Wer regelmäßig mit dem Auto unterwegs ist, kennt die Situation: Stundenlanger Stau auf der Autobahn und dann drängeln sich Motorradfahrer an den stehenden PKW’s vorbei.
Motorradfahrer sind im Stau oft versucht, an den Autos vorbeizufahren. Doch dieses Verhalten ist nicht nur riskant, sondern kann auch rechtliche Folgen haben. Viele Motorradfahrer und -fahrerinnen schlängeln sich bei Stau auf Autobahnen an den stehenden Autos vorbei. Was hier erlaubt ist - und was nicht.
Doch ist das Durchschlängeln und Überholen hier erlaubt? Und wie ist das an roten Ampeln?
Rechtslage in Deutschland
Nach aktueller Rechtslage ist in Deutschland das Vorbeifahren von Motorrädern zwischen den Fahrspuren, zum Beispiel auf der Mittellinie zwischen zwei Fahrstreifen, nicht erlaubt. Auch das Überholen an Ampeln rechts oder zwischen den Fahrzeugen verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung. In Deutschland ist das Durchfahren im Stau für Motorräder - etwa zwischen den Fahrstreifen oder auf dem Seitenstreifen - grundsätzlich nicht erlaubt. Ausschlaggebend sind vor allem Sicherheitsbedenken, etwa die Gefahr unvorhersehbaren Verhaltens von Autofahrern oder das Blockieren der Rettungsgasse. Eine gesetzliche Lockerung ist aktuell nicht vorgesehen.
Motorradfahrer müssen sich im Stau daher weiterhin wie Autofahrer verhalten: einordnen, warten und keine Sonderwege nutzen.
Laut § 5 StVO ist das Überholen grundsätzlich nur links erlaubt - Ausnahmen gelten z. B. auf Autobahnen im Stau bei Schrittgeschwindigkeit: Dann dürfen Fahrzeuge auf der rechten Spur in Schrittgeschwindigkeit schneller fahren als die auf der linken.
Das Durchschlängeln im Stau
Vielfach wird das Verhalten jedoch mittlerweile von wohlwollenden Autofahrern, die extra Platz machen, und auch von der Polizei geduldet. Daraus lässt sich im Einzelfall jedoch leider keine Erlaubnis ableiten. Ein Jurist würde antworten: Das kommt darauf an … Generell gilt die Straßenverkehrsordnung für alle Verkehrsteilnehmer und in ihr ist sehr klar geregelt, das Überholen rechts ist verboten. Und wer sich im Stau durch die Mitte schlängelt oder die Rettungsgasse befährt, überholt automatisch rechts.
Motorradfahrer nutzen im Stau gern ihre Wendigkeit, um an stehenden Autos vorbeizuziehen - sei es auf dem Seitenstreifen oder zwischen den Spuren.Doch was wie eine clevere Abkürzung wirkt, kann rechtlich problematisch sein.
Beim Überholen muss generell Abstand zum Nebenfahrzeug eingehalten werden. Bei Fahrrädern 1,5 Meter, bei mehrspurigen Fahrbahnen - wie auf einer Autobahn - 1 Meter.
Rechtsanwalt Elsner: „Zwar darf man auch im Stau beziehungsweise bei zähflüssigem Verkehr die Fahrbahn wechseln, doch darf nicht zwischen zwei Fahrbahnen gefahren werden.“ Das aber wird im Stau schwierig. Denn wie soll ein Motorradfahrer ansonsten vorankommen? Zudem kann der Seitenabstand wohl kaum eingehalten werden, wenn auf der Fahrbahn selbst überholt wird.
Hier gibt es allerdings Ausnahmen. So darf dann rechts überholt werden, wenn dem Rechtsüberholenden ein freier Fahrstreifen zur Verfügung steht.
