Dürfen Motorräder auf Gehwegen parken? Regeln und Vorschriften

Die Unterkategorie „Halten und Parken“ ist ein wesentlicher Bestandteil der Hauptkategorie Verhalten im Straßenverkehr. Sie umfasst die Regeln und Verhaltensweisen, die notwendig sind, um das sichere Abstellen von Fahrzeugen zu gewährleisten und gleichzeitig andere Verkehrsteilnehmer nicht zu behindern oder zu gefährden.

Das Halten und Parken sind essenzielle Bestandteile des Verhaltens im Straßenverkehr. Sie erfordern ein hohes Maß an Rücksicht und Regelbewusstsein, um den Verkehrsfluss nicht zu stören und die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten. Das Halten und Parken werden in der Straßenverkehrsordnung (StVO) klar voneinander unterschieden.

Halten bezeichnet das freiwillige Anhalten eines Fahrzeugs für eine kurze Zeit, beispielsweise zum Ein- oder Aussteigen von Personen oder zum Be- und Entladen. Fahrer sollten sich darüber im Klaren sein, dass auch ein kurzes Verlassen des Fahrzeugs ohne sofortige Wiederaufnahme der Fahrt als Parken gilt. In Wohngebieten ist besondere Rücksicht auf Fußgänger, Radfahrer und spielende Kinder geboten.

Die StVO regelt klar, wo das Halten und Parken verboten ist, nämlich an Bahnübergängen, in engen Kurven, auf Brücken sowie in unmittelbarer Nähe von Ampeln und Kreuzungen. Zudem ist das Parken auf Busspuren oder in Feuerwehrzufahrten strikt untersagt.

Wo darf ich mein Motorrad parken?

Da gerade in den Großstädten langsam der Platz ausgeht und Parkplätze Mangelware sind, erfreuen sich Motorrad, Motorroller, Mofa und Co. an Beliebtheit. Eine Entwicklung die nicht unbedingt verwundert, denn schließlich ist mit dem Motorrad das Parken auf dem Gehweg möglich und es entfällt die lästige Suche nach einem geeigneten Parkplatz.

Grundsätzlich gilt für Motorradfahrer, dass das Kraftrad an denselben Stellen abgestellt werden darf wie auch Pkw. Umgekehrt bedeutet das, dass ein per Verkehrsschild ausgewiesenes Parkverbot auch für einspurige Kfz gilt. In vielen größeren Städten gibt es heutzutage spezielle Motorradparkplätze, auf denen ausschließlich Motorräder abgestellt werden dürfen.

Diese besonderen Parkplätze werden durch das standardmäßige blaue Parkschild und ein Zusatzschild mit Piktogramm eines Motorradfahrers ausgewiesen. Die Parkflächen sind wesentlich kleiner und die Anzahl der verfügbaren Stellplätze geringer. Häufig sind 2 bis 15 Parkplätze vorhanden. Aber auch auf einem allgemeinen Parkplatz oder Parkstreifen kann ein Bereich speziell für Motorräder eingerichtet sein.

Wenn du dein Motorrad parken möchtest, musst du im öffentlichen Straßenraum einige Vorschriften beachten. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Kraftrad nämlich grundsätzlich wie ein Pkw zu behandeln. Das Motorrad muss grundsätzlich wie ein Pkw geparkt werden, das heißt: auf Parkplätzen innerhalb einer markierten Fläche oder auf einem markierten Parkstreifen am Straßenrand.

Wenn du dein Motorrad oder deinen Roller parken willst, musst du also dieselben Regeln wie beim Parken eines Pkw beachten. Wirst du dabei erwischt, wird es unter Umständen teuer: Für das ordnungswidrige Parken des Motorrads auf dem Gehweg kann nämlich eine Geldbuße von 55 Euro oder mehr anfallen, je nach Situation.

Darf ein Motorrad auf dem Gehweg parken?

In der Regel ist es nicht zulässig, ein Motorrad auf dem Bürgersteig abzustellen. Eine Ausnahme besteht, wenn ein Verkehrszeichen das Parken auf dem Gehweg erlaubt. Motorräder sind aber keine Ausnahme.

Ein Motorrad darf genauso wenig auf dem Gehweg parken wie andere Fahrzeuge. Allerdings sehen Polizei und Ordnungsamt häufiger davon ab, für das Parken auf dem Gehweg von Motorrädern ein Bußgeld zu verhängen.

Es gilt ein generelles Parkverbot auf Gehwegen. Zugelassen ist das Parken dort nur bei einer entsprechenden Beschilderung oder einer vorhandenen Parkflächenmarkierung. Wenn das auf dem Gehweg geparkte Motorrad weder Fußgänger und Fußgängerinnen noch Fahrradfahrende behindert, drückt die Polizei schon mal ein Auge zu.

Verlassen sollten Sie sich darauf aber nicht. Befinden sich eigens ausgewiesene Motorrad-Parkplätze in der Nähe, wird das Abstellen auf dem Gehweg meistens nicht toleriert. Gelegentlich machen Polizei und Ordnungsamt dabei eine Ausnahme.

Wenn das auf dem Gehweg geparkte Bike großzügig Platz lässt, sodass beispielsweise auch Personen im Rollstuhl oder mit Kinderwagen gut vorbeikommen, und wenn nur wenige Fußgänger unterwegs sind, kann es sein, dass das Parken auf dem Gehweg geduldet wird.

Auch ohne Augenzudrücken gibt es eine Situation, in der Sie laut StVO das Motorrad zum Parken auf dem Bürgersteig abstellen dürfen. Diese ist immer dann gegeben, wenn das Verkehrszeichen 315 das Parken auf dem Gehweg erlaubt. Pkw müssen in diesem Fall meist zur Hälfte auf diesem stehen, wohingegen ein Motorrad komplett darauf abgestellt werden darf.

