E-Bike Versicherungspflicht in Deutschland

Fahrräder, bei denen ein Elektromotor mit anschiebt, boomen. Die meisten nennen dieses Gerät E-Bike, egal wie schnell es fährt und welches Prinzip dem Antrieb zugrunde liegt. Jeder versteht, was damit gemeint ist.

Was ist ein E-Bike und was ein Pedelec?

Die Begriffe E-Bike und Pedelec sind im Gesetz nicht eindeutig definiert. Der Begriff "E-Bike" bezieht sich üblicherweise auf ein einspuriges Fahrzeug, das mit einem Elektromotor ausgestattet ist. Insbesondere versteht man darunter das Elektrofahrrad: Ein Fahrrad mit elektrischem Hilfsmotor. Teilweise wird dieses auch als Pedelec oder Speed-Pedelec (S-Pedelec, bis 45 km/h) bezeichnet.

Einen richtigen Unterschied zwischen E-Bike und Pedelec gibt es nicht. Das Pedelec kann man eher als Teilbereich der E-Bikes sehen. Bei einem Pedelec handelt es sich um ein sogenanntes unterstützendes Elektrofahrrad. Dieses wird weder ausschließlich durch Muskelkraft, noch ausschließlich maschinell angetrieben, sondern ist eine Kombination beider Antriebsarten.

Tritt der Fahrende in die Pedale, wird er vom eingebauten Motor unterstützt. Wenn man mit dem Treten aufhört, hört auch der Motor auf, man spricht hier von Fahrrädern mit elektrischer Tretunterstützung. Die Motorleistung nimmt bei Pedelecs also progressiv ab. Es gibt allerdings auch E-Bikes ohne Tretunterstützung, hier erreicht man alleine durch den Motor eine gewisse Geschwindigkeit.

Wie E-Bikes einzustufen sind hängt vor allem davon ab, was für ein Motor eingebaut ist oder welche Geschwindigkeiten man mit dem Motor erreichen kann.

Gesetzliche Regelungen und Versicherungspflicht

Längst nicht alles, was aussieht wie ein Fahrrad, ist auch eins. Der Gesetzgeber hat dies inzwischen klar geregelt. Zunächst einmal werden zwei Antriebstypen unterschieden: die elektrische Tretunterstützung und die Steuerung vom Lenker aus. Für die Modelle mit Tretunterstützung wurde einst der Begriff „Pedelec“ geschaffen - „Pedal electric cycle“, der sich aber nicht richtig durchgesetzt hat. Dieser Antrieb funktioniert nur, wenn man selber tritt.

Als stolzer Besitzer eines E-Bikes stellt sich oft die Frage, ob es eine Versicherungspflicht gibt oder nicht. Viele Menschen sind sich unsicher, ob sie ihr E-Bike versichern müssen oder nicht. Allerdings müssen E-Bikes mit einer Leistung von mehr als 25 km/h oder einer Motorleistung von mehr als 250 Watt versichert werden. Diese Art von E-Bikes wird als S-Pedelecs oder schnelle E-Bikes bezeichnet. Wenn Sie ein S-Pedelec besitzen, müssen Sie eine Haftpflichtversicherung abschließen. Diese Versicherung deckt die Schäden ab, die Sie oder Ihr E-Bike Dritten zufügen.

So klar die Regeln bei der Versicherungspflicht sind, so unscharf werden sie bei der Helmpflicht. Beim Pedelec und dem langsamsten E-Bike ist die Helmnutzung noch freiwillig, wenn auch ratsam.

E-Bike bis 25 km/h mit Tretunterstützung

Wenn man zum Fahrradhändler geht und ein "E-Bike" möchte, dann wird einem in den meisten Fällen ein Elektrofahrrad mit elektrischer Tretunterstützung bis 25 km/h angeboten. Diese Pedelecs werden unter folgenden Voraussetzungen juristisch wie Fahrräder behandelt:

  • Motor mit einer maximalen Nenndauerleistung von 250 Watt.
  • Mit zunehmender Geschwindigkeit wird die Tretunterstützung progressiv verringert. Progressiv bedeutet, dass die Unterstützung mit zunehmender Geschwindigkeit abnimmt.

