Elektrofahrräder erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Sie machen sportlich, sie schädigen nicht die Umwelt und sie sorgen trotzdem für eine gewisse mobile Unabhängigkeit. Als Pendler kann es trotzdem auf dem Fahrrad etwas anstrengend werden. Wer dann bspw. nicht tagtäglich verschwitzt auf die Arbeit kommen will, erwägt es vielleicht, sich ein Pedelec zuzulegen. Dies ist, grob gesagt, ein Fahrrad, welches mit einem Motor ausgestattet ist. Der Motor unterstützt die Fahrleistung bis zu einer gewissen Geschwindigkeit und schaltet sich dann selbst ab.
Es ist allerdings beim Pedelec wichtig, welche Geschwindigkeit es auf den Tacho bringt. Davon sind nämlich weitere Regeln für den Verkehr abhängig, etwa, ob auf dem Pedelec ein Helm getragen werden muss oder ob der Abschluss einer Versicherung notwendig ist. Infos zu diesen Themen lesen Sie in unserem Ratgeber.
Was ist ein E-Bike und was ein Pedelec?
Die Begriffe stehen für unterschiedliche Arten von Fahrrädern mit Motor. Die Begriffe E-Bike und Pedelec sind im Gesetz nicht eindeutig definiert. Der Begriff "E-Bike" bezieht sich üblicherweise auf ein einspuriges Fahrzeug, das mit einem Elektromotor ausgestattet ist. Insbesondere versteht man darunter das Elektrofahrrad: Ein Fahrrad mit elektrischem Hilfsmotor. Teilweise wird dieses auch als Pedelec oder Speed-Pedelec (S-Pedelec, bis 45 km/h) bezeichnet.
E-Bikes hat sich mittlerweile als genereller Überbegriff für verschiedene Arten von Elektrofahrrädern durchgesetzt. Allerdings werden diese je nach Funktion gemäß des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) unterschieden und gehen daher mit unterschiedlichen Gesetzen für den Fahrer einher. Bereits seit November 2003 gilt nämlich für alle EU-Länder: Sie müssen die gültigen EU-Richtlinien für das E-Bike bzw. das Pedelec in die nationale Gesetzgebung übernehmen.
Unterschied E-Bike und Pedelec
Einen richtigen Unterschied gibt es nicht. Das Pedelec kann man eher als Teilbereich der E-Bikes sehen. Bei einem Pedelec handelt es sich um ein sogenanntes unterstützendes Elektrofahrrad. Dieses wird weder ausschließlich durch Muskelkraft, noch ausschließlich maschinell angetrieben, sondern ist eine Kombination beider Antriebsarten.
Tritt der Fahrende in die Pedale, wird er vom eingebauten Motor unterstützt. Wenn man mit dem Treten aufhört, hört auch der Motor auf, man spricht hier von Fahrrädern mit elektrischer Tretunterstützung. Die Motorleistung nimmt bei Pedelecs also progressiv ab. Es gibt allerdings auch E-Bikes ohne Tretunterstützung, hier erreicht man alleine durch den Motor eine gewisse Geschwindigkeit.
Welche Arten von E-Bikes gibt es?
Wie E-Bikes einzustufen sind hängt vor allem davon ab, was für ein Motor eingebaut ist oder welche Geschwindigkeiten man mit dem Motor erreichen kann.
- E-Bike bis 25 km/h mit Tretunterstützung: Wenn man zum Fahrradhändler geht und ein "E-Bike" möchte, dann wird einem in den meisten Fällen ein Elektrofahrrad mit elektrischer Tretunterstützung bis 25 km/h angeboten.
- E-Bike bis 25 km/h ohne Tretunterstützung: Mit diesen Bikes kann allein durch den elektrischen Motor (ohne Tretunterstützung) die Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h erreicht werden.
- Pedelec bis 45 km/h: Schnelle Pedelecs (S-Pedelecs) mit elektrischer Tretunterstützung bis 45 km/h sind Kraftfahrzeuge, die ein eigenes Versicherungskennzeichen benötigen.
- E-Bike bis 45 km/h ohne Tretunterstützung: Diese Modelle haben ebenfalls keine Tretunterstützung und können die Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h allein durch den Motorantrieb erreichen.
E-Bike bis 25 km/h mit Tretunterstützung
Diese Pedelecs werden unter folgenden Voraussetzungen juristisch wie Fahrräder behandelt.
- Motor mit einer maximalen Nenndauerleistung von 250 Watt.
- Mit zunehmender Geschwindigkeit wird die Tretunterstützung progressiv verringert. Progressiv bedeutet, dass die Unterstützung mit zunehmender Geschwindigkeit abnimmt.
- Es gibt auch kein Mindestalter. Wegen der Eigenarten beim Beschleunigen sollten Kinder bis 14 Jahre trotzdem nicht mit einem Pedelec fahren.
