Da gerade in den Großstädten langsam der Platz ausgeht und Parkplätze Mangelware sind, erfreuen sich Motorrad, Motorroller, Mofa und Co. an Beliebtheit. Eine Entwicklung, die nicht unbedingt verwundert, denn schließlich ist mit dem Motorrad das Parken auf dem Gehweg möglich und es entfällt die lästige Suche nach einem geeigneten Parkplatz. Doch darf man mit dem Motorrad überall parken oder gelten dabei Einschränkungen? Welche Vorschriften gilt es zu berücksichtigen, wenn Sie Ihr Motorrad richtig abstellen wollen? Und wann müssen Sie mit Sanktionen rechnen? Worauf ist bei der Parkplatzsuche mit dem Kraftrad zu achten?
Grundlegende Vorschriften zum Parken von Motorrädern
Die in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) definierten Vorschriften zum Halten und Parken unterscheiden grundsätzlich nicht zwischen Krafträdern und anderen Kraftfahrzeugen. Daher gelten grundsätzlichen bei Motorroller, Mofa und Pkw die gleichen Regelungen. Dies bedeutet, dass ein Motorrad eigentlich auf der Straße parken muss. Demnach müssten alle Fahrzeughalter, die Ihr Motorrad auf dem Bürgersteig parken, grundsätzlich mit Sanktionen rechnen. Allerdings zeigen sich Polizei und Gemeinden häufig kulant und drücken aufgrund des generellen Parkplatzmangels ein Auge zu. Dabei sollten Sie das Motorrad so parken, dass Fußgänger und Rollstuhlfahrer nicht behindert werden. Zudem wird ein solches Fehlverhalten auch nur dann toleriert, wenn sich keine speziellen Motorradparkplätze in der Nähe befinden.
Auch ohne Augenzudrücken gibt es eine Situation, in der Sie laut StVO das Motorrad zum Parken auf dem Bürgersteig abstellen dürfen. Diese ist immer dann gegeben, wenn das Verkehrszeichen 315 das Parken auf dem Gehweg erlaubt. Pkw müssen in diesem Fall meist zur Hälfte auf diesem stehen, wohingegen ein Motorrad komplett darauf abgestellt werden darf. Möchten Sie Ihr Kraftrad in einem Parkhaus unterstellen, sollten Sie sich im Vorfeld über die Nutzungsbedingungen informieren. Denn die Betreiber verbieten teilweise das Abstellen von Motorrädern.
Wo dürfen Motorräder geparkt werden?
Grundsätzlich gilt für Motorradfahrer, dass das Kraftrad an denselben Stellen abgestellt werden darf wie auch Pkw. Motorräder dürfen überall dort abgestellt werden, wo auch das Parken für Pkw erlaubt ist. Parkplätze und Parkstreifen dürfen demnach auch von Motorradfahrern für das Abstellen ihres Fahrzeugs benutzt werden. Umgekehrt bedeutet das, dass ein per Verkehrsschild ausgewiesenes Parkverbot auch für einspurige Kfz gilt.
In vielen größeren Städten gibt es heutzutage spezielle Motorradparkplätze, auf denen ausschließlich Motorräder abgestellt werden dürfen. Diese besonderen Parkplätze werden durch das standardmäßige blaue Parkschild und ein Zusatzschild mit Piktogramm eines Motorradfahrers ausgewiesen. Die Parkflächen sind wesentlich kleiner und die Anzahl der verfügbaren Stellplätze geringer. Häufig sind 2 bis 15 Parkplätze vorhanden. Aber auch auf einem allgemeinen Parkplatz oder Parkstreifen kann ein Bereich speziell für Motorräder eingerichtet sein.
