E-Bike ohne Versicherung: Strafen und rechtliche Konsequenzen

Auf den Straßen und Fahrradwegen Deutschlands hat die elektrische Revolution Einzug gehalten. Wo früher nur die Muskelkraft das Fahrrad vorantrieb, sorgen heute E-Bikes und Pedelecs für zusätzlichen Schub.

Etwa jedes zehnte in Deutschland verkaufte Fahrrad zählt zur Gruppe der Pedelecs bzw. E-Bikes. Wie es zu diesem etwas überraschenden Megatrend kam, kann niemand wirklich erklären - aber diese Fahrräder mit elektrischem Zusatzmotor scheinen sich im Straßenbild als feste Größe zu etablieren. Sind es derzeit überwiegend die „Silver Ager“, die diese bequeme Möglichkeit der Fortbewegung nutzen, entdecken zunehmend auch jüngere Menschen im städtischen Umfeld diese Alternative zu U-Bahn und Auto.

Über eventuell nötig werdenden Versicherungsschutz machen sich viele erst nach dem Kauf Gedanken. Muss man so ein Rad haftpflichtversichern? Wie kann man Reparaturen nach einem Unfall oder Diebstahl des Rads bzw. einzelner Teile absichern? Im Folgenden möchten wir gerne aufklären, was beachtet werden muss und welche Möglichkeiten der Absicherung es gibt. Falls nach dem Lesen unseres Artikels Fragen offen bleiben sollten, zögern Sie bitte nicht damit uns zu kontaktieren.

Was sind E-Bikes, Pedelecs und S-Pedelecs?

Um die rechtlichen Aspekte und die Notwendigkeit einer Versicherung zu verstehen, ist es wichtig, die Unterschiede zwischen den verschiedenen Arten von Elektrofahrrädern zu kennen:

  • Pedelecs (Kunstwort für Pedal Electric Cycle) unterstützen den Fahrer nur, solange dieser auch tatsächlich in die Pedale tritt.
  • Im Gegensatz zu Pedelecs besitzen E-Bikes einen tretunabhängigen Antrieb. Sie gelten als Leichtmofa, wenn sie unter anderem nicht mehr als 500 Watt Leistung bereitstellen und eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h erreichen.
  • Auch schnelle Pedelecs (sog. S-Pedelecs), deren Tretunterstützung erst bei 45 km/h abschaltet, müssen entsprechend der europäischen Richtlinien eine Typenprüfung aufweisen.

Herr Meyer möchte sich ein Fahrrad mit Elektromotor kaufen. Er entscheidet sich für ein gebrauchtes Rad aus zweiter Hand, das er in einem Anzeigenportal entdeckt hat. Auf einer der ersten Fahrten gerät er durch eine Bodenwelle ins Schlingern und schrammt einen geparkten Pkw über die komplette Länge an. Die Fahrerin informiert auch gleich die Polizei, die den Schaden (geschätzt ca. 3.500 Euro) aufnimmt und dabei feststellt, dass es sich bei Herrn Meyers Rad um ein E-Bike mit einer (Motor-)Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h handelt, für das Versicherungspflicht besteht.

Herr Stark fährt morgens regelmäßig mit dem E-Bike zum Bahnhof und von dort mit dem Zug zur Arbeit. Das Rad schließt er so lange ordentlich mit einer Kette an einem Fahrradständer ab. Als er eines Tage durch einen ausgefallenen Zug erst gegen 20 Uhr wieder zum Bahnhof kommt, findet er nur noch die zerschnittene Kette vor. Sein Rad wurde gestohlen.

Unsere beiden Schadenbeispiele können natürlich nur beispielhaft für die Fülle möglicher Schadensszenarien stehen. Wir glauben aber, sie zeigen bereits ganz gut auf, dass es bei Rädern mit Elektromotor ohne nötigen Versicherungsschutz Probleme geben kann - vermeidbare Probleme!

Haftpflichtversicherung für E-Bikes und Pedelecs

Wer einem anderen einen Schaden zufügt, muss dem Geschädigten gegenüber auch dafür haften. Dieser Grundsatz gilt so auch für den Gebrauch von Fahrrädern mit Elektromotor.

In aller Regel gibt es für fast jedes Haftungsproblem auch eine Haftpflichtversicherung, über die es versichert werden kann bzw. automatisch ist. Die Privathaftpflichtversicherung kommt einem hier zuallererst in den Sinn. Das kann man für Pedelecs leider nur mit einem „teilweise vielleicht“ beantworten. Grundsätzlich bietet jede Privathaftpflichtversicherung auch Versicherungsschutz, wenn Sie als Radfahrer unterwegs sind - hier sind eindeutig aber nur Räder ohne Zusatzmotor gemeint.

Die meisten Tarife am Markt übernehmen auch die Deckung für den Gebrauch nicht versicherungspflichtiger Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen. Dabei wird die maximale Höchstgeschwindigkeit, die ein solches Fahrzeug haben darf, meist auf 6 km/h beschränkt - die Verfasser älterer Bedingungswerke hatten hier wohl vor allem Elektrorollstühle und ähnliches im Sinn. Weder die Regelung für ein normales Rad, noch die für besagte Fahrzeuge, passt so richtig zum Pedelec.

