Dürfen Motorräder im Stau zwischen Autos fahren? Was erlaubt ist und was nicht

Viele Autofahrer ärgert es maßlos, wenn sich ein Motorrad an ihnen vorbei durch den Stau schlängelt. Andere Verkehrsteilnehmer sehen das Ganze hingegen gelassen und machen den Bikern mitunter sogar Platz, damit diese möglichst unbehelligt an der Blechlawine entlang cruisen können. Hand aufs Herz: Fast jeder Auto- und Motorradfahrer empfindet es als lästig und unangenehm, im Stau zu stehen. Somit könnte man meinen, dass allen Straßenverkehrsteilnehmern gleichermaßen daran gelegen wäre, die Autoschlange möglichst schnell aufzulösen, um eine flüssige Weiterfahrt zu gewährleisten.

Motorradfahrer sind im Stau oft versucht, an den Autos vorbeizufahren. Doch dieses Verhalten ist nicht nur riskant, sondern kann auch rechtliche Folgen haben. Häufig zu beobachten, vor allem im Stau, hier am Gotthardtunnel: Motorradfahrer fahren zwischen den beiden Fahrspuren an den Autos vorbei.

Die Problematik des Durchschlängelns im Stau

Viele Motorradfahrer kennen das Phänomen: Sie stehen im Stau und müssen darauf warten, dass dieser sich auflöst, obwohl sich links und rechts Platz bietet um durchzufahren. Der Vorteil von Motorrädern gegenüber Autos liegt dabei in ihrer schmalen Konstruktion. Während die Gassen zwischen den Spuren für Autofahrer zu eng sind - abgesehen von der Rettungsgasse - bieten sie für Motorräder oft genug Raum. Doch was ist wirklich erlaubt?

Im Sommer ist das für Motorradfahrer besonders unangenehm: Ohne Klimaanlage oder Lüftung sind sie in Ihrer Motorradkluft großer Hitze ausgesetzt. Insbesondere im Sommer ist es für Biker eine echte Qual, im Stau zu stehen. Denn die durch den Fahrtwind erzeugte Abkühlung fehlt gänzlich, wenn auf der Autobahn „nichts mehr geht“. Bei Temperaturen ab 30 Grad droht unter Umständen sogar ein Hitzeschlag, weil Motorradfahrer unter ihrem Helm und der Leder- bzw. Die sengende Hitze auf dem Asphalt macht das Ganze nur noch schlimmer. Daher könnte man es sogar gutheißen, wenn sich Motorradfahrer zwischen den stehenden Fahrzeugen hindurch mogeln. Aber nichtsdestotrotz reagieren etliche Verkehrsteilnehmer unwirsch bei solchen Überholmanövern.

Rechtliche Grundlagen: Was sagt die Straßenverkehrsordnung?

Der Gesetzgeber gibt klar und eindeutig vor, dass das Überholen von Fahrzeugen aller Art während eines Staus oder bei stockendem Verkehr in keiner Weise gestattet ist. Mit Blick auf die aktuellen Verkehrsregeln gilt das Hindurchschlängeln der Motorradfahrer während eines Staus ebenfalls als Überholvorgang. Laut ADAC stellt das Durchschlängeln einen Überholvorgang dar, bei dem in der Regel kein ausreichender Sicherheitsabstand zu den Fahrzeugen eingehalten werden kann. Zudem müssten häufig Fahrbahnmarkierungen überfahren werden. Das macht den Vorgang zu einem klaren Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung.

Weder die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) noch das Strafgesetzbuch enthalten einen ausdrücklichen Paragrafen, der das Durchfahren von Staus mit dem Motorrad explizit verbietet. Dennoch ergibt sich aus mehreren Vorschriften ein klares Verbot:

  • Fahren zwischen den Fahrstreifen ist gemäß § 7 Abs. 1 StVO nicht zulässig - die Fahrstreifen sind durch Markierungen begrenzt, die nicht einfach überfahren werden dürfen.
  • Überholen ohne ausreichenden Seitenabstand (gemäß § 5 Abs.

