Das Fahrrad spielt für immer mehr Menschen eine große Rolle für ihre alltägliche Mobilität. Das hat nicht nur gesundheitliche, sondern auch verkehrs- und umweltpolitische Vorteile. Die Einführung des Dienstradleasings für die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist der Landesregierung daher ein wichtiges Anliegen.
Grundlagen und Voraussetzungen
Die Grundvoraussetzung für das Leasing eines Dienstrads per Gehaltsumwandlung ist ein Rahmenleasing- und Dienstleistungsvertrag zwischen der Behörde und einem Leasinggeber bzw. einem Rad-Leasing-Anbieter.
Beim Fahrradleasing least der Arbeitgeber das Wunschrad und überlässt es der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter. Diese können das Fahrrad sowohl dienstlich als auch privat nutzen. Durch die Entgeltumwandlung sparen die Beschäftigten meistens beim Fahrradleasing verglichen mit dem klassischen privaten Kauf eines Fahrrades.
Ablauf des Dienstradleasings
Sobald sich die Arbeitnehmer auf dem Portal des Service-Anbieters registriert haben, können sie beim Fachhändler eine Leasinganfrage für ein ausgewähltes Dienstrad stellen. Der Fachhändler leitet die Leasinganfrage samt Eckdaten über das Wunschrad (u.a. die unverbindliche Preisempfehlung und der Kaufpreis) an den Service-Anbieter weiter.
Dem Arbeitnehmer werden dann die Leasingunterlagen, insb. der Überlassungsvertrag, digital zur Kontrolle zugeschickt. Nachdem der Arbeitnehmer den Überlassungsvertrag überprüft hat, wird dieser an den Arbeitgeber mit der Aufforderung zur erneuten Prüfung und Freigabe übermittelt. Gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises kann der Arbeitnehmer sein Dienstrad dann beim Fachhändler abholen.
Die Abrechnung des Dienstrads übermittelt der Fachhändler an den Rad-Leasing-Anbieter, was die Aktivierung des Vertrags zur Folge hat. Abschließend versendet der Leasinggeber die Dauerleasingrechnung an den Arbeitgeber.
Gesetzliche Änderungen und Beschlüsse
Für die Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter war dafür eine Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes erforderlich. Der Niedersächsische Landtag hat am 8. November 2023 mit den Stimmen der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen eine Regelung zur Entgeltumwandlung für das Dienstfahrrad-Leasing für Beamtinnen und Beamte im Niedersächsischen Besoldungsgesetz (NBesG) beschlossen.
Eine vergleichbare Möglichkeit besteht zukünftig auch für die Tarifbeschäftigten des Landes, da mit dem Tarifabschluss vom 9. Dezember 2023 das Fahrradleasing für Tarifbeschäftigte möglich ist. Die Voraussetzung laut der Tarifeinigung für das Fahrradleasing für Tarifbeschäftigte ist, dass das Fahrradleasing in dem jeweiligen Bundesland für Beamtinnen und Beamte bereits möglich ist. In Niedersachsen ist dafür die Grundlage geschaffen.
Gemäß einer Entschließung aus Februar 2023 hat die Landesregierung im November 2023 das Besoldungsgesetz geändert und so die Grundlage für das Fahrradleasing für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter in Niedersachsen geschaffen.
Aktueller Stand und Ausblick
Momentan läuft die praktische Umsetzung des Dienstradleasings im Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung. Das LZN als zentrale Beschaffungsstelle des Landes Niedersachsen fungiert insoweit als ausführendes Beschaffungsorgan. Die Ausschreibung soll möglichst zeitnah starten.
Auf Grund von Volumen und Komplexität des Auftrages wird mit einem Ergebnis der Ausschreibung nach ca. vier Monaten gerechnet. Unter Einhaltung der notwendigen Widerspruchsfristen kann dann eine entsprechende Vergabe erfolgen. Der Dienstleister wird dann noch zusätzliche Zeit benötigen (bis zu sechs Monate), um das Leasingportal bereitzustellen und die Schnittstellen mit den niedersächsischen Dienststellen einzurichten.
