Elektrorad ist nicht gleich Elektrorad. E-Bike, Pedelec, S-Pedelec: Nicht alle Elektrofahrräder gelten rechtlich als Fahrräder. Fahrräder mit Zusatzantrieb sind in drei Klassen unterteilt, nur eine davon gilt rechtlich als ganz normales Fahrrad. Dieser Artikel soll Licht ins Dunkel bringen und die Unterschiede zwischen E-Bikes und Pedelecs aufzeigen.
Was sind Elektroräder?
Elektrorad oder Elektrofahrrad sind die Oberbegriffe für Fahrräder mit Elektromotorunterstützung. In der Fachwelt haben sich folgende Bezeichnungen für die Kategorien etabliert: Pedelec, S-Pedelec oder Schnelles/Speed-Pedelec und E-Bike.
Die verschiedenen Kategorien im Detail
Pedelec
Pedelec steht für Pedal Electric Cycle. Wie der Name erahnen lässt, bietet ein Pedelec dem Radfahrer nur dann Unterstützung durch einen Elektromotor, sobald der Radler in die Pedale tritt. Erfolgt die Pedalunterstützung bis 25 Kilometer pro Stunde, gelten Pedelecs als Fahrrad und sind nicht zulassungspflichtig.
Das Pedelec (Pedal Electric Cycle) unterstützt Fahrer:innen mit einem Elektromotor bis maximal 250 Watt, während des Tretens und nur bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Wer schneller fahren will, ist auf die eigene Körperleistung angewiesen.
Der Unterstützungsgrad kann meist in mehreren Stufen eingestellt werden. Sensoren messen, wie stark in die Pedale getreten und wie schnell gefahren wird, der Motor unterstützt dann je nach Einstellung die Tretbewegung. Wird nicht pedaliert oder schneller als 25 km/ gefahren, schaltet der Motor ab.
Die Definition eines Pedelecs ergibt sich aus § 1 Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes. Es ist dem Fahrrad rechtlich gleichgestellt. Man benötigt also weder ein Versicherungskennzeichen noch eine Zulassung oder einen Führerschein. Für sie besteht zudem keine Helmpflicht oder Altersbeschränkung.
Das Tolle an einem Pedelec: Du entscheidest, wie viel Unterstützung du beim Radeln zulässt. Möchtest du ganz auf die Motorunterstützung verzichten, kannst du sie ausschalten und herkömmlich radfahren.
S-Pedelec
Die schnellen S-Pedelecs benötigen ein Versicherungskennzeichen.
Die schnellen Pedelecs, auch S-Pedelecs oder S-Klasse genannt, gehören nicht mehr zu den Fahrrädern, sondern zu den Kleinkrafträdern. Die Räder funktionieren zwar wie ein Pedelec, aber die Motorunterstützung wird erst bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h abgeschaltet. Die erlaubte Nenn-Dauerleistung der Motoren beträgt bis zu 4 Kilowatt, ist aber auf das Vierfache der eingesetzten Leistung der Fahrerin oder des Fahrers begrenzt.
Für die schnelle Klasse ist eine Allgemeine Betriebserlaubnis beziehungsweise eine Einzel-Betriebserlaubnis des Herstellers vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) notwendig. Das schnelle Elektrofahrrad braucht ein Versicherungskennzeichen. Aufgrund einer Gesetzesänderung ist die „bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit“ seit einigen Jahren die, die beim Mittreten erreicht wird, also bis zu 45 km/h.
Daraus folgt, dass Fahrer*innen mindestens 15 Jahre alt und in Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse AM sein müssen, zudem müssen sie nach § 21a Abs. 2 StVO einen „geeigneten Schutzhelm“ tragen. Herkömmliche Fahrradhelme werden von der Rechtsprechung nicht als geeignet angesehen. Es muss entweder ein Mofa- oder Motorradhelm, der nach der ECE-Regelung Nr. 22 geprüft ist, sein, oder ein Helm, der der niederländischen Norm für S-Pedelec-Helme NTA 8776 genügt. Letztere haben den Vorteil, dass sie deutlich leichter und meist besser belüftet sind als Mofa-Helme.
Mit S-Pedelecs müssen Fahrer:innen die Fahrbahn benutzen, Radwege und alle anderen für Kraftfahrzeuge gesperrten Wege dürfen sie damit nicht befahren. Auf Radwegen darf man mit dem schnellen Pedelec auch dann nicht fahren, wenn sie für Mofas oder E-Bikes frei gegeben sind. Auch der Transport von Kindern in Anhängern ist mit dem S-Pedelec nicht erlaubt. Kindersitze dagegen können verwendet werden.
