E-Bike Gasgriff Nachrüsten: Eine Anleitung

Ein Gasgriff am Lenker ist sehr praktisch, weil man damit ohne Pedalantrieb, zum Beispiel an einer Steigung, bequem anfahren kann. Es gibt im Internet über Plattformen wie Amazon oder Ebay diverse Angebote für Umbausätze.

Was ist ein E-Bike mit Gasgriff?

Ein E-Bike mit Gasgriff (auch: Gasdrehgriff) ist ein Elektrofahrrad, das ohne zu Treten beschleunigen kann. Der Gasdrehgriff funktioniert vom Prinzip her wie beim Motorrad: Mit dem Drehgriff kannst du die Leistung stufenlos von 0-100% bestimmen und beim Loslassen sorgt eine Rückholfeder dafür, dass der Griff von selbst in die Ausgangsstellung zurückspringt. Bei E-Bikes kann diese Funktion per Knopfdruck an- und ausgeschaltet werden.

Vorteile eines E-Bikes mit Gasgriff

  • Mit einem Gasdrehgriff an deinem E-Bike musst du gar nicht mehr in die Pedale treten, um voranzukommen.
  • Besonders für Menschen mit Behinderungen ist dies hilfreich, denn das Rad beschleunigt wie ein Mofa per Daumengas.
  • Damit du nicht losdüst, wenn du mal aus Versehen an den Hebel kommen, kannst du diese Funktion per Knopfdruck deaktivieren. Erst bei erneutem Drücken des Knopfes aktiviert sich die Gasgriff-Funktion.
  • Während der Benutzung des Gasgriffes musst du nicht in die Pedale treten, damit der Motor unterstützt.

Rechtliche Aspekte

Zunächst muss man zwischen E-Bike und Pedelec unterscheiden: Das Pedelec (Pedal Electric Cycle) ist ein Fahrrad mit einem Elektromotor, welches auf bis zu 25 km/h beschleunigen darf. Ein E-Bike (auch: S-Pedelec) ist ein Fahrrad mit einem Elektromotor, der auf bis zu 45 km/h beschleunigen kann.

ACHTUNG: Die Begriffe E-Bike und Pedelec werden oftmals vermischt. Meistens, wenn man "E-Bike" benutzt, ist das Pedelec gemeint. Wenn man wortwörtlich ein E-Bike bis 45 km/h meint, nennt man es S-Pedelec.

Rechtslage bei Pedelecs (E-Bike bis 25 km/h)

  • Laut § 1 Abs. 3 StVG gilt ein Pedelec als ein Fahrrad
  • Maximale Tretunterstützung bis 25 km/h; Anschiebehilfe ist erlaubt
  • Maximal 250W Nenndauerleistung
  • Keine Führerscheinpflicht
  • Keine Zulassungspflicht
  • Keine Helmpflicht
  • Mit Gasgriff/ Gashebel: Mofa-Bescheinigung benötigt (sonst Gasgriff nur auf Privatgelände nutzbar)
  • Radwegpflicht
  • Kinderanhänger sind erlaubt

Rechtslage bei Elektro-Leichtmofas (Elektrogefährt bis 20 km/h)

  • Gilt rechtlich als Kleinkraftrad oder Mofa
  • Mofaprüfschein oder Führerschein benötigt
  • Zusätzliche Versicherung wird benötigt
  • Helmpflicht
  • Keine Radwegpflicht

Rechtslage bei S-Pedelecs (E-Bike bis 45 km/h)

  • Maximale Unterstützung bis 45 km/h
  • Mindestalter: 15 oder 16 Jahre (je nach Bundesland)
  • Führerschein: Mindestens Berechtigung zum Fahren eines Kleinkraftrads nötig (Führerscheinklasse AM oder B)
  • Kennzeichnungspflicht: Haftpflichtversicherung inkl. Kennzeichen
  • Helmpflicht
  • Mit Gasgriff/ Gashebel: Mofa-Bescheinigung benötigt
  • Permanent mit Licht fahren
  • Radweg: Niemals

Weiterer Hinweis: Die Verwendung des Gashebels beim Pedelec ist in Verbindung mit dem öffentlichen Straßenverkehr illegal, allerdings kann man sich auf Privatgelände austoben.

