E-Bike 25 km/h: Führerscheinpflicht und alles, was Sie wissen müssen

Auf den Straßen und Fahrradwegen Deutschlands hat die elektrische Revolution bereits Einzug gehalten. Wo früher nur die Muskelkraft das Fahrrad vorantrieb, sorgen heute E-Bikes und Pedelecs für zusätzlichen Schub.

Doch was genau ist ein E-Bike, Pedelec und S-Pedelec? Dazu kommen viele kleine, feine Unterschiede. Je nachdem wie stark Motorleistung und Geschwindigkeit sind, zählt Ihr Rad nämlich als Fahrrad oder Kraftfahrzeug - mit wichtigen Konsequenzen zum Beispiel bei der Helmpflicht, Verkehrsregeln oder Promillegrenzen.

Was ist ein E-Bike und was ein Pedelec?

Die Begriffe stehen für unterschiedliche Arten von Fahrrädern mit Motor. Wichtige Fakten, Modelle, technische Daten und Infos zum Betrieb.

Die Begriffe E-Bike und Pedelec sind im Gesetz nicht eindeutig definiert. Der Begriff "E-Bike" bezieht sich üblicherweise auf ein einspuriges Fahrzeug, das mit einem Elektromotor ausgestattet ist. Insbesondere versteht man darunter das Elektrofahrrad: Ein Fahrrad mit elektrischem Hilfsmotor. Teilweise wird dieses auch als Pedelec oder Speed-Pedelec (S-Pedelec, bis 45 km/h) bezeichnet.

Wie E-Bikes einzustufen sind hängt vor allem davon ab, was für ein Motor eingebaut ist oder welche Geschwindigkeiten man mit dem Motor erreichen kann.

Unterschied E-Bike und Pedelec

Einen richtigen Unterschied gibt es nicht. Das Pedelec kann man eher als Teilbereich der E-Bikes sehen. Bei einem Pedelec handelt es sich um ein sogenanntes unterstützendes Elektrofahrrad. Dieses wird weder ausschließlich durch Muskelkraft, noch ausschließlich maschinell angetrieben, sondern ist eine Kombination beider Antriebsarten.

Tritt der Fahrende in die Pedale, wird er vom eingebauten Motor unterstützt. Wenn man mit dem Treten aufhört, hört auch der Motor auf, man spricht hier von Fahrrädern mit elektrischer Tretunterstützung. Die Motorleistung nimmt bei Pedelecs also progressiv ab. Es gibt allerdings auch E-Bikes ohne Tretunterstützung, hier erreicht man alleine durch den Motor eine gewisse Geschwindigkeit.

E-Bike bis 25 km/h mit Tretunterstützung

Wenn man zum Fahrradhändler geht und ein "E-Bike" möchte, dann wird einem in den meisten Fällen ein Elektrofahrrad mit elektrischer Tretunterstützung bis 25 km/h angeboten. Diese Pedelecs werden unter folgenden Voraussetzungen juristisch wie Fahrräder behandelt.

  • Motor mit einer maximalen Nenndauerleistung von 250 Watt.
  • Mit zunehmender Geschwindigkeit wird die Tretunterstützung progressiv verringert. Progressiv bedeutet, dass die Unterstützung mit zunehmender Geschwindigkeit abnimmt.
  • Es gibt auch kein Mindestalter. Wegen der Eigenarten beim Beschleunigen sollten Kinder bis 14 Jahre trotzdem nicht mit einem Pedelec fahren.
  • Ein Versicherungskennzeichen braucht man nicht. Bei einem Unfall verursachte Schäden werden oftmals von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt. Um sicher zu gehen, sollten Sie den Umfang des Versicherungsschutzes vorab klären.

Eine private Haftpflichtversicherung ist freiwillig, aber unentbehrlich. Gerade im Fall von Personenschäden können schnell sehr hohe Kosten entstehen.

Auch wenn keine Helmpflicht besteht, ist das Tragen eines geprüften Fahrradhelms dringend zu empfehlen, denn dieser kann vor schweren Verletzungen schützen.

Es sind die gekennzeichneten Radwege zu benutzen. Sonstige Radwege darf man befahren.

Pedelec bis 45 km/h

Schnelle Pedelecs (S-Pedelecs) mit elektrischer Tretunterstützung bis 45 km/h sind Kraftfahrzeuge, die ein eigenes Versicherungskennzeichen benötigen.

Mit diesen Zweirädern darf nur fahren, wer mindestens eine Fahrerlaubnis der Klasse AM besitzt. Außerdem darf man hiermit nur auf der Fahrbahn unterwegs sein. Radwege sind grundsätzlich tabu! Einzelne Bundesländer haben die Möglichkeit geschaffen, Radwege für S-Pedelecs unter bestimmten Voraussetzungen freizugeben. Bisher ist das in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen möglich.

