E-Bike Förderung in Deutschland: Zuschüsse und Finanzierungsmöglichkeiten

Die Verkehrswende soll kommen und E-Bikes spielen dabei eine immer größere Rolle. Anders als bei der Prämie für E-Autos gibt es für E-Bikes in Deutschland keine generelle Förderung vom Staat. Seit Ende 2021, als der Bundestag die Nutzung von Elektro-Rädern attraktiver gestalten wollte, hat sich nicht viel getan, vor allem nicht in puncto Förderung.

Bundesweite Förderung für E-Lastenfahrräder

Die einzige staatliche Stelle, die E-Bikes bis Anfang 2024 förderte, war das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Ein „normales“ E-Bike war hier aber ebenfalls nicht Gegenstand des Programms, sondern ein E-Lastenfahrrad. Förderwürdig sind ausschließlich gewerblich genutzte Modelle, sprich Privatpersonen können keinen Förderantrag stellen.

Wenn Sie den Zuschuss erhalten wollen, müssen Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Antrag stellen. Der Zuschuss ist für den Kauf folgender Gegenstände für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und im kommunalen Bereich möglich: E-Lastenfahrräder (Lastenpedelecs) und Lastenanhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung (E Lastenfahrradanhänger). Sie müssen den Zuschuss nicht zurückzahlen.

Nicht förderfähig sind E-Lastenfahrräder und E-Lastenfahrradanhänger für private Einsatzzwecke (zum Beispiel Einkäufe, Arbeitswege) oder für den Personentransport (zum Beispiel Rikschas). Antragsberechtigt sind: private Unternehmen, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise).

Der Zuschuss beträgt 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad oder -anhänger. Sie erhalten den Zuschuss nicht, wenn Sie das E-Lastenfahrrad oder den E-Lastenfahrradanhänger bestellen, bevor Ihnen der Bewilligungsbescheid vorliegt.

Der Förderantrag muss zwingend vor Beauftragung (Bestellung) beim Händler / Hersteller gestellt werden. Die Antragstellung ist ab dem 1. Oktober 2024 möglich. Vor Antragstellung darf lediglich ein Angebot eingeholt aber noch keine Bestellung ausgelöst werden. Eine Bestellbestätigung vor Erhalt des Zuwendungsbescheides führt regelmäßig zur Ablehnung bzw.

Der Bewilligungszeitraum beträgt 12 Monate und beginnt, sobald Sie den Bewilligungsbescheid des BAFA erhalten. Sie sind verpflichtet, öffentlichkeitswirksam über die Förderung zu informieren, insbesondere auf den geförderten Rädern und - sofern möglich - auf ihrer Internetseite. Darüber hinaus müssen Sie ihr Vorhaben und die erzielten Ergebnisse öffentlich dokumentieren. Dies betrifft insbesondere Informationen zur Abschaffung oder Stilllegung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor sowie zu den Einsatzzwecken und Fahrleistungen der geförderten Räder.

Die geförderten Gegenstände müssen sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden. Sie müssen sie mindestens 3 Jahre im Sinne der Förderrichtlinie betreiben. Innerhalb dieses Zeitraums dürfen Sie Rad und Anhänger nicht außer Betrieb nehmen, sonst müssen Sie den Zuschuss zurückzahlen. Um die geförderten Gegenstände verkaufen zu können, muss das BAFA zustimmen. Das ist nur möglich, wenn der neue Eigentümer vollständig in die aus der Förderung resultierenden Rechte und Pflichten eintritt und sofern sich aus der Übertragung oder dem Verkauf keine Nachteile für den Bund oder Verstöße gegen das Beihilfe- oder Zuwendungsrecht ergeben.

Voraussetzungen für die Förderung

Förderfähig sind alle E-Lastenfahrräder und Lastenanhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung, die folgende Anforderungen erfüllen:

  • Sie müssen serienmäßig und fabrikneu sein.
  • Jeweils eine Nutzlast von mindestens 120 kg aufweisen.
  • Transportmöglichkeiten bieten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.

Als Antragsteller müssen Sie Eigentümer des angeschafften E-Lastenfahrrads oder -anhängers werden.

