E-Bike: Welche Maximalgeschwindigkeit ist legal?

E-Bikes erfreuen sich großer Beliebtheit und bieten eine effiziente Möglichkeit, sich im Straßenverkehr fortzubewegen. Immer mehr Menschen erfreuen sich an den Vorteilen von E-Bikes und S-Pedelecs und entscheiden sich somit für die schnelle, einfache und bequeme Art der Fortbewegung.

Grundlagen der E-Mobilität

Die Begriffe E-Bike und Pedelec sind im Gesetz nicht eindeutig definiert. Der Begriff "E-Bike" bezieht sich üblicherweise auf ein einspuriges Fahrzeug, das mit einem Elektromotor ausgestattet ist. Insbesondere versteht man darunter das Elektrofahrrad: Ein Fahrrad mit elektrischem Hilfsmotor.

Was ist ein E-Bike und was ein Pedelec?

Die Begriffe stehen für unterschiedliche Arten von Fahrrädern mit Motor. Das Pedelec kann man eher als Teilbereich der E-Bikes sehen.

Bei einem Pedelec handelt es sich um ein sogenanntes unterstützendes Elektrofahrrad. Dieses wird weder ausschließlich durch Muskelkraft, noch ausschließlich maschinell angetrieben, sondern ist eine Kombination beider Antriebsarten. Tritt der Fahrende in die Pedale, wird er vom eingebauten Motor unterstützt. Wenn man mit dem Treten aufhört, hört auch der Motor auf, man spricht hier von Fahrrädern mit elektrischer Tretunterstützung. Die Motorleistung nimmt bei Pedelecs also progressiv ab. Es gibt allerdings auch E-Bikes ohne Tretunterstützung, hier erreicht man alleine durch den Motor eine gewisse Geschwindigkeit.

Gesetzliche Bestimmungen und Geschwindigkeitsbegrenzungen

Den gesetzlichen Vorgaben zufolge sind E-Bikes, die die Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h überschreiten, nicht zum Straßenverkehr zugelassen. Mit einem E-Bike am Straßenverkehr teilzunehmen, dessen Geschwindigkeit 45 km/h übersteigt, ist in Deutschland nicht erlaubt.

Wir geben Ihnen eine Übersicht darüber, welche Vorschriften dabei wichtig sind und welche legalen Möglichkeiten es gibt. Es ist Ihnen allerdings bisher nicht verboten, Ihr Rad so umzurüsten, dass es schneller als 45 km/h fahren kann.

Auf öffentlichem Gelände, worunter zum Beispiel auch der allgemeine Straßenverkehr und die meisten Feldwege zählen, ist ein solches Fahrzeug jedoch unzulässig - auch wenn Sie ein Versicherungskennzeichen haben: Das gilt nur für Bikes bis 45 km/h Geschwindigkeit, Tuning ist nicht erlaubt. Je nach Fall wird ein Verstoß dagegen mit einer Geldbuße, Punkten in Flensburg oder sogar einer Freiheitsstrafe geahndet. Daher dürfen Sie mit einem solchen Fahrrad nur auf Privatgrundstücken fahren, eine Zulassung bekommen Sie nicht.

E-Bike bis 25 km/h mit Tretunterstützung

Wenn man zum Fahrradhändler geht und ein "E-Bike" möchte, dann wird einem in den meisten Fällen ein Elektrofahrrad mit elektrischer Tretunterstützung bis 25 km/h angeboten. Diese Pedelecs werden unter folgenden Voraussetzungen juristisch wie Fahrräder behandelt:

  • Motor mit einer maximalen Nenndauerleistung von 250 Watt.
  • Mit zunehmender Geschwindigkeit wird die Tretunterstützung progressiv verringert.

Progressiv bedeutet, dass die Unterstützung mit zunehmender Geschwindigkeit abnimmt. Es gibt auch kein Mindestalter. Wegen der Eigenarten beim Beschleunigen sollten Kinder bis 14 Jahre trotzdem nicht mit einem Pedelec fahren.

Ein Versicherungskennzeichen braucht man nicht. Bei einem Unfall verursachte Schäden werden oftmals von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt. Um sicher zu gehen, sollten Sie den Umfang des Versicherungsschutzes vorab klären. Eine private Haftpflichtversicherung ist freiwillig, aber unentbehrlich. Gerade im Fall von Personenschäden können schnell sehr hohe Kosten entstehen.

Auch wenn keine Helmpflicht besteht, ist das Tragen eines geprüften Fahrradhelms dringend zu empfehlen, denn dieser kann vor schweren Verletzungen schützen. Es sind die gekennzeichneten Radwege zu benutzen. Sonstige Radwege darf man befahren.

Pedelec bis 45 km/h

Schnelle Pedelecs (S-Pedelecs) mit elektrischer Tretunterstützung bis 45 km/h sind Kraftfahrzeuge, die ein eigenes Versicherungskennzeichen benötigen. Mit diesen Zweirädern darf nur fahren, wer mindestens eine Fahrerlaubnis der Klasse AM besitzt. Außerdem darf man hiermit nur auf der Fahrbahn unterwegs sein.

Radwege sind grundsätzlich tabu! Einzelne Bundesländer haben die Möglichkeit geschaffen, Radwege für S-Pedelecs unter bestimmten Voraussetzungen freizugeben. Bisher ist das in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen möglich. Beim Fahren dieser Pedelecs muss man wie beim Motorradfahren einen geeigneten Helm tragen.

