E-Bike über den Arbeitgeber finanzieren: Vorteile und Nachteile

Grün liegt im Trend. Unternehmer radeln mit dem E-Bike zum Kundentermin. In der Stadt umfahren sie lästige Staus, sparen sich den Kampf um einen Parkplatz und schonen die Umwelt. Das kommt beim Kunden gut an. Auch als Arbeitgeber bringt ihnen das E-Bike einen Vorteil: Mit dem Elektrofahrrad als Firmenfahrrad können Chefs die Beschäftigten motivieren.

Denn E-Bikes lohnen sich finanziell in mehrfacher Hinsicht: Der Gesetzgeber gewährt Steuervorteile, damit Unternehmer selbst sowie ihre Mitarbeiter auf das umweltfreundliche Verkehrsmittel umsteigen. Für ein Dienstrad mit Elektromotor gelten ähnliche Regeln wie für E-Dienstwagen - nur ist manchmal die Privatnutzung noch günstiger. Trägt der Betrieb die Kosten, radeln Unternehmer und Mitarbeiter nach Feierabend steuerfrei.

Sie dürfen das E-Bike für private Fahrten einsetzen, ohne einen geldwerten Vorteil versteuern zu müssen. Dienstwagen war gestern. Heute fahren Unternehmer im Stadtverkehr mit einem umweltfreundlichen Elektrofahrrad. Radeln mit dem E-Bike bringt Vorteile für den Chef als Arbeitgeber, aber auch für Geschäftsführer, Selbstständige oder Freiberufler persönlich.

Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Elektrofahrräder sind ein beliebtes Gehaltsextra für Mitarbeiter. Daher hat der Arbeitgeber einen Vorteil von jedem E-Bike, das er seiner Belegschaft finanziert. Die Motivation der Mitarbeiter steigt. Das tägliche Radeln mit dem E-Bike hält fit. Die Beschäftigten sind seltener krank, die Zahl der Fehltage sinkt. Die Firma präsentiert sich als attraktiver Arbeitgeber, dem Umweltschutz und Nachhaltigkeit wichtig sind.

Arbeitgebern winken außerdem finanzielle Vorteile: Der Betrieb spart Parkplatzkosten, wenn Angestellte mit dem E-Bike zur Arbeit kommen. Spendieren Arbeitgeber - zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn - ein E-Bike als Gehaltsextra, ist das ein Vorteil für den Mitarbeiter. Dessen private Nutzung des E-Bikes bleibt bis 2030 steuerfrei.

Arbeitgeber nutzen meistens Leasingmodelle. Sie legen den finanziellen Rahmen fest und der Mitarbeiter sucht sich sein Wunschrad samt Zubehör beim Händler aus. Nach Ende des Arbeitsverhältnisses nimmt der Händler das E-Bike zurück. Oder ein Kollege radelt weiter. Oft teilen sich Arbeitgeber und Mitarbeiter die Kosten für das Elektrofahrrad in Form einer Entgeltumwandlung. Der Beschäftigte verzichtet dafür auf einen Teil seines Gehalts.

Der Vorteil für den Arbeitgeber auch beim E-Bike: Weil das Bruttogehalt sinkt, fallen weniger Sozialversicherungsbeiträge an. Der Mitarbeiter darf das E-Bike privat nutzen und versteuert den geldwerten Vorteil. Das ist seit Januar 2020 deutlich günstiger, weil die Länderfinanzbehörden E-Bikes in die gesetzliche Förderung der Elektromobilität einbezogen haben. Seit Januar gilt die 0,25-Prozent-Regel auch für E-Bikes, die Arbeitgeber im Rahmen einer Entgelt­umwand­lung überlassen. Die Förderung läuft bis 2030. Davon profitieren auch Angestellte, die schon seit 2019 mit einem E-Bike ihres Arbeitgebers radeln. Der Steuervorteil greift aber erst 2020. Für 2019 bleibt es bei der damals geltenden 0,5-Prozent-Regel.

