E-Bike Förderung in Hessen: Voraussetzungen und Möglichkeiten

In Hessen wird die Anschaffung von E-Bikes und Lastenrädern gefördert, um die Verkehrswende voranzutreiben und die Straßen sauberer und sicherer zu machen. Durch Lastenräder und E-Lastenräder können die Straßen nicht nur sauberer, sondern auch sicherer werden.

Überblick über Förderprogramme

Sowohl in Deutschland wie auch in der Schweiz und in Österreich gibt es eine Vielzahl von Förderprogrammen. In zahlreichen Bundesländern gibt es Förderprogramme für den Kauf eines Lastenrades und E-Lastenrades, die sowohl für Privatpersonen wie auch Kommunen und Unternehmen einen großen Anreiz zum Umstieg darstellen.

Förderung in Hessen

In Hessen können Privatpersonen eine Förderung für Elektro-Lastenräder, Lastenfahrräder ohne E-Antrieb und Lastenanhänger beantragen. Die Anträge zur Lastenrad Förderung können ab sofort wieder gestellt werden.

Voraussetzungen für die Förderung in Hessen

Für die Förderung sind Prämien in Höhe von 1000 Euro für Lastenräder mit elektrischem Motor vorgesehen. Die Antragstellung ist ab dem 1. Oktober 2024 möglich. Vor Antragstellung darf lediglich ein Angebot eingeholt aber noch keine Bestellung ausgelöst werden. Eine Bestellbestätigung vor Erhalt des Zuwendungsbescheides führt regelmäßig zur Ablehnung bzw.

  • Hinweis: je natürliche Person oder je Hausstand werden max.
  • Pro Haushalt kann nur ein Antrag gestellt werden.

Wie läuft die Förderung ab?

  1. Bevor du deinen Antrag über das Portal der Förderung “Lastenrad Hessen” stellst, solltest du dir einen Kostenvoranschlag bei deinem Lastenrad-Experten in deiner Nähe einholen. Gleichzeitig kann dich das e-motion Team bei der Wahl deines Lasten e-Bikes beraten und dir weitere Informationen zum Thema Förderungen mitgeben.
  2. Nachdem du deinen Förderantrag ausgefüllt, ausgedruckt, unterschrieben und mit dem Kostenvoranschlag unter lastenrad.ptj.de hochgeladen hast, wartest du deinen Bescheid ab.
  3. Wichtig: bereits gekaufte, verbindlich bestellte oder angezahlte Räder werden nicht gefördert. Du solltest das Lastenrad oder den Anhänger erst dann kaufen, nachdem du den positiven Bescheid erhalten hast.
  4. Die Bewilligung erfolgt unter Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltplans durch das Regierungspräsidium Gießen.

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Du willst ein Lastenrad kaufen? Fülle den Antrag vollständig aus und füge den notwendigen Kostenvoranschlag hinzu. Nach einem positiven Bescheid hast du vier Monate Zeit einen Kaufnachweis einzureichen. Bei Abweichung vom beantragten Modell ist ein Nachweis der Förderfähigkeit (z. B.

Weitere Fördermöglichkeiten

Wenn Sie Landesbedienstete/r sind und den Kauf eines Fahrrades (auch Drei-, Liege- oder Lastenräder, mit oder ohne elektrischer Tretunterstützung) planen, können Sie hierfür einen zinslosen Gehaltsvorschuss beantragen. Bedienstete des Landes Hessen können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen einen unverzinslichen Vorschuss auf das Gehalt/die Bezüge zum Zweck des Erwerbs eines Fahrrades (auch Drei-, Liege- oder Lastenräder, mit oder ohne elektrischer Tretunterstützung) beantragen. Die genaue Höhe dieses Vorschusses ist abhängig von bestimmten Voraussetzungen und auf EUR 2.600 begrenzt. Er kann in individuellen Raten (max.

Nicht förderfähig

Nicht förderfähig sind gebrauchte e-Lastenräder, Umbauten, e-Bikes ohne Pedalunterstützung, zulassungs- und versicherungspflichtige e-Bikes (z. B.

Kommunale Förderprogramme

Der Verkehr macht einen Großteil der CO2-Emissionen in Marburg aus. Daher hat die Stadt bereits 2020 im Rahmen des Klima-Aktionsplans 2030 ein Sofortprogramm Mobilität gestartet. Der Zuschuss wird in Form von Marburg-Gutscheinen gewährt. Die Klimaboni werden bei allen teilnehmenden Partner*innen der Aktion angenommen. Eine aktuelle Liste ist unter www.klimabonus.info/marburg zu finden.

