E-Bike ohne zu Treten: Definition und Unterschiede

Fahrräder sind beliebt, weil sie sportlich sind, die Umwelt schonen und mobile Unabhängigkeit bieten. Für Pendler kann das Radfahren jedoch anstrengend sein. Wer nicht verschwitzt zur Arbeit kommen möchte, könnte ein Pedelec in Erwägung ziehen. Dies ist im Wesentlichen ein Fahrrad mit Motorunterstützung bis zu einer bestimmten Geschwindigkeit.

E-Bikes haben sich mittlerweile als genereller Überbegriff für verschiedene Arten von Elektrofahrrädern durchgesetzt. Allerdings werden diese je nach Funktion gemäß des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) unterschieden und gehen daher mit unterschiedlichen Gesetzen für den Fahrer einher. Bereits seit November 2003 gilt nämlich für alle EU-Länder: Sie müssen die gültigen EU-Richtlinien für das E-Bike bzw. das Pedelec in die nationale Gesetzgebung übernehmen.

Was ist ein Pedelec?

Beim Pedelec handelt es sich um ein Fahrrad, das über einen Elektromotor verfügt. Dieser unterstützt den Fahrer bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Wer schneller fahren möchte, muss dies mithilfe der eigenen Muskeln schaffen. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden Pedelec häufig fälschlicherweise als E-Bike bezeichnet.

Der Begriff leitet sich aus der Abkürzung des englischen Begriffs (Pedal Electric Cycle) ab. Das Pedelec, im Unterschied zum E-Bike im engeren Sinne, unterstützt den Fahrer nur, und zwar bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h (das entspricht einer Nenndauerleistung von 0,25 kW) und eben nur dann, wenn in die Pedalen getreten wird. Da es gemäß deutschem Verkehrsrecht dem Fahrrad gleichgestellt ist, ergeben sich damit wichtige Erkenntnisse: Ein normales Pedelec, welches als Elektrofahrrad bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützt, braucht keine gesonderte Zulassung.

Genausowenig müssen Sie einen Helm auf Ihrem Pedelec tragen, eine Versicherung dafür abschließen oder eine bestimmte Altersgrenze einhalten. Selbiges gilt übrigens auch für Modelle, welche eine Anfahrhilfe bis zu 6 km/h haben. Das bedeutet, dass bis zum Erreichen dieser Geschwindigkeit nicht in die Pedalen getreten werden muss.

E-Bike: Fahren ohne zu Treten

Wie bereits erwähnt, benötigt der Fahrer zur Fortbewegung keine Muskelkraft bei dieser Art von Elektrofahrrad. Während beim Pedelec der Motor nur unterstützt, wenn die Pedalen betätigt werden, kann das E-Bike auf Knopfdruck oder durch einen Drehgriff allein fahren. Überschreitet hierbei die Motorleistung die Grenze von 500 Watt und eine Geschwindigkeit von höchstens 20 km/h nicht, so wird hier von einem Kleinkraftrad (bzw. ein Leichtmofa) gesprochen.

In der Handhabung grenzt sich das e-Bike von den anderen Elektrofahrrädern ab, die wir bereits vorgestellt haben. Denn in diesem speziellen Fall treibt der Motor das e-Bike auch ohne Pedalieren an - also ohne eine aktive Handlung des Fahrers. Mit einem e-Bike kannst du also ganz entspannt im Sattel sitzen und dich einfach nur Fahren lassen, ohne mit eigener Muskelkraft aktiv zu werden. Die Geschwindigkeit wird meist über einen Gas- oder Beschleunigungshebel gesteuert.

E-Bike bis 20 km/h: Du musst mindestens 15 Jahre alt sein und eine Mofa-Prüfbescheinigung und ein Versicherungskennzeichen besitzen.

E-Bike bis 25 Km/h: Diese Geschwindigkeitsklasse der e-Bikes zählt offiziell zu den Mofas.

E-Bikes bis 45 Km/h: Aufgrund der erreichten Höchstgeschwindigkeit benötigst du einen Rollerführerschein (Klasse AM oder B), ein Versicherungskennzeichen und musst mindestens 16 Jahre alt sein.

Was ist ein S-Pedelec?

Daneben gibt es jedoch auch Fahrzeuge, die eine höhere Nenndauerleistung aufweisen und daher als schnelle Pedelecs, S-Klasse oder einfach S-Pedelecs bezeichnet werden. Generell gleicht die Funktionsweise zwar der des normalen Pedelecs, jedoch wird hier die Motorunterstützung erst ab einer Geschwindigkeit von 45 km/h abgeschaltet. Ein solches Gefährt gilt dann nicht mehr als Fahrrad, sondern als Keinkraftrad.

