E-Bike Prämie: Voraussetzungen und Förderprogramme in Deutschland

Elektrofahrräder, insbesondere E-Lastenfahrräder, erfreuen sich zunehmender Beliebtheit als umweltfreundliche und wirtschaftliche Alternative zum Auto. Um den Einsatz dieser Fahrzeuge weiter zu fördern, bieten Bund und Länder verschiedene Förderprogramme an. Dieser Artikel beleuchtet die Voraussetzungen für den Erhalt einer E-Bike Prämie und gibt einen Überblick über die aktuellen Förderprogramme.

Förderung von E-Lastenfahrrädern durch das BAFA

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss von bis zu 2.500 Euro für den Kauf von E-Lastenfahrrädern oder E-Lastenfahrradanhängern.

Beschreibung der Förderung

Wenn Sie den Zuschuss erhalten wollen, müssen Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Antrag stellen. Der Zuschuss ist für den Kauf folgender Gegenstände für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und im kommunalen Bereich möglich:

  • E-Lastenfahrräder (Lastenpedelecs)
  • Lastenanhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung (E Lastenfahrradanhänger)

Sie müssen den Zuschuss nicht zurückzahlen. Nicht förderfähig sind E-Lastenfahrräder und E-Lastenfahrradanhänger für private Einsatzzwecke (zum Beispiel Einkäufe, Arbeitswege) oder für den Personentransport (zum Beispiel Rikschas).

Wer ist antragsberechtigt?

  • private Unternehmen
  • Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
  • Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise)

Der Zuschuss beträgt 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad oder -anhänger. Sie erhalten den Zuschuss nicht, wenn Sie das E-Lastenfahrrad oder den E-Lastenfahrradanhänger bestellen, bevor Ihnen der Bewilligungsbescheid vorliegt.

Der Bewilligungszeitraum beträgt 12 Monate und beginnt, sobald Sie den Bewilligungsbescheid des BAFA erhalten. Sie sind verpflichtet, öffentlichkeitswirksam über die Förderung zu informieren, insbesondere auf den geförderten Rädern und - sofern möglich - auf ihrer Internetseite.

Darüber hinaus müssen Sie ihr Vorhaben und die erzielten Ergebnisse öffentlich dokumentieren. Dies betrifft insbesondere Informationen zur Abschaffung oder Stilllegung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor sowie zu den Einsatzzwecken und Fahrleistungen der geförderten Räder.

Die geförderten Gegenstände müssen sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden. Sie müssen sie mindestens 3 Jahre im Sinne der Förderrichtlinie betreiben. Innerhalb dieses Zeitraums dürfen Sie Rad und Anhänger nicht außer Betrieb nehmen, sonst müssen Sie den Zuschuss zurückzahlen.

Um die geförderten Gegenstände verkaufen zu können, muss das BAFA zustimmen. Das ist nur möglich, wenn der neue Eigentümer vollständig in die aus der Förderung resultierenden Rechte und Pflichten eintritt und sofern sich aus der Übertragung oder dem Verkauf keine Nachteile für den Bund oder Verstöße gegen das Beihilfe- oder Zuwendungsrecht ergeben.

Erforderliche Unterlagen

Folgende Unterlagen müssen Sie zusammen mit dem elektronischen Antragsformular des BAFA übermitteln:

  • ein unverbindliches Angebot, aus dem die geplante Anschaffung (Hersteller und Typ des E-Lastenfahrrades bzw. E-Lastenanhängers) und die angesetzten Ausgaben hervorgehen
  • gegebenenfalls ein Nachweis über den Wirtschaftszweig, in dem Ihr Unternehmen tätig ist.

Nach der Anschaffung des E-Lastenfahrrades oder E-Lastenfahrradanhängers müssen Sie den sogenannten Verwendungsnachweis führen. Dazu stellt das BAFA ein elektronisches Formular bereit. Im Rahmen des Verwendungsnachweises müssen Sie mindestens folgende Unterlagen und Nachweise erbringen:

  • Fragebogen (Formular des BAFA) zur Anwendung und Nutzung der beschafften E-Lastenfahrräder oder E-Lastenfahrradanhänger
  • fotografischer Nachweis über die vorschriftsmäßige Verwendung der vorgeschriebenen Logokombination
  • vollständig ausgefülltes Verwendungsnachweisformular und Rechnung.

Voraussetzungen für die Förderung

Förderfähig sind alle E-Lastenfahrräder und Lastenanhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung, die folgende Anforderungen erfüllen.

  • Sie müssen serienmäßig und fabrikneu sein.
  • Sie müssen jeweils eine Nutzlast von mindestens 120 kg aufweisen und Transportmöglichkeiten bieten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.

Als Antragsteller müssen Sie Eigentümer des angeschafften E-Lastenfahrrads oder -anhängers werden.

Verfahrensablauf

  1. Sie können den Zuschuss ausschließlich online über ein elektronisches Formular auf der Internetseite des BAFA beantragen. Besuchen Sie die Internetseite des BAFA und rufen Sie dort das elektronische Formular für den "Antrag auf Förderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr" auf.
  2. Füllen Sie das Formular aus, fügen Sie die erforderlichen Unterlagen an und schicken Sie es online ab.
  3. Nach Prüfung des Antrages sowie der erforderlichen Unterlagen und sofern alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind, erteilt das BAFA einen Bewilligungsbescheid.
  4. Sobald Sie den Bewilligungsbescheid erhalten, dürfen Sie den Kaufvertrag für ein E-Lastenfahrrad oder einen E-Lastenfahrradanhänger abschließen.
  5. Anschließend müssen Sie den Verwendungsnachweis über ein weiteres von dem BAFA zur Verfügung gestelltes elektronisches Formular führen.
  6. Der Zuschuss wird nach Prüfung der sachgerechten Verwendung an Sie überwiesen.

