Die Osterferien stehen vor der Tür, und viele nutzen die Zeit für einen Frühlingsurlaub. Doch oft bedeutet das: Stillstand. Der Stau ist seit Jahrzehnten ein treuer Begleiter aller Reisenden, und auch dieses Jahr droht wieder großflächig der Stillstand. Dieser Artikel klärt auf, was Motorradfahrer im Stau beachten müssen.
Die Rechtslage: Durchschlängeln verboten?
Wer mit dem Auto im Stau steht, kennt das Bild: Motorradfahrende schlängeln sich durch die wartenden Autos und fahren mitten durch die Fahrspuren. Doch ist das überhaupt erlaubt? Die kurze Antwort lautet: Nein. Das sogenannte "Stauschlängeln" oder auch "Filtern" ist in Deutschland verboten.
Ein Jurist würde antworten: Das kommt darauf an… Generell gilt die Straßenverkehrsordnung für alle Verkehrsteilnehmer und in ihr ist sehr klar geregelt, das Überholen rechts ist verboten. Und wer sich im Stau durch die Mitte schlängelt oder die Rettungsgasse befährt, überholt automatisch rechts. Daraus lässt sich im Einzelfall jedoch leider keine Erlaubnis ableiten. Nimmt es ein Polizist sehr genau, droht ein Bußgeld von 100,-- Euro und ein Punkt in Flensburg.
Verbot des Fahrens zwischen Fahrstreifen
Weder die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) noch das Strafgesetzbuch enthalten einen ausdrücklichen Paragrafen, der das Durchfahren von Staus mit dem Motorrad explizit verbietet. Dennoch ergibt sich aus mehreren Vorschriften ein klares Verbot:
- Fahren zwischen den Fahrstreifen ist gemäß § 7 Abs. 1 StVO nicht zulässig - die Fahrstreifen sind durch Markierungen begrenzt, die nicht einfach überfahren werden dürfen.
- Überholen ohne ausreichenden Seitenabstand (gemäß § 5 Abs.
Links überholen? Ein Grenzfall
Ein häufig diskutierter Grenzfall: Manche Biker:innen fahren im Stau links an der linken Fahrspur entlang - also zwischen der Mittelleitplanke und der linken Fahrbahnmarkierung. Auch das ist rechtlich bedenklich:
- Der notwendige Sicherheitsabstand kann auch hier kaum eingehalten werden.
- Die äußerste linke Markierung darf grundsätzlich nicht überfahren werden.
- Autofahrende rechnen nicht mit Motorrädern in dieser Position - ein spontanes Ausscheren oder das Öffnen einer Tür kann zu gefährlichen Unfällen führen.
Selbst wenn kein explizites Überholverbot vorliegt, entsteht für Motorradfahrer:innen in solchen Situationen in der Regel eine Mitschuld, wenn es zu einem Unfall kommt.
Rettungsgasse und Seitenstreifen: Tabu für Motorräder
Immer wieder fordern Motorradverbände Ausnahmen - etwa das Durchfahren der Rettungsgasse oder die Nutzung des Standstreifens bei zähfließendem Verkehr. Doch die Antwort des Gesetzgebers ist eindeutig:
- Die Rettungsgasse ist ausschließlich für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste vorgesehen.
- Der Standstreifen darf nicht befahren werden - außer bei expliziter Freigabe durch Verkehrszeichen oder Anweisung der Polizei.
Der Grund: Wenn Motorräder diese Bereiche nutzen, droht eine Behinderung von Einsatzfahrzeugen oder sogar eine Stauverlagerung ans Ende der Gasse - mit neuen Gefahrenpotenzialen.
Ebenfalls tabu ist der Seitenstreifen. Hier sind mindestens 55,-- Euro Bußgeld fällig. Wird er, wie im Stau, benutzt, um schneller voranzukommen, sind es sogar 75,-- Euro und ein Punkt in Flensburg. Die Ausnahme: der Seitenstreifen darf im Falle eines Notfalls benutzt werden. Dieser könnte vorliegen, wenn im Sommer bei hohen Temperaturen unter der Schutzkleidung Überhitzung droht.
