E-Bike Frontlicht Arten: Ein umfassender Überblick

Erinnern Sie sich noch an die Zeiten, als Sie manuell den Dynamo anklicken mussten und für wenig Lichtausbeute umso mehr strampeln mussten? Moderne Fahrradlampen verwenden LED-Beleuchtung mit hoher Leuchtkraft und einen Nabendynamo, den Du beim Treten gar nicht merkst. Dieser Artikel verrät, welche unterschiedlichen Fahrradbeleuchtungen es gibt und welche Regeln im Straßenverkehr einzuhalten sind.

Welche unterschiedlichen Fahrradbeleuchtungen gibt es?

Zunächst bestehen Unterschiede bei der Montage des Scheinwerfers. Manche sind an der Vordergabel angebracht, andere sind im Schutzblech oder am Lenker montiert. Welche Fahrradbeleuchtung für Sie am besten geeignet ist, hängt von der Verwendungsweise Ihres Fahrrads ab. Überlegen Sie sich im Vorfeld, ob Sie Fahrradkörbe oder Satteltaschen am Fahrrad montieren möchten und hierdurch das Vorder- und Rücklicht nicht verdeckt werden.

Wenn Sie Ihr Fahrrad in einem gemeinsamen Fahrradschuppen abstellen, sollten Sie ein Fahrrad mit einer Beleuchtung wählen, die robust ist. Hierfür kommen unter anderem Lösungen mit der Beleuchtung im Schutzblech infrage. So können Sie sichergehen, dass Ihrem Fahrrad nicht das Licht ausgeht, auch wenn das Rad mal einen Schlag abbekommen sollte.

Bei der Auswahl der Lichtquelle gibt es heute keine gravierenden Unterschiede mehr: Alle modernen Fahrräder sind mit LED-Technologie ausgestattet. Der klare Vorteil liegt in der Langlebigkeit der Leuchtmittel, der Strahlkraft und der geringen Anfälligkeit im Vergleich zu einer Lampe mit Glühdraht. Was Sie beim Lux-Wert beachten sollten, erfahren Sie später auf dieser Seite.

Unterscheidung nach Energieversorgung

Unterscheidet man die Fahrradbeleuchtungen anhand ihrer Energieversorgung, gibt es 3 Arten:

  • Akku: Diese Fahrradleuchten sind kompakt und können mit wenigen Handgriffen am Fahrrad montiert oder demontiert werden. Dadurch können sie auch abseits des Fahrrads als Taschenlampe verwendet werden. Jedoch sollte man sie immer abnehmen, wenn man sein Fahrrad abstellt, um zu verhindern, dass sie gestohlen werden. Sie sind wiederaufladbar, wodurch Müll vermieden wird. Ist der Akku jedoch entladen, dauert es ein bisschen, bis er wieder voll aufgeladen und einsatzbereit ist. Bei elektronischen Fahrrädern, sogenannten E-Bikes, ist die Beleuchtung in der Regel an den Akku angeschlossen, der auch den Antrieb mit Strom versorgt.
  • Batterie: Sie sind ebenso wie Akku-Lampen handlich und leicht zu montieren. Der einzige Unterschied ist, dass die Batterie schnell gewechselt werden kann und das Licht anschließend sofort wieder einsatzbereit ist. Jedoch ist diese Variante nicht umweltfreundlich.
  • Dynamo: Um die Lampen zu betreiben, wandelt der fest montierte Dynamo die Bewegungsenergie des Fahrrads in elektrischen Strom um, somit wird keine zusätzliche Energiequelle benötigt. Das ist die umweltfreundlichste und, da die Bauteile fest montiert sind, auch eine diebstahlsichere Variante. Jedoch sind die Bauteile im Vergleich zu den anderen Varianten etwas schwerer und können nicht mit wenigen Handgriffen montiert oder demontiert werden.

Unterscheidung nach Leuchtmitteln

Unterscheidet man nach Leuchtmitteln, gibt es 2 verschiedenen Ausführungen:

  • LED: Eine Leuchtdiode kann sehr energiesparend betrieben werden und ist somit äußerst effizient. Zudem besitzt sie eine lange Lebensdauer, deshalb sind LED-Beleuchtungen inzwischen der Standard.
  • Halogen: Vereinzelt findet man noch Fahrrad-Lichter mit einer Halogenbirne. Der Vorteil dieser Bauart ist, dass die Birne in der Regel einzeln gewechselt werden kann. Jedoch sind sie nicht so effizient und langlebig wie LED-Scheinwerfer, daher liegt die Vermutung nahe, dass sie in absehbarer Zeit komplett verschwinden werden.