Es gibt auch kein Mindestalter. Wegen der Eigenarten beim Beschleunigen sollten Kinder bis 14 Jahre trotzdem nicht mit einem Pedelec fahren.

Ein Versicherungskennzeichen braucht man nicht. Bei einem Unfall verursachte Schäden werden oftmals von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt. Um sicher zu gehen, sollten Sie den Umfang des Versicherungsschutzes vorab klären. Eine private Haftpflichtversicherung ist freiwillig, aber unentbehrlich. Gerade im Fall von Personenschäden können schnell sehr hohe Kosten entstehen.

Auch wenn keine Helmpflicht besteht, ist das Tragen eines geprüften Fahrradhelms dringend zu empfehlen, denn dieser kann vor schweren Verletzungen schützen.

Es sind die gekennzeichneten Radwege zu benutzen. Sonstige Radwege darf man befahren.

E-Bike bis 25 km/h ohne Tretunterstützung

Mit diesen Bikes kann allein durch den elektrischen Motor (ohne Tretunterstützung) die Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h erreicht werden. In der Regel handelt es sich bei diesen E-Bikes rechtlich um Mofas, bei denen ein geeigneter Helm für Krafträder Pflicht ist. Außerdem wird dafür zumindest eine Mofa-Prüfbescheinigung benötigt. Darüber hinaus braucht man ein Versicherungskennzeichen.

Außerorts dürfen Radwege genutzt werden, innerorts nur, wenn dies durch das Zusatzzeichen "E-Bikes-frei" erlaubt ist.

Pedelec bis 45 km/h (S-Pedelec)

Schnelle Pedelecs (S-Pedelecs) mit elektrischer Tretunterstützung bis 45 km/h sind Kraftfahrzeuge, die ein eigenes Versicherungskennzeichen benötigen.

Mit diesen Zweirädern darf nur fahren, wer mindestens eine Fahrerlaubnis der Klasse AM besitzt. Außerdem darf man hiermit nur auf der Fahrbahn unterwegs sein. Radwege sind grundsätzlich tabu! Einzelne Bundesländer haben die Möglichkeit geschaffen, Radwege für S-Pedelecs unter bestimmten Voraussetzungen freizugeben. Bisher ist das in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen möglich.

Beim Fahren dieser Pedelecs muss man wie beim Motorradfahren einen geeigneten Helm tragen.

E-Bike bis 45 km/h ohne Tretunterstützung

Diese Modelle haben ebenfalls keine Tretunterstützung und können die Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h allein durch den Motorantrieb erreichen. Sie entsprechen einem Kleinkraftrad und man darf sie nur mit einer Fahrerlaubnis der Klasse AM fahren. Sie benötigen außerdem ein Versicherungskennzeichen.

Auch hier gilt Helmpflicht.

Versicherungsoptionen für E-Bikes und Pedelecs

Eine Versicherung für Ihr E-Bike können Sie bei verschiedenen Versicherungsunternehmen abschließen. Eine EBike Versicherung bietet unterschiedliche Leistungen und Bedingungen. Es empfiehlt sich daher, nicht an der falschen Stelle zu sparen. Dies gilt insbesondere für hochmotorisierte Speed-Pedelecs, die eine Tretunterstützung von bis zu 45 km/h haben.

Wenn man eine Versicherung für ein S-Pedelec bis zu einem Wert von 4.000 Euro abschließen möchte, ist die DEVK eine geeignete Anlaufstelle. Hier wird auch eine Teilkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro angeboten. Alternativ kann man das S-Pedelec auch bei ENRA versichern. Hier besteht der Vorteil, dass man bis zu einem Fahrzeugwert von 10.000 Euro versichert werden kann. Zudem wird bei diesem Anbieter der Neuwert des EBikes ersetzt und nicht der Zeitwert. Es gibt auch keinen Selbstbehalt im Schadensfall. Lediglich die Haftpflichtversicherung muss extra abgeschlossen werden, um ein Versicherungskennzeichen zu erhalten.