Wichtig: Die größten Steuervorteile bietet die Privatnutzung eines E-Bike, das verkehrsrechtlich als Fahrrad eingestuft ist und nicht als Kraftfahrzeug. Grundsätzlich gilt: Wer in die Pedale treten muss, damit der Motor mitarbeitet, fährt eigentlich kein E-Bike, sondern ein Pedelec (Pedal Electric Cycles). Trotz Motorunterstützung schafft der Fahrer damit nicht mehr als 25 km/h. Die meisten E-Diensträder sind solche Pedelecs, jeder spricht aber von E-Bikes.

Die Speedvariante, das S-Pedelec, schafft 45 km/h. Helm, Fahrerlaubnis und Kennzeichen sind hier Pflicht. Vor allem aber gehören diese schnellen E-Bikes auf die Straße - und es gelten dieselben steuerlichen Regeln wie bei einem E-Dienstwagen. Überwiegt die betriebliche Nutzung, zählen Anschaffungs- und laufende Kosten zu den Betriebsausgaben. Ein Vorteil beim E-Bike, von dem Arbeitgeber oder Soloselbstständige profitieren, die im städtischen Lieferverkehr auf Elektrofahrräder oder E-Lastenräder setzen. Den gibt es aber nur, wenn das Finanzamt das Gefährt als Dienstrad anerkennt. Geschäftliche Fahrten sind deshalb durch Aufzeichnungen oder ein Fahrtenbuch zu belegen. Liegt die betriebliche Nutzung über 50 Prozent, zählen E-Bikes zum Betriebsvermögen. Den Kaufpreis schreiben Unternehmer über sieben Jahre ab. Wer jetzt ein neues E-Lastenrad kauft, profitiert außerdem von einer Sonderabschreibung in Höhe von 50 Prozent. Dieser Steuervorteil gilt bis Ende 2030.

Leasingrate, Kosten für Zubehör, Ersatzteile, Reparaturen und Versicherung mindern sofort die zu versteuernden Einnahmen. Nutzen Selbstständige das E-Bike zu mehr als zehn, aber weniger als 50 Prozent geschäftlich, haben sie ein Wahlrecht. Sie können das E-Bike im Privatvermögen belassen oder es in das gewillkürte Betriebsvermögen überführen.

Länder und Kommunen bieten finanzielle Vorteile, damit Selbstständige auf ein E-Bike umsteigen und Arbeitgeber statt neuer Dienstwagen lieber E-Bikes nutzen. Die Stadt München etwa zahlt Unternehmern und Freiberuflern einen Zuschuss von 25 Prozent der Nettokosten für ein E-Bike. Es gibt maximal 500 Euro für Elektrofahrräder und bis zu 1.000 Euro für Elektrolastenräder. Ein Vorteil für Arbeitgeber und Unternehmer: Immer mehr Kommunen planen Fördertöpfe für das E-Bike. Es empfiehlt sich, vor dem Kauf bei der Verwaltung nach solchen Programmen oder Plänen zu fragen. Momentan bilden E-Lastenräder den Förderschwerpunkt. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) und Städte wie Hamburg oder Stuttgart bezuschussen sie mit 2.500 bis 3.000 Euro.

Ein Vorteil für den Arbeitgeber, der mit einem E-Bike als Dienstrad ins Büro fährt: Bis 2030 versteuert er für den privaten Nutzungsanteil keinen geldwerten Vorteil. Diese Steuerersparnis ist aber an Voraussetzungen gebunden. Einerseits muss das Elektrofahrrad natürlich zum Betriebsvermögen gehören, beziehungsweise die Firma die Leasingraten übernehmen. Außerdem darf es nur maximal 25 km/h fahren. Die Privatentnahme bleibt dann bis 2030 steuerfrei. Zur umsatzsteuerlichen Behandlung sollten Unternehmer jedoch ihren Steuerberater fragen. Fahren Unternehmer oder Mitarbeiter ein schnelles E-Bike, ein S-Pedelec, versteuern sie die private Nutzung nach der neuen 0,25-Prozent-Regel.