Beim Fahren dieser Pedelecs muss man wie beim Motorradfahren einen geeigneten Helm tragen.

E-Bike bis 25 km/h ohne Tretunterstützung

Mit diesen Bikes kann allein durch den elektrischen Motor (ohne Tretunterstützung) die Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h erreicht werden. In der Regel handelt es sich bei diesen E-Bikes rechtlich um Mofas, bei denen ein geeigneter Helm für Krafträder Pflicht ist. Außerdem wird dafür zumindest eine Mofa-Prüfbescheinigung benötigt. Darüber hinaus braucht man ein Versicherungskennzeichen.

Außerorts dürfen Radwege genutzt werden, innerorts nur, wenn dies durch das Zusatzzeichen "E-Bikes-frei" erlaubt ist.

E-Bike bis 45 km/h ohne Tretunterstützung

Diese Modelle haben ebenfalls keine Tretunterstützung und können die Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h allein durch den Motorantrieb erreichen. Sie entsprechen einem Kleinkraftrad und man darf sie nur mit einer Fahrerlaubnis der Klasse AM fahren. Sie benötigen außerdem ein Versicherungskennzeichen.

Auch hier gilt Helmpflicht.

Führerschein für E-Bikes

Im Oktober 2019 beschloss die Bundesregierung, das „Klimaschutzprogramm 2030“ auf den parlamentarischen Weg zu bringen. Ein beachtlicher Teil dieses Programms behandelt die Elektromobilität. Nicht nur in diesem Zusammenhang sind auch E-Bikes immer wieder im Gespräch. Doch benötigt man für die E-Bikes eigentlich einen Führerschein? Das ist ganz klar vom Modell abhängig.

Grundsätzlich handelt es sich bei einem E-Bike um ein Fahrrad mit einem elektrischen Hilfsmotor, der den Fahrer unterstützt. Allerdings werden die Bezeichnungen Pedelec, E-Bike und S-Pedelec für die elektrischen Räder oft verwechselt oder synonym benutzt. Die Unterschiede liegen im elektrischen Motor und in ihrer Bauart. Aus diesen Unterschieden leiten sich auch verschiedene Regelungen und somit die Frage nach dem Führerschein ab.

Für ein Pedelec benötigt man keinen Führerschein. Dagegen muss man für ein S-Pedelec einen Führerschein der Klasse AM besitzen und für ein E-Bike eine Mofa-Prüfbescheinigung.

E-Bikes, Pedelecs und S-Pedelecs: Das sind die Unterschiede

Pedelecs gelten als Fahrräder, da der Motor den Fahrer nur beim Treten mit 250 Watt unterstützt. Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 25 km/h. Dementsprechend benötigt man keinen Helm, keine Zulassung und auch keinen Führerschein. Fahrer der Pedelecs müssen den Radweg benutzen und es gelten dieselben Regeln und Promillegrenzen wie für Fahrräder ohne Motor.

Alle anderen Modelle der elektronischen Räder besitzen einen Motor, der auch ohne Pedalunterstützung auf Knopfdruck funktioniert. Diese benötigen alle ein Versicherungskennzeichen.

Fährt man ein E-Bike, handelt es sich um ein Leichtmofa mit einer Motorleistung bis zu 500 Watt und einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Daher muss der Fahrer mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung besitzen und 15 Jahre alt sein. Darüber hinaus darf auch nicht mehr der Radweg genutzt werden. Eine Helmpflicht gibt es allerdings nicht.

E-Bikes, die bis zu 25 km/h schnell fahren, sogenannte E-Bikes 25 gelten als Mofas. Daher ist eine Mofa-Prüfbescheinigung ebenfalls notwendig. Hinzukommt aber noch, dass ein Helm getragen werden muss.

Zweiräder mit einer Geschwindigkeit bis zu 45 km/h bezeichnet man als S-Pedelecs. Es handelt sich dabei um Kleinkrafträder. Daher muss der Fahrer einen Helm tragen, mindestens 16 Jahre alt sein sowie einen Führerschein der Klasse AM besitzen.

Was ist der Unterschied zwischen einem E-Bike und einem Pedelec?

Bei einem Pedelec schaltet sich der Hilfsmotor nur dann zu, wenn in die Pedale getreten wird. Der Motor des E-Bikes und des S-Pedelecs unterstützt den Fahrer auch ohne Trittleistung.

Funktionen eines E-Bike

Die Motoren der elektrischen Fahrräder haben Sensoren mit denen meist drei Werte gemessen werden: Drehmoment, Geschwindigkeit und Trittfrequenz. Aus diesen Werten berechnet die Steuereinheit die Energie, die der Motor zum Fahren dazu gibt. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen drei unterschiedlichen Antriebskonzepten. Diese sind davon abhängig, wo der Motor untergebracht ist. Demnach gibt es den Vorderradantrieb, Hinterradantrieb und Mittelmotor.