Bei Überholvorgängen in Staus spielt in erster Linie die Art und Weise eine Rolle. Nicht selten sieht man Motorräder, die sich durchschlängeln, indem sie die schmalen Gassen zwischen den Spuren nutzen. Sie begehen dabei allerdings eine Ordnungswidrigkeit - dies ist laut Straßenverkehrsordnung nämlich verboten. Das trifft im Besonderen auf das Rechtsüberholen zu.

Wenn Sie mit Ihrem Motorrad auf einer Autobahn unterwegs sind, müssen Sie in jedem Fall berücksichtigen, dass die Fahrbahnbegrenzung in Form einer durchgezogenen Linie nicht einmal ansatzweise überfahren werden darf.

Rechts überholen: Eine Grauzone?

Durchschlängeln im Stau - verbotenes Rechtsüberholen? Eine klare und eindeutige gesetzliche Regelung hierzu gibt es nicht. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat zum Überholvorgang von Motorrädern auf der Autobahn bereits 1990 eine bis heute häufig zitierte Entscheidung getroffen. In dem Fall überholte ein Krad-Fahrer (alte Bezeichnung für ein Kraftrad, also etwa ein Motorrad) zwischen der zweiten und dritten Fahrbahn Autos, die nur langsam vorankamen. Dabei überholte er mindestens fünf links neben ihm befindliche Fahrzeuge - und war somit Rechtsüberholer. Das Gericht erkannte darin ein verbotenes Rechtsüberholen (Beschluss vom 30.

Laut Paragraf 7 StVO ist es unter bestimmten Voraussetzungen denkbar, dass bei einem erheblichen Verkehrsaufkommen auf der rechten Spur schneller gefahren werden darf als links. Auf diese Weise soll das Risiko der Entstehung eines Staus reduziert werden.

All das ist jedoch noch lange keine Rechtfertigung für das Vorbeifahren an stehenden Autos. Vielmehr liegt es im Verantwortungsbereich der Biker selbst, sich schon im Vorfeld auf die heißen Klimabedingungen auf den Straßen einzustellen - und dementsprechend eine ausreichende Menge an Erfrischungen und Getränken mit an Bord zu haben.

Links überholen im Stau

Links zu überholen ist prinzipiell erlaubt. Falls Sie mit dem Motorrad zwischen der linken Fahrspur und Mittelplanke hindurchfahren, schreibt § 5 Abs. 4 StVO einen “ausreichenden Seitenabstand” vor.

Ein häufig diskutierter Grenzfall: Manche Biker:innen fahren im Stau links an der linken Fahrspur entlang - also zwischen der Mittelleitplanke und der linken Fahrbahnmarkierung. Auch das ist rechtlich bedenklich:

  • Der notwendige Sicherheitsabstand kann auch hier kaum eingehalten werden.
  • Die äußerste linke Markierung darf grundsätzlich nicht überfahren werden.
  • Autofahrende rechnen nicht mit Motorrädern in dieser Position - ein spontanes Ausscheren oder das Öffnen einer Tür kann zu gefährlichen Unfällen führen.

Rechtlich unproblematisch können Motorradfahrer also nur auf der ganz linken Spur überholen, die bei voller Fahrbahn allerdings nicht frei ist.

Die Rettungsgasse und der Standstreifen: Tabuzonen für Motorräder

Mit Motorrad durch die Rettungsgasse zu fahren, ist verboten. Für Motorrad- wie für Autofahrer und -fahrerinnen gilt, dass die Gasse für Rettungsfahrzeuge frei bleiben muss. Ersteren das Durchfahren von Staus über die Rettungsgasse oder Standspur zu erlauben, wird zwar in regelmäßigen Abständen erwogen, bisher hat sich der Gesetzgeber allerdings dagegen entschieden.

