Ein E-Bike kostet im Schnitt weit über 2.000 Euro, also genauso viel wie mancher Gebrauchtwagen. Bei einer derartigen Investition schmerzen Schäden, Vandalismus oder Diebstahl besonders. Der Schutz der E-Bike-Versicherung ist freiwillig, aber dennoch in vielen Fällen sinnvoll.
Warum eine spezielle E-Bike-Versicherung?
Eine E-Bike-Versicherung ist leistungsstärker als eine Mitversicherung des E-Bikes bei einer Hausratversicherung. Im Rahmen der Hausratversicherung werden in der Regel nur Schäden durch Einbruchdiebstahl und Vandalismus in der Garage oder auf dem eigenen Grundstück reguliert. Die E-Bike-Versicherung ist weitaus umfangreicher als die Hausratversicherung.
Die Leistungen der E-Bike-Versicherung beziehungsweise Fahrradversicherung variieren je nach Tarif und Versicherer. Die Leistungen sind dabei unabhängig vom Standort des E-Bikes, Pedelecs oder Fahrrades zum Schadenszeitpunkt. Je nach dem Alter des E-Bikes und seiner Teile können die erbrachten Leistungen im Schadenfall sinken.
Eine gute und umfangreiche E-Bike-Versicherung können Sie bereits für unter 100 Euro pro Jahr abschließen. Abhängig ist der Preis natürlich von mehreren Faktoren. Dabei gilt: Der teuerste E-Bike-Versicherer hat nicht unbedingt die besten Tarife. Die Beitragshöhe für die E-Bike-Versicherung ist beispielsweise abhängig vom Alter, Wert und Zustand des E-Bikes oder Pedelecs. Auch der Versicherungsumfang und der Wohnort spielen eine Rolle.
E-Bike, Pedelec, S-Pedelec: Was ist der Unterschied?
Ist Ihr E-Bike beziehungsweise Pedelec oder S-Pedelec mit einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder 45 km/h zulassungspflichtig, verlangt der Gesetzgeber den Abschluss einer Moped- beziehungsweise Motorradversicherung. Zuständig bei nicht zulassungspflichtigen E-Bikes und auch Fahrrädern ist die reguläre private Haftpflichtversicherung. Entsteht aufgrund der Nutzung eines zulassungspflichtigen E-Bikes ein Haftpflichtschaden, ist die Motorrad- beziehungsweise Mopedversicherung zuständig.
Nicht zulassungspflichtige E-Bikes: Laut dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 1 Zulassung sind nicht zulassungspflichtige E-Bikes dadurch gekennzeichnet, dass der Hilfsmotor eine maximale Unterstützung von 250 Watt hat. Die elektromotorische Leistung verringert sich bei der manuellen Nutzung der Pedalen und zunehmender Geschwindigkeit und wird unterbrochen, sobald 25 km/h erreicht wird und/oder wenn der manuelle Pedalantrieb aufhört. Ist die die Wattleistung höher als 250 Watt und/oder das E-Bike erreicht mithilfe des Motors eine höhere Geschwindigkeit als 25 km/h, dann handelt es sich um ein zulassungspflichtiges E-Bike. Dieses wird als Kfz klassifiziert. Halter benötigen eine Betriebs- und Fahrerlaubnis sowie eine Kfz-Versicherung. Das Tragen eines Helms ist gesetzliche Pflicht.
Leichtmofa und E-Bike: E-Bikes mit einem Sitzplatz, die gänzlich ohne Pedalantrieb auskommen und sich bereits bei 20 km/h ausschalten, sind gleichzeitig Leichtmofas und E-Bikes.
Pedelec: Der Begriff Pedelec ist eine Abkürzung von pedal electric cycle und beschreibt damit ein Fahrrad, dessen Pedalbetrieb durch einen elektronischen Hilfsmotor unterstützt wird. Pedelec wird also oft als Synonym für E-Bike genutzt.
Was deckt eine E-Bike-Versicherung ab?
E-Bike Versicherungen bestehen aus drei Bausteinen: Diebstahlschutz, Reparatur sowie Unfall- und Pannenhilfe. Diese können flexibel einzeln oder in Kombination abgeschlossen werden. Für viele E-Bike-Fahrerinnen und E-Bike-Fahrer ist die Kombination aus Diebstahl- und Reparaturschutz besonders sinnvoll. Diese Kombination deckt typische Schäden wie Sturzschäden und Verschleiß zuverlässig ab. Im Vergleich zu einem Einzelbaustein bietet die Kombination gegen einen moderaten Aufpreis einen deutlich erweiterten Leistungsumfang.
- Diebstahlschutz: Aufgrund der hohen Preise von E-Bikes bzw. Pedelecs ist der Diebstahlschutz essenziell. Der Diebstahlschutz greift bei Diebstahl oder Raub des gesamten E-Bikes sowie einzelner Teile im öffentlichen Raum.
