Dürfen Motorradfahrer im Stau zwischen Autos fahren?

Autofahrer blicken nicht selten genervt hinterher: Stundenlanger Stau auf der Autobahn und dann drängeln sich Motorradfahrer an den stehenden PKW’s vorbei. Doch ist das Durchschlängeln und Überholen hier erlaubt? Und wie ist das an roten Ampeln?

Die rechtliche Situation in Deutschland

Motorradfahrer nutzen im Stau gern ihre Wendigkeit, um an stehenden Autos vorbeizuziehen - sei es auf dem Seitenstreifen oder zwischen den Spuren. Doch was wie eine clevere Abkürzung wirkt, kann rechtlich problematisch sein.

In Deutschland ist das Durchfahren im Stau für Motorräder - etwa zwischen den Fahrstreifen oder auf dem Seitenstreifen - grundsätzlich nicht erlaubt. Motorradfahrer müssen sich im Stau daher weiterhin wie Autofahrer verhalten: einordnen, warten und keine Sonderwege nutzen.

Ob es sich beim Durchschlängeln um einen unzulässigen Überholvorgang handelt, ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) zwar nicht explizit geregelt. Rechtsanwalt Elsner: „Zwar darf man auch im Stau beziehungsweise bei zähflüssigem Verkehr die Fahrbahn wechseln, doch darf nicht zwischen zwei Fahrbahnen gefahren werden.“ Das aber wird im Stau schwierig.

Nach aktueller Rechtslage ist in Deutschland das Vorbeifahren von Motorrädern zwischen den Fahrspuren, zum Beispiel auf der Mittellinie zwischen zwei Fahrstreifen, nicht erlaubt. Auch das Überholen an Ampeln rechts oder zwischen den Fahrzeugen verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung.

Laut § 5 StVO ist das Überholen grundsätzlich nur links erlaubt - Ausnahmen gelten z. B. auf Autobahnen im Stau bei Schrittgeschwindigkeit: Dann dürfen Fahrzeuge auf der rechten Spur in Schrittgeschwindigkeit schneller fahren als die auf der linken.

Ausnahmen und Grauzonen

Hier gibt es allerdings Ausnahmen. So darf dann rechts überholt werden, wenn dem Rechtsüberholenden ein freier Fahrstreifen zur Verfügung steht. Rechtlich unproblematisch können Motorradfahrer also nur auf der ganz linken Spur überholen, die bei voller Fahrbahn allerdings nicht frei ist.

Ein häufig diskutierter Grenzfall: Manche Biker:innen fahren im Stau links an der linken Fahrspur entlang - also zwischen der Mittelleitplanke und der linken Fahrbahnmarkierung. Auch das ist rechtlich bedenklich:

  • Der notwendige Sicherheitsabstand kann auch hier kaum eingehalten werden.
  • Die äußerste linke Markierung darf grundsätzlich nicht überfahren werden.
  • Autofahrende rechnen nicht mit Motorrädern in dieser Position - ein spontanes Ausscheren oder das Öffnen einer Tür kann zu gefährlichen Unfällen führen.

Selbst wenn kein explizites Überholverbot vorliegt, entsteht für Motorradfahrer:innen in solchen Situationen in der Regel eine Mitschuld, wenn es zu einem Unfall kommt.

Sicherheitsbedenken

Ausschlaggebend sind vor allem Sicherheitsbedenken, etwa die Gefahr unvorhersehbaren Verhaltens von Autofahrern oder das Blockieren der Rettungsgasse.

Das sogenannte „Lane Splitting“ mag aus Sicht der Motorradfahrer praktisch erscheinen - gerade im Sommer oder bei langen Staus. Doch für Autofahrer birgt es erhebliche Risiken:

  • Plötzliche Spurwechsel können zur Gefahr für den Zweiradfahrer werden
  • Viele Autofahrer rechnen nicht mit einem Fahrzeug zwischen den Spuren
  • Der enge Raum erhöht das Risiko für Spiegelberührungen und Unfälle

Die Rettungsgasse und der Seitenstreifen

Immer wieder wird diskutiert, Motorradfahrern ein zügiges Verlassen der Autobahn bei Stau zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird unter anderem gefordert, die Rettungsgasse für sie freizugeben, um so ein Vorbeifahren an den Kolonnen zu ermöglichen. Das ist nicht nur verboten, der ADAC sieht hierin auch keine gute Lösung. Es besteht die Gefahr, dass Rettungsfahrzeuge daran gehindert werden, bis zur Unfallstelle zu kommen.