Rechtlich unproblematisch können Motorradfahrer also nur auf der ganz linken Spur überholen, die bei voller Fahrbahn allerdings nicht frei ist.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat zum Überholvorgang von Motorrädern auf der Autobahn bereits 1990 eine bis heute häufig zitierte Entscheidung getroffen. In dem Fall überholte ein Krad-Fahrer (alte Bezeichnung für ein Kraftrad, also etwa ein Motorrad) zwischen der zweiten und dritten Fahrbahn Autos, die nur langsam vorankamen. Dabei überholte er mindestens fünf links neben ihm befindliche Fahrzeuge - und war somit Rechtsüberholer. Das Gericht erkannte darin ein verbotenes Rechtsüberholen (Beschluss vom 30.
Dabei gibt es eine Ausnahmevorschrift, die in §5 der StVO geschrieben steht. Sie bezieht sich auf Fahrrad- und Mofafahrer, die in Ausnahmefällen auch rechts überholen dürfen, zumindest dann, wenn ausreichend Raum vorhanden ist. Dabei müssen sie mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.
Mit der Einschränkung für Mofafahrer gelten die oben angeführten Bestimmungen auch für Motorradfahrer an roten Ampeln.
Generell gilt, egal ob das Durchschlängeln legal oder höchstens geduldet ist, sich nur mit äußerster Vorsicht durch stillstehenden Verkehr zu bewegen. Gerade im Stau und zäh fließenden Verkehr wird oftmals abrupt die Spur gewechselt oder bei komplettem Stillstand die Tür geöffnet und das Auto verlassen.
Strafen
Wer als Motorradfahrer zwischen den Spuren überholt, riskiert ein Bußgeld von 100 Euro und einen Punkt in Flensburg. Nimmt es ein Polizist sehr genau, droht ein Bußgeld von 100,-- Euro und ein Punkt in Flensburg.
Kommt es dabei zu einer Gefährdung oder sogar zu einem Unfall, steigen Bußgeld und Punkte deutlich - im schlimmsten Fall droht sogar ein Fahrverbot.
Der Bußgeldkatalog legt recht genau fest, welche Strafen je nach Vergehen drohen.
Ebenfalls tabu ist der Seitenstreifen. Hier sind mindestens 55,-- Euro Bußgeld fällig. Wird er, wie im Stau, benutzt, um schneller voranzukommen, sind es sogar 75,-- Euro und ein Punkt in Flensburg. Die Ausnahme: der Seitenstreifen darf im Falle eines Notfalls benutzt werden. Dieser könnte vorliegen, wenn im Sommer bei hohen Temperaturen unter der Schutzkleidung Überhitzung droht.
Zwar wird immer wieder diskutiert, ob Motorradfahrer diesen zumindest bis zur nächsten Ausfahrt nutzen dürfen. Doch auch das ist nicht zulässig. Der Seitenstreifen darf nur im Notfall befahren werden - etwa, wenn die Hitze unter der Motorradkluft zu gesundheitlichen Problemen führt. Dann darf das Motorrad dort abgestellt werden, nicht aber zur Weiterfahrt genutzt werden.
Noch heikler wird es, wenn Motorradfahrer die Rettungsgasse nutzen. Auch das ist untersagt - und wird deutlich sanktioniert: 240 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot sind laut Bußgeldkatalog möglich.
Die Gefahr, dass Einsatzfahrzeuge behindert werden, ist außerdem zu groß. Die Regel ist daher klar: Rettungsgasse bleibt Rettungsgasse - für Einsatzkräfte.
Warum ist das problematisch?
Das sogenannte „Lane Splitting“ mag aus Sicht der Motorradfahrer praktisch erscheinen - gerade im Sommer oder bei langen Staus. Doch für Autofahrer birgt es erhebliche Risiken:
- Plötzliche Spurwechsel können zur Gefahr für den Zweiradfahrer werden
- Viele Autofahrer rechnen nicht mit einem Fahrzeug zwischen den Spuren
- Der enge Raum erhöht das Risiko für Spiegelberührungen und Unfälle
Viele Autofahrer rechnen nicht mit einem Fahrzeug zwischen den Spuren.