Erforderliche Unterlagen

Folgende Unterlagen müssen Sie zusammen mit dem elektronischen Antragsformular des BAFA übermitteln:

  • Ein unverbindliches Angebot, aus dem die geplante Anschaffung (Hersteller und Typ des E-Lastenfahrrades bzw. E-Lastenanhängers) und die angesetzten Ausgaben hervorgehen.
  • Gegebenenfalls ein Nachweis über den Wirtschaftszweig, in dem Ihr Unternehmen tätig ist.
  • aktuelles Angebot
  • Projektbeschreibung (Angaben zum Einsatzzweck)
  • Nachweis zur Gewerbe- oder freiberuflichen Tätigkeit (z.B.

Im Antragsformular ist dies entsprechend anzugeben. Ja, auch für ein bisher nicht gelistetes E-Lastenfahrrad kann ein Antrag gestellt werden.

In der Projektbeschreibung soll ausführlich beschrieben werden wie das Lastenfahrrad genutzt werden soll (Einsatzzweck).

Nach der Anschaffung des E-Lastenfahrrades oder E-Lastenfahrradanhängers müssen Sie den sogenannten Verwendungsnachweis führen. Dazu stellt das BAFA ein elektronisches Formular bereit. Im Rahmen des Verwendungsnachweises müssen Sie mindestens folgende Unterlagen und Nachweise erbringen:

  • Fragebogen (Formular des BAFA) zur Anwendung und Nutzung der beschafften E-Lastenfahrräder oder E-Lastenfahrradanhänger
  • Fotografischer Nachweis über die vorschriftsmäßige Verwendung der vorgeschriebenen Logokombination
  • Vollständig ausgefülltes Verwendungsnachweisformular und Rechnung.

Verfahrensablauf

  1. Sie können den Zuschuss ausschließlich online über ein elektronisches Formular auf der Internetseite des BAFA beantragen.
  2. Füllen Sie das Formular aus, fügen Sie die erforderlichen Unterlagen an und schicken Sie es online ab.
  3. Nach Prüfung des Antrages sowie der erforderlichen Unterlagen und sofern alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind, erteilt das BAFA einen Bewilligungsbescheid.
  4. Sobald Sie den Bewilligungsbescheid erhalten, dürfen Sie den Kaufvertrag für ein E-Lastenfahrrad oder einen E-Lastenfahrradanhänger abschließen.
  5. Anschließend müssen Sie den Verwendungsnachweis über ein weiteres von dem BAFA zur Verfügung gestelltes elektronisches Formular führen.
  6. Der Zuschuss wird nach Prüfung der sachgerechten Verwendung an Sie überwiesen.

Regionale Förderprogramme

Auch wenn es keine generelle Förderung in Deutschland gibt, so finden sich doch vereinzelt Finanzierungsmodelle in einzelnen Bundesländern und Kommunen. Nordrhein-Westfalen bietet die Förderung etwa gemäß der „Förderrichtlinie progres.nrw - Emissionsarme Mobilität„, sodass E-Lastenräder auch 2025 mit einem Zuschuss gekauft werden können. Die Förderung gilt aber nur für Unternehmen, Kommunen, Freiberufler und Juristische Personen.

Die Räder müssen eine Ladefläche integriert, auf der Gegenstände, teilweise aber auch Personen transportiert werden können. Die Übernahme der Anschaffungskosten ist allerdings an einen Maximalpreis gekoppelt: bis zu 4.200 Euro. Ähnliche Förderprogramme gibt es auch in Sachsen, Brandenburg, Bremen, dem Saarland und Baden-Württemberg. Nur in Hessen, Bremen, Brandenburg und dem Saarland fördert man aktuell auch Privatpersonen beim Kauf eines E-Lastenrads.

Vorreiter sind in diesem Punkt vor allem Städte aus dem Süden Deutschlands, zum Beispiel die Stadt Tübingen. Über die Stadtwerke kannst du einen Zuschuss für dein E-Bike absahnen. Und zwar dann, wenn du zu einem Ökostromtarif der Tübinger Stadtwerke wechselst. Mannheim, Heidelberg, München und Regensburg unterstützen derweil neu gekaufte E-Lastenräder.

