E-Bike Leasing: Wie funktioniert das?

E-Bike Leasing erfreut sich großer Beliebtheit. Das Dienstrad ist einer der beliebtesten Benefits, und das mit gutem Grund: Wer ein Fahrrad oder E-Bike least, spart Geld, hält sich fit und ist nachhaltig unterwegs. Doch wie funktioniert das genau?

Was ist Fahrrad-Leasing?

Fahrrad-Leasing - auch Dienstrad-Leasing oder Bikeleasing genannt - ist eine populäre Möglichkeit für Arbeitnehmende, über ihren Arbeitgeber einen Leasingvertrag mit besonderen Vorteilen für ein Fahrrad abzuschließen. Über das Fahrrad-Leasing werden Fahrräder einfach und kostengünstig über den Arbeitgeber bezogen. Das Rad kann dann auch privat genutzt werden und wird einfach monatlich per Gehaltsumwandlung bezahlt.

Auch wenn man häufig von Dienstrad-Leasing spricht, dürfen solche Bikes nicht nur geschäftlich genutzt werden. Sie sind auch für den privaten Gebrauch gedacht. Das Firmenrad gilt als geldwerter Vorteil. Damit ist es ein Instrument der Mitarbeiterbindung und -zufriedenheit. Überdies steigern Arbeitgeber damit ihre Attraktivität am Arbeitsmarkt. In Zeiten des Fachkräftemangels ist das von großer Bedeutung.

Die Leasingraten bezahlt die/der Arbeitnehmende selbst - und zwar von ihrem/seinem Bruttogehalt und nicht vom Nettogehalt. Damit sinkt sein zu versteuerndes Einkommen, und sie/er genießt einen Steuervorteil. Man spricht dabei auch von einer Gehaltsumwandlung. Nach Ablauf der Leasingdauer haben Arbeitnehmende die Möglichkeit, das Fahrrad abzulösen. Die fällige Übernahmesumme wird an den Leasinganbieter gezahlt, und das Fahrrad geht in das Eigentum des Arbeitnehmenden über.

Alternativ können Arbeitnehmende ihr Fahrrad zurückgeben. Es steht ihnen offen, ob sie anschließend ein neues Fahrrad leasen oder nicht. Somit gilt: Dienstrad-Leasing bietet sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmenden erhebliche Vorteile.

Seit 2012 ist eine Regelung inkraft, die es Arbeitgebern erlaubt, ihren Mitarbeitenden ein Dienstrad-Leasing zu ermöglichen. Damit Dienstrad-Leasing überhaupt funktioniert, muss der Arbeitgeber also die Möglichkeit dafür schaffen. Gemeinsam mit einem Leasinganbieter wie Company Bike kann es den Mitarbeitenden angeboten werden.

E-Bike-Leasing: Wie funktioniert das?

Das E-Bike ist eine immer beliebtere Alternative zum herkömmlichen Fahrrad. E-Bike-Leasing funktioniert im Grunde genauso wie Dienstrad-Leasing mit klassischen Rädern. Wichtig ist nur die Auswahl des Leasinganbieters. Denn nicht jeder führt E-Bikes in seinem Sortiment.

E-Bikes eignen sich gerade für Strecken in der Stadt. Die Nutzer:innen bewegen sich mit eigener Muskelkraft in Kombination mit einem Elektromotor vorwärts. Vor allem ältere und eingeschränkte Personen profitieren von E-Bikes. Doch auch dann, wenn man längere Routen fahren möchte, ist das E-Bike die ideale Wahl.

Der Leasingablauf

Dein Arbeitgeber bietet das Fahrrad-Leasing bereits an? Perfekt! Informiere dich bei deinem Arbeitgeber über die Bedingungen, komm vorbei und lass dir ein Leasingangebot erstellen. Falls du noch offene Fragen hast ... kein Problem! Unsere Mitarbeiter helfen dir gerne weiter und stehen dir mit Rede und Antwort zur Verfügung.

Die zwei Bike-Leasing-Varianten:

  • Diensträder über Gehaltsumwandlung: Beim Leasing per Gehaltsumwandlung erhältst du einen Teil deines Arbeitsentgelts als “Sachlohn” -das überlassene Dienstrad. Dieses wird mit 0,25 % des UVP über das Gehalt versteuert. Ein kleiner Teil des Bruttogehalts wird zur Leasingrate. Bei dieser Variante sparst du bis zu 40 Prozent gegenüber dem Direktkauf des Bikes.
  • Diensträder als Gehaltsplus: Wird das Dienstrad zusätzlich zum Arbeitslohn - als Gehaltsplus - zur Verfügung gestellt, fährst du damit kosten- und steuerfrei. Die Leasingraten werden komplett von deinem Arbeitgeber übernommen.

Wie funktioniert das Dienstrad-Leasing?