Erst in neueren Bedingungswerken wurde dieses neue Haftpflichtproblem eindeutiger geregelt. Viele Anbieter nahmen Fahrräder mit Hilfsmotor (sofern nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtig) explizit in ihren Deckungsumfang mit auf. Andere erweiterten den Kreis der versicherten Fahrzeuge entsprechend, damit Versicherungsschutz für die Kunden geschaffen wird.

Wir können daher pauschal nur raten, sich vor der ersten Fahrt bei seinem Privathaftpflichtversicherer zu vergewissern, dass Versicherungsschutz auch für das neue Rad besteht.

Da E-Bikes auch ohne Pedalbetrieb fahren können, ist es nachvollziehbar, dass hier Regelungen für Kleinkrafträder greifen. Sie benötigen eine entspechende Fahrerlaubnis (mind. Klasse M), müssen eine Prüfbescheinigung mitführen und benötigen natürlich auch ein Versicherungskennzeichen („Mofakennzeichen“). All dies gilt ausdrücklich auch für die S-Pedelecs!

Bewegen Sie sich ohne Versicherungskennzeichen mit E-Bike oder S-Pedelec auf öffentlichen Straßen, begehen Sie damit einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Dies kann mit einer Geld- oder sogar Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden.

Diebstahlversicherung für E-Bikes und Pedelecs

Ein neues „Elektro-Fahrrad“ ist nicht gerade billig - speziell der Akku schlägt als Ersatzteil schnell mit einigen hundert Euro zu Buche.

Zumindest die langsameren Pedelecs sind grundsätzlich bereits über die Hausratversicherung gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Raub, Sturm, Hagel und - sofern gewählt - auch gegen Elementarschäden wie z. B. Überschwemmung versichert. Voraussetzung für die Regulierung eines Diebstahls ist grundsätzlich aber, dass sich das Rad zum Schadeneintritt in einem geschlossenen Gebäude befand.

Der einfache Diebstahl, wenn man unterwegs ist, lässt sich bei den meisten Versicherern auch für die Pedelecs einschließen.

E-Bikes sind über die Hausratversicherung nicht versicherbar! Da es sich hierbei offiziell um ein versicherungspflichtiges „Elektro-Leichtkraftrad“ handelt, ist eine entsprechende Absicherung zum Beispiel über eine Vollkasko-Versicherung möglich. Diese Vollkaskoversicherung gibt es übrigens nicht nur für E-Bikes - auch Pedelecs und hochwertige Fahrräder (in der Regel ab einem Wert von ca.

Fatbikes und ihre Legalität

Im Internet tauchen immer wieder Gerüchte auf: "Fatbikes sind verboten!" oder: "Das Ouxi V8 darf man in Deutschland nicht fahren." Die Wahrheit ist - wie so oft - differenzierter. Nicht jedes Fatbike ist automatisch verboten. Aber: Viele Modelle, insbesondere aus dem Ausland oder von Direktversendern, entsprechen nicht den Anforderungen der deutschen Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).

Das betrifft zum Beispiel:

  • Motoren mit mehr als 250 Watt Leistung
  • Gashebel ohne Tretunterstützung
  • Fehlende Beleuchtung oder Reflektoren
  • Keine CE- oder EU-Zulassung

Ein häufig genanntes Beispiel ist das Ouxi V8. Dieses Fatbike besitzt zwar einen beeindruckenden Look und eine starke Leistung - aber leider keine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland. Es darf also nur auf Privatgelände oder in Ländern mit anderen Vorschriften gefahren werden.

Wenn du ein Fatbike kaufen möchtest und es legal auf öffentlichen Straßen nutzen willst, achte auf folgende Punkte:

  • ✅ Motor mit max. 250 Watt
  • ✅ Unterstützung nur beim Treten (Pedelec, kein E-Moped)
  • ✅ Maximal 25 km/h Unterstützung
  • ✅ Beleuchtung und Ausstattung nach StVZO
  • ✅ CE- und/oder EU-Zulassung

Verkehrsregeln und Bußgelder für E-Bikes und S-Pedelecs

Da S-Pedelecs vor dem Gesetz Krafträder sind, gelten für sie bei der Ahndung von Verkehrsverstößen andere Bedingungen als beim Fahren mit dem Fahrrad. Viele Verstöße gegen die StVO, die mit dem Fahrrad möglich sind, sind auch mit dem S-Pedelec möglich. Dazu gehört etwa das Fahren mit beeinträchtigtem Gehör durch zu laute Kopfhörer. Teilweise gelten jedoch andere Maßstäbe. Alkohol am Lenker beispielsweise wird auf dem S-Pedelec strenger betraft.

Wer mit dem S-Pedelec auf dem Radweg fährt und erwischt wird, zahlt 15 Euro. Besonders gefährlich: Wer sich ohne eine Fahrerlaubnis (Führerschein) auf ein S-Pedelec setzt, riskiert hohe Geld- und eventuell sogar Haftstrafen. Dies ist eine Straftat.