Wer ein E-Bike mit einer maximalen motorgesteuerten Geschwindigkeit von 45 km/h fährt, die man über Gasgriff steuern kann, sollte unbedingt auf die gesetzlichen Vorschriften achten. Denn dafür gibt es nicht nur das Mindestalter von 16 Jahren, sondern auch eine Führerscheinpflicht. Außerdem darf man mit diesem Gefährt keine Radwege benutzen. Für dieses E-Bike muß eine Versicherung bestehen. Ein gültiges Versicherungskennzeichen muss sichtbar angebracht sein.

Technische Aspekte und Umbau

Unsere Pedelec Umbausätze können mit einem Gasgriff kombiniert werden. Damit fahren Sie nicht nur leichter, sondern steuern den Motor direkt an. Durch den Einbau des Gasgriffs erhalten sie zudem eine Anfahrhilfe bis 6 km/h. Die gesetzlichen Richtlinien für Pedelecs werden dabei nicht überschritten. Das Daumengas ist nur für eine rechtsseitige Montage geeignet.

Leistung durch Gasgriff

  • Anfahrhilfe bis 6 km/h
  • Leichtere und genauere Ansteuerung des Motors
  • Kontrolle der Anfahrgeschwindigkeit
  • Präzisere und direktere Dosierung der Motorleistung

Der Gasgriff ist für Lenker mit einem Durchmesser von 22,2 mm geeignet. Für Pedelecs (25 km/h) liegt die maximale Geschwindigkeit für den Gasgriff bei 20 km/h. Um die 25 km/h zu erreichen, musst du für die restlichen 5 km/h in die Pedale deines E-Bikes treten. Bei S-Pedelecs (45 km/h) brauchst du zwar eine Mofa-Bescheinigung, kannst dafür bis zu 45 km/h fahren, ohne in die Pedale zu treten.

Kompatibilität

Sie haben die Wahl zwischen vier verschiedenen Versionen:

  • für unsere IPS- und IES-Systeme
  • kompatibel zu allen EBS Programmierbare Controller ab 07.2015 (cops02 / copsl02)
  • kompatibel zu allen Mittelmotor Controllern (BBS01/BBS02)
  • kompatibel zu allen EBS Programmierbare Controller bis 07.2015 (cops01 / copsl01)

Das MTT Power hebt die Geschwindigkeitsbegrenzung von NCM Bikes mit L7 und C7 Display auf (NCM Moscow, NCM Aspen, NCM Milano, NCM Venice und NCM Miami). Wichtig: Das besondere an dem MTT Power ist der Gashebel. Er kann als Gasgriff (optional) eingesetzt werden und ist ein besonderes Feature selbst die Geschwindigkeit zu bestimmen. Eine maximale Geschwindigkeit kann nicht garantiert werden, da hier viele Faktoren zum Tragen kommen.

  • Der Einbau des Gashebels ist optional, er muss nicht zwingend angeschlossen und benutzt werden.
  • Bei ausgeschalteten Tuning geht der Hebel "legal" als Walkunterstützung bis 6 km/h.
  • Bei eingeschalteten Tuning ist die Funktion offen und beschleunigt so bis zum maximalen Ende (bis ca.

Wichtige Hinweise zum Tuning

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jegliche Modifikation an E-Bikes und E-Scootern - sei es durch Hardware-Tuning (z. B. Tuning-Chips, Dongles, Sensoradapter) oder Software-Tuning (z. B. Tuningmaßnahmen führen bei E-Bikes und E-Scootern dazu, dass diese nicht mehr zum Verkehr auf öffentlichen Straßen im Sinne der StVZO zugelassen sind. Eine rechtlich zulässige Benutzung ist daher nur auf Privatgrundstücken oder - sofern zugelassen - bei Wettbewerben möglich. Das Führen eines durch Tuningmaßnahmen modifizierten E-Bikes oder E-Scooters auf öffentlichen Straßen kann zu einer Strafbarkeit wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) sowie Fahrens ohne Versicherungsschutz (§ 6 PflVG) führen.

Tuningmaßnahmen am E-Bike können zu einem Verlust von Gewährleistungsrechten und Herstellergarantien führen. Darüber hinaus können Tuningmaßnahmen bei Unfällen zu einem Verlust des Versicherungsschutzes und von Leistungen der Unfallopferhilfe führen.

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