Dürfen Motorradfahrer im Stau "filtern"? Die Straßenverkehrsordnung im Blick

Viele Motorradfahrer und -fahrerinnen schlängeln sich bei Stau auf Autobahnen an den stehenden Autos vorbei, um schneller durchzukommen. Doch ist das erlaubt? Was hier erlaubt ist - und was nicht, wird im Folgenden erläutert.

Was ist Filtern und Lane Splitting?

Beim „Filtern“ bewegt sich ein Motorrad langsam zwischen stehenden Autoschlangen vorwärts, meist wenn der Verkehr stockt oder steht. Beim „Lane Splitting“ geht es hingegen um das schnellere Durchfahren des Verkehrs, selbst wenn dieser noch rollt. Beide Techniken zielen darauf ab, den Verkehr für Motorradfahrer effizienter zu machen, indem sie den Raum zwischen den Fahrzeugen nutzen.

Die Rechtslage in Deutschland

In Deutschland ist das Durchschlängeln im Stau für Motorradfahrer rechtlich klar geregelt - und zwar nicht zugunsten der Biker. Laut Straßenverkehrsordnung (§5 StVO) ist das Überholen in den meisten Situationen nur links und mit ausreichendem Abstand erlaubt, was das Durchfahren der Lücken zwischen den Autos verbietet. Dies wird offiziell als „unzulässiges Überholen“ oder „Verstoß gegen die StVO“ gewertet. Bei Verstößen drohen empfindliche Strafen, wie Bußgelder und Punkte in Flensburg. Auch im Falle eines Unfalls kann der Biker teils mithaften, was vor allem die Versicherungsfrage problematisch macht.

Bußgeldkatalog zu Verstößen mit dem Motorrad im Stau

Wer mit seinem Motorrad im Stau an Fahrzeugen vorbeifahren will und dafür eine gebildete Rettungsgasse nutzt, muss mindestens mit einem Bußgeld in Höhe 240 Euro, zwei Punkten in Flensburg sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.

Der Bußgeldkatalog legt recht genau fest, welche Strafen je nach Vergehen drohen.

Strafen:

  • Standstreifenbenutzung: 1 Punkt in Flensburg + 75 € Bußgeld
  • Nutzung der Rettungsgasse: 2 Punkt in Flensburg + 240 € Bußgeld + 1 Monat Fahrverbot
  • Rechts überholen: 1 Punkt in Flensburg + 100 € Bußgeld

Die strenge Regelung hat Sicherheitsgründe, da das Durchschlängeln oft überraschend für Autofahrer kommt und zu riskanten Situationen führt.

Ausnahmen:

  • Rechtfertigender Notstand: Der Paragraph (§ 34 StGB) für rechtsfahrgebot gilt nur für medizinische Notfälle

Die 4 Verbote zum Motorradfahren im Stau

  1. Durchfahrt zwischen zwei Spuren
  2. Befahren des Seitenstreifens
  3. Überholen an der Mittelleitplanke
  4. Befahren der Rettungsgasse

1. Wollen Sie sich bei einem Stau mit dem Motorrad durchschlängeln, kann eine Strafe bzw. ein Bußgeld drohen. Denn in Deutschland ist es generell verboten, rechts zu überholen.

2. Der Seitenstreifen muss für Rettungsfahrzeuge und Notfälle freigehalten werden. Daher ist es nicht erlaubt, diesen mit dem Motorrad bei einem Stau zum Überholen zu nutzen. Das Befahren ist demnach strengstens untersagt.

3. Wollen Sie den Bereich zwischen Mittelleitplanke und linker Fahrspur nutzen, um mit einem Motorrad im Stau stehende Fahrzeuge zu überholen, stellt dies zumindest keinen Verstoß gegen das Rechtsüberholverbot dar. Allerdings ist ein solches Vorgehen in der Regel trotzdem nicht zulässig, da Motorradfahrer beim Überholen keinen ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten können. Zudem wäre es notwendig, die äußerste linke Fahrbahnmarkierung unerlaubt zu überfahren.

4. Damit Rettungsfahrzeuge, Notarzt und Polizei möglichst schnell zur Unfallstelle gelangen können, besteht auf der Autobahn bei stockendem Verkehr die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen diese allerdings nicht befahren.

Motorradfahren in der Rettungsgasse?

Immer wieder wird diskutiert, Motorradfahrern ein zügiges Verlassen der Autobahn bei Stau zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird unter anderem gefordert, die Rettungsgasse für sie freizugeben, um so ein Vorbeifahren an den Kolonnen zu ermöglichen. Das ist nicht nur verboten, der ADAC sieht hierin auch keine gute Lösung. Es besteht die Gefahr, dass Rettungsfahrzeuge daran gehindert werden, bis zur Unfallstelle zu kommen.

Motorradfahrer müssen - wie alle anderen Verkehrsteilnehmer auch - darauf warten, dass sich der Stau auflöst. Denn es ist laut den geltenden Verkehrsregeln nicht erlaubt, sich mit einem Motorrad am Stau vorbeizuschlängeln. Ein entsprechendes Fehlverhalten wird gemäß Bußgeldkatalog sanktioniert.

Standspur für Biker und Bikerinnen erlaubt?

Alternativ ist auch im Gespräch, die Standspur für Motorradfahrende im Stau bis zur nächsten Ausfahrt freizugeben. Dies ist jedoch aus Sicht des ADAC auch keine praktikable Option, da die Motorradfahrer nicht einschätzen können, ob der Grund für den Stau vor oder hinter der nächsten Ausfahrt liegt.