Wie funktioniert das E-Bike Leasing?

Das E-Bike wird von Jahr zu Jahr immer beliebter, es wird auch immer mehr als Alternative zum Auto gesehen und auch so genutzt. Ein tolles Highlight seitens vieler Arbeitgeber: Immer mehr Firmen stellen ihren Mitarbeitern E-Pedelecs als Diensträder zur Verfügung; dabei werden kostengünstige und praktische Leasing-Modelle genutzt.

Im Bereich E-Bike Leasing gibt es verschiedene Möglichkeiten. In der gängigsten Variante schließt Ihr Arbeitgeber einen Leasingvertrag mit einem der E-Bike Leasing-Anbieter, wie z.B. Jobrad, Deutsche Dienstfahrrad, Beovelo o.ä. - das E-Bike wird dann dem Mitarbeiter zur Verfügung gestellt. Die Leasingraten werden dann dem Arbeitnehmer monatlich von dessen Bruttogehalt abgezogen. Manchmal zahlt der Arbeitgeber hier einen Zuschuss.

Mit diesem Elektrofahrrad-Leasing sind viele Steuervorteile verbunden, daher lohnt sich solch ein Leasing gegenüber einem normalen E-Bike-Kauf erheblich. Es können mehrere E-Bikes geleast werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Durch die Reduzierung des Bruttoeinkommens durch das Leasing, minimieren sich auch die Lohnersatzleistungen.

Manchmal zahlt der Arbeitgeber hier einen Zuschuss. Mit diesem Elektrofahrrad-Leasing sind viele Steuervorteile verbunden, daher lohnt sich solch ein Leasing gegenüber einem normalen E-Bike-Kauf erheblich.

E-Bike Leasing für verschiedene Zielgruppen

An sich ist ein E-Bike Leasing für Arbeitgeber und ihre Mitarbeiter gedacht. Aber es gibt mittlerweile im Bereich der Leasing-Anbieter, auch welche, die das Leasing von E-Bikes direkt an Privatpersonen anbieten. Jedoch gilt hier anzumerken, dass sich das Konzept eigentlich nur im beruflichen Kontext tatsächlich lohnt. Als Privatperson können Sie das E-Bike nicht steuerlich geltend machen und somit profitieren Sie nicht von den Vorteilen eines Dienstfahrrad-Leasings.

Für alle Nicht-Angestellten, sondern Gewerbebetreibenden, welche also selbstständig bzw. freiberuflich tätig sind, gibt es ebenfalls die Möglichkeit eines E-Bike Leasings. Noch dazu können auch diese von den oben genannten Vorteilen profitieren. Jedoch sollten Sie unbedingt darauf achten, dass das Pedelec als Dienstrad über die Firma geleast wird. Nur dann können Sie die Leasingraten zu 100 % als Betriebskosten in der Steuererklärung einbeziehen.

Worauf sollte man achten?

Mittlerweile gibt es in Deutschland einige E-Bike-Leasing Anbieter, welche den Markt dominieren. Nicht jeder Leasing-Anbieter bietet die gleichen Konditionen und Vorgaben, es gibt Unterschiede. Daher sollte man unbedingt abwägen, welcher Anbieter auf sich selber am besten passt.

Es gibt z.B. Unterschiede im Brutto-Höchstwert. Noch dazu werden zumeist bei allen Leasingunternehmen diverse Versicherungspakete angeboten - zu unterschiedlichen Konditionen; vergleichen Sie hier ganz genau. Meist entscheidet der Inhalt der Versicherung, welcher E-Bike-Leasing-Anbieter zu Ihnen passt.

