E-Bike 25 km/h: Versicherungspflicht und alles, was Sie wissen müssen

Auf den Straßen und Fahrradwegen Deutschlands hat die elektrische Revolution bereits Einzug gehalten. Wo früher nur die Muskelkraft das Fahrrad vorantrieb, sorgen heute E-Bikes und Pedelecs für zusätzlichen Schub. Die Zahlen sprechen für sich: Während im Jahr 2018 rund 4,7 Millionen Menschen in Deutschland stolze Besitzer eines E-Bikes waren, hat sich diese Zahl im Jahr 2023 auf 12,4 Millionen erhöht. Darunter sind herkömmliche Pedelecs in Form von Damen- oder Herrenrädern besonders beliebt, gefolgt von elektrischen Mountainbikes und Trekkingrädern.

Längst nicht alles, was aussieht wie ein Fahrrad, ist auch eins. Der Gesetzgeber hat dies inzwischen klar geregelt. Zunächst einmal werden zwei Antriebstypen unterschieden: die elektrische Tretunterstützung und die Steuerung vom Lenker aus. Für die Modelle mit Tretunterstützung wurde einst der Begriff „Pedelec“ geschaffen - „Pedal electric cycle“, der sich aber nicht richtig durchgesetzt hat. Dieser Antrieb funktioniert nur, wenn man selber tritt. Pedelecs gelten deshalb auch als gesundheitsfördernd: Die Fahrer müssen sich zwar nicht ganz so anstrengen, steigen aber öfter aufs Rad.

Was ist der Unterschied zwischen E-Bike, Pedelec und S-Pedelec?

Doch was genau ist der Unterschied zwischen einem E-Bike, Pedelec und S-Pedelec? Dazu kommen viele kleine, feine Unterschiede. Je nachdem wie stark Motorleistung und Geschwindigkeit sind, zählt Ihr Rad nämlich als Fahrrad oder Kraftfahrzeug - mit wichtigen Konsequenzen zum Beispiel bei der Helmpflicht, Verkehrsregeln oder Promillegrenzen.

So sieht es der Gesetzgeber: Seit März 2017 gelten Pedelecs laut Straßenverkehrsordnung als Fahrrad, wenn sie mit Muskelkraft und einem unterstützenden Elektromotor mit maximal 250 Watt betrieben werden. Die Geschwindigkeit muss zudem auf 25 km/h begrenzt sein. Eine Anfahrhilfe ist zulässig.

Schafft das E-Bike die Geschwindigkeit von 25 km/h jedoch allein durch einen elektrischen Motor (keine Tretunterstützung), ist es rechtlich ein Leichtmofa. S-Pedelecs mit einer elektrischen Tretunterstützung bis 45 km/h gelten ebenfalls als Kraftfahrzeuge.

Kaufen Sie ein E-Bike oder S-Pedelec, bekommen Sie vom Händler oder Vorbesitzer - wie beim Autokauf den Fahrzeugbrief - die so genannte Allgemeine Betriebserlaubnis. Da es sich bei den meisten E-Bikes um klassische Fahrräder mit einer elektrischen Tretunterstützung handelt, ist glücklicherweise kaum ein Führerschein nötig. Ausnahmen gibt es jedoch für Modelle, die mehr als 25 km/h fahren, bis zu 4.000 Watt Leistung verfügen oder bei denen die Motorunterstützung nicht abschaltet. Sie werden als Kleinkrafträder und Mofas eingestuft.

Die Unterschiede zwischen E-Bikes, Pedelecs und Co. im Überblick:

Fahrzeugtyp Motorunterstützung Max. Geschwindigkeit Führerschein erforderlich Helmpflicht Versicherungspflicht
Pedelec Bis 25 km/h (nur mit Pedalunterstützung) 25 km/h Nein Nein (empfohlen) Nein
E-Bike Bis 20 km/h (auch ohne Pedalunterstützung) 20 km/h Ja (Fahrerlaubnis) Nein Ja
E-Bike Bis 25 km/h (auch ohne Pedalunterstützung) 25 km/h Ja (Fahrerlaubnis) Ja Ja
S-Pedelec Bis 45 km/h (nur mit Pedalunterstützung) 45 km/h Ja (Mofa-Prüfbescheinigung oder Führerschein AM) Ja Ja

Versicherungspflicht für E-Bikes

Als stolzer Besitzer eines E-Bikes stellt sich oft die Frage, ob es eine Versicherungspflicht gibt oder nicht. Viele Menschen sind sich unsicher, ob sie ihr E-Bike versichern müssen oder nicht. Allerdings müssen E-Bikes mit einer Leistung von mehr als 25 km/h oder einer Motorleistung von mehr als 250 Watt versichert werden. Diese Art von E-Bikes wird als S-Pedelecs oder schnelle E-Bikes bezeichnet. Wenn Sie ein S-Pedelec besitzen, müssen Sie eine Haftpflichtversicherung abschließen.

Für all diese ist eine Haftpflichtversicherung notwendig, und sie müssen ein entsprechendes Versicherungskennzeichen tragen. Für die schnelleren Modelle sind außerdem Spiegel und Dauerlicht gemäß dem Status als Kleinkraftrad vorgeschrieben.

Eine Versicherung für Ihr E-Bike können Sie bei verschiedenen Versicherungsunternehmen abschließen. Eine EBike Versicherung bietet unterschiedliche Leistungen und Bedingungen. Die Versicherung von ENRA deckt Diebstahl, Akku- und Elektroschäden ab. Das EBike darf bei Vertragsabschluss nicht älter als sechs Monate sein und darf einen Kaufpreis von 10.000 Euro nicht überschreiten.