- Ein Versicherungskennzeichen braucht man nicht. Bei einem Unfall verursachte Schäden werden oftmals von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt. Um sicher zu gehen, sollten Sie den Umfang des Versicherungsschutzes vorab klären. Eine private Haftpflichtversicherung ist freiwillig, aber unentbehrlich. Gerade im Fall von Personenschäden können schnell sehr hohe Kosten entstehen.
- Auch wenn keine Helmpflicht besteht, ist das Tragen eines geprüften Fahrradhelms dringend zu empfehlen, denn dieser kann vor schweren Verletzungen schützen.
- Es sind die gekennzeichneten Radwege zu benutzen. Sonstige Radwege darf man befahren.
Pedelec bis 45 km/h
Schnelle Pedelecs (S-Pedelecs) mit elektrischer Tretunterstützung bis 45 km/h sind Kraftfahrzeuge, die ein eigenes Versicherungskennzeichen benötigen.
Mit diesen Zweirädern darf nur fahren, wer mindestens eine Fahrerlaubnis der Klasse AM besitzt. Außerdem darf man hiermit nur auf der Fahrbahn unterwegs sein. Radwege sind grundsätzlich tabu! Einzelne Bundesländer haben die Möglichkeit geschaffen, Radwege für S-Pedelecs unter bestimmten Voraussetzungen freizugeben. Bisher ist das in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen möglich.
Beim Fahren dieser Pedelecs muss man wie beim Motorradfahren einen geeigneten Helm tragen.
E-Bike bis 25 km/h ohne Tretunterstützung
Mit diesen Bikes kann allein durch den elektrischen Motor (ohne Tretunterstützung) die Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h erreicht werden. In der Regel handelt es sich bei diesen E-Bikes rechtlich um Mofas, bei denen ein geeigneter Helm für Krafträder Pflicht ist. Außerdem wird dafür zumindest eine Mofa-Prüfbescheinigung benötigt. Darüber hinaus braucht man ein Versicherungskennzeichen.
Außerorts dürfen Radwege genutzt werden, innerorts nur, wenn dies durch das Zusatzzeichen "E-Bikes-frei" erlaubt ist.
E-Bike bis 45 km/h ohne Tretunterstützung
Diese Modelle haben ebenfalls keine Tretunterstützung und können die Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h allein durch den Motorantrieb erreichen. Sie entsprechen einem Kleinkraftrad und man darf sie nur mit einer Fahrerlaubnis der Klasse AM fahren. Sie benötigen außerdem ein Versicherungskennzeichen.
Auch hier gilt Helmpflicht.
Wo darf das Pedelec fahren?
Wie Fahrräder müssen Pedelecs Radwege nutzen und ansonsten auf die Straße ausweichen. Ausnahmen gelten allerdings zum Beispiel für Kinder.
Normales Pedelec bis 25 km/h: Diese Fahrzeuge gelten als Fahrräder und müssen sich demnach auch so verhalten. S-Pedelec bis 45 km/h: Diese Fahrzeuge zählen weder zu den Fahrrädern, noch zu den Leichtmofas. Sie dürfen daher unter keinen Umständen die Radwege benutzen. Das bedeutet zudem, dass auch Fahrradstraßen nur genutzt werden dürfen, wenn eine entsprechende Ausnahme am Verkehrsschild hinzugefügt wurde. Auch wenn eine Einbahnstraße für Fahrräder in die entgegengesetzte Richtung freigegeben ist, gilt dies nicht für ein S-Pedelec.
E-Bikes ohne Tretunterstützung, die die Geschwindigkeit eines Mofas erreichen, müssen innerorts ebenfalls die Straße benutzen. Ausnahme sind Radwege, die ausdrücklich für Mofas oder E-Bikes freigegeben sind. Sie erkennen dies am Zusatzschild „Mofa frei“ oder „E-Bikes frei“.
Stets gilt: Informieren Sie sich über die lokalen Vorschriften, denn manche Wege dürfen ausschließlich von Radfahrern und nicht motorisierten E-Bikes genutzt werden. Sollten Sie dennoch unerlaubterweise mit einem E-Bike oder S-Pedelec auf dem Radweg unterwegs sein und von der Polizei angehalten werden, droht ein Bußgeld. Wie hoch dieses ausfällt, kommt auf die Situation an: Das reine Fahren auf dem Radweg kostet 15 Euro - mit Behinderung sind es 20 Euro, mit Gefährdung 25 Euro und bei einem Unfall erhöht sich das Bußgeld auf 30 Euro.