Spezielle Fahrradleasing-Anbieter kooperieren mit den Arbeitgebern. Der Mitarbeiter sucht sich ein Rad bei einem Händler aus, der Händler informiert die Leasingfirma und verkauft das Rad an sie. Offiziell übernimmt der Arbeitgeber das Rad und überlässt es dem Mitarbeiter. Die Leasingrate wird im Rahmen einer Gehaltsumwandlung vom Bruttolohn einbehalten. Nach 36 Monaten hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, das Rad günstig zu kaufen oder zurückzugeben.

Vorteile des E-Bike Leasings

Vorteile für Arbeitnehmer

  • Kosteneffizienz: Beim Leasing zahlen Sie nur die Nutzung, nicht den Wertverlust, was zu niedrigeren Raten als bei Mietgebühren oder Ratenkäufen führt.
  • Steuerliche Vorteile: Einsparungen von bis zu 40 Prozent im Vergleich zu Barkäufen oder anderen Finanzierungsmethoden.
  • Umfassender Versicherungsschutz: Vollkaskoversicherung durch unseren Versicherungspartner einschließlich Akkuwechsel bei Defekten und Neuraddeckung bei Diebstahl und Totalschaden.
  • Freie Händlerwahl: Zugang zu über 6000 Fachhändlern, die mit BusinessBike kooperieren.
  • Private Nutzung: Möglichkeit zur privaten Nutzung des E-Bikes.
  • Modellaktualität: Nach drei Jahren Leasing erhalten Sie ein neues E-Bike, sodass Sie immer das neueste Modell fahren.

Vorteile für Arbeitgeber

  • Erhöhte Mobilität: Staus, Verkehrsverzögerungen und Parkplatzsuche entfallen, da man mit einem E-Bike schneller und agiler unterwegs sind. Selbst steile Anstiege werden mühelos dank des Elektromotors.
  • Gesundheitsfördernd: Regelmäßiges Radfahren stärkt Herz und Kreislauf und kann das Risiko für Bluthochdruck und Diabetes Typ-2 senken. Zudem verbessert es den Schlaf, reduziert Stress und fördert die kognitive Leistungsfähigkeit. Radfahren für die Gesundheit.
  • Kosteneffizienz: Es wird nicht nur durch steuerliche Vorteile gespart, sondern auch durch geringere Ausgaben für Benzin, Wartung und Reparaturen.
  • Einfaches und schnelles Anmeldeverfahren: Die Registrierung auf unserem Onlineportal nimmt nur 5 Minuten in Anspruch.
  • Mitarbeiter-Benefit: Macht Ihr Unternehmen attraktiver und moderner. Es zeigt Ihr Engagement für die Gesundheit und Mobilität Ihrer Mitarbeiter.
  • Verbesserung des Firmenimages: Die Nutzung von E-Bikes durch Ihr Team fördert ein umweltfreundliches Image und stärkt Ihre Botschaft der Nachhaltigkeit.

Beispielrechnung für Dienstrad-Leasing

Je nach Leasinganbieter unterscheiden sich die Details. Wer sich für ein Jobrad-Leasing interessiert, der sollte sich daher im Vorfeld mit den verschiedenen Optionen und Konditionen beschäftigen. Wir haben eine Beispielrechnung aufgestellt, die die Funktion von Fahrrad-Leasing über den Arbeitgeber veranschaulicht:

Eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer verdient 3.500 Euro brutto im Monat. Sie/Er ist ledig, hat keine Kinder und ist damit in der Steuerklasse I. Sie/Er hat sich für ein Fahrrad für 2.000 Euro entschieden. Der Arbeitgeber behält 69 Euro Bruttolohn dafür ein.

Davon werden die Vollkasko-Versicherung, die Inspektionskosten und das Nutzungsentgelt für das Fahrrad bezahlt. Die Nettobelastung liegt allerdings nicht bei den 69 Euro, sondern vielmehr bei rund 40 Euro. Dadurch sinkt das zu versteuernde Einkommen.

Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter ist nun am Ende der Leasingdauer angekommen. Da sie/er das Fahrrad übernehmen möchte, erhält sie/er ein Angebot vom Leasinganbieter. Für nur 400 Euro gehört das Rad ihr/ihm. Während sie/er beim Sofortkauf 2.000 Euro gezahlt hätte, fallen beim Leasing nur circa 1.840 Euro an, wenn man die Brutto-Netto-Umrechnung berücksichtigt.