Parkschein und Parkscheibe für Motorräder
Sobald Parkscheine oder Parkscheiben für Kraftfahrzeuge vorgeschrieben sind, gilt das sowohl für Autos als auch für Motorräder. Stellen Sie das Motorrad zum Parken auf einen Pkw-Parkplatz ab, müssen Sie sich auch dort an die geltenden Vorschriften halten. Ist zum Beispiel die Nutzung einer Parkscheibe vorgesehen, müssen Sie diese auslegen. Wählen Sie, um Ihr Motorrad zu Parken, einen Stellplatz mit Parkraumbewirtschaftung, müssen die Mitarbeiter vom Ordnungsamt die Möglichkeit haben, den Parkschein zu kontrollieren.
Kostenpflichtige oder zeitlich begrenzte Parkplätze, die nur mit Parkschein oder Parkscheibe benutzt werden dürfen, werden von Motorradfahrern häufig gemieden, da diese nur schwer am Motorrad befestigt werden können. Das Ticket zu lösen und mitzunehmen, ist nicht erlaubt und wird von Ordnungsämtern nicht anerkannt. Wichitg! Decken Sie Ihr Motorrad oder Ihren Motorroller beim Parken mit einer Plane ab, müssen Sie dafür Sorge tragen, dass das Kennzeichen weiterhin sichtbar ist. Hierfür erhalten Sie im Handel spezielle Planen, die über ein entsprechendes Fenster aus durchsichtiger Folie verfügen.
Generell ist es mit dem Zweirad zumeist etwas einfacher, als mit dem Auto einen passenden Stellplatz zu finden. Es ist wendig, sehr viel schmaler und kann platzsparend am Wegrand abgestellt werden. Erlaubt ist dies lediglich bei entsprechender Beschilderung (Verkehrszeichen 315; blaues Schild: Pkw auf Gehweg) oder bei einer vorhandenen Parkflächenmarkierung, sprich ausgewiesenen Zweirad-Stellplätzen. Diese sind jedoch in Großstadt-Vierteln mit hohem Parkdruck häufig von Autos in Beschlag genommen.
Die Gefahr, dass ein Parkschein einfach weggeweht wird, ist groß. Tipp: Foto vom geparkten Fahrzeug mit sichtbar angebrachtem Parkschein machen - um im Fall der Fälle einen Nachweis zu haben. Eine Parkscheibe anzubringen, gestaltet sich am Motorrad, je nach Modell, recht schwierig. Dass sie weggeweht wird, ist zwar eher unwahrscheinlich, sichern sein sollte sie trotzdem. Eventuell mit einem Schloss zwischen den Klemmen am Lenker oder an den Speichen.
Und Obacht beim Thema Parkscheiben! Tatsächlich kann hier viel falsch gemacht werden. Und das wird geahndet, wie unsere Kollegen von auto-motor-und-sport.de berichteten: Ein Autofahrer aus Erlenbach sollte 20 Euro Bußgeld zahlen, obwohl er die Parkscheibe korrekt eingestellt hatte, die sichtbar im Auto lag. Die Behörde klärte den Mann folgendermaßen auf: Das "P" auf seiner Parkscheibe sei blau, müsste aber weiß sein. Auch sei das "P" in einem weißen Kreis und nicht wie vorgeschrieben von einem weißen Quadrat umrandet.
Parken auf dem Gehweg: Erlaubt oder verboten?