Weitere wichtige Verkehrsregeln für Radfahrer
Grundsätzlich geht jeder von uns davon aus, die Straßenverkehrsordnung (StVO) zu kennen, um sicher durch den Tag zu radeln. Doch ist das tatsächlich der Fall? Führerscheinprüfungen liegen meist Jahre oder Jahrzehnte zurück. In der Zwischenzeit hat man vermutlich einige Regeln vergessen, die auch das Radfahren betreffen.
Regelungen über das Verhalten im Straßenverkehr finden sich insbesondere in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO). Ziel ist, die Sicherheit und Leichtigkeit des gesamten Straßenverkehrs zu gewährleisten. Die Grundregel für das Verhalten im Straßenverkehr ist in Paragraph § 1 StVO enthalten: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
In Deutschland gilt: Als Fahrradfahrer musst Du einen Fahrradweg nur dann benutzen, wenn er mit den Verkehrszeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist. Für alle, die die Nummern nicht im Kopf haben: Das sind die blauen Schilder, auf denen ein weißes Fahrrad abgebildet ist. Ist das nicht der Fall, darfst Du als Radfahrer auf der Fahrbahn fahren. Generell gilt auch auf dem Fahrrad das Rechtsfahrgebot - und zwar auf der Straße ebenso wie auf dem Radweg. Erlaubt ist das Fahren auf dem linken Radweg nur dann, wenn ein entsprechendes Verkehrszeichen darauf hinweist. Das Gleiche gilt für das Fahren in entgegengesetzter Richtung einer Einbahnstraße: Das darfst Du als Fahrradfahrer nur, wenn es dort ein „Radfahrer frei“-Schild gibt.
Mit dem Fahrrad rechts zu überholen ist nur dann erlaubt, wenn es einen eigenen Radweg oder eine Radspur gibt. Du darfst als Radfahrer also nicht einfach rechts an den Autos vorbeifahren, wenn keine entsprechende Fahrspur für Fahrradfahrer vorhanden ist. Laut § 5 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist es in bestimmten Verkehrssituationen, z. B. wenn der Verkehr auf der Fahrbahn zum Stillstand gekommen ist oder sich nur sehr langsam bewegt, erlaubt, dass Radfahrer rechts an stehenden oder langsam fahrenden Fahrzeugen vorbeifahren.
Weitere wichtige Punkte
- Zebrastreifen: Radfahrer vs. Radfahrer wie Fußgänger haben grundsätzlich dasselbe Recht, einen Zebrastreifen zu überqueren. Einen wichtigen Unterschied gibt es dennoch. Denn als Radfahrer musst du unbedingt vorher absteigen und deinen Drahtesel über den Zebrastreifen schieben. Willst du aber unbedingt mit dem Rad über den Zebrastreifen fahren, musst du den Autos die Vorfahrt lassen, da ein sogenannter Vorrang bei Zebrastreifen ausschließlich Fußgängern und Rollstuhlfahrern vorbehalten ist (§ 26 StVO, Zeichen 293). Als Radfahrer bist du Verkehrsteilnehmer und kein Fußgänger. Gemütlich über den Zebrastreifen zu radeln, kann daher auch gefährlich werden. Bereits seit Januar 2017 dürfen Radfahrer außerdem eine Fußgängerampel nur noch dann nutzen, wenn sie ihr Rad schieben.
- Rechts überholen: Handelt es sich um stehende oder wartende Autos, darfst du langsam vorbeifahren. Achte dabei auf einen ausreichenden Abstand, da du ansonsten beispielsweise von einer sich plötzlich öffnenden Autotür verletzt werden könntest.
- Fußgängerwege: Sind auf den blauen Schildern zusätzlich Fahrräder abgebildet, darfst du dort entsprechend radeln. Laut StVO müssen Radfahrer diese Wege sogar benutzen.
- Gehwege und Fußgängerzonen: Gehwege und Fußgängerzonen darfst du als Radfahrer nur dann benutzen, wenn sie durch das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ (1022-10) markiert sind. Allerdings solltest du hier größte Umsicht walten lassen und nur mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs sein.
- Rechtsfahrgebot: In Deutschland gilt für Radfahrer das Rechtsfahrgebot - wie auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer. Dies bedeutet, dass du als Geisterfahrer unterwegs ist und womöglich andere gefährdest, wenn der Radweg auf der gegenüberliegenden Straßenseite benutzt wird.
- Helmpflicht: Aktuell besteht keine Helmpflicht für Radfahrer.
- Alkohol: Wer Alkohol trinkt, ist gut beraten, sein Auto stehen zu lassen. Generell darfst Du auch als Fahrradfahrer den Zebrastreifen zum Überqueren einer Straße nutzen. Allerdings gilt das Vorrecht, das Fußgänger und Rollstuhlfahrer vor dem querenden Straßenverkehr haben, für Dich dann nicht.