Motorradfahren im Stau: Was ist erlaubt?
Motorradfahrer:innen haben im Stau dieselben Rechte und Pflichten wie Autofahrer:innen.
Motorradfahrer nutzen im Stau gern ihre Wendigkeit, um an stehenden Autos vorbeizuziehen - sei es auf dem Seitenstreifen oder zwischen den Spuren. Doch was wie eine clevere Abkürzung wirkt, kann rechtlich problematisch sein. In Deutschland ist das Durchfahren im Stau für Motorräder - etwa zwischen den Fahrstreifen oder auf dem Seitenstreifen - grundsätzlich nicht erlaubt. Ausschlaggebend sind vor allem Sicherheitsbedenken, etwa die Gefahr unvorhersehbaren Verhaltens von Autofahrern oder das Blockieren der Rettungsgasse. Eine gesetzliche Lockerung ist aktuell nicht vorgesehen.
Motorradfahrer müssen sich im Stau daher weiterhin wie Autofahrer verhalten: einordnen, warten und keine Sonderwege nutzen.
Strafen für Verstöße
Wer als Motorradfahrer zwischen den Spuren überholt, riskiert ein Bußgeld von 100 Euro und einen Punkt in Flensburg. Kommt es dabei zu einer Gefährdung oder sogar zu einem Unfall, steigen Bußgeld und Punkte deutlich - im schlimmsten Fall droht sogar ein Fahrverbot.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Unerlaubtes Fahren durch die Rettungsgasse | 240 € | 2 | 1 Monat |
| ... mit Behinderung | 280 € | 2 | 1 Monat |
| ... mit Gefährdung | 300 € | 2 | 1 Monat |
| ... mit Unfallfolge | 320 € | 2 | 1 Monat |
| Unerlaubtes Überholen auf dem Seitenstreifen | 75 € | 1 | - |
| Außerorts unerlaubt rechts überholen | 100 € | 1 | - |
| Seitenabstand nicht eingehalten | 30 € | - | - |
| Unerlaubtes Überfahren der Fahrstreifenbegrenzung | 30 € | - | - |
Hinweis: Bei Unfällen oder mehrfachen Verstößen kann auch der Straftatbestand der gefährlichen Eingriffe in den Straßenverkehr (§ 315b StGB) greifen.
Wie sieht es im Ausland aus?
In Frankreich ist das Durchschlängeln im Stau in einigen Regionen versuchsweise legalisiert. Dort darf auf Autobahnen und Straßen, auf denen eine Höchstgeschwindigkeit von mindestens 70 km/h gilt, bei Stau überholt werden.
In der Schweiz ist das Überholen im Stau generell untersagt.
Nachbarland Österreicher ist Motorradfahrer-freundlicher. Hier dürfen Fahrer einspuriger Fahrzeuge ausdrücklich überholen, wenn der restliche Verkehr steht. Voraussetzung ist, dass der Verkehr stillsteht, genügend Platz vorhanden ist und keine durchgezogenen Linien missachtet werden. Zu beachten gilt jedoch auch der Grund des Staus. An Ampeln, Kreuzungen und Baustellen ist das Durchschlängeln erlaubt. Bei Staus aufgrund verkehrsbedingter Überlastung jedoch nicht. Dennoch wird das Überholen auch dann häufig geduldet und von Autofahrern wohlwollend Platz für Motorradfahrer gelassen.
Auch in den Niederlanden darf überholt werden, wenn der Geschwindigkeitsunterschied zwischen Auto und Motorrad nicht mehr als 10 km/h beträgt.
Alternativen zum Stau
Wer den Staus entkommen möchte, muss entweder auf die Landstraße ausweichen oder nachts fahren und die Stoßzeiten vermeiden. Für Motorradfahrer sieht die Lage natürlich ähnlich aus, wenngleich Routen über kurvige Landstraßen und fern den Blechlawinen bei Bikern naturgemäß beliebter sind.
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