Mögliche Konsequenzen bei Unfällen
Das Landesgericht Trier sprach beispielsweise eine Haftungsverurteilung zu einem Drittel zulasten einer Motorradfahrerin aus. Sie überholte eine Fahrzeugkolonne auf derselben Fahrspur und wurde dabei von einer Polo-Fahrerin angefahren, die in eine Lücke in der Kolonne fuhr.
Das Landesgericht Trier erkannte zum Beispiel eine Haftungsverteilung von einem Drittel zu Lasten einer Motorradfahrerin. Sie überholte eine vor einer Ampel haltende Fahrzeugkolonne auf der gleichen Fahrspur. Eine Polo-Fahrerin fuhr allerdings zeitgleich aus einer Parklücke in eine Lücke der Kolonne. Es kam zu einer Kollision, woraufhin sich die Motorradfahrerin verletzte. Zwar sah das Gericht den Hauptverursachungsanteil bei der Polo-Fahrerin - doch ebenso eine Mithaftung der Motorradfahrerin, da es sich bei ihrem Verhalten um einen Verstoß gegen das Rücksichtsnahmegebot gehandelt habe und das Überholen der Kolonne bei unklarer Verkehrslage geschehen sei (Urteil vom 10.
Verhalten im Ausland
In Frankreich ist das Durchschlängeln im Stau in einigen Regionen versuchsweise legalisiert. Dort darf auf Autobahnen und Straßen, auf denen eine Höchstgeschwindigkeit von mindestens 70 km/h gilt, bei Stau überholt werden. In der Schweiz ist das Überholen im Stau generell untersagt. Nachbarland Österreicher ist Motorradfahrer-freundlicher. Hier dürfen Fahrer einspuriger Fahrzeuge ausdrücklich überholen, wenn der restliche Verkehr steht. Voraussetzung ist, dass der Verkehr stillsteht, genügend Platz vorhanden ist und keine durchgezogenen Linien missachtet werden. Zu beachten gilt jedoch auch der Grund des Staus. An Ampeln, Kreuzungen und Baustellen ist das Durchschlängeln erlaubt. Bei Staus aufgrund verkehrsbedingter Überlastung jedoch nicht. Dennoch wird das Überholen auch dann häufig geduldet und von Autofahrern wohlwollend Platz für Motorradfahrer gelassen. Auch in den Niederlanden darf überholt werden, wenn der Geschwindigkeitsunterschied zwischen Auto und Motorrad nicht mehr als 10 km/h beträgt.
Tipps für Motorradfahrer im Stau
So nachvollziehbar der Wunsch nach schnellerem Vorankommen ist - er hilft am Ende nicht weiter. Stattdessen sollten Motorradfahrer sich auf den Stau einstellen:
- Trinken einpacken: Flüssigkeitsverlust durch Schwitzen kann schnell zu Kreislaufproblemen führen.
- Kleidung anpassen: Auch bei der Schutzkleidung gibt es Unterschiede.
Bußgeldkatalog zu Verstößen mit dem Motorrad im Stau
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Verbotswidriges Rechtsüberholen außerorts | 100 Euro | 1 | |
| ... mit Gefährdung | 120 Euro | 1 | |
| ... mit Unfallfolge | 145 Euro | 1 | |
| Seitenstreifen zum Vorwärtskommen genutzt | 75 Euro | 1 | |
| ... mit Gefährdung | 90 Euro | 1 | |
| ... mit Unfallfolge | 110 Euro | 1 | |
| Beim Überholen Seitenabstand nicht eingehalten | 30 Euro | ||
| Beim Überholen verbotswidrig die Fahrstreifenbegrenzung überfahren | 30 Euro | ||
| Unberechtigte Nutzung der Rettungsgasse | 240 Euro | 2 | 1 Monat |
| ... mit Behinderung | 280 Euro | 2 | 1 Monat |
| ... mit Gefährdung | 300 Euro | 2 | 1 Monat |
| ... mit Unfallfolge | 320 Euro | 2 | 1 Monat |
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