Die Verkehrswende soll kommen, und E-Bikes spielen dabei eine wichtige Rolle. E-Autos sollen bis 2030 die Straßen beherrschen, ebenso wie E-Bikes. Ein Elektrofahrrad ist ein Fahrrad, bei dem ein elektrischer Hilfsmotor für eine Unterstützung der Tretkraft sorgt. Elektrofahrräder können so bis zu 25 Kilometer pro Stunde fahren. Sie werden auch Pedelecs (Pedal Electric Cycle) genannt und unterliegen den gleichen Verkehrsregeln wie Fahrräder ohne Motoren.
Pedelecs können eine Alternative zum Auto sein, denn die mit Autos zurückgelegten Strecken sind laut Umweltbundesamt (UBA) meist kürzer als fünf Kilometer. E-Lastenräder können Autos auch für Einkäufe und zur Kinderbeförderung ersetzen. Dabei sind die Elektrofahrräder klimafreundlicher und auch wirtschaftlicher als Autos.
Staatliche Förderung durch das BAFA
Ende 2021 vermeldete der Bundestag, dass man die Nutzung von Elektro-Rädern attraktiver gestalten wolle, etwa durch öffentliche Ladepunkte. Anders als bei der Prämie für E-Autos gibt es für E-Bikes in Deutschland keine generelle Förderung vom Staat. Die einzige staatliche Stelle, die E-Bikes bis Anfang 2024 förderte, war das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Ein „normales“ E-Bike war hier aber ebenfalls nicht Gegenstand des Programms, sondern ein E-Lastenfahrrad.
Förderwürdig sind ausschließlich gewerblich genutzte Modelle, sprich Privatpersonen können keinen Förderantrag stellen.
Förderung von E-Lastenfahrrädern durch BAFA
Sie wollen ein E-Lastenfahrrad oder einen E-Lastenfahrradanhänger kaufen? Dafür können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Wenn Sie den Zuschuss erhalten wollen, müssen Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Antrag stellen.
Der Zuschuss ist für den Kauf folgender Gegenstände für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und im kommunalen Bereich möglich:
- E-Lastenfahrräder (Lastenpedelecs)
- Lastenanhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung (E-Lastenfahrradanhänger)
Sie müssen den Zuschuss nicht zurückzahlen. Nicht förderfähig sind E-Lastenfahrräder und E-Lastenfahrradanhänger für private Einsatzzwecke (zum Beispiel Einkäufe, Arbeitswege) oder für den Personentransport (zum Beispiel Rikschas).
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind:
- private Unternehmen
- Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
- Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise)
Förderbedingungen und Voraussetzungen
Förderfähig sind alle E-Lastenfahrräder und Lastenanhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung, die folgende Anforderungen erfüllen.
- Sie müssen serienmäßig und fabrikneu sein.
- Jeweils eine Nutzlast von mindestens 120 kg aufweisen.
- Transportmöglichkeiten bieten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.
Als Antragsteller müssen Sie Eigentümer des angeschafften E-Lastenfahrrads oder -anhängers werden.
Förderhöhe
Der Zuschuss beträgt 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad oder -anhänger. Die Förderanträge zur Richtlinie nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entgegen. Die Antragstellung erfolgt mit einem elektronischen Antragsverfahren.
Sie erhalten den Zuschuss nicht, wenn Sie das E-Lastenfahrrad oder den E-Lastenfahrradanhänger bestellen, bevor Ihnen der Bewilligungsbescheid vorliegt. Der Bewilligungszeitraum beträgt 12 Monate und beginnt, sobald Sie den Bewilligungsbescheid des BAFA erhalten.
Pflichten nach Erhalt der Förderung
Sie sind verpflichtet, öffentlichkeitswirksam über die Förderung zu informieren, insbesondere auf den geförderten Rädern und - sofern möglich - auf ihrer Internetseite. Darüber hinaus müssen Sie ihr Vorhaben und die erzielten Ergebnisse öffentlich dokumentieren. Dies betrifft insbesondere Informationen zur Abschaffung oder Stilllegung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor sowie zu den Einsatzzwecken und Fahrleistungen der geförderten Räder.
Die geförderten Gegenstände müssen sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden. Sie müssen sie mindestens 3 Jahre im Sinne der Förderrichtlinie betreiben. Innerhalb dieses Zeitraums dürfen Sie Rad und Anhänger nicht außer Betrieb nehmen, sonst müssen Sie den Zuschuss zurückzahlen.
Um die geförderten Gegenstände verkaufen zu können, muss das BAFA zustimmen. Das ist nur möglich, wenn der neue Eigentümer vollständig in die aus der Förderung resultierenden Rechte und Pflichten eintritt und sofern sich aus der Übertragung oder dem Verkauf keine Nachteile für den Bund oder Verstöße gegen das Beihilfe- oder Zuwendungsrecht ergeben.