Die fehlende Differenzierung zwischen vier- und zweirädrigen Kraftfahrzeugen in der StVO bedeutet letztlich, dass Motorräder auf der Straße parken müssen oder auf gekennzeichneten Parkflächen einen ganzen eigenen Stellplatz belegen dürfen. Das finden Autofahrer wiederum nicht so prickelnd angesichts der allgemeinen Parkplatznot in den Innenstädten.

Parkschein und Parkscheibe für Motorräder

Sobald Parkscheine oder Parkscheiben für Kraftfahrzeuge vorgeschrieben sind, gilt das sowohl für Autos als auch für Motorräder. Nur wohin damit? Die Gefahr, dass ein Parkschein einfach weggeweht wird, ist groß.

In Parkscheiben-Zonen gibt es ebenfalls keine Sonderregelungen für Motorräder. Ein handgeschriebener Zettel mit Ankunftszeit reicht in aller Regel nicht. Da hilft nur das geschickte Anbringen einer Parkscheibe - etwa ein gelochtes Exemplar per Kabelbinder am Motorrad befestigen.

Tipp: Foto vom geparkten Fahrzeug mit sichtbar angebrachtem Parkschein machen - um im Fall der Fälle einen Nachweis zu haben. Eine Parkscheibe anzubringen, gestaltet sich am Motorrad, je nach Modell, recht schwierig. Dass sie weggeweht wird, ist zwar eher unwahrscheinlich, sichern sein sollte sie trotzdem. Eventuell mit einem Schloss zwischen den Klemmen am Lenker oder an den Speichen.

Generell ist es mit dem Zweirad zumeist etwas einfacher, als mit dem Auto einen passenden Stellplatz zu finden. Es ist wendig, sehr viel schmaler und kann platzsparend am Wegrand abgestellt werden. Erlaubt ist dies lediglich bei entsprechender Beschilderung (Verkehrszeichen 315; blaues Schild: Pkw auf Gehweg) oder bei einer vorhandenen Parkflächenmarkierung, sprich ausgewiesenen Zweirad-Stellplätzen.

Diese sind jedoch in Großstadt-Vierteln mit hohem Parkdruck häufig von Autos in Beschlag genommen. In Parkscheiben-Zonen gibt es ebenfalls keine Sonderregelungen für Motorräder. Ein handgeschriebener Zettel mit Ankunftszeit reicht in aller Regel nicht.

Teilen sich mehrere Biker einen auf Pkw-Größe zugeschnittenen Stellplatz in einer Parkscheinzone, benötigt jede Maschine einen eigenen Parkschein - Platzspar-Bonus gibt es nicht.

Bußgelder und Strafen

Nachdem der Bundesrat die vom Bundesverkehrsministerium initiierte Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung, die zahlreiche Sanktionsverschärfungen beinhaltet, im Februar 2020 durchgewunken hat, drohen Gehweg-Parkern empfindlichere Strafen: Das Verwarnungsgeld dafür steigt von bisher 20 auf 55 Euro.

Und das kann inzwischen richtig teuer werden: Nachdem der Bundesrat die vom Bundesverkehrsministerium initiierte Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung, die zahlreiche Sanktionsverschärfungen beinhaltet, im Februar 2020 durchgewunken hat, drohen Gehweg-Parkern empfindlichere Strafen: Das Verwarnungsgeld dafür steigt von bisher 20 auf 55 Euro.

Kommt eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer hinzu, wird ein Bußgeld von 70 Euro fällig, dazu gibt es einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Und parkt das Fahrzeug länger als eine Stunde auf dem Trottoir, dann drohen sogar 80 Euro Bußgeld und ebenfalls ein Punkt.

Im Bußgeldkatalog wird, wie in der StVO, kein Unterschied gemacht, ob Sie mit einem Pkw oder einem Motorrad ordnungswidrig parken. Das bedeutet, dass Motorradfahrer die gleichen Verwarn- und Bußgelder erhalten wie Autofahrer, die falsch parken. Sanktionen bei Parkverstößen reichen von 10 bis 100 Euro.

Aktueller Bußgeldkatalog zum Parken auf dem Gehweg

  • Parken Sie ordnungswidrig auf dem Gehweg, müssen Sie mit einem Verwarngeld von mindestens 50 Euro rechnen.
  • Behindern Sie dabei andere, wird ein Bußgeld von 70 Euro fällig und Sie bekommen einen Punkt.

Stellen Sie zum Beispiel Ihr Motorrad unerlaubt auf dem Gehweg ab, kostet das mindestens 55 Euro. Behindern Sie dadurch jemanden, steigt die Summe auf 70 Euro und es wird zusätzlich ein Punkt in Flensburg eingetragen. Bei einer Gefährdung müssen Sie 80 Euro und bei einem Unfall 100 Euro zahlen. In beiden Fällen ist ebenfalls ein Punkt drin. Stellt das Motorrad eine Behinderung oder eine Gefährdung dar, kann es auch abgeschleppt werden. Der Halter muss als Verursacher die Kosten dann zusätzlich zu den Sanktionen tragen.

Tabelle: Sanktionen für das Parken auf dem Gehweg

Tatbestand Strafe (€) Punkte Fahrverbot in Monat(e)
Parken auf dem Gehweg 55
Parken auf dem Gehweg mit Behinderung 70 1
Parken auf dem Gehweg mit Gefährdung 80 1
Parken auf dem Gehweg mit Unfall 100 1

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