Im Straßenverkehr treffen oft ungleiche Verkehrsmittel aufeinander, wie Autos und E-Scooter. Diese Begegnungen bergen Herausforderungen und Gefahren. Auf andere achten: Das gilt ganz besonders im Straßenverkehr. Gerade beim Aufeinandertreffen solcher ungleichen Fahrzeuge wie dem Auto und dem E-Scooter lauern einige Gefahren auf der Straße. Wie verhält sich jeder am besten?
Grundlegende Regeln für E-Scooter-Fahrer
E-Scooter dürfen alle Menschen ab 14 Jahren fahren, einen Führerschein braucht es dafür nicht. Es gelten sowohl allgemeine Verkehrsregeln der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) als auch spezielle Vorgaben der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV).
"E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt", schreibt der ADAC. Fehlen diese, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Eine Helmpflicht besteht nicht, wird aber empfohlen. Verpflichtend ist hingegen eine Versicherung, die mit einer Plakette am Fahrzeug nachgewiesen werden muss.
Für mehr Sicherheit empfiehlt der ADAC, dass E-Scooter nur alleine gefahren werden sollen. Mit anderen Worten: Auf Elektrokleinstfahrzeugen darf sich immer nur eine Person befinden. Beim Abbiegen sollte bei E-Scootern ohne Blinker ein Handzeichen gegeben werden - ähnlich wie beim Fahrradfahren. Unerfahrene Fahrer sollten das Fahren zunächst auf privatem Gelände üben. Regelmäßige Kontrolle des Reifendrucks ist ebenfalls wichtig: "Überprüfen Sie bei luftgefüllten Reifen wöchentlich den Fülldruck Ihres E-Scooters", rät der ADAC. „Infos zum korrekten Reifendruck finden Sie in der Bedienungsanleitung.“
Parken von E-Scootern
E-Scooter dürfen am Straßenrand und auf dem Gehweg abgestellt werden, sofern niemand behindert wird. E-Scooter haben sich in den letzten Jahren zu einem beliebten Fortbewegungsmittel in deutschen Städten entwickelt. Aufgrund ihrer Beliebtheit und Verbreitung ist es wichtig die Verkehrsregeln, die bei der Nutzung von E-Scootern beachtet werden müssen, zu kennen. Des Weiteren können Fahrräder auf dem rechten Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, “geparkt” bzw.
Elektrokleinstfahrzeuge bzw. E-Scooter dürfen demnach auf Gehwegen, Fußverkehrsflächen, Seitenstreifen, Parkstreifen, Flächen für erlaubtes Gehwegparken und am rechten Fahrbahnrand “geparkt” bzw. Egal, ob E-Scooter oder Auto: Beim Abstellen der Fahrzeuge sollte auf andere Menschen und den Verkehr geachtet werden.
Was Autofahrer beachten sollten
Autofahrern wird geraten, E-Scooter mit ausreichendem Sicherheitsabstand zu überholen - innerorts mindestens 1,5 Meter, außerorts mindestens zwei Meter. E-Scooter dürfen, wie Fahrräder auch, nur mit genügend Sicherheitsabstand überholt werden. Heißt: innerorts mindestens 1,5 Meter und außerorts mindestens zwei Meter. Die Straßenverkehrsordnung besagt: "Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern."
Besondere Vorsicht gilt beim Aussteigen aus dem Auto. Wer am Straßenrand parkt und die Tür Richtung Fahrbahn öffnet, sollte auf von hinten kommende Fahrrad- und E-Scooter-Fahrer achten. Beim Aussteigen sollten Autofahrer auf von hinten kommende Fahrrad- und E-Scooter-Fahrer achten. Helfen kann dabei der „Dutch Reach“, der niederländische Griff: Statt mit der linken Hand die Tür zu öffnen, benutzt man die rechte - weiter von der Tür entfernte - Hand. Dadurch dreht sich der Oberkörper automatisch mit und man kann über die Schulter schauen, ob jemand kommt. Auch beim Abbiegen sollte man auf den toten Winkel achten.
