Auch E‑Bikes sind nicht vor Reparaturen oder dem Tausch von Verschleißteilen gefeit. Schlauch wechseln, neue Griffe montieren, Bremsbeläge erneuern - viele dieser kleinen Arbeiten können zuhause erledigt werden. Aber Vorsicht: Einige Bauteile darf man nicht einfach nach Gusto austauschen. Wer beim Austausch auf Originalteile setzt, ist auf der sicheren Seite. Bei manchen Umbauten kann schlimmstenfalls die Gewährleistung der Hersteller oder gar der Versicherungsschutz verloren gehen.
Das Elektrofahrrad ist also in der jeweils getesteten Ausstattung zugelassen. Durch das in Deutschland für den Verkauf von Pedelecs vorgeschriebene CE-Kennzeichen wissen Kund:innen, dass sie ein sicheres Produkt kaufen, das den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Beim Tausch einzelner Komponenten ist es deshalb entscheidend, dass nur Teile montiert werden, die das Fahrverhalten nicht verändern. Ansonsten kann die CE-Konformität erlöschen und sogar die Gewährleistung der Fahrradhersteller und der Versicherungsschutz verloren gehen. Grob fahrlässig handelt darüber hinaus, wer Änderungen am Elektroantrieb durchführt.
Damit sollte man sich beschäftigen, wenn man einen Umbau vornehmen möchte. Wenn Fahrradhändler:innen einen Umbau aus gutem Grunde ablehnen, führen Kund:innen ihn oft selbst durch - trotz vorheriger Aufklärung über die Konsequenzen. Am Ende kann es sein, dass sie bei einem Unfall alle Kosten selbst tragen müssen - wenn es blöd läuft, zahlt sogar die Krankenversicherung nichts.
Reifenwahl beim E-Bike
„Durch die stärkere Beschleunigung, zusätzliches Gewicht und dynamisches Kurvenfahren sind Reifen zu empfehlen, die für den E‑Bike-Einsatz freigegeben sind“, erklärt Stefan Franken, Produktmanager Tour/E‑Bike bei Schwalbe. Der Hersteller aus dem Oberbergischen hat spezielle Reifen für E‑Bikes entwickelt, die auf die höheren Belastungen ausgelegt sind und sowohl an Pedelecs bis 25 km/h als auch an S‑Pedelecs bis 45 km/h verbaut werden dürfen.
„Die Reifen erfüllen die europaweit gültige Zulassung ECE-R75, die bei Krafträdern Anwendung findet. Sie haben gute Rolleigenschaften und einen hohen Pannenschutz“, so Franken. Von den Entwicklungen profitieren auch die Reifen für „normale“ Fahrräder. Es gibt deshalb auch eine breite Auswahl an Reifen, die über die Bezeichnung „E‑Bike ready 25“ verfügen und somit für den Gebrauch am Pedelec freigegeben sind. „Wichtig: Auch auf die Einhaltung der gleichen Reifengröße sollte man immer achtgeben, um z. B. nicht ungewollt die Endgeschwindigkeit des Motors zu verändern“, ergänzt Franken.
Schaltungswechsel mit Vorgaben
Für den Austausch der Schaltung braucht es, anders als bei vielen anderen Komponenten, überraschenderweise keine Freigabe durch den E‑Bike-Hersteller oder den Komponentenanbieter. Dennoch gibt es gewisse Regeln, an die man sich halten muss: So sollten alle Schaltungsbestandteile für die Gangzahl passend und untereinander kompatibel sein. Außerdem sind Kettenblätter oder Riemenscheiben im Durchmesser und Anzahl der Zähne identisch zu wählen.
Das kann für Verwirrung sorgen - wenn man z. B. auf eine Getriebenabe umrüsten möchte, darf die Übersetzung der zuvor verbauten Schaltung nicht überschritten werden. Beim Umrüsten von einer Ketten- auf eine Nabenschaltung muss zudem ein neues Laufrad gebaut werden, das dem zuvor verwendeten in Felgendurchmesser und Breite entspricht.
