Bike-Tuning tappen viele in eine gefährliche Falle: Ein vermeintliches Plus an Tempo kann schnell in ein Minus an Sicherheit und Rechtsschutz umschlagen. Wer sein E-Bike aufmotzt, um die Motorunterstützung über die gesetzliche Grenze hinaus zu nutzen, riskiert den Verlust der Betriebserlaubnis und damit auch den Verlust des Versicherungsschutzes. Das kann nicht nur bei einem Unfall zu einem finanziellen Desaster führen, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Werden Sie mit einem getunten E-Bike erwischt, müssen Sie mindestens mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Gut zu wissen: Es ist illegal, mit einem getunten E-Bike am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Auf privatem Gelände ist das Fahren kein Problem.
Beachten Sie bei diesen Geschwindigkeitsgrenzen, dass sich die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beim Pedelec oder E-Bike lediglich auf den elektrischen Antrieb bezieht. Fahren Sie beispielsweise bergab mit Rückenwind oder treten besonders stark in die Pedale, dürfen Sie auf Ihrem Rad auch höhere Geschwindigkeiten erreichen. Dennoch müssen Sie sich an die allgemeinen Vorgaben zur Geschwindigkeit halten. Das beinhaltet beispielsweise Fußgängerzonen oder Tempo-30-Zonen.
Wie hoch dieses ausfällt, kommt auf die Situation an: Das reine Fahren auf dem Radweg kostet 15 Euro - mit Behinderung sind es 20 Euro, mit Gefährdung 25 Euro und bei einem Unfall erhöht sich das Bußgeld auf 30 Euro.
Versicherung
E-Bikes und S-Pedelecs, die schneller als 25 km/h fahren, sind versicherungspflichtig. Sie brauchen wie beim Mofa eine Haftpflichtversicherung, die mit einer Teilkaskoversicherung mit Diebstahlschutz erweitert werden kann.
Für Pedelecs ist eine private Haftpflichtversicherung zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber wir empfehlen Ihnen diese sehr, denn sie tritt ein, wenn Sie mit Ihrem Rad jemanden schädigen sollten. Prüfen Sie bei einem älteren Vertrag, ob die Deckungssumme ausreicht. Investieren Sie außerdem in eine gute Fahrraddiebstahlversicherung. Die Absicherung über die Hausratversicherung schützt Ihr Rad im Haus oder abgeschlossenen Keller. Wird Ihr Pedelec unterwegs gestohlen, tritt die Hausratversicherung nicht ein.
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
Hier ist eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte bezüglich E-Bikes und der Nutzung von Radwegen:
| Fahrzeugtyp | Geschwindigkeit | Radwegnutzung | Führerschein | Helmpflicht | Versicherung |
|---|---|---|---|---|---|
| Pedelec | Bis 25 km/h | Erlaubt | Nicht erforderlich | Keine | Nicht erforderlich (empfohlen) |
| S-Pedelec | Bis 45 km/h | Nicht erlaubt (Ausnahmen möglich) | Klasse AM | Ja | Erforderlich |
| E-Bike ohne Tretunterstützung | Bis 25 km/h | Nur mit Zusatzzeichen "E-Bikes frei" | Mofa-Prüfbescheinigung | Ja | Erforderlich |
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