Verfahrensablauf
- Sie können den Zuschuss ausschließlich online über ein elektronisches Formular auf der Internetseite des BAFA beantragen.
- Besuchen Sie die Internetseite des BAFA und rufen Sie dort das elektronische Formular für den "Antrag auf Förderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr" auf.
- Füllen Sie das Formular aus, fügen Sie die erforderlichen Unterlagen an und schicken Sie es online ab.
- Nach Prüfung des Antrages sowie der erforderlichen Unterlagen und sofern alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind, erteilt das BAFA einen Bewilligungsbescheid.
- Sobald Sie den Bewilligungsbescheid erhalten, dürfen Sie den Kaufvertrag für ein E-Lastenfahrrad oder einen E-Lastenfahrradanhänger abschließen.
- Anschließend müssen Sie den Verwendungsnachweis über ein weiteres von dem BAFA zur Verfügung gestelltes elektronisches Formular führen.
- Der Zuschuss wird nach Prüfung der sachgerechten Verwendung an Sie überwiesen.
Erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen müssen Sie zusammen mit dem elektronischen Antragsformular des BAFA übermitteln:
- ein unverbindliches Angebot, aus dem die geplante Anschaffung (Hersteller und Typ des E-Lastenfahrrades bzw. E-Lastenanhängers) und die angesetzten Ausgaben hervorgehen
- gegebenenfalls ein Nachweis über den Wirtschaftszweig, in dem Ihr Unternehmen tätig ist.
- aktuelles Angebot
- Projektbeschreibung (Angaben zum Einsatzzweck)
- Nachweis zur Gewerbe- oder freiberuflichen Tätigkeit (z.B.
In der Projektbeschreibung soll ausführlich beschrieben werden wie das Lastenfahrrad genutzt werden soll (Einsatzzweck).
Nach der Anschaffung des E-Lastenfahrrades oder E-Lastenfahrradanhängers müssen Sie den sogenannten Verwendungsnachweis führen. Dazu stellt das BAFA ein elektronisches Formular bereit. Im Rahmen des Verwendungsnachweises müssen Sie mindestens folgende Unterlagen und Nachweise erbringen:
- Fragebogen (Formular des BAFA) zur Anwendung und Nutzung der beschafften E-Lastenfahrräder oder E-Lastenfahrradanhänger
- fotografischer Nachweis über die vorschriftsmäßige Verwendung der vorgeschriebenen Logokombination,
- vollständig ausgefülltes Verwendungsnachweisformular und Rechnung.
Wichtige Fristen
Die Förderung kann innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie beantragt werden, also bis zum 29.02.2024. (Stand Juli 2021). Der (Bewilligungs-) Zeitraum, innerhalb dessen das E-Lastenfahrrad oder der E Lastenanhänger angeschafft werden muss, beträgt 12 Monate. Er beginnt ab Zugang des Bewilligungsbescheides des BAFA.
Bearbeitungsdauer und Kosten
Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer beträgt:
- 2 Wochen bis zur Erteilung des Bewilligungsbescheides
- 2 Wochen bis zur Auszahlung des Zuschusses
Diese Angaben verstehen sich einschließlich erforderlicher Rückfragen an den Antragsteller zu unklaren Sachverhalten und zur Vervollständigung der Unterlagen.
Für die Antragstellung und Bearbeitung werden keine Gebühren erhoben. Der Förderantrag muss zwingend vor Beauftragung (Bestellung) beim Händler / Hersteller gestellt werden. Vor Antragstellung darf lediglich ein Angebot eingeholt aber noch keine Bestellung ausgelöst werden. Eine Bestellbestätigung vor Erhalt des Zuwendungsbescheides führt regelmäßig zur Ablehnung bzw. Ja, auch für ein bisher nicht gelistetes E-Lastenfahrrad kann ein Antrag gestellt werden. Im Antragsformular ist dies entsprechend anzugeben.
Rechtsbehelf
Gegen den Bescheid der Bewilligungsbehörde kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhoben werden.
Förderung durch Bundesländer und Kommunen
Auch wenn es keine generelle Förderung in Deutschland gibt, so finden sich doch vereinzelt Finanzierungsmodelle in einzelnen Bundesländern und Kommunen. Nordrhein-Westfalen bietet die Förderung etwa gemäß der „Förderrichtlinie progres.nrw - Emissionsarme Mobilität„, sodass E-Lastenräder auch 2025 mit einem Zuschuss gekauft werden können. Die Förderung gilt aber nur für Unternehmen, Kommunen, Freiberufler und Juristische Personen. Die Räder müssen eine Ladefläche integriert, auf der Gegenstände, teilweise aber auch Personen transportiert werden können.