Bußgelder für Radfahrer
Nicht nur als Autofahrer, auch wenn Du mit dem Fahrrad unterwegs bist, kann es für Dich teuer werden, wenn Du gegen geltendes Verkehrsrecht verstößt. Wie hoch das Bußgeld ist, hängt dabei nicht nur davon ab, welche Regeln Du missachtet hast, sondern auch, ob Du dadurch andere behinderst, gefährdest oder sogar einen Unfall verursachst. Die für Fahrradfahrer festgelegten Regelsätze reichen dabei von 5 Euro
Wenn der Bußgeldkatalog keinen extra Tatbestand für Radfahrer enthält, reduziert sich der vorgesehene Bußgeldregelsatz um die Hälfte. Hier einige Bußgelder für Radler.
Nur für Pedelec-Fahrer gelten die geringeren Bußgeldsätze für Radfahrer: Mobiles Telefonieren auf dem Rad kostet 55 Euro. Wer mit dem Handy am Ohr auf einem E-Bike oder S-Pedelec erwischt wird, muss 100 Euro zahlen und bekommt einen Punkt in Flensburg.
Promillegrenze auf dem Fahrrad
Im Straßenverkehr gelten klare Regeln, wenn es um Alkohol am Steuer - oder am Lenker - geht. Bis zu einem Alkoholgehalt von 0,3 Promille im Blut fahren Sie straffrei. Wird jedoch ein Wert über 0,3 Promille festgestellt und Sie haben alkoholbedingte Ausfallerscheinungen, gilt dies als Straftat. Es drohen eine Geldstrafe, die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) und möglicherweise der Führerscheinverlust.
Bei S-Pedelecs, die schneller als normale Pedelecs sind, liegt ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit vor und es wird ein Bußgeld von 500 Euro fällig. Zusätzlich erhalten Sie zwei Punkte und mindestens einen Monat Fahrverbot. Ab 1,1 Promille liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit vor, die strafbar ist.
Straßenzulassung und Geschwindigkeit
Die Frage, ob ein E-Bike eine Straßenzulassung benötigt, hängt von der Bauart und den technischen Spezifikationen ab. In Deutschland gelten E-Bikes mit einer Motorunterstützung bis zu 25 km/h und einer Nenndauerleistung von maximal 250 Watt als Fahrräder und benötigen keine Straßenzulassung. Diese E-Bikes dürfen auf Radwegen und in Tempo-30-Zonen fahren. Für E-Bikes mit einer höheren Motorunterstützung oder einer höheren Nenndauerleistung gelten hingegen die Vorschriften für Kleinkrafträder oder Mofas und sie benötigen eine Straßenzulassung sowie eine entsprechende Versicherung.
Die Höchstgeschwindigkeit für E-Bikes auf Radwegen beträgt in Deutschland 25 km/h. Es ist wichtig, diese Geschwindigkeitsbegrenzung einzuhalten, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer auf dem Radweg zu gewährleisten. Für S-Pedelecs mit einer maximalen Geschwindigkeit von 45 km/h gelten die gleichen Regeln wie für Kleinkrafträder oder Mofas. Radwege sind für diese Transportmittel tabu.
Zusammenfassung der wichtigsten Regeln
Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Regeln für E-Bikes und S-Pedelecs zusammen:
| Merkmal | E-Bike (bis 25 km/h) | S-Pedelec (bis 45 km/h) |
|---|---|---|
| Führerschein | Kein Führerschein erforderlich | Fahrerlaubnis der Klasse AM erforderlich |
| Helmpflicht | Keine Helmpflicht, aber empfohlen | Helmpflicht |
| Radwegbenutzung | Radwege dürfen benutzt werden | Radwege sind verboten |
| Versicherungskennzeichen | Nicht erforderlich | Erforderlich |
| Promillegrenze | Ab 0,3 Promille drohen Strafen bei Ausfallerscheinungen, ab 1,6 Promille Straftat | Ab 0,5 Promille Ordnungswidrigkeit, ab 1,1 Promille Straftat |
Beachten Sie bei diesen Geschwindigkeitsgrenzen, dass sich die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beim Pedelec oder E-Bike lediglich auf den elektrischen Antrieb bezieht. Fahren Sie beispielsweise bergab mit Rückenwind oder treten besonders stark in die Pedale, dürfen Sie auf Ihrem Rad auch höhere Geschwindigkeiten erreichen. Dennoch müssen Sie sich an die allgemeinen Vorgaben zur Geschwindigkeit halten. Das beinhaltet beispielsweise Fußgängerzonen oder Tempo-30-Zonen. Als Fahrradfahrer müssen Sie ihre Geschwindigkeit stets den Verkehrs-, Straßen-, Sicht- und Witterungsverhältnissen sowie ihren persönlichen Fähigkeiten und den allgemeinen Geschwindigkeitsvorgaben anpassen, um jederzeit ein sicheres Beherrschen des Fahrrads gewährleisten können.
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