Naben- und Seitendynamo

  • Nabendynamo: Dieser Dynamotyp ist fest in der Nabe des Vorderrads verbaut. Im Vergleich zu Seitendynamos sind diese etwas schwerer, jedoch werden sie von schlechten Witterungsbedingungen nicht beeinflusst und erzeugen nahezu widerstandslos Energie. Das funktioniert genauso wie bei einem Wechselstromgenerator. Die mechanische Drehbewegung wird genutzt, um ein Magnetfeld zu erzeugen, das die Energie in elektrischen Strom umwandelt.
  • Seitendynamo: Ein Seiten-Dynamo kann auch als Felgendynamo bezeichnet werden. Wie sich von dem Namen bereits ableiten lässt, werden sie seitlich am Fahrrad montiert. Der Name Felgendynamo ist jedoch irreführend, da diese eben nicht auf die Felge drücken, um Energie zu erzeugen, sondern auf den Reifen. Hierzu dient eine Mechanik, die mit einem Hebel oder einem Knopf bedient werden kann. Um die Beleuchtung einzuschalten, klappt man den Dynamo auf den Reifen. Durch die Reibung dreht sich ein Rädchen, das die Bewegungsenergie in elektrischen Strom umwandelt. Dieser wird nun verwendet, um die Fahrbahn zu erleuchten. Im Vergleich zu einem Nabendynamo sind sie sehr leicht, jedoch erhöht die zusätzliche Reibung auch den Widerstand und wenn der Reifen nass ist, wird die Energieausbeute verringert.

Welche Regeln gelten für die Fahrradbeleuchtung?

Die Beleuchtungselemente Ihres Fahrrads müssen zunächst zugelassen sein. Das ist bei unseren Modellen immer der Fall. Eine für den Straßenverkehr zugelassene Fahrradbeleuchtung erkennen Sie am Prüfzeichen. Diese besteht aus einer Wellenlinie und dem Buchstaben K und einer Nummer. Es besteht häufig der Irrglaube, dass batteriebetriebene Lampen nicht zugelassen seien - was aber nicht stimmt. Solange diese korrekt angebracht sind und ebenfalls über ein Prüfzeichen verfügen, dürfen auch batteriebetriebene Fahrradlichter eingesetzt werden.

Fahrradbeleuchtungen müssen über ein regelmäßiges Lichtfeld verfügen, damit der Gegenverkehr nicht geblendet wird. Tagsüber müssen Sie das Licht nur anschalten, wenn die Sichtverhältnisse, beispielsweise bei Nebel, schwierig sind. Trotzdem empfehlen wir Ihnen, die Beleuchtung immer eingeschaltet zu lassen. Die verbauten LEDs haben eine sehr hohe Lebensdauer und die Beleuchtung hat auch bei Tageslicht Einfluss darauf, dass Sie gut von anderen Verkehrsteilnehmern gesehen werden.

Was sind die Strafen bei Verstößen?

In Deutschland herrscht eine Beleuchtungspflicht im Straßenverkehr, weshalb Sie bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen das Licht an Ihrem Fahrrad einschalten müssen. Sollten Sie dies nicht tun oder Ihr Vorder- und/oder Rücklicht nicht richtig funktioniert, droht Ihnen ein Bußgeld. Nach aktuellem Stand kann dieses zwischen 20 und 35 Euro ausfallen.

Sollten Sie mit einem defekten Licht erwischt werden, wird Ihnen nach § 17 Abs. 1 Satz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro berechnet. Teurer wird es, wenn Sie eine verkehrsgefährdende Situation auslöst, weil Ihr Licht nicht eingeschaltet ist. Hier müssen Sie bereits mit 25 Euro Bußgeld rechnen. Kommt es zu einem Unfall droht Ihnen ein Bußgeld in Höhe von 35 Euro - und damit nicht genug: Sollten Sie einen Verkehrsunfall verschulden und das Fahrradlicht war nicht eingeschaltet, so kommen noch gegebenenfalls Schadensgelder und Schadensersatz auf Sie zu.