Außerdem sollten Sie gleich zu Anbeginn prüfen, welcher Anbieter, an welche Berufsform seine E-Bikes samt Leasing ausgibt. Manch einer geht ausschließlich mit Arbeitgeber und Arbeitnehmer in eine Partnerschaft. Während andere noch dazu auch mit Selbstständigen kooperieren.

Eine genaue Kostenaufstellung kann man vorab so pauschal nicht machen. Die Kosten sind immer abhängig des E-Bike-Wertes und auch von der E-Bike-Versicherungsrate. Ebenso sind das Bruttogehalt, ein optionaler Zuschuss Ihres Arbeitgebers und einige andere Faktoren entscheidend und beeinflussen die Kostensumme. Wenn Sie sich vorab mit den Kosten genauer beschäftigen möchten, gibt es einige Leasing-Anbieter-Seiten, die ein entsprechendes Tool zur Berechnung anbieten. Im Regelfall belaufen sich die Leasing-Raten im mittleren und oberen zweistelligen Bereich.

Gehaltsumwandlung

Wenn Sie als Arbeitnehmer auf einen gewissen Teil Ihres Brutto-Gehaltes verzichten und dafür einen Sachlohn in Anspruch nehmen, nennt man dies Gehaltsumwandlung. Als Sachlohn zählt z.B. ein geleastes E-Bike. So wird dann das Brutto-Gehalt über die komplette Raten-Laufzeit verringert, bis das Leasing beendet ist.

Bei einer Gehaltsumwandlung profitiert der Arbeitnehmer, da das E-Bike monatlich mit nur 1 % des Brutto-Listenpreises versteuert werden muss. E-Bikes, die erst nach dem Jahre 2020 geleast wurden / werden, haben eine Versteuerung von 0,25 %. So sparen also Arbeitnehmer und auch der Arbeitgeber also bares Geld.

Damit das Finanzamt diese steuerlichen Vorteile und somit das Leasing-Modell anerkennt, ist es wichtig, dass im Arbeitsvertrag entsprechende Anpassungen vorgenommen werden. Bei einem E-Bike-Leasing können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer von den Steuervorteilen profitieren. Speziell bei Diensträdern, die erstmals zwischen den Jahren 2019 und 2030 genutzt werden, gibt es je Menge Steuervergünstigen. So lassen sich - wie beim Dienstauto - auch für jeden Entfernungskilometer des Arbeitsweges 0,30 Euro als Werbungskosten in der Steuererklärung ansetzen. Dies kann jährlich mehrere hundert Euro ausmachen. Sie sehen, es gibt also durchaus mehrere Wege, durch ein geleastes Pedelec Steuern zu sparen.

JobRad®: Vor- und Nachteile unter der Lupe

Neues Rad, weniger Steuern und mehr Zeit an der frischen Luft - die Vorteile liegen auf der Hand. Aber hat JobRad® auch Nachteile für Arbeitnehmer:innen? Lohnt sich JobRad® wirklich? JobRad® lohnt sich am meisten, wenn du die volle Laufzeit von 36 Monaten erfüllen kannst.

Du liebst deinen Job und möchtest die nächsten drei Jahre bei deiner:m Arbeitgeber:in bleiben? Dann kannst du die Vertragslaufzeit von 36 Monaten erfüllen und profitierst auch von der vollen Ersparnis bei deinem Dienstrad von JobRad®. In Absprache mit deinem Unternehmen kannst du das Rad kaufen oder zurückgeben.

Diensträder werden steuerlich gefördert, darum sparen Arbeitnehmer:innen bis zu 40 % im Vergleich zum Direktkauf. Wie viel du genau sparst, hängt vom Modell ab, das deine Firma anbietet. Bei JobRad® per Gehaltsumwandlung wird die monatliche Leasingrate vom Bruttogehalt gezahlt, hier sparst du also Steuern! Zusätzlich kann dein:e Arbeitgeber:in einen Zuschuss zahlen - dann sparst du noch mehr.

