E-Bike 45 km/h: Radweg, Strafen und rechtliche Aspekte in Deutschland

Auf den Straßen und Fahrradwegen Deutschlands hat die elektrische Revolution bereits Einzug gehalten. Die Zahlen sprechen für sich: Während im Jahr 2018 rund 4,7 Millionen Menschen in Deutschland stolze Besitzer eines E-Bikes waren, hat sich diese Zahl im Jahr 2023 auf 12,4 Millionen erhöht. Darunter sind herkömmliche Pedelecs in Form von Damen- oder Herrenrädern besonders beliebt, gefolgt von elektrischen Mountainbikes und Trekkingrädern.

Was ist der Unterschied zwischen E-Bike, Pedelec und S-Pedelec?

Je nachdem wie stark Motorleistung und Geschwindigkeit sind, zählt Ihr Rad nämlich als Fahrrad oder Kraftfahrzeug - mit wichtigen Konsequenzen zum Beispiel bei der Helmpflicht, Verkehrsregeln oder Promillegrenzen.

Seit März 2017 gelten Pedelecs laut Straßenverkehrsordnung als Fahrrad, wenn sie mit Muskelkraft und einem unterstützenden Elektromotor mit maximal 250 Watt betrieben werden. Die Geschwindigkeit muss zudem auf 25 km/h begrenzt sein. Eine Anfahrhilfe ist zulässig. Schafft das E-Bike die Geschwindigkeit von 25 km/h jedoch allein durch einen elektrischen Motor (keine Tretunterstützung), ist es rechtlich ein Leichtmofa. S-Pedelecs mit einer elektrischen Tretunterstützung bis 45 km/h gelten ebenfalls als Kraftfahrzeuge.

Kaufen Sie ein E-Bike oder S-Pedelec, bekommen Sie vom Händler oder Vorbesitzer - wie beim Autokauf den Fahrzeugbrief - die so genannte Allgemeine Betriebserlaubnis. Da es sich bei den meisten E-Bikes um klassische Fahrräder mit einer elektrischen Tretunterstützung handelt, ist glücklicherweise kaum ein Führerschein nötig. Ausnahmen gibt es jedoch für Modelle, die mehr als 25 km/h fahren, bis zu 4.000 Watt Leistung verfügen oder bei denen die Motorunterstützung nicht abschaltet. Sie werden als Kleinkrafträder und Mofas eingestuft. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis wird nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) als Straftat eingestuft. Hier droht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Und wenn Sie vor dem 1.4.1965 geboren sind, benötigen Sie für das Fahren eines E-Bikes bis 25 km/h keinen extra Führerschein.

Das S-Pedelec: Schnell und rechtlich anders behandelt

Das S-Pedelec ist der Ferrari unter den E-Bikes. Das Zweirad bringt es dank Elektromotor auf satte 45 Kilometer pro Stunde. Wer es fahren will, muss Führerschein und Versicherungskennzeichen haben sowie einen Helm tragen. Das S-Pedelec ist also ein verkapptes Motorrad - und trotzdem darf es in Nordrhein-Westfalen ab sofort auf bestimmten Radwegen fahren. So sieht es ein Erlass des Verkehrsministeriums vor.

S-Pedelecs, die bis zu 45 km/h schnell sind, dürfen weder innerorts noch außerorts auf Radwegen fahren, auch nicht mit ausgeschaltetem Motor oder leerem Akku. E-Bikes ohne Tretunterstützung, die die Geschwindigkeit eines Mofas erreichen, müssen innerorts ebenfalls die Straße benutzen. Ausnahme sind Radwege, die ausdrücklich für Mofas oder E-Bikes freigegeben sind. Sie erkennen dies am Zusatzschild „Mofa frei“ oder „E-Bikes frei“.

Wichtig: Jede Freigabe ist eine Einzelfall-Entscheidung. Der Erlass besagt nicht, dass S-Pedelec-Fahrer jederzeit auf Radwege ausweichen können, wenn ihnen danach ist. Nur dort, wo das Zusatzzeichen „S-Pedelecs frei“ angebracht ist, dürfen auch S-Pedelecs fahren. Ansonsten droht ein Bußgeld. Fahren mit dem S-Pedelec auf dem Radweg schlägt mit 15 Euro zu Buche. Bei zusätzlicher Behinderung, Gefährdung oder mit Unfallfolge steigen die Kosten auf 20, 25 beziehungsweise 30 Euro.

Die Nutzung von Radwegen durch S-Pedelecs in NRW

Durch den Erlass des Ministeriums dürfen die Städte und Kreise mit dem neuen Zusatzzeichen „S-Pedelecs frei“ Radwege für S-Pedelecs freigeben. Dahinter steckt die Auffassung, dass S-Pedelecs einen wichtigen Beitrag zur Verkehrswende leisten können, da sie besonders von beruflichen Pendlern genutzt würden. Der Umstieg auf S-Pedelecs soll attraktiver werden.

Gerade außerorts, wo Autos mit Tempo 100 an ihnen vorbeidonnern, fühlten sich viele Nutzer der schnellen E-Bikes unsicher und wünschten sich laut Verkehrsministerium eine Freigabe für die Nutzung separat gelegener Radwege.