Noch heikler wird es, wenn Motorradfahrer die Rettungsgasse nutzen. Auch das ist untersagt - und wird deutlich sanktioniert: 240 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot sind laut Bußgeldkatalog möglich. Die Gefahr, dass Einsatzfahrzeuge behindert werden, ist außerdem zu groß. Die Regel ist daher klar: Rettungsgasse bleibt Rettungsgasse - für Einsatzkräfte.

Auch der Standstreifen ist keine Ausweichroute. Zwar wird immer wieder diskutiert, ob Motorradfahrer diesen zumindest bis zur nächsten Ausfahrt nutzen dürfen. Doch auch das ist nicht zulässig. Der Seitenstreifen darf nur im Notfall befahren werden - etwa, wenn die Hitze unter der Motorradkluft zu gesundheitlichen Problemen führt. Dann darf das Motorrad dort abgestellt werden, nicht aber zur Weiterfahrt genutzt werden.

Mögliche Konsequenzen und Strafen

Die Gassen sind aber in vielfacher Hinsicht problematisch, da sie häufig nicht ausreichend Seitenabstand bieten. Wenn Sie mit dem Motorrad im Stau überholen, müssen Sie daher mit Bußgeldern zwischen 30 und 250 € rechnen.

Motorradfahrerinnen und -fahrer, die bei zähem Verkehr oder Stau überholen, müssen grundsätzlich mit einer Mitschuld rechnen, falls es zum Unfall kommt. Über den Umfang entscheiden Gerichte von Fall zu Fall unterschiedlich. Das Landgericht Trier sprach beispielsweise eine Haftungsverurteilung zu einem Drittel zulasten einer Motorradfahrerin aus. Diese überholte eine Fahrzeugkolonne auf derselben Fahrspur und wurde dabei von einer Polo-Fahrerin angefahren, die in eine Lücke in der Kolonne fuhr.

Wer gegen die Regeln verstößt, riskiert Punkte, Fahrverbot und gefährdet sich selbst und andere. Zudem kann der Straftatbestand der gefährlichen Eingriffe in den Straßenverkehr (§ 315b StGB) greifen.

Der Bußgeldkatalog legt recht genau fest, welche Strafen je nach Vergehen drohen.

Bußgeldkatalog zu Verstößen mit dem Motorrad im Stau

Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot
Unerlaubtes Fahren durch die Rettungsgasse 240 € 2 1 Monat
... mit Behinderung 280 € 2 1 Monat
... mit Gefährdung 300 € 2 1 Monat
... mit Unfallfolge 320 € 2 1 Monat
Unerlaubtes Überholen auf dem Seitenstreifen 75 € 1 -
... mit Gefährdung 90 € 1 -
... mit Unfallfolge 110 € 1 -
Außerorts unerlaubt rechts überholen 100 € 1 -
... mit Gefährdung 120 € 1 -
... mit Unfallfolge 145 € 1 -
Seitenabstand nicht eingehalten 30 € - -
Unerlaubtes Überfahren der Fahrstreifenbegrenzung 30 € - -

Empfehlungen für Motorradfahrer im Stau

Anstatt zu versuchen, sich durch den Stau zu schlängeln, sollten Motorradfahrer sich auf die Situation einstellen:

  • Trinken einpacken: Flüssigkeitsverlust durch Schwitzen kann schnell zu Kreislaufproblemen führen.
  • Kleidung anpassen: Auch bei der Schutzkleidung gibt es Unterschiede.

Wollen Sie im Stau auf der sicheren Seite sein, sollten Sie daher zusammen mit den anderen Fahrzeugen warten.

Grundsätzlich ist es also nicht zu empfehlen, mit dem Motorrad in Staus zu überholen. Die Möglichkeit bietet sich zwar, ist aber in der Regel ordnungswidrig und außerdem gefährlich für andere Verkehrsteilnehmer.

Tipp: Für den Fall, dass etwas passiert, sollten Sie sich auf Ihre Motorradversicherung verlassen können.

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