  • Der Vorderradantrieb ist am leichtesten zu verbauen und ist oft bei einfachen Pedelecs zu finden.
  • Der Hinterradantrieb kann nur mit einer Kettenschaltung kombiniert werden. Es gibt keinen Rücktritt und er befindet sich oft bei sportlichen oder auf Langstrecken ausgelegten Rädern.
  • Der Mittelmotor ist wiederum etwas aufwendiger, da dieser einen speziellen Rahmen benötigt und sich in der Nähe des Tretlagers befinden muss.

Einige der E-Bikes verfügen darüber hinaus über ein Display zum Ablesen der Leistung und teilweise auch zur. Die Reichweite des Akkus hängt von der Fahrweise ab. Aber auch die Witterung, das Gewicht des Fahrers und der Untergrund spielen eine Rolle. In der Regel sind 500-700 Ladezyklen mit einem Akku möglich. Ein zusätzlicher Ersatzakku kostet etwa 700 Euro und sollte bei 10-20 Grad Celsius trocken gelagert werden.

Das sind die Vorteile eines E-Bikes

Immer mehr Menschen nutzen die E-Bikes. Laut des Statistischen Bundesamtes gab es 2014 1,2 Millionen Haushalte mit Elektrofahrrädern, während 2018 bereits 2,3 Millionen Haushalte mindestens ein E-Bike besaßen. Das liegt wohl daran, dass die Fahrzeuge einige Vorteile mit sich bringen.

  • Die elektrischen Räder bringen einen mit weniger Muskelkraft auch bei größeren Distanzen schneller ans Ziel.
  • Steigungen lassen sich mit dem E-Bike leichter erklimmen.
  • Es werden keine direkten Emissionen freigesetzt.
  • Der Anreiz besteht, sich öfters in der Natur zu bewegen.
  • Der Motor lässt sich ausschalten und man kann das Verkehrsmittel jederzeit wie ein normales Fahrrad fahren.

Pedelec oder E-Bikes nachrüsten? - Folgen des Tunings

Tuning-Sets sind leicht im Internet zu erwerben und laut Hersteller mit wenigen Handgriffen montiert und auch wieder abgebaut. Dennoch sollte man vorsichtig sein, denn das Tuning kann Konsequenzen im Garantiefall, beim Wiederverkauf, in Polizeikontrollen oder bei einem Unfall haben. Denn durch bestimmte Parameter lässt sich aus dem Antriebssystem lesen, ob eingegriffen wurde. Diese Daten können auch nach Jahren noch ausgelesen werden.

Folgende Konsequenzen können daraus resultieren:

  • Der Verlust des Versicherungsschutzes kann eintreten, da die Privathaftpflicht nur für Pedelec 25 und Fahrrad eintritt.
  • Zudem kann das Fahren ohne Fahrerlaubnis bzw. Zulassung Schwierigkeiten verursachen. Es drohen 2-3 Punkte sowie ein Bußgeld oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.
  • Das Fahren ohne Versicherungsschutz kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr sanktioniert werden (§ 6 Pflichtversicherungsgesetz).
  • Weiterhin stellt das Fahren trotz fehlender Betriebserlaubnis eine Ordnungswidrigkeit nach § 48 FZV dar und kann mit 70 Euro Bußgeld und 1 Punkt im Fahreignungsregister bestraft werden.

E-Bikes, Pedelecs und S-Pedelecs im Überblick

Die folgende Tabelle fasst die wesentlichen Unterschiede und Anforderungen für die verschiedenen E-Bike-Typen zusammen:

Fahrzeugtyp Motorunterstützung Max. Geschwindigkeit Führerschein Helmpflicht Versicherung Radwegnutzung
Pedelec Bis 250 Watt, nur beim Treten 25 km/h Nein Nein (empfohlen) Nein (private Haftpflicht empfohlen) Ja
E-Bike (Mofa) Bis 500 Watt, auch ohne Treten 20/25 km/h Mofa-Prüfbescheinigung Ja (bei 25 km/h) Versicherungskennzeichen Bedingt (innerorts nur mit Zusatzzeichen)
S-Pedelec Bis 4000 Watt, nur beim Treten 45 km/h Klasse AM Ja Versicherungskennzeichen Nein

Wichtig: Die Informationen in dieser Tabelle dienen der Übersicht und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Informieren Sie sich stets über die aktuellen Gesetze und Vorschriften.

Fazit

Wer ein E-Bike oder S-Pedelec fährt, muss die geltenden Regeln beachten. Dazu gehören insbesondere die Führerscheinpflicht, die Helmpflicht und die Versicherungspflicht. Wer sich nicht daran hält, riskiert Bußgelder, Punkte in Flensburg und sogar eine Freiheitsstrafe.

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