Mit dem E-Bike entspannt ans Ziel? Kein Problem - solange man sich an die Regeln hält. Denn E-Biker müssen mehr beachten als normale Radfahrer. Dank des eingebauten Motors unterstützen E-Bikes den Fahrer beim Treten. Dabei kann es durchaus vorkommen, dass die Geschwindigkeit von 25 km/h überschritten wird. Wenn das der Fall ist, schaltet sich der Motor üblicherweise von selbst ab und der Fahrer muss auf seine eigene Muskelkraft zurückgreifen. Die 25 km/h reichen jedoch nicht allen Fahrern aus, sodass einige Veränderungen am E-Bike vornehmen, damit es schneller fährt. Das ist allerdings verboten.

Bußgelder für ausgewählte E-Bikes:

Ordnungswidrigkeit Bußgeld / Strafe Bemerkung
Fahren ohne korrekt angebrachtes Kennzeichen (Versicherung besteht) 10 Euro Verwarnung
Fahren ohne gültiges Kennzeichen (Versicherung abgelaufen bzw. nicht abgeschlossen) 40 Euro Das Fahren ohne Versicherung ist eine Straftat. Es droht Geld- bzw. Freiheitsstrafe.
Fahren ohne Helm 15 Euro Verwarnung
Fahren unter Alkoholeinfluss 500-1.500 Euro Straftatbestand möglich. Feststellung der Fahruntüchtigkeit zw. 0,5 (Unfall: 0,3) und 1,1 Promille Ermessenssache; dann bis zu 365 Tagessätze
Fahren ohne Fahrerlaubnis (entzogen oder nicht erworben) Straftat Fahrlässig: Bis 6 Monate Haft oder 180 Tagessätze; vorsätzlich: Bis 1 Jahr
Fahren auf dem Radweg 15 Euro
Fahren auf dem Gehweg 55 Euro

Wer sein E-Bike illegal schneller macht, stößt auf weitere Probleme. Denn dann zählt das E-Bike nicht mehr als Fahrrad, sondern als Kleinkraftrad. Für Kleinkrafträder gelten jedoch besondere Vorschriften. So benötigen die Fahrer für ein Kleinkraftrad etwa zusätzlich eine Betriebserlaubnis, ein Versicherungskennzeichen und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM. Zudem gilt eine Helmpflicht und die Nutzung von Radwegen ist untersagt.

Alkohol am Steuer

Im Straßenverkehr gelten klare Regeln, wenn es um Alkohol am Steuer - oder am Lenker - geht. Bis zu einem Alkoholgehalt von 0,3 Promille im Blut fahren Sie straffrei. Wird jedoch ein Wert über 0,3 Promille festgestellt und Sie haben alkoholbedingte Ausfallerscheinungen, gilt dies als Straftat. Es drohen eine Geldstrafe, die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) und möglicherweise der Führerscheinverlust. Bei S-Pedelecs, die schneller als normale Pedelecs sind, liegt ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit vor und es wird ein Bußgeld von 500 Euro fällig. Zusätzlich erhalten Sie zwei Punkte und mindestens einen Monat Fahrverbot. Ab 1,1 Promille liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit vor, die strafbar ist.

Tuning von E-Bikes

Beim E-Bike-Tuning tappen viele in eine gefährliche Falle: Ein vermeintliches Plus an Tempo kann schnell in ein Minus an Sicherheit und Rechtsschutz umschlagen. Wer sein E-Bike aufmotzt, um die Motorunterstützung über die gesetzliche Grenze hinaus zu nutzen, riskiert den Verlust der Betriebserlaubnis und damit auch den Verlust des Versicherungsschutzes. Das kann nicht nur bei einem Unfall zu einem finanziellen Desaster führen, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Werden Sie mit einem getunten E-Bike erwischt, müssen Sie mindestens mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Versicherungspflicht und Empfehlungen

E-Bikes und S-Pedelecs, die schneller als 25 km/h fahren, sind versicherungspflichtig. Sie brauchen wie beim Mofa eine Haftpflichtversicherung, die mit einer Teilkaskoversicherung mit Diebstahlschutz erweitert werden kann. Wenden Sie sich gerne an unsere ARAG Berater in Ihrer Nähe, die Ihnen auch mit dem Versicherungskennzeichen weiterhelfen, das Sie am Rad montieren müssen.

Für Pedelecs ist eine private Haftpflichtversicherung zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber wir empfehlen Ihnen diese sehr, denn sie tritt ein, wenn Sie mit Ihrem Rad jemanden schädigen sollten. Prüfen Sie bei einem älteren Vertrag, ob die Deckungssumme ausreicht.

Investieren Sie außerdem in eine gute Fahrraddiebstahlversicherung. Die Absicherung über die Hausratversicherung schützt Ihr Rad im Haus oder abgeschlossenen Keller. Wird Ihr Pedelec unterwegs gestohlen, tritt die Hausratversicherung nicht ein.

Verwandte Beiträge:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0