Städte und Kreise dürfen Radwege zwar für die schnellen S-Pedelecs freigeben, nicht aber ohne Rücksicht auf normale Radfahrer und Fußgänger. Dort, wo es besonders voll ist, soll es keine Sonderrechte geben.

Die Freigabe einer innerörtlichen Radverkehrsanlage für S-Pedelecs sollte daher nur in besonderen Ausnahmefällen erfolgen. Außerorts stellt sich die Lage jedoch anders dar.

Bußgelder und Strafen für S-Pedelec-Fahrer

Wer sein Pedelec nicht richtig unter Kontrolle hat und dadurch andere gefährdet, muss mit Konsequenzen rechnen! Obwohl es in Deutschland für Pedelecs und andere Fahrräder keine Führerscheinpflicht gibt, können auch Radlern Fahrverbote auferlegt werden. Wenn Radler im Verkehr eine Straftat begehen oder sich sonst auffällig verhalten, kann es zu einem Radfahrverbot kommen.

Sollten Sie dennoch unerlaubterweise mit einem E-Bike oder S-Pedelec auf dem Radweg unterwegs sein und von der Polizei angehalten werden, droht ein Bußgeld. Wie hoch dieses ausfällt, kommt auf die Situation an: Das reine Fahren auf dem Radweg kostet 15 Euro - mit Behinderung sind es 20 Euro, mit Gefährdung 25 Euro und bei einem Unfall erhöht sich das Bußgeld auf 30 Euro.

Überblick über Bußgelder für E-Bikes (Auszug)

Ordnungswidrigkeit Bußgeld / Strafe Bemerkung
Fahren ohne korrekt angebrachtes Kennzeichen (Versicherungskennzeichen, Versicherung besteht) 10 Euro Verwarnung
Fahren ohne gültiges Kennzeichen (Versicherungskennzeichen, Versicherung abgelaufen bzw. nicht abgeschlossen) 40 Euro Das Fahren ohne Versicherung ist eine Straftat. Es droht Geld- bzw. Freiheitsstrafe.
Fahren ohne Helm 15 Euro Verwarnung
Fahren unter Alkoholeinfluss 500-1.500 Euro;Straftatbestand möglich. Feststellung der Fahruntüchtigkeit zw. 0,5 (Unfall: 0,3) und 1,1 Promille Ermessenssache; dann bis zu 365 Tagessätze
Fahren ohne Fahrerlaubnis (entzogen oder nicht erworben) Straftat Fahrlässig: Bis 6 Monate Haft oder 180 Tagessätze; vorsätzlich: Bis 1 Jahr
Fahren auf dem Radweg 15 Euro
Fahren auf dem Gehweg 55 Euro

Alkohol am Lenker

Im Straßenverkehr gelten klare Regeln, wenn es um Alkohol am Steuer - oder am Lenker - geht. Bis zu einem Alkoholgehalt von 0,3 Promille im Blut fahren Sie straffrei. Wird jedoch ein Wert über 0,3 Promille festgestellt und Sie haben alkoholbedingte Ausfallerscheinungen, gilt dies als Straftat. Es drohen eine Geldstrafe, die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) und möglicherweise der Führerscheinverlust.

Bei S-Pedelecs, die schneller als normale Pedelecs sind, liegt ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit vor und es wird ein Bußgeld von 500 Euro fällig. Zusätzlich erhalten Sie zwei Punkte und mindestens einen Monat Fahrverbot. Ab 1,1 Promille liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit vor, die strafbar ist.

Tuning von E-Bikes

Beim E-Bike-Tuning tappen viele in eine gefährliche Falle: Ein vermeintliches Plus an Tempo kann schnell in ein Minus an Sicherheit und Rechtsschutz umschlagen. Wer sein E-Bike aufmotzt, um die Motorunterstützung über die gesetzliche Grenze hinaus zu nutzen, riskiert den Verlust der Betriebserlaubnis und damit auch den Verlust des Versicherungsschutzes. Das kann nicht nur bei einem Unfall zu einem finanziellen Desaster führen, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Werden Sie mit einem getunten E-Bike erwischt, müssen Sie mindestens mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Gut zu wissen: Es ist illegal, mit einem getunten E-Bike am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Auf privatem Gelände ist das Fahren kein Problem.

Versicherung und Haftpflicht

E-Bikes und S-Pedelecs, die schneller als 25 km/h fahren, sind versicherungspflichtig. Sie brauchen wie beim Mofa eine Haftpflichtversicherung, die mit einer Teilkaskoversicherung mit Diebstahlschutz erweitert werden kann. Für Pedelecs ist eine private Haftpflichtversicherung zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber wir empfehlen Ihnen diese sehr, denn sie tritt ein, wenn Sie mit Ihrem Rad jemanden schädigen sollten.

Die Absicherung über die Hausratversicherung schützt Ihr Rad im Haus oder abgeschlossenen Keller. Wird Ihr Pedelec unterwegs gestohlen, tritt die Hausratversicherung nicht ein.

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