Mal ganz abseits von den Strafen: Das Licht an Ihrem Fahrrad kann Ihnen gefährliche Situationen ersparen, weshalb wir Ihnen empfehlen, es immer eingeschaltet zu lassen. Eine regelmäßige Inspektion sorgt dafür, dass dein Licht immer ordnungsgemäß funktioniert.

Wie viel Lux ist beim Fahrradlicht erforderlich?

Der größte Unterschied zwischen den unterschiedlichen Beleuchtungen beim Fahrrad ist der Lux Wert. Hierunter versteht man die Menge an Licht, die die verbaute LED erzeugt. Im Stadtverkehr reichen häufig 20 Lux aus, da Sie von Straßenlaternen und indirekter Lichteinstrahlung umgeben sind.

Wer in Deutschland mit dem Fahrrad am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen möchte, muss dieses unter anderem mit einem Vorder- und einem Rücklicht ausstatten. Diese müssen jedoch vom Gesetzgeber zugelassen sein. Ob dies der Fall ist, erkennt man an einer Wellenlinie, gefolgt von dem Großbuchstaben K und einer Nummer. Sämtliche Fahrradlichter, die Sie in unserem Online-Shop kaufen können, sind selbstverständlich gesetzeskonform.

Was ist die StVZO?

Diese Abkürzung steht für Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Sie regelt, womit ein Gefährt ausgestattet sein muss, wenn man es in Deutschland auf öffentlichen Straßen bewegen möchte.

Welche Sicherheitseinrichtungen sind für ein Fahrrad gesetzlich vorgeschrieben?

  • Zwei voneinander unabhängige Bremsen
  • Eine Klingel
  • Gesetzlich zugelassene weiße Beleuchtung in Fahrtrichtung
  • Gesetzlich zugelassene rote Beleuchtung nach hinten
  • Ein weißer Reflektor in Fahrtrichtung und ein roter nach hinten
  • An beiden Pedalen jeweils ein oranger Reflektor in Fahrtrichtung und einer nach hinten
  • Min. 2 orange Reflektoren pro Laufrad

Zusätzliche Hinweise

  • Sowohl das Vorder- als auch das Rücklicht müssen mit einer konstanten Helligkeit leuchten. Blinkende Beleuchtung ist nicht gestattet. Ob das Licht mit Batterien, einem Dynamo oder Akku betrieben wird, ist nicht relevant.
  • Einige Front- und Rücklichter vereinen die Funktion von Beleuchtung und Reflektor
  • Ersatzweise können auch weiße Speichenreflektoren an jeder Speiche oder Reifen, die mit einem weißen Reflexstreifen ausgestattet sind, verwendet werden.
  • Für den Fahrer gelten keine gesetzlichen Vorschriften. Daher ist es erlaubt, zusätzlich eine Leuchte am Helm oder am Rucksack zu befestigen. Jedoch gelten diese nicht als Ersatz für das Licht, welches am Fahrrad vorhanden sein muss.

IP-Schutzklassen

Die Abkürzung IP steht für „International Protection“, wird aber auch oftmals als „Ingress Protection“ ausgeschrieben. Mithilfe der IP-Kennzahlen lässt sich die Staub- und Wasserdichtigkeit von Taschen, Schutzhüllen, Kleidung, Gehäusen und vielen weiteren Gegenständen klassifizieren. Sie sind genormt, um dem Kunden den Vergleich zu erleichtern. Die erste Kennzahl gibt an, wie gut der Inhalt gegen Staub geschützt ist, und die zweite, wie gut er gegen das Eindringen von Wasser geschützt ist - Bsp: IP67.

In der folgenden Tabelle finden Sie die Definitionen zu den Kennzahlen.