Beim JobRad® als Gehaltsextra legt dein:e Arbeitgeber:in die monatliche Rate für dein Dienstrad von JobRad® aufs Gehalt obendrauf. So fährst du dein Diesntrad von JobRad® ohne zusätzliche Kosten. Inzwischen ermöglichen die meisten öffentlichen Tarifverträge das Dienstrad-Leasing auch im öffentlichen Dienst - und zwar als Dienstrad per Gehaltsumwandlung. Durch die Steuerersparnis lohnt sich das JobRad®-Modell also auch für Beamt:innen und Tarif­beschäftigte. Da Beamt:innen aufgrund ihres Status keine Sozialabgaben zahlen, fällt die Ersparnis für sie allerdings etwas geringer aus.

Nachteile und Kritik

Arbeitgeber, die ältere Leasing-Verträge laufen haben, sollten mit ihrem Steuerberater mögliche Alternativen besprechen. Damit Arbeitgeber jeden Vorteil beim E-Bike ausschöpfen, empfiehlt sich ein Gespräch mit dem Steuerexperten. Er weiß, worauf bei der Gehaltsabrechnung zu achten ist. So lässt sich beispielsweise die Sachbezugsfreigrenze von 44 Euro pro Monat nicht für E-Bikes nutzen. Gestatten Arbeitgeber ihren Beschäftigten, E-Bikes kostenlos an einer betrieblichen Ladesäule aufzuladen, ist dies steuerfrei. Neu geregelt hat der Gesetzgeber den Fall, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern ein E-Bike schenken oder verbilligt überlassen. Gerade für junge Talente sind solche Angebote attraktiv.

Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di rät Interessierten, genau zu überlegen, ob sich ein Dienstrad wirklich rechnet, da durch den Entgeltverzicht der Arbeitnehmer in Höhe der Leasingrate die Berechnungsgrundlage eben nicht nur für die Lohnsteuer, sondern auch für die Sozialversicherung sinkt. Das höre sich harmlos an, aber im Schnitt bekämen Menschen gut 20 Jahre Rente mal zwölf Monate. "Das ergibt je nach Leasing-Summe mehrere Hundert Euro", sagt Henke. Da durch das Modell der Entgeltumwandlung auch Arbeitgeber weniger Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen, kritisiert die Gewerkschaft, dass durch Diensträder der Solidargemeinschaft Geld verloren geht. "Bei einer monatlichen Leasingsumme von 100 Euro spart der Arbeitgeber rund 20 Euro Sozialversicherungsbeiträge", rechnet Henke vor. Das mache in drei Jahren 720 Euro Plus für einen einmaligen Verwaltungsvorgang.

Zu den offensichtlichsten Nachteilen des Radleasings gehört, dass man einen Vertrag abschließt, der einen in der Regel für drei Jahre zum Zahlen der Raten verpflichtet. Entschließt man sich dazu, ein E-Bike zu leasen, sollte man sich also sehr sicher sein. Möchte man das Elektrofahrrad eventuell erst einmal ausprobieren, könnte es eine bessere Alternative sein, ein E-Bike zu leihen oder einen Mietvertrag abzuschließen, bei dem man das E-Bike monatlich mietet und auch kündigen kann.

  • Sparkurs: Nicht nur Sie zahlen weniger Steuern, auch der Arbeitgeber überweist für Sie weniger in die Versorgungskassen. Bei geringen Einkommen kann dies negative Auswirkungen auf die Rente haben.
  • Berufs-Risiko: Beim Jobwechsel oder einer Kündigung sind Sie auf den guten Willen Ihres bisherigen Arbeitgebers angewiesen, um den Vertrag zu übertragen. Im schlimmsten Falle bleibt das E-Bike im Unternehmen - und Ihre gezahlten Raten sind verloren.
  • Ablöse: Viele Leasing-Anbieter bieten an, das Rad für eine finale Rate von 10 bis 18 Prozent des Neupreises zu übernehmen. Laut Finanzamt hat das E-Bike nach drei Jahren jedoch einen Restwert von 40 Prozent.