Beleuchtung und Radschützer
Knifflig ist auch der Umbau der Beleuchtung. „Scheinwerfer sind für eine bestimmte Spannung ausgelegt. Anders als Nabendynamos verfügen E‑Bike-Akkus nicht über Wechselstrom, sondern über nicht genormten, systemabhängigen Gleichstrom. Der Scheinwerfer braucht deshalb einen sogenannten Stromrichter, um mit unterschiedlichen Systemen kompatibel zu sein“, erklärt Sebastian Feßen-Fallsehr, Marketingmanager beim Lichtspezialisten Busch & Müller.
Hinzu komme, dass der Scheinwerfer ein potenzieller Störfaktor beim Test der elektromagnetischen Verträglichkeit ist, die einen wesentlichen Teil der CE-Konformität von E‑Bikes ausmacht. „Durch unsere speziellen E‑Bike-Scheinwerfer gewährleisten wir, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden“, erklärt Feßen-Fallsehr. Abnehmbare Akku- und Rücklichter dürfen hingegen problemlos ausgetauscht werden, sofern sie über eine K‑Nummer verfügen und somit für den Straßenverkehr zugelassen sind.
Auch keine besonderen Auflagen gibt es beispielsweise bei Speichen, Reflektoren, Fahrradglocken, Pedalen oder Schläuchen (mit identischem Ventil). „Bei Schutzblechen ist zu beachten, dass der Abstand zum Reifen mindestens zehn Millimeter beträgt. Ansonsten könnte sich Dreck zwischen Reifen und Radschützer verfangen“, sagt Beatrix Collins vom Anbieter SKS Germany.
Für das Anbringen von Kinderanhängern oder Kindersitzen ist hingegen eine Freigabe durch den E‑Bike-Hersteller erforderlich. Dieser muss in der Betriebsanleitung darauf hinweisen, dass Möglichkeiten zum Kindertransport erlaubt sind - unter Berücksichtigung des zulässigen Gesamtgewichtes. Fahrradtaschen oder Topcases auf dem Gepäckträger sind ohne besondere Genehmigung zulässig, Frontkörbe brauchen hingegen eine Freigabe, da eine ungünstige Lastverteilung sich negativ auf die Fahreigenschaften auswirken kann.
Leitfaden für Komponenten und Freigaben
Damit Radfahrende und Fahrradhändler:innen eine bessere Übersicht über alle Komponentengruppen, deren Austauschmöglichkeiten und die entsprechenden Freigaben bekommen, haben die Fahrradverbände Zweirad-Industrie-Verband (ZIV), Verbund Service und Fahrrad (VSF) und der Bundesinnungsverband Zweiradmechanikerhandwerk gemeinsam mit den Prüfdiensten Velotech.de und Zedler-Institut einen Leitfaden veröffentlicht. Zu tauschende Teile sind in fünf Kategorien eingeteilt, je nachdem, welche Freigabe sie benötigen.
Aber: Kommt ein E‑Bike in die Jahre, kann es sein, dass die benötigten Ersatzteile nicht mehr verfügbar sind. Durch strenge Vorgaben für den Austausch stehen Kund:innen auf einmal mit einem unfahrbaren Rad da. Um hier nachhaltige und ressourcenschonende Lösungen zu haben, werden viele Reparaturen in einer rechtlichen Grauzone passieren - und Nachfragen bei Herstellern und Versicherern über die Erlaubnis zum alternativen Teileaustausch zunehmen. Eine Einzelabnahme individueller Umbauten durch ein Prüfinstitut, wie es der TÜV bei Autos bekanntlich macht, wird es weiterhin nur für S‑Pedelecs geben.