E-Bike bis 25 km/h ohne Tretunterstützung

Mit diesen Bikes kann allein durch den elektrischen Motor (ohne Tretunterstützung) die Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h erreicht werden. In der Regel handelt es sich bei diesen E-Bikes rechtlich um Mofas, bei denen ein geeigneter Helm für Krafträder Pflicht ist. Außerdem wird dafür zumindest eine Mofa-Prüfbescheinigung benötigt. Darüber hinaus braucht man ein Versicherungskennzeichen.

Außerorts dürfen Radwege genutzt werden, innerorts nur, wenn dies durch das Zusatzzeichen "E-Bikes-frei" erlaubt ist.

E-Bike bis 45 km/h ohne Tretunterstützung

Diese Modelle haben ebenfalls keine Tretunterstützung und können die Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h allein durch den Motorantrieb erreichen. Sie entsprechen einem Kleinkraftrad und man darf sie nur mit einer Fahrerlaubnis der Klasse AM fahren. Sie benötigen außerdem ein Versicherungskennzeichen. Auch hier gilt Helmpflicht.

Regelungen für S-Pedelecs

Für E-Bikes, die eine Geschwindigkeit von 45 km/h erreichen können - auch Speed-Pedelecs genannt - gibt es einige spezielle Regeln, die du beachten musst:

  • Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h.
  • Der Fahrer muss mindestens 16 Jahre alt sein.
  • S-Pedelecs entsprechen einem Kleinkraftrad und dürfen nur mit einer Fahrerlaubnis der Klasse AM gefahren werden (ein normaler Autoführerschein deckt die Klasse AM ab).
  • Das Tragen eines Helms ist Pflicht.
  • Das S-Pedelec braucht ein Versicherungskennzeichen.
  • Es gelten die gleichen Verkehrsregeln wie für Mopedfahrer.
  • Das S-Pedelec muss immer mit Licht fahren.
  • Es gilt dieselbe Promillegrenze wie für das Fahren eines Autos: 0,5 Promille.
  • Auf einem S-Pedelec darfst du keinen Fahrradanhänger hinter dir herziehen.
  • Beim Fahren eines S-Pedelecs haftest du für die von dir verursachten Schäden genauso wie beim Führen anderer Kraftfahrzeuge, z. B. Mopeds oder Autos. Deshalb musst du eine Haftpflichtversicherung abschließen.
  • Mit dem S-Pedelec musst du die Straße befahren, Fahrradwege dürfen nicht genutzt werden.

Bedenke bei einem Speed-Pedelec, dass du wesentlich schneller fährst als andere Radfahrer. Die anderen Verkehrsteilnehmer hören dich nicht und können deine Geschwindigkeit so auch nur schwer einschätzen. Bei dichtem Verkehr, an Kreuzungen und bei schlechten Sichtverhältnissen ist es also besonders wichtig, Rücksicht zu nehmen und die Geschwindigkeit zu reduzieren, um gefährliche Situationen zu vermeiden.

Straßenzulassung von E-Bikes

Die Frage, ob ein E-Bike eine Straßenzulassung benötigt, hängt von der Bauart und den technischen Spezifikationen ab. In Deutschland gelten E-Bikes mit einer Motorunterstützung bis zu 25 km/h und einer Nenndauerleistung von maximal 250 Watt als Fahrräder und benötigen keine Straßenzulassung. Diese E-Bikes dürfen auf Radwegen und in Tempo-30-Zonen fahren.

Für E-Bikes mit einer höheren Motorunterstützung oder einer höheren Nenndauerleistung gelten hingegen die Vorschriften für Kleinkrafträder oder Mofas und sie benötigen eine Straßenzulassung sowie eine entsprechende Versicherung.

Geschwindigkeit auf Radwegen

Die Höchstgeschwindigkeit für E-Bikes auf Radwegen beträgt in Deutschland 25 km/h. Es ist wichtig, diese Geschwindigkeitsbegrenzung einzuhalten, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer auf dem Radweg zu gewährleisten.

Für S-Pedelecs mit einer maximalen Geschwindigkeit von 45 km/h gelten die gleichen Regeln wie für Kleinkrafträder oder Mofas. Radwege sind für diese Transportmittel tabu.

Tabelle: Übersicht der E-Bike-Typen und Vorschriften

E-Bike-Typ Maximale Geschwindigkeit Tretunterstützung Führerschein erforderlich Helm erforderlich Versicherung erforderlich Radwegnutzung
Pedelec 25 km/h Ja Nein Nein (empfohlen) Nein (empfohlen) Erlaubt
E-Bike (bis 25 km/h, ohne Tretunterstützung) 25 km/h Nein Mofa-Prüfbescheinigung Ja Ja Außerorts erlaubt, innerorts nur mit Zusatzzeichen
S-Pedelec 45 km/h Ja AM Ja Ja Nicht erlaubt
E-Bike (bis 45 km/h, ohne Tretunterstützung) 45 km/h Nein AM Ja Ja Nicht erlaubt

Weitere wichtige Aspekte

  • Helmpflicht: Für S-Pedelecs und E-Bikes bis 25 km/h besteht Helmpflicht.
  • Alkohol am Steuer: Es gelten Promillegrenzen wie beim Autofahren.
  • E-Bike-Tuning: Ist illegal und führt zum Verlust der Betriebserlaubnis und des Versicherungsschutzes.
  • Versicherung: E-Bikes und S-Pedelecs, die schneller als 25 km/h fahren, sind versicherungspflichtig.

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