Alternativ ist auch im Gespräch, die Standspur für Motorradfahrende im Stau bis zur nächsten Ausfahrt freizugeben. Dies ist jedoch aus Sicht des ADAC auch keine praktikable Option, da die Motorradfahrer nicht einschätzen können, ob der Grund für den Stau vor oder hinter der nächsten Ausfahrt liegt.

Die Rettungsgasse ist ausschließlich für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste vorgesehen. Der Standstreifen darf nicht befahren werden - außer bei expliziter Freigabe durch Verkehrszeichen oder Anweisung der Polizei.

Der Grund: Wenn Motorräder diese Bereiche nutzen, droht eine Behinderung von Einsatzfahrzeugen oder sogar eine Stauverlagerung ans Ende der Gasse - mit neuen Gefahrenpotenzialen.

Strafen und Bußgelder

Wer als Motorradfahrer zwischen den Spuren überholt, riskiert ein Bußgeld von 100 Euro und einen Punkt in Flensburg. Kommt es dabei zu einer Gefährdung oder sogar zu einem Unfall, steigen Bußgeld und Punkte deutlich - im schlimmsten Fall droht sogar ein Fahrverbot.

Die Gassen sind aber in vielfacher Hinsicht problematisch, da sie häufig nicht ausreichend Seitenabstand bieten. Wenn Sie mit dem Motorrad im Stau überholen, müssen Sie daher mit Bußgeldern zwischen 30 und 250 € rechnen.

Bußgeldkatalog zu Verstößen mit dem Motorrad im Stau

Im Folgenden eine Übersicht über mögliche Strafen:

Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot
Unerlaubtes Fahren durch die Rettungsgasse 240 € 2 1 Monat
... mit Behinderung 280 € 2 1 Monat
... mit Gefährdung 300 € 2 1 Monat
... mit Unfallfolge 320 € 2 1 Monat
Unerlaubtes Überholen auf dem Seitenstreifen 75 € 1 -
... mit Gefährdung 90 € 1 -
... mit Unfallfolge 110 € 1 -
Außerorts unerlaubt rechts überholen 100 € 1 -
... mit Gefährdung 120 € 1 -
... mit Unfallfolge 145 € 1 -
Seitenabstand nicht eingehalten 30 € - -
Unerlaubtes Überfahren der Fahrstreifenbegrenzung 30 € - -

Hinweis: Bei Unfällen oder mehrfachen Verstößen kann auch der Straftatbestand der gefährlichen Eingriffe in den Straßenverkehr (§ 315b StGB) greifen.

Alternativen und Tipps für Motorradfahrer im Stau

Insbesondere im Sommer ist es für Biker eine echte Qual, im Stau zu stehen. Denn die durch den Fahrtwind erzeugte Abkühlung fehlt gänzlich, wenn auf der Autobahn „nichts mehr geht“.

All das ist jedoch noch lange keine Rechtfertigung für das Vorbeifahren an stehenden Autos. Vielmehr liegt es im Verantwortungsbereich der Biker selbst, sich schon im Vorfeld auf die heißen Klimabedingungen auf den Straßen einzustellen - und dementsprechend eine ausreichende Menge an Erfrischungen und Getränken mit an Bord zu haben.

Ein Tipp von der Autofahrerseite: Als Autofahrer an heißen Tagen möglichst genügend Seitenabstand zu anderen Fahrzeugen lassen - nicht aus Pflicht, sondern aus Rücksicht. Gegenseitige Aufmerksamkeit hilft allen weiter - auch im Stau.

Motorradfahrer:innen haben im Stau dieselben Rechte und Pflichten wie Autofahrer:innen.

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