E-Bike Tuning: Die rechtliche Lage
Es gibt unterschiedliche Formen von E-Bikes. Viele Zweiradfahrer mögen die elektronische Unterstützung. Der ein oder andere wünscht sich noch mehr Leistung und setzt auf Tuning. Bei Tuning geht es um Änderungen an Fahrzeugen - andere Räder, Beleuchtung oder in vielen Fällen eine stärkere Motorisierung. Nicht jede Veränderung an Fahrzeugen ist dabei unzulässig oder verboten.
E-Bike: Tuning eines Pedelec 25
Die Zulassungsvorschriften definieren den Begriff E-Bike nicht ausdrücklich. Hier steht, dass es sich bei einem E-Bike um ein einsitziges zweirädriges Kleinkraftrad mit elektrischem Antrieb handelt, das sich auf eine bauartbedingte Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h selbsttätig abregelt. Klarer ist die Straßenverkehrsordnung (StVO).
In vielen Fällen ist mit dem Begriff E-Bike ein sogenanntes Pedelec 25 gemeint, das über eine elektronische Unterstützung verfügt. Die ADAC Juristen stellen im Folgenden ausschließlich die Rechtslage für solche Pedelecs 25 mit folgenden Eigenschaften dar:
- Motor mit einer maximalen Nenndauerleistung von 250 Watt
- Mit zunehmender Geschwindigkeit wird die Tret-Unterstützung progressiv verringert.
- Ab einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder, wenn der Fahrer vorher mit dem Treten aufhört, wird auch die Unterstützung durch den Hilfsmotor unterbrochen.
- Anfahr- oder Schiebehilfe bis 6 km/h ist zulässig
Ein Bike mit diesen Voraussetzungen wird rechtlich als Fahrrad angesehen.
Rechtliche Folgen des Tunings
Beim Tuning eines Pedelec 25 müssen aus rechtlicher Sicht einige Dinge beachtet werden. Wichtig: Diese Änderungen führen dazu, dass das Bike rechtlich kein Fahrrad mehr ist, sondern zum Kraftfahrzeug wird. Beispiele aus der Praxis:
- Bei Verwendung eines sogenannten Speedclips unterbricht die Unterstützung des Hilfsmotors nicht bei 25 km/h, sondern erst bei 50 km/h.
- Durch eine technische Änderung wird die Motorunterstützung nicht mehr progressiv verringert oder der Motor schaltet nicht mehr ab, wenn der Fahrer mit dem Treten aufhört.
- Mithilfe einer App kann die Motorunterstützung auf eine Geschwindigkeit über 25 km/h erhöht werden.
Ein Tuning zum Beispiel, das das Pedelec 25 schneller als 25 km/h macht, führt dazu, dass das Fahrzeug als Kleinkraftrad einzuordnen ist. Für dieses gelten andere rechtliche Vorschriften als für ein Fahrrad.
Vorschriften für Kleinkrafträder:
- Betriebserlaubnis erforderlich
- Versicherungskennzeichen
- Fahrerlaubnis, zumindest für die Klasse AM
Mit Kleinkrafträdern muss man auf der Fahrbahn fahren und darf den Radweg nicht benutzen. Darüber hinaus besteht bei der Nutzung von Kleinkrafträdern Helmpflicht.
Das droht bei Verstößen
Wer im öffentlichen Verkehrsraum ein getuntes Bike ohne entsprechende Betriebserlaubnis fährt, riskiert ein Bußgeld von 70 Euro und mehr, gegebenenfalls einen Punkt in Flensburg. Ohne Versicherungsschutz und Fahrerlaubnis (wenn erforderlich) begeht man sogar eine Straftat.
Außerdem wird es teuer. Denn bei einem Unfall zahlt die private Haftpflichtversicherung in der Regel nicht. Das bedeutet, dass man im Zweifel selbst für den Schaden aufkommen muss.
Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes
Ob nun E-Bike oder Pedelec: Elektrofahrräder sind im Trend. Ab bestimmten Leistungen und Höchstgeschwindigkeiten gelten sie als Mofa bzw. Kleinkraftrad. Rechtlich betrachtet sind E-Bikes und Pedelecs aber nicht immer Fahrräder. Jedes Elektrofahrrad, das innerhalb der EU verkauft wird, muss eine EU-Konformitätserklärung und eine CE-Kennzeichnung besitzen. Je nach Fahrzeugtyp benötigen sie eine Betriebserlaubnis.