Jobrad und Dienstrad

Arbeitest du bei einem Unternehmen, das die Option Jobrad oder auch Dienstrad anbietet, hast du hier die Chance, Geld zu sparen. Gehst du über deinen Arbeitgeber, kannst du ein E-Bike leasen. Das funktioniert wie bei einem Auto: Der monatliche Beitrag wird dir von deinem Gehalt abgezogen, sodass du bei steuerlichen sowie sozialen Abgaben sparen kannst. Der Leasing-Vertrag selbst geht meist über zwei bis drei Jahre. Nach Ablauf dessen kannst du das E-Bike kaufen, wenn du willst. Der Kaufpreis ist nach der Leasing-Zeit entsprechend günstig. Für Privatpersonen lohnt sich das Leasing allerdings nicht.

Der Arbeitgeber least ein Fahrrad bzw- Pedelec und übernimmt die vollen Kosten. Dieses überlässt er dem Arbeitnehmer zusätzlich zum Bruttogehalt. Dabei darf meist der Arbeitgeber sich sein zukünftiges Dienstfahrrad bzw. Pedelec bis zu einer bestimmten Preisschwelle selbst aussuchen. Der Arbeitnehmer investiert einen Teil seines Gehalts und zahlt damit die monatliche Leasingrate für sein Dienstrad. Zusätzlich muss der Arbeitnehmer 0,25 Prozent des Radpreises versteuern. Die monatliche Rate wird vom Bruttogehalt abgezogen, wodurch der sozialversicherungspflichtige und steuerpflichtige Anteil des Einkommens sinkt. Diese Art der Gehaltsumwandlung kann erhebliche finanzielle Vorteile gegenüber dem Direktkauf bedeuten. Hinzu kommt, dass sämtliches Zubehör, das fest mit dem Fahrrad verbunden ist, Teil des Leasingvertrages sein kann.

Weitere Finanzierungsmöglichkeiten

Wenn du nicht das nötige Geld für ein neues E-Bike hast und deine Stadt oder dein Bundesland keine Förderprogramme anbieten, gibt es eine letzte Möglichkeit: die Finanzierung über Banken und Fahrradhändler. Alternativ bieten Fahrradhändler des Öfteren auch Finanzierungsoptionen an, mit denen du dein Rad beispielsweise in Raten über ein oder zwei Jahre abbezahlen kannst.

Die deutschen Krankenkassen bieten oftmals ein Gesundheitsprogramm an, bei dem Versicherte Bonuspunkte sammeln können. Diese lassen sich jedoch nur für Kurse und Ähnliches einsetzen. Bei der Techniker Krankenkasse könntest du hingegen Glück haben: Deine Bonuspunkte könnten für einen E-Bike-Kauf genutzt werden. Der maximale Zuschuss liegt hier bei 600 Euro - und auch nur dann, wenn das E-Bike als medizinisches Hilfsmittel anerkannt ist.

E-Bike als Alternative

Ein Elektrofahrrad ist ein Fahrrad, bei dem ein elektrischer Hilfsmotor für eine Unterstützung der Tretkraft sorgt. Elektrofahrräder können so bis zu 25 Kilometer pro Stunde fahren. Sie werden auch Pedelecs (Pedal Electric Cycle) genannt und unterliegen den gleichen Verkehrsregeln wie Fahrräder ohne Motoren. Pedelecs können eine Alternative zum Auto sein, denn die mit Autos zurückgelegten Strecken sind laut Umweltbundesamt (UBA) meist kürzer als fünf Kilometer. E-Lastenräder können Autos auch für Einkäufe und zur Kinderbeförderung ersetzen. Dabei sind die Elektrofahrräder klimafreundlicher und auch wirtschaftlicher als Autos.

Gefördert werden Maßnahmen aus den Bereichen Mobilität, Photovoltaik und Haus und Garten (sog. die Anschaffung eines E-Lastenrads inklusive notwendigem Zubehör, z.B.

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt.

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