- Tarifunabhängig: Der Diebstahl fest verbauter Teile (Lenker, Reifen, Sattel, usw.).
- Tarifabhängig: Der Diebstahl loser Teile (Fahrradcomputer, Luftpumpe, Kindersitz, usw.) und Gepäcks. Für Zubehörteile sind in der Regel Erstattungsgrenzen festgelegt: Im Schnitt liegen sie bei 300 € pro Zubehörteil und bei 2.000 € pro Schadenfall.
- Tarife mit Neuwert statt Zeitwert: Gute Tarife erstatten den Neuwert und können zusätzlich eine Progression bzw. Wiederbeschaffungsklausel beinhalten.
- Reparatur: Viele E-Bikes und Pedelecs sind häufig im Einsatz: für längere Radtouren, zum Pendeln oder Einkaufen. Tarife mit dem Baustein „Reparatur” decken Reparaturkosten ab. Der Versicherungsschutz greift in der Regel sowohl bei mechanischen als auch elektrischen Defekten, sofern diese durch ein versichertes Ereignis verursacht wurden.
- Bedienfehler und unsachgemäße Handhabung.
- Produktions-, Material- und Konstruktionsfehler.
- Elektroschäden: Sie können durch einen Kurzschluss oder Überspannung beim Laden entstehen.
- Verschleiß von bestimmten Fahrradteilen.
- Verschleiß des Akkus.
- Totalschaden.
- Unfall- und Pannenhilfe: E-Bike Versicherungen mit Schutzbrief-Leistungen greifen bei Pannen sowie Unfällen. Beim Baustein Pannenhilfe gibt es zwischen den Anbietern nur geringe Leistungsunterschiede. Nahezu alle Tarife bieten eine solide Grundabsicherung.
- Pannenhilfe vor Ort: Bei einer Panne organisiert die Versicherung einen Helfer, der Ihnen direkt vor Ort hilft.
- Übernachtung im Notfall: Macht eine Panne die Weiterfahrt während einer längeren Reise unmöglich, kommen leistungsstarke Tarife im Notfall auch für Hotelkosten auf.
Worauf Sie beim Vergleich achten sollten
Ein E-Bike ist ein Fahrrad, welches den Fahrer auf Wunsch mit einem Motor unterstützt. Ein E-Bike für 1.500 Euro ist noch vergleichsweise preiswert. Dementsprechend macht eine gute E-Bike Versicherung schon Sinn.
So wie es bei Fahrradversicherungen Unterschiede gibt, bestehen diese auch bei E-Bikes. Den besten Überblick über die am Markt erhältlichen Tarife gibt dir ein E-Bike Versicherungsvergleich.
Diebstahlschutz: Der Schutz vor Diebstahl sollte möglichst umfangreich sein. Das heißt, es wird auf die Nachtzeitklausel verzichtet. Dann ist ein Diebstahl überall und zu jeder Tageszeit abgesichert, solange das Rad an einem festen Gegenstand angeschlossen war. Achte aber darauf, dass einige Anbieter Vorgaben zum Schloss machen.
Weitere Schadensursachen: Ein E-Bike kann nicht nur gestohlen, sondern auch beschädigt werden. Daher ist es sinnvoll, wenn die Versicherung außer Diebstahl weitere Schadensursachen absichert. Zu diesen zählen Vandalismus, Schäden durch Unwetter wie Hochwasser und Orkan oder menschengemachte Katastrophen wie Feuer. Auch Schäden durch unsachgemäße Handhabung, also Bedienungsfehler und selbstverschuldete Unfälle, sollten abgesichert sein.
Verschleiß: Ein Elektrobike hat mehr Teile, die verschleißen können als ein normales Fahrrad. Allen voran den Akku, der mit der Zeit an Leistung verliert. Gute Fahrradversicherungen zahlen für den Tausch des Akkus, wenn dieser innerhalb der ersten drei Jahre eine bestimmte Leistung unterschreitet. Welche Grenze versichert ist, hängt vom Anbieter und dem jeweiligen Tarif ab.
Versicherungssumme: Die Versicherungssumme, die Du selbst angibst, sollte zunächst hoch genug sein, damit Du bei einem Schaden die tatsächlich entstandenen Kosten erstattet bekommst. Außerdem sollte Dir die Versicherung in den ersten drei Jahren bei Verlust oder einem Totalschaden des Bikes den Neuwert erstatten.
Selbstbeteiligung: Sinnvoll ist eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung. Wenn eine vereinbart wird, sollte sie maximal 50 Euro betragen. Aufgrund der Höhe der Beiträge ist eine höhere Selbstbeteiligung nicht sinnvoll, zumal die Beiträge auch nicht relevant sinken.
Vertragslaufzeit: Die Vertragslaufzeit sollte ein bis drei Jahre betragen. Räder, die älter als sechs oder zwölf Monate alt sind, können oft nicht mehr versichert werden, ein Wechsel der Versicherung nach einem Jahr ist also schwierig bis unmöglich.