Weitere Vorteile für Arbeitnehmer

  • Volle Pendlerpauschale: Auch für Fahrt mit dem Rad zur Arbeit gilt die volle Pendlerpauschale, die du bei deiner Steuererklärung geltend machen kannst.
  • Brutto-Netto-Vorteil: Bei der Gehaltsumwandlung veringert sich das zu versteuernde Brutto-Gehalt, somit sinken die Steuern- und Sozialabgaben.
  • Rundum-sorglos-Pakete: Beim Dienstradleasing sicherst du dir durch hinzubuchen verschiedener Versicherungspakete eine nützliche Versicherung und die Kostenübernahme für Reparaturen- und Warungsarbeiten.
  • Vollständige Private Nutzung: Du kannst dein geleastes Bike auch zu 100 % auch für den privaten Gebrauch nutzen.

Was kostet ein Fahrrad- oder E-Bike-Leasing und lohnt es sich für mich?

Ob sich ein Leasing für dich lohnt hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie deiner Steuerklasse, Bruttogehalt, Kinderfreibetrag und ob du Kirchensteuer zahlst oder nicht. Ebenso ist es abhängig davon inwiefern sich dein Arbeitgeber hinsichtlich Versicherung, Servicepaket oder auch einem generellen Zuschuss beteiligt und mit welchen Leasing-Anbieter er kooperiert.

Zunächst solltest du mit deinem Arbeitgeber Rücksprache darüber halten, mit welchem Leasing-Anbieter er zusammenarbeitet. Zu unseren folgenden Kooperationspartnern findest du jeweils eine spezifische Beratungsseite, auf der du jeweils einen Leasing-Rechner findest.

Wie lange ist die Leasinglaufzeit und was passiert danach mit dem Fahrrad?

Die Leasinglaufzeit beträgt grundsätzlich 36 Monate und ist vorher nicht kündbar. Du kannst direkt nach Ende der Leasinglaufzeit wieder ein nagelneues, hochwertiges Wunsch-Bike über deinen Arbeitgeber leasen. Alternativ bietet die Leasinggesellschaft dir das Rad nach 36 Monate zur Übernahme an. Dieses Angebot darf dir im Vorfeld aus steuerlichen Gründen nicht verbindlich zugesagt werden. Der tatsächliche Übernahmepreis liegt in der Regel bei 18 Prozent vom unverbindlichen Verkaufspreis des Herstellers (UVP).

5 Fakten zum Dienstrad-Leasing über den Arbeitgeber: So funktioniert es

  1. Jeder Arbeitgeber kann seinen Angestellten Dienstrad-Leasing anbieten. Die einzige Voraussetzung besteht darin, dass es das Unternehmen seit mindestens 24 Monaten gibt und es eine positive Bonität aufweist.
  2. Jede Art von Fahrrad kann geleast werden - vom Lastenfahrrad über das E-Bike bis zum Liegerad.
  3. Arbeitnehmende dürfen ihr Dienstrad für alles nutzen - für den Weg zur Arbeit sowie privat. Auch im Urlaub kann mit dem Dienstrad gefahren werden.
  4. Das Dienstrad gehört während der Laufzeit des Leasingvertrags der Leasinggesellschaft. Erst nach der Übernahme zum Leasingende geht es in den Besitz des Mitarbeitenden über.
  5. Wenn etwas kaputtgeht oder gestohlen wird, springt der Leasinganbieter ein. Dafür gibt es beim Dienstrad-Leasing eine Vollkasko-Versicherung.

Wie funktioniert die Versteuerung des Dienstrad-Leasings über den Arbeitgeber?

Wer sein Dienstfahrrad privat nutzt, der versteuert die Nutzung pauschal. Die 0,25%-Regel gilt. Sie ist immer dann relevant, wenn Arbeitnehmende einen geldwerten Vorteil beziehen. Vereinfacht ausgedrückt, bedeutet dies, dass nur 0,25 % der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) für das Rad versteuert werden müssen.

Allerdings müssen Arbeitnehmende nicht selbst tätig werden. Die Versteuerung geschieht automatisch über die Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung. Darum kümmert sich der Arbeitgeber.

Rechenbeispiel zur Versteuerung

Die unverbindliche Preisempfehlung für ein Fahrrad liegt bei 2.500 Euro, ein Viertel davon sind 625 Euro. Abgerundet auf volle 100 entspricht das 600 Euro. Davon wird 1 % als geldwerter Vorteil genommen, und nur 6 Euro werden versteuert.

Tabelle: Vor- und Nachteile des E-Bike-Leasings

Vorteile Nachteile
Steuerliche Vorteile durch Gehaltsumwandlung Bindung an Leasingvertrag für 36 Monate
Geringere monatliche Belastung im Vergleich zum Kauf Eventuelle Einschränkungen bei vorzeitiger Vertragsauflösung
Inklusive Versicherung und Wartung Private Nutzung muss versteuert werden (0,25% Regelung)
Immer das neueste Modell nach Ablauf des Leasings Rente wird etwas gekürzt
Förderung von Gesundheit und Umwelt Verantwortung für ein teures Fahrrad

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