Im Notfall erlaubt der Gesetzgeber die Nutzung des Seitenstreifens. Dies kann etwa im Sommer bei einem drohenden Hitzschlag aufgrund der Motorradschutzbekleidung der Fall sein. Allerdings darf der Seitenstreifen nicht zum Weiterfahren, sondern ausschließlich zum Abstellen des Motorrads genutzt werden.

Durchschlängeln im Stau - verbotenes Rechtsüberholen?

Eine klare und eindeutige gesetzliche Regelung hierzu gibt es nicht. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat zum Überholvorgang von Motorrädern auf der Autobahn bereits 1990 eine bis heute häufig zitierte Entscheidung getroffen. In dem Fall überholte ein Krad-Fahrer (alte Bezeichnung für ein Kraftrad, also etwa ein Motorrad) zwischen der zweiten und dritten Fahrbahn Autos, die nur langsam vorankamen. Dabei überholte er mindestens fünf links neben ihm befindliche Fahrzeuge - und war somit Rechtsüberholer. Das Gericht erkannte darin ein verbotenes Rechtsüberholen (Beschluss vom 30. Dabei gibt es eine Ausnahmevorschrift, die in §5 der StVO geschrieben steht. Sie bezieht sich auf Fahrrad- und Mofafahrer, die in Ausnahmefällen auch rechts überholen dürfen, zumindest dann, wenn ausreichend Raum vorhanden ist. Dabei müssen sie mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen. Mit der Einschränkung für Mofafahrer gelten die oben angeführten Bestimmungen auch für Motorradfahrer an roten Ampeln.

Rechtsanwalt Elsner: „Zwar darf man auch im Stau beziehungsweise bei zähflüssigem Verkehr die Fahrbahn wechseln, doch darf nicht zwischen zwei Fahrbahnen gefahren werden.“ Das aber wird im Stau schwierig. Denn wie soll ein Motorradfahrer ansonsten vorankommen?

Denkbar wäre es, den stehenden Fahrzeugverkehr einfach links am äußersten Fahrbahnrand zu überholen.

Überholen im Stau - links neben der linken Spur?

Ein häufig diskutierter Grenzfall: Manche Biker:innen fahren im Stau links an der linken Fahrspur entlang - also zwischen der Mittelleitplanke und der linken Fahrbahnmarkierung. Auch das ist rechtlich bedenklich:

  • Der notwendige Sicherheitsabstand kann auch hier kaum eingehalten werden.
  • Die äußerste linke Markierung darf grundsätzlich nicht überfahren werden.
  • Autofahrende rechnen nicht mit Motorrädern in dieser Position - ein spontanes Ausscheren oder das Öffnen einer Tür kann zu gefährlichen Unfällen führen.

Selbst wenn kein explizites Überholverbot vorliegt, entsteht für Motorradfahrer:innen in solchen Situationen in der Regel eine Mitschuld, wenn es zu einem Unfall kommt.

Die genannten Produkte wurden von unserer Redaktion persönlich und unabhängig ausgewählt.

Motorrad im Stau: Was erlaubt ist - und was nicht

Motorradfahrer:innen haben im Stau dieselben Rechte und Pflichten wie Autofahrer:innen.

Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot
Unerlaubtes Fahren durch die Rettungsgasse 240 € 2 1 Monat
... mit Behinderung 280 € 2 1 Monat
... mit Gefährdung 300 € 2 1 Monat
... mit Unfallfolge 320 € 2 1 Monat
Unerlaubtes Überholen auf dem Seitenstreifen 75 € 1 -
... mit Gefährdung 90 € 1 -
... mit Unfallfolge 110 € 1 -
Außerorts unerlaubt rechts überholen 100 € 1 -
... mit Gefährdung 120 € 1 -
... mit Unfallfolge 145 € 1 -
Seitenabstand nicht eingehalten 30 € - -
Unerlaubtes Überfahren der Fahrstreifenbegrenzung 30 € - -

Hinweis: Bei Unfällen oder mehrfachen Verstößen kann auch der Straftatbestand der gefährlichen Eingriffe in den Straßenverkehr (§ 315b StGB) greifen.

Tipps für sicheres Filtern

Wenn man im Stau die Lücken zwischen den Autos nutzen möchtest, solltest man dieser Verhaltensregeln beachten, um sicher ans Ziel zu kommen:

Verhaltensregeln:

  • Halt Abstand: Mehr Platz = mehr Zeit zum Reagieren.
  • Vorausschauend fahren: Behalte die Autofahrer im Blick. So kannst Du schneller reagieren.
  • Signale setzen: Blink oder Warnblinker, damit andere wissen, was Du vorhast.
  • Spiegel nutzen: Schau regelmäßig in die Spiegel. So siehst Du, was hinter Dir passiert.
  • Langsam und kontrolliert: Reduziere Deine Geschwindigkeit. So hast Du mehr Kontrolle.
  • Augen auf: Achte bei Dauerstaus auf Fußgänger. Die tauchen manchmal plötzlich auf.
  • Bremsbereit sein: Halte Deine Finger am Bremshebel. Besser auf alles gefasst sein.
  • Keine Ablenkungen: Leg das Handy weg und dreh die Musik leiser. Fokus ist alles!
  • Wetter im Blick: Bei Regen oder Nebel extra vorsichtig sein. Sicht und Bremsweg sind mies.
  • Fluchtplan haben: Überleg Dir vorher, wo Du im Notfall hinfahren kannst.

Verwandte Beiträge:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0