Kennzahl I Definition Kennzahl II Definition
1 Schutz vor Fremdkörpern > 50 mm 1 Schutz vor senkrecht fallenden Tropfen
2 Schutz vor Fremdkörpern > 12,5 mm 2 Schutz vor leicht schräg fallenden Tropfen
3 Schutz vor Fremdkörpern > 2,5 mm 3 Schutz vor Regen und Sprühwasser
4 Schutz vor Fremdkörpern > 1 mm 4 Schutz vor Spritzwasser aus allen Richtungen
4K Schutz vor Spritzwasser mit erhöhtem Druck aus allen Richtungen 5 / 5K Schutz gegen vor Staub in schädlichen Mengen
5 / 5K Schutz gegen vor Staub in schädlichen Mengen 6 Schutz vor Strahlwasser aus allen Richtungen
6 / 6K Komplette Staubdichtigkeit 6 Schutz vor Strahlwasser aus allen Richtungen
6K Schutz vor Strahlwasser mit erhöhtem Druck aus allen Richtungen 6K Schutz vor Strahlwasser mit hohem Druck aus allen Richtungen
7 7 Wasserdicht bis zu einer Tiefe von 1 m für bis zu 30 min.
8 8 Wasserdicht beim Untertauchen für unbestimmte Zeit
X Keine Angabe zum Staubschutz (Bsp.: IPX6) Zu 8 Keine exakte Definition!

E-Bike Beleuchtung: Besonderheiten

Die Beleuchtung an Ihrem E-Bikes ist ein wesentlicher Faktor für Ihre Sicherheit im Straßenverkehr und stellt schlussendlich auch sicher, dass Sie in der Dunkelheit überhaupt sehen, wohin Sie fahren. Ebenso wie ein herkömmliches Fahrrad, ist ein E-Bike - je nach Modell und Typ - mit einem Frontscheinwerfer und einem Rückstrahler ausgestattet.

Der vordere Scheinwerfer muss mindestens 10 Lux (Beleuchtungsstärke) in 10 m Entfernung ausstrahlen, zudem muss es eine klare Grenze zwischen hell und dunkel geben, sodass der Gegenverkehr nicht geblendet wird. Das Rücklicht sollte einen Abstrahlwinkel von mindestens 220° besitzen und in einer Höhe von 250 mm bis 1200 mm am E-Bike angebracht sein.

Zusätzlich zur Beleuchtung müssen Pedelecs auch über Reflektoren, also eine passive Beleuchtung verfügen. An der E-Bike Front ist ein weißer Reflektor vorgeschrieben, am Heck ein roter Reflektor. Die Pflicht zu einem zweiten Heckreflektor wurde aufgehoben. An den Pedalen müssen nach vorne und hinten gerichtete gelbe Reflektoren montiert sein (also zwei Reflektoren pro Pedal). Mit den Seitenreflektoren ist die Beleuchtungsausstattung komplett.

Tagfahrlicht, Fernlicht sowie Akkuleuchten sind neuerdings gestattet, und dürfen ab sofort genutzt und verbaut werden. Auch das in vielen E-Bikes bereits verbaute Bremslicht ist nun per Gesetz erlaubt. Das gleiche gilt für Fahrtrichtungsanzeiger - also Blinker. Diese sind allerdings nur bei mehrspurigen E-Bikes erlaubt oder wenn das Handzeichen eingeschränkt sichtbar ist. Vergleichbare blinkende Lichter sind weiterhin von der Nutzung im Straßenverkehr ausgeschlossen.

E-Bikes, die ab dem 01. Januar 2019 verkauft werden, müssen eine Nutzung der Lichtanlage bis zu zwei Stunden nach Motor-Aus gewährleisten müssen.

Sucht man nach Lichtsystemen, fallen oftmals die Größen Lux und Lumen ins Auge, die angeben wie der Scheinwerfer sein Licht auswirft. Lumen stellt die Gesamtmenge an Licht dar und Lux die Lichtmenge in 10 Metern Entfernung. Jedoch sollte man sich nicht nur an diesen Größen orientieren, denn auch die Streuung, also das Lichtfeld, kann entscheidend sein. Das Lichtfeld setzt sich aus dessen Breite, der Weite und der Ausleuchtung insgesamt zusammen.

  • Lumen (lm): Misst, wie viel Licht die Lampe insgesamt erzeugt.
  • Lux (lx): Misst, wie viel Licht tatsächlich auf einen fokussierten Bereich trifft.

Vor dem Kauf sollte man sich auch bewusst machen in welchen Maß die Lichtanlage genutzt werden soll, denn auch hier variieren die Prioritäten. Für einen E-Bike Fahrer in einer Großstadt sollte ein eher schwächeres System ausreichend, da er oftmals beleuchtete Straßen befährt. Im Gegensatz dazu steht jemand, der sein E-Bike als Autoersatz nutzt und oft auf unbeleuchteten Landstraßen unterwegs ist.

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