Alkohol und Promillegrenzen
Bei Alkohol gelten für E-Scooter-Fahrer dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer. Laut ADAC gelten für E-Scooter-Fahrer dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer. Ab 0,5 Promille liegt mindestens eine Ordnungswidrigkeit vor, ab 1,1 Promille eine Straftat. Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gilt striktes Alkoholverbot. Wer betrunken fährt muss mit einem Bußgeld rechnen, gegebenenfalls sogar mit einer Strafanzeige (bei auffälliger Fahrweise ab 0,3 Promille) oder der Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (ab 1,6 Promille) bei Führerscheininhabern.
Überholvorgang: Sicherheitsabstand und Voraussetzungen
Das Überholen ist ein zentraler Bestandteil der Hauptkategorie Verhalten im Straßenverkehr. Es gehört zu den anspruchsvollsten Manövern im Straßenverkehr und erfordert eine sorgfältige Planung sowie eine vorausschauende Fahrweise. Bevor ein Überholvorgang eingeleitet wird, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Es gilt sicherzustellen, dass die Strecke ausreichend übersichtlich ist und kein Gegenverkehr oder andere Hindernisse den Vorgang gefährden könnten.
Der Überholvorgang selbst sollte zügig, aber ohne unnötige Hast durchgeführt werden. Der Blinker signalisiert die Absicht, die Spur zu wechseln. Während des Überholens sollte der Fahrer den Sicherheitsabstand zu den überholten Fahrzeugen wahren und darauf achten, nicht zu früh wieder einzuscheren. Ein wichtiger Grundsatz lautet: Überholen nur dann, wenn es wirklich notwendig ist.
Zu den häufigsten Risiken beim Überholen gehören Fehleinschätzungen der Geschwindigkeit des Gegenverkehrs oder der Distanz zum überholten Fahrzeug. Besonders gefährlich sind Überholmanöver an unübersichtlichen Stellen wie Kurven, Kuppen oder in der Nähe von Kreuzungen. Wer die Grundsätze der Vorsicht, Rücksicht und Verantwortung beachtet, minimiert die Risiken und sorgt für Sicherheit im Straßenverkehr.
Was ist der Seitenabstand?
Wer an einem anderen Verkehrsteilnehmer, z. B. einem Auto oder einem Fahrrad, vorbeifährt oder diesen überholt, muss zu diesem einen bestimmten seitlichen Sicherheitsabstand einhalten, um diesen und sich selbst nicht zu gefährden. Innerorts müssen Sie beim Überholen dieser Verkehrsteilnehmer mindestens 1,5 m Abstand halten.
Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m. Weiterhin sollten Sie bedenken, diesen nicht nur an das zu überholende Kfz, sondern ebenfalls an die Situation anzupassen. Gerade Lkw-Fahrer sollten Anderen beim Fahren auf der Straße nicht bedrängend nahe kommen. Bei einer schlechten Fahrbahn sollte der seitliche Abstand größer gewählt werden.
Auch wenn Sie an einem parkenden Fahrzeug vorbeifahren, ist ein ausreichender Seitenabstand wichtig. Lassen Sie beim Vorbeifahren oder Überholen dieser Personengruppen einen zu geringen Seitenabstand, müssen Sie mit einer Geldbuße in Höhe von 80 Euro rechnen. Kommt es bei der Nichteinhaltung des nötigen Seitenabstands sogar dazu, dass Sie eine der genannten Personen schädigen, steigt das Bußgeld auf 100 Euro an.
Bußgelder bei Nichteinhaltung des Seitenabstands
Wer beim Überholen keinen ausreichenden Seitenabstand einhält, muss mit einer Geldbuße von 30 Euro rechnen.
| Verstoß | Bußgeld | Bemerkungen |
|---|---|---|
| Unzureichender Seitenabstand beim Überholen | 30 Euro | |
| Gefährdung von Fußgängern, Radfahrern oder E-Scooter-Fahrern durch zu geringen Seitenabstand | 80 Euro | |
| Schädigung von Fußgängern, Radfahrern oder E-Scooter-Fahrern durch zu geringen Seitenabstand | 100 Euro |
Seitenabstand beim Halten und Parken
Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Als Faustregel gilt: Lassen Sie beim Halten und Parken höchstens einen Abstand von 30 Zentimetern zum Bordstein.
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