Kauf nach Leasingende

Nach drei Jahren geht das Rad zurück an den Händler, wenn Du nichts machst. Du kannst neu leasen - das ist aber oft nicht die günstigste Lösung. Ist das Jobbike gut in Schuss, kann sich der Kauf lohnen. Achte dabei auf ein paar Punkte.

Vereinbarst Du eine Kaufoption im Vertrag droht eine Steuerfalle. Finanzierst Du über Gehaltsumwandlung im Wesentlichen selbst, könntest Du als wirtschaftlicher Leasingnehmer gelten. Folge: Nachzahlungen bei Lohnsteuer und Sozialversicherung sowie Rückzahlung der Vorsteuer für die Firma.

Warte deshalb bis kurz vor Vertragsende. Zeige erst dann Kaufinteresse oder gehe auf ein Angebot des Leasinggebers ein. Vorteil: Du kennst den Zustand des Rads nach drei Jahren am besten und entscheidest fundiert.

Früher warb man oft mit nur 10 Prozent des Neupreises zur Übernahme. Insgesamt schien das deutlich günstiger als ein Direktkauf - 40 Prozent Ersparnis waren keine Seltenheit. Heute gilt: Nach drei Jahren ist das Rad oft mehr als 10 Prozent wert. Der Preisvorteil bei günstiger Übernahme gilt als Arbeitslohn von dritter Seite - und ist als geldwerter Vorteil zu versteuern.

Maßstab ist der Zeitwert des Jobbikes. Alternativ erlaubt das Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 17. November 2017 eine Pauschale: Am Vertragsende hat das Rad noch 40 Prozent des Neupreises.

Kaufst Du es für 10 Prozent, bliebe ein Bewertungsunterschied von 30 Prozent. Dieser wäre von Dir zu versteuern. Das würde das Rad insgesamt deutlich teurer machen.

Hältst Du 40 Prozent für zu hoch, weise einen geringeren Restwert per Gutachten nach. Aber das musst Du vielleicht gar nicht, denn die Leasing-Firmen haben natürlich kein Interesse daran, dass der Preisvorteil beim Leasing verschwindend gering ist. Und haben reagiert.

Einerseits haben die Leasinganbieter die Übernahmepreise angehoben: Bei Eurorad zum Stand März 2025 von 10 auf 16 Prozent, bei Jobrad von 10 auf 18 Prozent des unrsprünglichen Verkaufspreises, Stand März 2025. Der geldwerte Vorteil sinkt so auf 24 Prozent bei Eurorad oder 22 Prozent bei Jobrad - bezogen auf 40 Prozent Restwert. Du zahlst damit mehr für das Rad als früher.

Andererseits müsstest Du dann die 22 bis 24 Prozent noch versteuern - bei 2.500 Euro Neupreis also über 500 Euro. Die gute Nachricht: Die Leasingfirma kann das übernehmen und laut BMF-Schreiben pauschal mit 30 Prozent versteuern. Der geldwerte Vorteil gilt dann als Lohn von dritter Seite (§ 37b EStG).

Johanna hatte mit ihrem 2.500 Euro teuren E-Bike 1.190 Euro weniger Netto in drei Jahren. Für die Übernahme zahlt sie 18 Prozent, das sind 450 Euro. Die Versteuerung der restlichen 22 Prozent, also 550 Euro übernimmt die Leasingfirma. Insgesamt kostet Johanna das Rad 1.190 + 450 = 1.640 Euro. Das ist eine Ersparnis von 860 Euro, also rund 35 Prozent gegenüber dem Direktkauf. Ohne Versicherungen läge die Ersparnis rund bei 1.000 Euro, also etwa 40 Prozent. Wichtig: Die Ersparnis hängt stark vom Arbeitgeberzuschuss ab. Je geringer, desto weniger sparst Du gegenüber dem Direktkauf.