Für Elektro-Lastenräder gibt es eine Zusatzprämie in Höhe von 500 Euro in Form von Marburg-Gutscheinen plus 26 Klimaboni. Diese wird gewährt ab einer Fahrleistung von 2.000 Kilometern innerhalb des ersten Jahres nach dem Erwerb. Die Fahrräder und Anhänger müssen im Landkreis Marburg-Biedenkopf bei einem Händler mit Reparaturbetrieb erworben werden. Die Motorleistung der Fahrräder darf 500 Watt nicht übersteigen. Der Antrag für die Kaufprämie ist spätestens sechs Monate nach Erwerb vorzulegen. Pro Haushalt und Jahr können maximal zwei Elektro-Fahrräder gefördert werden. Bei den Elektro-Lastenrädern ist eine erneute Antragstellung und Förderung erst nach Ablauf von vier Jahren möglich. Bei der Zusatzprämie für Elektro-Lastenräder muss die Kilometerleistung nachgewiesen werden.

Wichtiger Hinweis: Auch das Land Hessen fördert die Anschaffung von Lastenrädern. Für das Jahr 2023 ist der Fördertopf wie in den Vorjahren bereits ausgeschöpft. Neue, mögliche Förderrunden des Landes Hessen sind nach dessen Angaben nicht mit der städtischen Förderung in Marburg kombinierbar.

Weitere Informationen und Antragsstellung

Der Förderantrag muss zwingend vor Beauftragung (Bestellung) beim Händler / Hersteller gestellt werden. Ja, auch für ein bisher nicht gelistetes E-Lastenfahrrad kann ein Antrag gestellt werden. Im Antragsformular ist dies entsprechend anzugeben.

Benötigte Unterlagen:

  • aktuelles Angebot
  • Projektbeschreibung (Angaben zum Einsatzzweck)
  • Nachweis zur Gewerbe- oder freiberuflichen Tätigkeit (z.B.

In der Projektbeschreibung soll ausführlich beschrieben werden wie das Lastenfahrrad genutzt werden soll (Einsatzzweck). Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides darf mit der Maßnahme begonnen werden, d. h. die Bestellung bzw.

Überblick über Lastenrad-Förderprogramme in Deutschland

Viele Bundesländer und Kommunen bieten attraktive Förderprogramme für Lastenräder und E-Lastenräder an. Hier ist ein Überblick:

Bereich Wer ist antragsberechtigt? Voraussetzungen Lastenrad-Prämie
Deutschland / BAFA Förderung Für Unternehmen, Körperschaften/Anstalten des öffentlichen Rechts Elektro-Lastenräder, Zulässiges Gesamtgewicht mind. 170kg, Transportmöglichkeit muss fest mit dem Fahrrad verbunden sein 25% Zuschuss, max. 3.500€ pro Elektro-Lastenrad oder Anhänger
Baden-Württemberg Unternehmen, privatrechtliche Körperschaften, Freiberufler, Vereine Elektro-Lastenräder, Lastenanhänger mit E-Antrieb 25% Zuschuss, max. 2.500€
Bayern Aktuell nur kommunale Förderprogramme: München, Regensburg, Ismaning, Kempten
Brandenburg Privatpersonen, Unternehmen, Gewerbetreibende E-Lastenräder, Lastenräder ohne E-Antrieb, Fahrradanhänger Bis zu 4.000€
Bremen Privatpersonen, Kleinstunternehmen, Vereine Elektro-Lastenräder, Lastenräder ohne E-Antrieb, Anhänger mit & ohne E-Antrieb Bis 1.000€
Hessen Privatpersonen Elektro-Lastenräder, Lastenfahrräder ohne E-Antrieb, Lastenanhänger Bis zu 1.000€
Nordrhein-Westfalen Unternehmen, Kommunen, Freiberufler, Juristische Personen Elektro-Lastenräder Bis zu 4.200€
Saarland Privatpersonen, Kommunen, gemeinnützige Organisationen, Vereine, Stiftungen E-Lastenräder, Lastenfahrräder ohne E-Antrieb Bis zu 1.000€
Sachsen Unternehmen, Kommunen, gemeinnützige Organisationen, Vereine, Stiftungen E-Lastenräder, Lastenfahrräder ohne E-Antrieb Bis zu 1.500€

Verwandte Beiträge:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0