Hausratversicherung oder separate E-Bike-Versicherung?
Viele E-Bike-Besitzer und E-Bike-Besitzerinnen gehen davon aus, dass ihr Rad über die Hausratversicherung bereits vollständig abgesichert ist. Tatsächlich ist der Schutz jedoch meist eingeschränkt: Standardmäßig sind Fahrräder in der Hausratversicherung lediglich gegen Diebstahl innerhalb des versicherten Wohnraums abgesichert. Für den Schutz außerhalb der eigenen vier Wände ist in der Hausratversicherung ein zusätzlicher Baustein notwendig. Dieser wird häufig als „Fahrraddiebstahl” bezeichnet.
Eine eigenständige E-Bike Versicherung bietet im Vergleich deutlich mehr Leistungen. Der Diebstahl des E-Bikes ist zu Hause und unterwegs abgesichert. Auch der Diebstahl von fest montierten Teilen, losem Zubehör, der Batterie und eines Ersatzakkus sowie von Gepäck auf Touren ist - je nach Tarif - im Versicherungsumfang enthalten.
CHECK24 Tipp: Wenn Sie nur am Baustein „Diebstahlschutz” interessiert sind, dann prüfen Sie, ob Ihre Hausratversicherung den Zusatzbaustein bereits enthält.
CHECK24 Tipp zum Verschleiß: Wer ein E-Bike versichern möchte, das mindestens ein Jahr alt ist, sollte zuvor eine Inspektion durchführen lassen.
Was tun im Schadensfall?
Generell gilt: Dokumentieren Sie den Schaden umgehend durch Fotos und auch Videos und notieren Sie gegebenenfalls die Kontaktdaten von etwaigen Zeugen. Handelt es sich um Diebstahl, Teilediebstahl und Vandalismus, melden Sie den Schaden der Polizei und lassen Sie sich für die Versicherung eine Bestätigung der Anzeige sowie das Aktenkennzeichen geben.
Nachdem Du unverzüglich eine Anzeige bei der Polizei gemacht hast, begibst Du Dich innerhalb von 7 Arbeitstagen nach dem Schadensfall zu einem Vertragspartner der Versicherung bzw. Deinem Fahrrad-Fachhändler und füllst dort die Schadensanzeige aus. Der Vertragspartner faxt das Formular zusammen mit den Unterlagen an die Versicherung und bekommt innerhalb von 5 Arbeitstagen eine Deckungszusage oder eine Regulierungsablehnung. Die gesamte Schadenregulierung beträgt in diesem Beispiel maximal 17 Arbeitstage.
Die einzelnen E-Bike-Versicherer haben je unterschiedliche Formulare zur Schadenmeldung online und/oder können zusätzlich telefonisch erreicht werden. Ihr Versicherer wird die Sachlage prüfen und den Ihnen zustehenden Geldbetrag anschließend zeitnah auf Ihr Konto überweisen.
Tipps zur Schadenprävention
Bei dem Fahrradschloss für ein hochwertiges Fahrrad oder E-Bike sollten Sie nicht sparen. Es empfiehlt sich, das Rad mindestens mit einem, wenn nicht mit zwei Schlössern zu sichern. Dabei sollte das Rad laut Webseiteninformationen der Polizei an einem festen Gegenstand vertaut werden, damit es nicht weggetragen werden kann.
Damit die E-Bike-Versicherung bei Diebstahl und Teilediebstahl zahlt, ist es wichtig, dass Sie Ihr Zweirad sachgemäß gesichert haben. Das integrierte Rahmenschloss an sich gilt bei vielen Versicherern nicht als ausreichender Diebstahlschutz.
Kosten kalkulieren und vergleichen
Die Versicherungsunternehmen bieten auf ihren Internetseiten meist einen Rechner, mit dem die tatsächlichen Kosten schnell zu kalkulieren sind. Abschließen lassen sich die Versicherungen online oder über Versicherungsmakler:innen. Auch manche Fahrradgeschäfte bieten an, direkt beim Kauf eine Versicherung abzuschließen. Allerdings fehlt dabei der Vergleich mit anderen Angeboten und eine unabhängige Beratung.
Beiträge für E-Bikes ausgewählter Anbieter (Stand: Mai/Juni 2025)
| Anbieter | Lastenrad, 5.000 €, Berlin | Citybike, 1.900 €, Magdeburg | Lastenrad, 3.000 €, Fürth |
|---|---|---|---|
| Agencio natura fair | 115 € | 47 € | 52 € |
| Ammerländer Classic | 155 € | 72 € | 87 € |
| Hepster Beschädigung, Verschleiß & Diebstahl | 155 € | 64 € | 75 € |
| Adam Riese XXL | 216 € | 291 € | 126 € |
Quelle: Eigene Recherche, Abfrage auf den Onlinerechnern der Anbieter (Stand: Mai/Juni 2025)
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