E-Bike
Streng genommen sind E-Bikes Fahrräder, die auf Knopfdruck ohne Pedalunterstützung fahren. Deshalb ist das E-Bike bereits ab sechs Kilometer pro Stunde zulassungspflichtig. Dennoch hat sich der Begriff Pedelec nicht in den Alltagsgebrauch durchgesetzt. Die meisten sprechen vom E-Bike, obwohl sie das Pedelec meinen.
E-Bikes im engeren Sinn sind die dritte Kategorie. Sie sind gesetzlich so definiert: „Einsitzige zweirädrige Kleinkrafträder mit elektrischem Antrieb, der sich auf eine bauartbedingte Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h selbsttätig abregelt“. Sie sind also mit einem Elektromofa zu vergleichen und lassen sich mit Hilfe des Elektroantriebs durch einen Drehgriff oder Schaltknopf fahren, auch ohne dabei in die Pedale zu treten.
Wenn die Motorleistung von 500 Watt und ihre bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h begrenzt ist, besteht keine Helmpflicht. Aber auch dann sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung oder ein Geburtsdatum vor dem 1. April 1965 zum Fahren notwendig.
Man ist auf die eigene Leistungsfähigkeit angewiesen, wenn man schneller als 20 bzw. 25 km/h fahren möchte. E-Bikes spielen am Markt kaum eine Rolle.
Rechtliche Aspekte und Vorschriften
Nicht alle Elektrofahrräder gelten rechtlich als Fahrräder.
Die Bezeichnungen der unterschiedlichen Typen sind nicht gesetzlich definiert. Umgangssprachlich ist fast immer von E-Bike die Rede, gemeint ist damit der am weitesten verbreitete Typ des Elektrorads, das Pedelec. Dieser Begriff konnte sich jedoch nie so recht durchsetzen, denn „E-Bike“ ist wesentlich eingängiger, bezeichnet aber eigentlich eine andere Fahrzeugart.
Zusammenfassung der Unterschiede
Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Unterschiede zwischen E-Bike, Pedelec und S-Pedelec zusammen:
| Merkmal | E-Bike | Pedelec | S-Pedelec |
|---|---|---|---|
| Motorunterstützung | Bis 25 km/h ohne Pedalieren | Bis 25 km/h nur beim Pedalieren | Bis 45 km/h nur beim Pedalieren |
| Rechtliche Einordnung | Kleinkraftrad/Mofa | Fahrrad | Kleinkraftrad |
| Führerschein | Mofa-Prüfbescheinigung oder AM | Kein Führerschein erforderlich | AM oder B |
| Helmpflicht | Ja | Nein (empfohlen) | Ja |
| Versicherungskennzeichen | Ja | Nein | Ja |
| Radwegnutzung | Nur mit Zusatzzeichen "E-Bikes frei" | Ja | Nein |
Es ist wichtig, den Unterschied zwischen den verschiedenen Elektrofahrrad-Varianten zu kennen, da dieser eine rechtliche Relevanz hat. Tragen Sie bei den Kraftfahrzeugen (E-Bikes und S-Pedelecs) keine Fahrerlaubnis mit sich, haben den Helm vergessen oder düsen über den Radweg, begehen Sie Straftaten, die geahndet werden können. Bei einem lediglich elektrisch unterstützten Rad ist dies nicht der Fall.
Beliebtheit und Trends
Die Nachfrage nach Zweirädern mit Elektromotor stieg in den letzten Jahren massiv an, da moderne Akkus weite Strecken ermöglichen. Die Akku-betriebenen Räder werden zu attraktiven und erschwinglichen Alternativen und können problemlos an normale Steckdosen aufgeladen werden. Mit fortlaufender Entwicklung beider Fahrradtypen gilt es, die Unterschiede zwischen E-Bike und Pedelec zu kennen, um die Vorteile perfekt auf die eigenen Bedürfnisse abzustimmen.
Nach den City- und Trekkingrädern gilt das Pedal Electric Cycle als der beliebteste Fahrradtyp. Sie werden zum neuen Inbegriff eines sportlichen, modernen und urbanen Lebensstils. Heute gibt es nahezu jeden Fahrradtyp auch als E-Variante, was den Unterschied zwischen E-Bike und Pedelec noch vielfältiger macht.
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