Fristen und Bearbeitungsdauer

Die Förderung kann innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie beantragt werden, also bis zum 29.02.2024. (Stand Juli 2021)

Der (Bewilligungs-) Zeitraum, innerhalb dessen das E-Lastenfahrrad oder der E Lastenanhänger angeschafft werden muss, beträgt 12 Monate. Er beginnt ab Zugang des Bewilligungsbescheides des BAFA.

Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer beträgt:

  • 2 Wochen bis zur Erteilung des Bewilligungsbescheides
  • 2 Wochen bis zur Auszahlung des Zuschusses

Diese Angaben verstehen sich einschließlich erforderlicher Rückfragen an den Antragsteller zu unklaren Sachverhalten und zur Vervollständigung der Unterlagen.

Für die Antragstellung und Bearbeitung werden keine Gebühren erhoben.

Förderprogramme der Bundesländer

Neben der bundesweiten Förderung durch das BAFA bieten auch viele Bundesländer eigene Förderprogramme für E-Lastenräder an. Diese Programme richten sich oft an spezielle Zielgruppen oder haben besondere Schwerpunkte. Hier ist eine Übersicht über einige dieser Programme:

In Baden-Württemberg sollen im gewerblichen, gemeinnützigen, gemeinschaftlichen oder kommunalen Bereich mehr Elektrolastenräder oder -anhänger eingesetzt werden. Sie sind Unternehmer, Freiberufler, juristische Person des privaten Rechts, Kommune oder eine gemeinnützige Organisation in Baden-Württemberg. Sie nutzen das Elektrolastenrad oder den Elektrolastenanhänger mindestens 3 Jahre, bei Leasing während der kompletten Leasingdauer (maximal 3 Jahre) für gewerbliche, gemeinnützige, gemeinschaftliche oder kommunale Zwecke in Baden-Württemberg.

Das Verkehrsministerium fördert E-Lastenräder zu 25 Prozent. Weitere Voraussetzungen: Sie setzen das Elektrofahrzeug gewerblich, gemeinnützig, gemeinschaftlich oder kommunal ein. Sie stellen einen Antrag bei der L-Bank.

Überblick über Lastenrad-Förderungen in Deutschland

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über verschiedene Lastenrad-Förderprogramme in Deutschland, einschließlich der förderberechtigten Bereiche, Voraussetzungen und Zuschusshöhen. Bitte beachten Sie, dass sich die Details der Förderprogramme ändern können. Es ist ratsam, sich vor der Antragstellung bei den zuständigen Stellen zu informieren.

BereichWer ist antragsberechtigt?VoraussetzungenLastenrad-Prämie
Deutschland / BAFA Förderung (Zum 01.10.2024 neu gestartet)Für Unternehmen, Körperschaften/Anstalten des öffentlichen RechtsElektro-Lastenräder, Zulässiges Gesamtgewicht mind. 170kg, Transportmöglichkeit muss fest mit dem Fahrrad verbunden sein25% Zuschuss, max. 3.500€ pro Elektro-Lastenrad oder Anhänger
Baden-WürttembergUnternehmen, privatrechtliche Körperschaften, Freiberufler, VereineElektro-Lastenräder, Lastenanhänger mit E-Antrieb25% Zuschuss, max. 2.500€
BayernAktuell nur kommunale Förderprogramme: München, Regensburg, Ismaning, Kempten
BrandenburgPrivatpersonen, Unternehmen, GewerbetreibendeE-Lastenräder, Lastenräder ohne E-Antrieb, FahrradanhängerBis zu 4.000€
BremenPrivatpersonen, Kleinstunternehmen, VereineElektro-Lastenräder, Lastenräder ohne E-Antrieb, Anhänger mit & ohne E-AntriebBis 1.000€
HessenPrivatpersonenElektro-Lastenräder, Lastenfahrräder ohne E-Antrieb, LastenanhängerBis zu 1.000€
Nordrhein-WestfalenUnternehmen, Kommunen, Freiberufler, Juristische PersonenElektro-LastenräderBis zu 4.200€
SaarlandPrivatpersonen, Kommunen, gemeinnützige Organisationen, Vereine, StiftungenE-Lastenräder, Lastenfahrräder ohne E-AntriebBis zu 1.000€
SachsenUnternehmen, Kommunen, gemeinnützige Organisationen, Vereine, StiftungenE-Lastenräder, Lastenfahrräder ohne E-AntriebBis zu 1.500€

Weitere Fördermöglichkeiten

Neben den genannten Programmen gibt es weitere Initiativen und Fördermöglichkeiten, die den Einsatz von E-Lastenrädern unterstützen:

  • Aktion Mensch: Unterstützt mit dem „Förderprogramm Barrierefreiheit für alle“ die Mobilität von Menschen mit Behinderung durch die Anschaffung von Elektro-Fahrrädern für mindestens zwei Personen.
  • Kommunale Förderprogramme: In verschiedenen Städten und Gemeinden gibt es Initiativen zur Förderung des Lieferverkehrs mit Cargobikes.

Vorteile von Lastenrädern

Lastenräder bieten zahlreiche Vorteile:

  • Klimafreundlich: Sie sind eine umweltfreundliche Alternative zum Auto.
  • Wirtschaftlich: Sie sind in der Regel günstiger im Betrieb als Autos.
  • Praktisch: Innerhalb der Stadt ist man mit einem Lastenrad oft schneller als mit dem Auto.
  • Spaß & Fitness: Die tägliche Nutzung des Lastenfahrrades verbringt man viel Zeit an der frischen Luft.

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