Darf ein Motorrad Gehweg parken? Es gilt ein generelles Parkverbot auf Gehwegen. In der Regel ist es nicht zulässig, ein Motorrad auf dem Bürgersteig abzustellen. Zugelassen ist das Parken dort nur bei einer entsprechenden Beschilderung oder einer vorhandenen Parkflächenmarkierung. Eine Ausnahme besteht, wenn ein Verkehrszeichen das Parken auf dem Gehweg erlaubt. Wenn das auf dem Gehweg geparkte Motorrad weder Fußgänger und Fußgängerinnen noch Fahrradfahrende behindert, drückt die Polizei schon mal ein Auge zu. Verlassen sollten Sie sich darauf aber nicht. Befinden sich eigens ausgewiesene Motorrad-Parkplätze in der Nähe, wird das Abstellen auf dem Gehweg meistens nicht toleriert.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) nimmt bei den Parkregelungen zwischen Pkw und Krafträdern keine Trennung vor, auch wenn sich beide Fahrzeugtypen in der Größe unterscheiden. Das bedeutet also, dass Sie Ihr Motorrad oder Ihren Roller nicht einfach auf dem Gehweg abstellen dürfen. Sie müssen Ihre Maschine genau wie Autohalter auch, auf der Straße parken. Das Parken auf dem Bürgersteig geht auch für Motorräder oder Roller nur auf markierten Parklücken oder wenn das Verkehrszeichen 315 dies erlaubt.
Bußgelder und Sanktionen bei Falschparken
Auch bei Parkverstößen, die mit dem Motorrad begangen werden, gilt der allgemeine Bußgeldkatalog. Im Bußgeldkatalog wird, wie in der StVO, kein Unterschied gemacht, ob Sie mit einem Pkw oder einem Motorrad ordnungswidrig parken. Das bedeutet, dass Motorradfahrer die gleichen Verwarn- und Bußgelder erhalten wie Autofahrer, die falsch parken. Sanktionen bei Parkverstößen reichen von 10 bis 100 Euro.
Nachdem der Bundesrat die vom Bundesverkehrsministerium initiierte Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung, die zahlreiche Sanktionsverschärfungen beinhaltet, im Februar 2020 durchgewunken hat, drohen Gehweg-Parkern empfindlichere Strafen: Das Verwarnungsgeld dafür steigt von bisher 20 auf 55 Euro. Kommt eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer hinzu, wird ein Bußgeld von 70 Euro fällig, dazu gibt es einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Und parkt das Fahrzeug länger als eine Stunde auf dem Trottoir, dann drohen sogar 80 Euro Bußgeld und ebenfalls ein Punkt.
Stellen Sie zum Beispiel Ihr Motorrad unerlaubt auf dem Gehweg ab, kostet das mindestens 55 Euro. Behindern Sie dadurch jemanden, steigt die Summe auf 70 Euro und es wird zusätzlich ein Punkt in Flensburg eingetragen. Bei einer Gefährdung müssen Sie 80 Euro und bei einem Unfall 100 Euro zahlen. In beiden Fällen ist ebenfalls ein Punkt drin. Stellt das Motorrad eine Behinderung oder eine Gefährdung dar, kann es auch abgeschleppt werden. Der Halter muss als Verursacher die Kosten dann zusätzlich zu den Sanktionen tragen.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die aktuellen Bußgelder für das Parken auf dem Gehweg:
| Tatbestand | Strafe (€) | Punkte | Fahrverbot in Monat(e) |
|---|---|---|---|
| Unerlaubtes Parken auf dem Gehweg | 55 | ||
| Parken auf dem Gehweg mit Behinderung anderer | 70 | 1 | |
| Parken auf dem Gehweg mit Gefährdung anderer | 80 | 1 | |
| Parken auf dem Gehweg mit Unfallfolge | 100 | 1 |
Kulanz der Behörden und lokale Unterschiede
Und wie sieht es in der Praxis aus? Wenn das abgestellte Motorrad weder Fußgänger noch Radfahrer behindert, wird dies Mal geduldet, mal gnadenlos abgestraft - es kommt also ganz auf die lokal verantwortlichen Behörden an. Bei Zweirädern zeige die Stadt Stuttgart jedoch eine gewisse Toleranz. In der nur etwa zehn Kilometer südöstlich gelegenen Kreisstadt Esslingen am Neckar sieht man das ganz anders - dort versteht man - selbst ohne Behinderung - mit auf dem Gehweg parkenden Motorrädern dagegen keinen Spaß und es werden rigoros Knöllchen verteilt.
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