- Pedelec steht für Pedal Electric Cycle. Sein Elektromotor unterstützt Fahrer bis zu einer bestimmten Geschwindigkeit ausschließlich beim Tritt in die Pedale. Optional können sie auch mit Anfahr- bzw.
- S-Pedelecs sind wesentlich schneller als normale Pedelecs. Auch ihr Motor unterstützt die Fahrer beim Tritt in die Pedale.
- E-Bikes sind elektromotorisierte Fahrräder, die auf Knopfdruck und ohne Kraftaufwand des Fahrers beschleunigen.
Umbau zum E-Bike: Günstige Alternative mit Risiken
Ein Fahrrad zum Pedelec oder E-Bike umzurüsten ist günstiger als direkt ein neues Gefährt zu kaufen. Allerdings raten Experten vom Umbau ab. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (Adfc) warnt, dass Fahrräder, die nicht für den Anbau von Elektromotoren ausgelegt sind, ein Sicherheitsrisiko darstellten. Wer sein Fahrrad dennoch elektrifizieren möchte, sollte sich laut Adfc einen Händler suchen, der den Umbau fachgerecht durchführt und die Bauteile entsprechend prüft.
Beim Umbau kann sich je nach Motorisierung auch der Fahrzeugtyp ändern. Wie schon das frisierte Mofa übt auch das getunte Elektrofahrrad einen besonderen Reiz auf seine Fahrer aus. Sie verschleißen dadurch wesentlich schneller. Die Bauteile werden durch die gesteigerte Leistung stärker beansprucht. Doch ändert eine höhere Maximalgeschwindigkeit schnell den gesamten Fahrzeugtyp.
Tipps für den sicheren E-Bike-Umbau
Eine preiswerte Alternative zu einem fertigen E-Bike sind Umbau-Sets, mit denen Verbraucher:innen gewöhnliche Fahrräder zu Pedelecs umrüsten können. Vor dem Kauf sollten Interessierte jedoch genau prüfen, ob das eigene Fahrrad dem Tuning gewachsen ist. Umbauwillige sollten berücksichtigen, dass die Herstellergarantie für das Fahrrad nach einer Umrüstung verfällt und sie keine Materialfehler mehr beanstanden können.
„Einen Umbau zum E-Bike sollte nur in Betracht ziehen, wer sich mit Fahrradtechnik auskennt und die entstehenden Risiken realistisch einschätzen kann“, sagt Schneider. „Durch den elektrischen Antrieb wirken andere Kräfte auf Rad und Rahmen. Ein wichtiger Faktor für die Stabilität des Rades ist das zusätzliche Gewicht nach einem Umbau.
Außerdem können Roststellen und Materialbrüche bei einer E-Bike-Aufrüstung schnell fatal werden. Durch das zusätzliche Gewicht und die hohe Geschwindigkeit besteht die Gefahr, dass die Achsen brechen oder die Bremsen nicht zuverlässig ziehen. Für eine gute Bremswirkung auch bei schnellerer Fahrt sind an den meisten Fertig-Pedelecs moderne Scheibenbremsen verbaut. Dieser Standard sollte auch für umgebaute E-Bikes gelten.
Neben der Qualität müssen Fahrradfahrer:innen auch die Kompatibilität des normalen Fahrrades mit dem Nachrüstset prüfen. Schneider: „Nicht jeder Nachrüstsatz passt zu jedem Rad. Ob sich Bremssystem, Rahmenform und -material sowie die Schaltung mit dem gewünschten E-Bike-Set vertragen, hängt auch vom Motor ab. Es gibt drei Arten von Motoren: Front-, Mittel-, und Heckmotor.