Die Versicherung hat eine Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht gekündigt wird. ENRA bietet eine Art Vollkaskoversicherung an, um sicherzustellen, dass man lange Freude an seinem EBike hat. Es empfiehlt sich daher, nicht an der falschen Stelle zu sparen. Dies gilt insbesondere für hochmotorisierte Speed-Pedelecs, die eine Tretunterstützung von bis zu 45 km/h haben.

Wenn man eine Versicherung für ein S-Pedelec bis zu einem Wert von 4.000 Euro abschließen möchte, ist die DEVK eine geeignete Anlaufstelle. Hier wird auch eine Teilkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro angeboten. Alternativ kann man das S-Pedelec auch bei ENRA versichern. Hier besteht der Vorteil, dass man bis zu einem Fahrzeugwert von 10.000 Euro versichert werden kann. Zudem wird bei diesem Anbieter der Neuwert des EBikes ersetzt und nicht der Zeitwert. Es gibt auch keinen Selbstbehalt im Schadensfall.

Lediglich die Haftpflichtversicherung muss extra abgeschlossen werden, um ein Versicherungskennzeichen zu erhalten. Eine gute EBike-Versicherung ist auf die tägliche Nutzung ausgerichtet, da EBikes oft Begleiter im Alltag sind. In der Regel gilt sie daher 24 Stunden an sieben Tagen in der Woche und es ist nicht relevant, wo das EBike abgestellt wird, um Versicherungsschutz zu erhalten.

Der Schutz greift auch bei Komponenten, die essentiell für das EBike sind, wie zum Beispiel Akku oder Display, wenn diese gestohlen werden. Sollten Sie stürzen oder einen Unfall haben, kommt die Versicherung für den entstandenen Schaden an Ihrem EBike auf.

Helmpflicht und Sicherheit

So klar die Regeln bei der Versicherungspflicht sind, so unscharf werden sie bei der Helmpflicht. Beim Pedelec und dem langsamsten E-Bike ist die Helmnutzung noch freiwillig, wenn auch ratsam.

Aber reicht ein normaler Fahrradhelm, ausgelegt für einen Sturz mit vielleicht 20 km/h, auch für ein S-Pedelec oder ein schnelles E-Bike? Zurzeit wird in der Straßenverkehrsordnung nur ein „geeigneter Schutzhelm“ vorgeschrieben. Die Helmnorm ECE 22 orientiert sich am Bedürfnis von Motorradfahrern, dürfte einem E-Biker also etwas übertrieben vorkommen und ist ja auch nicht verpflichtend.

Die Radfahrnation Niederlande hat bereits eine Helmnorm für S-Pedelecs und vergleichbar schnelle E-Bikes entwickelt, die dort NTA 8776 heißt. Auch deutsche Hersteller bieten inzwischen Helme, die über den einfachen Fahrrad-Standard hinausgehen. Wer in ein E-Bike investiert, sollte nicht am Helm sparen.

Verkehrsregeln und Promillegrenzen

Pedelecs mit einer Unterstützung bis 25 km/h dürfen Fahrradwege benutzen. S-Pedelecs, die bis zu 45 km/h schnell sind, dürfen weder innerorts noch außerorts auf Radwegen fahren, auch nicht mit ausgeschaltetem Motor oder leerem Akku. E-Bikes ohne Tretunterstützung, die die Geschwindigkeit eines Mofas erreichen, müssen innerorts ebenfalls die Straße benutzen. Ausnahme sind Radwege, die ausdrücklich für Mofas oder E-Bikes freigegeben sind. Sie erkennen dies am Zusatzschild „Mofa frei“ oder „E-Bikes frei“.

Beachten Sie bei diesen Geschwindigkeitsgrenzen, dass sich die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beim Pedelec oder E-Bike lediglich auf den elektrischen Antrieb bezieht. Fahren Sie beispielsweise bergab mit Rückenwind oder treten besonders stark in die Pedale, dürfen Sie auf Ihrem Rad auch höhere Geschwindigkeiten erreichen. Dennoch müssen Sie sich an die allgemeinen Vorgaben zur Geschwindigkeit halten. Das beinhaltet beispielsweise Fußgängerzonen oder Tempo-30-Zonen.

Im Straßenverkehr gelten klare Regeln, wenn es um Alkohol am Steuer - oder am Lenker - geht. Bis zu einem Alkoholgehalt von 0,3 Promille im Blut fahren Sie straffrei. Wird jedoch ein Wert über 0,3 Promille festgestellt und Sie haben alkoholbedingte Ausfallerscheinungen, gilt dies als Straftat. Es drohen eine Geldstrafe, die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) und möglicherweise der Führerscheinverlust.

Bei S-Pedelecs, die schneller als normale Pedelecs sind, liegt ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit vor und es wird ein Bußgeld von 500 Euro fällig. Zusätzlich erhalten Sie zwei Punkte und mindestens einen Monat Fahrverbot. Ab 1,1 Promille liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit vor, die strafbar ist.

E-Bike-Tuning und Rechtliches

Beim E-Bike-Tuning tappen viele in eine gefährliche Falle: Ein vermeintliches Plus an Tempo kann schnell in ein Minus an Sicherheit und Rechtsschutz umschlagen. Wer sein E-Bike aufmotzt, um die Motorunterstützung über die gesetzliche Grenze hinaus zu nutzen, riskiert den Verlust der Betriebserlaubnis und damit auch den Verlust des Versicherungsschutzes.

Werden Sie mit einem getunten E-Bike erwischt, müssen Sie mindestens mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Gut zu wissen: Es ist illegal, mit einem getunten E-Bike am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Auf privatem Gelände ist das Fahren kein Problem.

Verwandte Beiträge:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0