Die Übernahme der Anschaffungskosten ist allerdings an einen Maximalpreis gekoppelt: bis zu 4.200 Euro. Ähnliche Förderprogramme gibt es auch in Sachsen, Brandenburg, Bremen, dem Saarland und Baden-Württemberg. Nur in Hessen, Bremen, Brandenburg und dem Saarland fördert man aktuell auch Privatpersonen beim Kauf eines E-Lastenrads.
Kommunale Förderprogramme
Vorreiter sind in diesem Punkt vor allem Städte aus dem Süden Deutschlands, zum Beispiel die Stadt Tübingen. Über die Stadtwerke kannst du einen Zuschuss für dein E-Bike absahnen. Und zwar dann, wenn du zu einem Ökostromtarif der Tübinger Stadtwerke wechselst. Mannheim, Heidelberg, München und Regensburg unterstützen derweil neu gekaufte E-Lastenräder.
Weitere Finanzierungsmöglichkeiten
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. die Anschaffung eines E-Lastenrads inklusive notwendigem Zubehör, z.B. Gefördert werden Maßnahmen aus den Bereichen Mobilität, Photovoltaik und Haus und Garten (sog.
JobRad und Dienstrad
Arbeitest du bei einem Unternehmen, das die Option Jobrad oder auch Dienstrad anbietet, hast du hier die Chance, Geld zu sparen. Gehst du über deinen Arbeitgeber, kannst du ein E-Bike leasen. Das funktioniert wie bei einem Auto: Der monatliche Beitrag wird dir von deinem Gehalt abgezogen, sodass du bei steuerlichen sowie sozialen Abgaben sparen kannst. Der Leasing-Vertrag selbst geht meist über zwei bis drei Jahre. Nach Ablauf dessen kannst du das E-Bike kaufen, wenn du willst. Der Kaufpreis ist nach der Leasing-Zeit entsprechend günstig. Für Privatpersonen lohnt sich das Leasing allerdings nicht.
Vorteile des Dienstrad-Modells
Der Arbeitgeber least ein Fahrrad bzw- Pedelec und übernimmt die vollen Kosten. Dieses überlässt er dem Arbeitnehmer zusätzlich zum Bruttogehalt. Dabei darf meist der Arbeitgeber sich sein zukünftiges Dienstfahrrad bzw. Pedelec bis zu einer bestimmten Preisschwelle selbst aussuchen.
Der Arbeitnehmer investiert einen Teil seines Gehalts und zahlt damit die monatliche Leasingrate für sein Dienstrad. Zusätzlich muss der Arbeitnehmer 0,25 Prozent des Radpreises versteuern. Die monatliche Rate wird vom Bruttogehalt abgezogen, wodurch der sozialversicherungspflichtige und steuerpflichtige Anteil des Einkommens sinkt. Diese Art der Gehaltsumwandlung kann erhebliche finanzielle Vorteile gegenüber dem Direktkauf bedeuten.
Hinzu kommt, dass sämtliches Zubehör, das fest mit dem Fahrrad verbunden ist, Teil des Leasingvertrages sein kann.
Bonusprogramme der Krankenkassen
Die deutschen Krankenkassen bieten oftmals ein Gesundheitsprogramm an, bei dem Versicherte Bonuspunkte sammeln können. Diese lassen sich jedoch nur für Kurse und Ähnliches einsetzen. Bei der Techniker Krankenkasse könntest du hingegen Glück haben: Deine Bonuspunkte könnten für einen E-Bike-Kauf genutzt werden. Der maximale Zuschuss liegt hier bei 600 Euro - und auch nur dann, wenn das E-Bike als medizinisches Hilfsmittel anerkannt ist.
Finanzierung über Banken und Fahrradhändler
Wenn du nicht das nötige Geld für ein neues E-Bike hast und deine Stadt oder dein Bundesland keine Förderprogramme anbieten, gibt es eine letzte Möglichkeit: die Finanzierung über Banken und Fahrradhändler. Alternativ bieten Fahrradhändler des Öfteren auch Finanzierungsoptionen an, mit denen du dein Rad beispielsweise in Raten über ein oder zwei Jahre abbezahlen kannst.
| Förderart | Zielgruppe | Bedingungen | Maximale Förderung |
|---|---|---|---|
| BAFA Förderung | Unternehmen, Kommunen | Gewerbliche Nutzung, E-Lastenrad | 2.500 Euro |
| Landesförderung (z.B. NRW) | Unternehmen, Kommunen, Freiberufler | E-Lastenrad mit Ladefläche | 4.200 Euro (Beispiel NRW) |
| Kommunale Förderung (z.B. Tübingen) | Privatpersonen | Wechsel zu Ökostromtarif | Variiert je nach Kommune |
| JobRad/Dienstrad | Arbeitnehmer | Leasing über Arbeitgeber | Steuerliche Vorteile |
| Krankenkassen Bonusprogramme | Versicherte | Bonuspunkte für Gesundheitsprogramme | 600 Euro (Beispiel TK, medizinisches Hilfsmittel) |
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