Rechne mit einem Jobrad-Rechner Deine persönlichen Werte durch.

Seit mit dem Jahressteuergesetz 2019 gibt es die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber die Lohnsteuer mit 25 Prozent pauschal besteuert, wenn die Firma zusätzlich zum Lohn ein Dienstrad übereignet (§ 40 Abs. 2 Nr. 7 EStG).

Nach drei Jahren wird die Firma zunächst Eigentümerin. Johanna kauft es dann für günstige 250 Euro. 40 Prozent vom Brutto-Listenpreis 2.500 Euro sind 1.000 Euro. Abzüglich des Kaufpreises von 250 Euro ist der geldwerte Vorteil 750 Euro. Darauf fallen 25 Prozent pauschale Lohnsteuer plus gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer an, aber keine Sozialversicherungsbeiträge. Das wäre sogar noch günstiger als die Variante mit der Leasingfirma. Aber: Für die Firma sind das zusätzliche Kosten.

Du musst das Jobbike nach drei Jahren nicht übernehmen. Du kannst das Rad abgeben und ein neues per neuem Leasingvertrag bekommen. Das ist weniger günstig, aber Du hast alle drei Jahre ein neues Rad.

Weitere Aspekte

Manche Verträge decken Wartung und Reparaturen ab. Fehlt eine solche Klausel oder wurde das Rad gekauft, bist Du für den Zustand verantwortlich - es sei denn, Ihr vereinbart etwas anderes.

Der Überlassungsvertrag gilt nur während Deiner Beschäftigung. Kündigst Du, gibst Du das Rad zurück.

Arbeitgeber nutzen meistens Leasingmodelle. Sie legen den finanziellen Rahmen fest und der Mitarbeiter sucht sich sein Wunschrad samt Zubehör beim Händler aus. Nach Ende des Arbeitsverhältnisses nimmt der Händler das E-Bike zurück. Oder ein Kollege radelt weiter.

Oft teilen sich Arbeitgeber und Mitarbeiter die Kosten für das Elektrofahrrad in Form einer Entgeltumwandlung. Der Beschäftigte verzichtet dafür auf einen Teil seines Gehalts.

Beispielrechnung Dienstrad-Leasing

Wieviel Sie beim Dienstrad-Leasing sparen können, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In erster Linie aber vom Preis des E-Bikes und Ihrem individuellen Gehalt.

DIE VORRAUSSETZUNGEN

  • Kaufpreis E-Bike: 4.500,00 €
  • Kinder: 1
  • Monatsgehalt (Brutto): 5.000,00 €
  • Kirchensteuer: ja
  • Steuerklasse: 1
  • Krankenversicherung: ja

DIE FAKTEN

E-Bike Leasing Ohne Leasing
Monatsentgeld 5.000,00 € 5.000,00 €
Nutzungsrate als Barlohnumwandlung -130,84 €
Fahrradversicherung* -13,24 €
Inspektion* -5,00 €
Geldwerter Vorteil für Versteuerung 11,00 €
Grundlage für Steuern und Sozialversicherung 4.861,92 € 5.000,00 €
Lohnsteuer -826,58 € -867,16 €
Kirchensteuer -45,93 € -48,86 €
Renten- u. Arbeitslosenversicherung -515,37 € -530,00 €

*Ohne Versicherung und Inspektionen

Neupreis E-Bike Leasing-Kosten (36 Monate)* Versicherung** Inspektionen** Abschlag-Zahlung*** GESAMTKOSTEN
Ohne Leasing 4.500,00 € 4.500,00 €
Mit Leasing 476,47 € 270,00 € 5.246,47 €

*Ohne Versicherung und Inspektionen
** Im Leasing-Preis enthalten
*** Restzahlung basierend auf Erfahrungswerten.

Verwandte Beiträge:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0