„Für das E-Bike Marke Eigenbau eignen sich ein Heckmotor oder ein Mittelmotor am besten“, sagt Schneider. Das Zusatzgewicht wird gleichmäßig verteilt und Mittelmotor-Nachrüstungssets sind sowohl mit Ketten- als auch mit Nabenschaltung kompatibel. Durch den Einbau eines Heckmotors verschiebt sich der Schwerpunkt des Fahrrads nach hinten, allerdings sind die Motoren leise und sorgen für ein stabiles Fahrgefühl.
Eine Nachrüstung verändert das Fahrrad grundlegend. Damit Nachrüst-Pedelecs legal am Straßenverkehr teilnehmen dürfen, müssen sie den Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der EMV-Richtlinie 2004/108/EG für elektromagnetische Verträglichkeit entsprechen. Schneider: „Die Prüfungen bestätigen, dass das Pedelec allen Vorgaben entspricht ist.
E-Bike bis 45 km/h: Pendeln als Alternative
Eine Alternative zum Autofahren ist das Radfahren, doch die meist längeren Anfahrtswege und die hohen Anforderungen an die körperliche Kondition können schnell entmutigen. Die Lösung? Ein E-Bike bis 45 km/h. Eindeutig definiert sind die Begriffe Pedelec und S-Pedelec.
In Deutschland gelten Elektrofahrräder dann als Pedelecs, wenn sie bis 25km/h unterstützen, über eine Motorleistung von maximal 250W verfügen und der Motor nur bei gleichzeitigem Pedalieren fährt. Schnelle Pedelecs (S-Pedelec) fahren ohne Pedalieren bis 20 km/h, darüber hinaus muss der Fahrer bis zur Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h mittreten. Für den Betrieb wird vom Gesetzgeber ein Versicherungkennzeichen verlangt.
Die verschiedenen E-Bike-Typen im Überblick:
| Pedelec | S-Pedelec | E-Bike | |
|---|---|---|---|
| Motorleistung | 250 W | bis 500 W | ab 250 W |
| Geschwindigkeit | bis 25 km/h | bis 45 km/h | ab 25 km/h |
| Antrieb | Tretsensor | Tretsensor / Gasgriff | Tretsensor / Gasgriff |
| Versicherung | keine | nötig | nötig |
| Führerschein | kein | nötig | nötig |
E-Bikes werden immer beliebter, vor allem die schnelleren Varianten mit denen, je nach Stärke des Motors, Geschwindigkeiten bis 45 km/h erreicht werden können. Gerade für Pendler ist dies eine lohnende Nachrüstung, da sich die Wegstrecken zwischen Bahnhof und Arbeitsplatz bzw. Wohnung deutlich verkürzen.
Vorteile eines schnellen E-Bikes
Statistiken bestätigen, dass es den meisten Menschen am wichtigsten ist in kürzester Zeit von Punkt A nach Punkt B zu gelangen. Ein E-Bike mit der höheren Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h bietet beides: schnelleres Ankommen und viel Spaß beim Fahren. Der Vergleich zwischen E-Bike und Auto zeigt deutlich, dass mit einem E-Bike bis 45 km/h auch längere Wege in relativ kurzer Zeit zurückgelegt werden können.
| Wegstrecke von 10km | Wegzeit | Energieverbrauch |
|---|---|---|
| Fahrrad | 30min | 0kWh |
| Pedelec | 25min | 0,01kWh |
| E-Bike bis 45 km/h | 15min | 0,01kWh |
| Auto | 10min | 6,03kWh |
Augen auf im Straßenverkehr
Es sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass das Fahren mit einem schnellen E-Bike auch mehr Verantwortung mit sich bringt. Vorausschauendes Fahren und das Tragen eines Helmes sind Pflicht. Radwege dürfen mit einem E-Bike bis 45 km/h nur benutzt werden, wenn diese als Mofa-Fahrwege ausgeschildert sind. Werden diese Punkte jedoch beachtet, ist ein E-Bike mit 45 km/h ein echter Helfer im Alltag.
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