Dürfen Radfahrer im Kreisverkehr rechts überholen? Verkehrsregeln und Ausnahmen

Das Fahren im Kreisverkehr kann oft auch erfahrene Autofahrer verunsichern. Es stellen sich Fragen wie: Wann muss man blinken? Wer hat Vorfahrt? Wie verhält man sich im mehrspurigen Kreisverkehr? Dieser Artikel beleuchtet die spezifischen Regeln für Radfahrer im Kreisverkehr, insbesondere die Frage, ob sie rechts überholen dürfen.

Grundregeln im Kreisverkehr

Für jeden Kreisverkehr gilt: Fahrzeuge fahren nach rechts ein und dann entgegen dem Uhrzeigersinn. Parken oder Anhalten ist verboten - es sei denn, der Verkehr stockt. Die Mittelinsel darf nicht überfahren werden, auch wenn sie nur aufgemalt ist. Eine Ausnahme gilt für besonders lange Fahrzeuge.

Klassischer Kreisverkehr

Im klassischen Kreisverkehr wird nur beim Ausfahren geblinkt. Fahrzeuge im Kreisverkehr haben Vorfahrt vor ein- und ausfahrenden Fahrzeugen. Radfahrer haben grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten wie motorisierte Fahrzeuge. Sie müssen Handzeichen geben, wenn sie den Kreisel verlassen möchten. Diese Regeln gelten, egal ob der Radler auf der Fahrbahn oder auf einem Radweg unterwegs ist.

Außergewöhnliche Kreisverkehre

Manche Kreisel zeichnen sich durch künstlerische Gestaltung oder eine besondere Verkehrsführung aus. Es gibt auch Kreisverkehre mit begleitenden Radwegen. Hier muss man dem "geradeaus" weiter im Kreisverkehr Fahrenden den Vorrang lassen, sobald man die Spur des anderen kreuzt.

Beim Verlassen des Kreisverkehrs haben Fußgänger Vorrang, auch wenn kein Zebrastreifen vorhanden ist - nicht vor denen, die in den Kreisverkehr reinfahren, wohl aber vor denen, die diesen an der Stelle verlassen wollen!

Vorfahrt von Fußgängern und Radfahrern

Fußgänger haben nur Vorrang vor Fahrzeugen, die aus dem Kreisverkehr ausfahren. Eine Ausnahme besteht, wenn sich unmittelbar vor dem Kreisverkehr ein Zebrastreifen befindet. Dann gilt der Vorrang der Fußgänger sowohl für Autofahrer, die in den Kreisverkehr einfahren, als auch für diejenigen, die ihn verlassen.

Dürfen Radfahrer rechts überholen?

Grundsätzlich ist das Rechtsüberholen verboten. Für Radfahrer gibt es aber eine Ausnahme: Laut § 5 Abs. 8 StVO dürfen Radfahrer wartende Fahrzeuge mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen. Das Vorbeifahren ist aber nur in einem mäßigen Tempo erlaubt und nur, wenn ausreichend Platz vorhanden ist. Radfahrende dürfen nur zwischen Autos (links vom Radfahrenden) und Bordstein (rechts vom Radfahrenden) überholen.

Sicherheitsaspekte und Verhalten im Kreisverkehr

Autofahrer sollten besonders aufmerksam sein, wenn sie den Kreisverkehr verlassen und rechts von ihnen ein Radfahrer fährt, der im Kreisverkehr bleiben möchte. Die Regel ist einfach: Der kreuzende Radfahrer hat Vorfahrt. Aber Vorsicht: Quert der Radweg erst mehr als fünf Meter vom Kreisel entfernt die Fahrbahn, dann gilt er nicht mehr als begleitender Radweg.

Stephanie Krone vom ADFC sieht, dass Radfahrer im Kreisverkehr oft unsicher sind. Der Knackpunkt sei allerdings nicht die Verkehrsanlage an sich, sondern dass die Städte und Kommunen die Verkehrsführung immer wieder unterschiedlich regeln. In vielen Orten werde die normalerweise existierende Vorfahrt der Radfahrer im Kreisel oder auf dem begleitenden Radweg durch eine andere Beschilderung aufgehoben.

Wenn man von einem begleitenden Radweg auf die Straße wechselt, sollte man immer sehr genau auf die Autofahrer achten: Blickkontakt aufnehmen, sich auch per Handzeichen zu bedanken oder bremsen, wenn man das Gefühl hat, man wurde nicht wahrgenommen.

Weitere wichtige Verkehrsregeln für Radfahrer

  • Radwegbenutzungspflicht: In Deutschland muss man einen Fahrradweg nur dann benutzen, wenn er mit den Verkehrszeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist.
  • Rechtsfahrgebot: Generell gilt auch auf dem Fahrrad das Rechtsfahrgebot - und zwar auf der Straße ebenso wie auf dem Radweg.
  • Überholen: Mit dem Fahrrad rechts zu überholen ist nur dann erlaubt, wenn es einen eigenen Radweg oder eine Radspur gibt.
  • Zebrastreifen: Als Fahrradfahrer darf man den Zebrastreifen zum Überqueren einer Straße nutzen. Das Vorrecht, das Fußgänger und Rollstuhlfahrer vor dem querenden Straßenverkehr haben, gilt für Radfahrer dann nicht.

Irrtümer über die Rechte von Radfahrern

  1. Radfahrer dürfen Autos rechts nicht überholen (doch, unter bestimmten Bedingungen).
  2. Radfahrer gehören nicht auf die Fahrbahn (grundsätzlich gehören Fahrräder auf die Fahrbahn).
  3. Radfahrer dürfen nicht auf dem Gehweg fahren (es gibt Ausnahmen für Kinder).
  4. Radfahrer müssen in der Fußgängerzone grundsätzlich schieben (nicht immer, es gibt Ausnahmen).
  5. Für Radfahrer gilt das Rechtsfahrgebot (korrekt, aber mit Interpretationsspielraum).
  6. Radfahrer dürfen einen Zebrastreifen benutzen (ja, aber ohne Vorrecht).
  7. Tiere dürfen auf dem Rad nicht mitgenommen werden (Ausnahme: Hunde).
  8. Man darf alkoholisiert Fahrradfahren (bis zu einer gewissen Grenze).
  9. Radfahrer dürfen nicht nebeneinander fahren (unter bestimmten Umständen erlaubt).
  10. Radfahrer dürfen während der Fahrt das Smartphone nutzen (Bedienung ist verboten, Nutzung zur Navigation etc. erlaubt).
  11. Jemanden auf dem Gepäckträger mitnehmen ist okay (nur Kinder bis zum siebten Lebensjahr).

Bußgelder für Fehlverhalten im Kreisverkehr

Je nachdem, welchen Verstoß man sich im Kreisel geleistet hat, können Bußgelder zwischen 10 und 50 Euro auf einen zukommen. Auch Fahrradfahrer müssen Verkehrsregeln beachten. Aus diesem Grund droht auch ihnen ein Bußgeld, wenn sie beispielsweise entgegen der Fahrtrichtung im Kreisverkehr unterwegs sind. An dieser Stelle werden Radler mit 20 Euro belangt.

Bußgelder im Überblick

Vergehen Bußgeld
Blinken beim Einfahren in den Kreisverkehr 10 Euro
Nicht blinken beim Ausfahren aus dem Kreisverkehr 10 Euro
Fahren entgegen der Fahrtrichtung im Kreisverkehr (Radfahrer) 20 Euro

Verwandte Beiträge:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0