Das S-Pedelec funktioniert ebenso wie das Pedelec, allerdings unterstützt dich der Motor bis zu einer Geschwindigkeit von 45km/h und der Motor darf in diesem Fall maximal 4000 Watt haben. Deshalb gehören die S-Pedelecs auch zu den Leichtkrafträdern und werden vom Gesetz wie Roller oder Mopeds behandelt.

Für den Halter des Fahrzeugs bedeutet dies u. a.: Sie müssen Ihr Pedelec versichern, eine Zulassung sowie einen Führerschein dafür besitzen. Der Hersteller einer S-Klasse benötigt eine Betriebserlaubnis vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) für jedes einzelne Modell. Die Einzelzulassung schreibt damit vor, dass weder der Besitzer selbst noch der Händler einfach das Pedelec einem Tuning o. Ä. unterziehen kann.

Fahrer benötigen mindestens die Fahrerlaubnisklasse AM. Das Mindestalter für Pedelecs bis zu 45 km/h beträgt 16 Jahre. Das S-Pedelec zieht eine Helmpflicht nach sich.

Wo darf das Pedelec fahren?

Normales Pedelec bis 25 km/h: Diese Fahrzeuge gelten als Fahrräder und müssen sich demnach auch so verhalten. S-Pedelec bis 45 km/h: Diese Fahrzeuge zählen weder zu den Fahrrädern, noch zu den Leichtmofas. Sie dürfen daher unter keinen Umständen die Radwege benutzen.

Das bedeutet zudem, dass auch Fahrradstraßen nur genutzt werden dürfen, wenn eine entsprechende Ausnahme am Verkehrsschild hinzugefügt wurde. Auch wenn eine Einbahnstraße für Fahrräder in die entgegengesetzte Richtung freigegeben ist, gilt dies nicht für ein S-Pedelec.

Regelungen zur Helmpflicht

Klar ist allerdings, dass Pedelecs bis zu einer Tretkraftunterstützung von 25 km/h zu den Fahrrädern gehören - und bei diesen besteht rechtlich keine Helmpflicht. Die „bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit“ von 20 km/h erreicht das e-Bike ohne Probleme, das Tragen eines Helms ist also Pflicht.

Dass das S-Pedelec erst bei 45 km/h seine Motorunterstützung ausschaltet, reicht dem Ministerium für das in Kraft treten der Helmpflicht aus - unabhängig davon, ob die Geschwindigkeit mit reiner Motorkraft oder in Verbindung mit dem Kurbeln erreicht wird. Seit 2012 besteht für alle S-Pedelec-Fahrer offiziell eine Helmpflicht.

Der Gesetzgeber verlangt das Tragen eines „geeigneten Helms“ auf e-Bikes und Speed-Pedelecs. Was aber bedeutet „geeignet“? Eine genaue Definition gibt es hier nicht, ein normaler Fahrradhelm ist laut Bundesverkehrsministerium ungeeignet, da ein solcher nur bis 20 km/h ausreichenden Schutz gewährleistet.

Vor- und Nachteile von E-Rädern

Elektroräder (E-Räder) sind eine wichtige umwelt- und sozialverträgliche Alternative zum Auto bei Entfernungen bis etwa 20 Kilometer. Sie sind besonders geeignet, ab einer Entfernung von 5 bis 10 Kilometern bisher mit dem Auto zurückgelegte Wege zu übernehmen. Dies gilt besonders dann, wenn Steigungen zu überwinden oder zusätzlich Kinder oder Gepäck zu transportieren sind.

Im Vergleich zum Auto sind E-Räder günstiger und zugleich ökologischer, gesünder, häufig schneller und definitiv platzsparender. Gegenüber einem normalen Fahrrad sind E-Räder allerdings teurer in der Anschaffung und im Betrieb, schwerer und wartungsintensiver. Vor einem Kauf lohnt es sich deshalb zu überlegen, für welche Zwecke man das Fahrrad einsetzen möchte.

Hier eine Übersicht der wesentlichen Unterschiede der verschiedenen E-Bike Typen:

Merkmal Pedelec S-Pedelec E-Bike (ohne Tretunterstützung)
Motorunterstützung Bis 25 km/h Bis 45 km/h Bis 20/25/45 km/h (je nach Modell)
Tretunterstützung Erforderlich Erforderlich Nicht erforderlich
Führerschein Nein AM Mofa-Prüfbescheinigung/AM
Helmpflicht Nein (empfohlen) Ja Ja (für Modelle über 20 km/h)
Radwegnutzung Ja Nein Eingeschränkt (je nach Modell)

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