Beschäftigte des Landes Niedersachsen werden erst 2026 Jobräder nutzen können. Grund für die Verzögerung ist, dass per europaweiter Ausschreibung ein Dienstleister gefunden werden muss, der sich um die Abwicklung kümmert. Momentan ist die Ausschreibung noch nicht einmal gestartet. Und erst nach Widerspruchsfristen kann eine Vergabe erfolgen. Bis zu sechs Monate braucht der Dienstleister dann, um das Leasingportal bereitzustellen und die Schnittstellen mit den Dienststellen einzurichten.
Aufgrund der Komplexität des Verfahrens und des Beschaffungsvolumens ist nach aktuellem Sachstand davon auszugehen, dass den Landesbediensteten frühestens ab dem 2. Quartal 2025 die Nutzung des Dienstradleasing möglich sein wird. Derzeit gehen wir davon aus, dass die Beschäftigten des Landes im Laufe des Jahres 2026 von diesem Service Gebrauch machen können.
Weitere Entwicklungen und Perspektiven
Seit Freitag (17.11.2023) können Kommunen ihren Beamt:innen Zuschüsse beim Leasing eines Dienstrades zukommen lassen. Für Landesbeamt:innen könnte es auch bald so weit sein. Eine Verordnung des Landes Niedersachsen erlaubt es Kommunen jetzt, ihre Beamt:innen mit 40 Euro pro Monat zu bezuschussen, sodass zum Beispiel auch Diensträder gefördert werden können. Auch auf Landesebene sollen Leasingangebote geschaffen werden, sodass die Landesbeamt:innen steuerfrei Fahrräder leasen können. Hierzu müssen allerdings noch bürokratische Hürden überwunden werden.
Der niedersächsische Finanzminister, Gerald Heere dazu in einer Pressemitteilung der Niedersächsischen Staatskanzlei: "Das Fahrrad spielt für immer mehr Menschen eine große Rolle für ihre alltägliche Mobilität." Die Nutzung des Fahrrads habe nicht nur gesundheitliche Vorteile, sondern bringe auch verkehrs- und umweltpolitische Vorteile mit sich.
„Je mehr Menschen in den Landes- und Kommunalverwaltungen mit dem Rad fahren, desto besser wird dort das Verständnis für die Belange Radfahrender. Wir hoffen, dass das Dienstradleasing dem Radverkehr noch mehr Rückenwind verleiht“, so Rüdiger Henze, Vorsitzender des ADFC Niedersachsen. In die Sanierung von Radwegen fließen zusätzlich zu den 10 Millionen Euro pro Jahr noch 2,5 Millionen Euro.
Es ist wichtig zu wissen: Die Regelungen für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter gelten nicht für Tarifbeschäftigte des Landes. Dafür braucht es eine eigene tarifvertragliche Regelung zum Fahrrad-Leasing per Entgeltumwandlung.
Beispiele aus anderen Bundesländern
In Schleswig-Holstein haben Beamte wie Lehrer, aber auch Richter die Möglichkeit, über mein-Dienstrad.de ein Fahrrad über den Arbeitgeber zu leasen. Ob Sie sich für ein Fahrrad oder E-Bike entscheiden, ist dabei egal. Dieses Fahrrad muss einen Wert zwischen 750 € und 6000 € haben. Die Leasingdauer ist festgelegt auf 36 Monate. Im Hamburg gilt, dass alle Beamten und Richter bei JobRad ihre Fahrräder über den Arbeitgeber leasen können. Die Leasingdauer beträgt bei JobRad 36 Monate.
Die Brutto-Leasingrate ist die monatliche Rate, welche vor der Entgeltumwandlung direkt vom Bruttogehalt einbehalten wird. Durch die steuerliche Begünstigung und geringere Sozialabgaben bei der Entgeltumwandlung kann man im Vergleich zum Fahrradkauf bis zu 40 % sparen.
Kommentar schreiben