Pedelecs gelten deshalb auch als gesundheitsfördernd: Die Fahrer müssen sich zwar nicht ganz so anstrengen, steigen aber öfter aufs Rad. Die Modelle, bei denen die Unterstützung bei 25 km/h aufhört, gelten rechtlich als Fahrräder. Sie dürfen Radwege benutzen, Kinderanhänger ziehen, gegen die Fahrtrichtung in der Einbahnstraße fahren und im öffentlichen Nahverkehr mitgenommen werden, wenn es für Fahrräder erlaubt ist. Alles andere ist versicherungspflichtig.

Das gilt für das schnelle S-Pedelec mit 4 kW, das mit Tretunterstützung bis zu 45 km/h schnell werden darf, und für alle Modelle, deren Motoren über einen Griff oder Knopf am Lenker gesteuert werden. Diese E-Bikes fahren notfalls auch, ohne dass jemand in die Pedale tritt. Für all diese ist eine Haftpflichtversicherung notwendig, und sie müssen ein entsprechendes Versicherungskennzeichen tragen. Für die schnelleren Modelle sind außerdem Spiegel und Dauerlicht gemäß dem Status als Kleinkraftrad vorgeschrieben.

Eine gute EBike-Versicherung ist auf die tägliche Nutzung ausgerichtet, da EBikes oft Begleiter im Alltag sind. In der Regel gilt sie daher 24 Stunden an sieben Tagen in der Woche und es ist nicht relevant, wo das EBike abgestellt wird, um Versicherungsschutz zu erhalten. Der Schutz greift auch bei Komponenten, die essentiell für das EBike sind, wie zum Beispiel Akku oder Display, wenn diese gestohlen werden. Sollten Sie stürzen oder einen Unfall haben, kommt die Versicherung für den entstandenen Schaden an Ihrem EBike auf.

Für Pedelecs - umgangssprachlich auch als E-Bikes bezeichnet - besteht keine Versicherungspflicht. E-Bikes können genau wie normale Fahrräder mit einer Fahrrad-Diebstahlversicherung oder einer Fahrradkaskoversicherung versichert werden.

Bei der Frage, ob ein E-Bike versichert werden muss, sollte zuerst der Begriff „E-Bike“ geklärt werden. Das, was wir umgangssprachlich als E-Bike bezeichnen, ist nämlich eigentlich ein Pedelec - also ein Fahrrad mit Tretantrieb und unterstützendem Elektromotor. E-Bikes sind Zweiräder, die ausschließlich mit einem Elektromotor angetrieben werden, zum Beispiel E-Mofas.

Im Gegensatz zu E-Bikes und S-Pedelecs sind Pedelecs nicht anmelde- oder versicherungspflichtig.

Grundsätzlich zählen alle Fahrräder zu den beweglichen Dingen im Haushalt. Damit ist auch Ihr E-Bike über die Hausratversicherung vor Diebstahl geschützt. Dieser Schutz gilt allerdings nur bei Einbruchdiebstahl, also wenn das E-Bike aus einem geschlossenen Raum in Ihrem Haushalt gestohlen wird.

Mit einer Diebstahlversicherung ist Ihr E-Bike auch dann gegen Diebstahl geschützt, wenn es gesichert im Freien abgestellt wird. In der Regel gilt der Versicherungsschutz nur dann, wenn das Fahrrad an einem festen Gegenstand angeschlossen ist, einige Versicherer machen hier aber Ausnahmen.

Je nach Anbieter und Versicherungsprodukt gilt der Diebstahlschutz für Ihr E-Bike deutschlandweit oder sogar weltweit.

Eine Fahrradkaskoversicherung bietet einen Rundum-Schutz für Ihr Pedelec. Das Rad ist damit nicht nur weltweit gegen Diebstahl abgesichert, sondern auch gegen Unfallschäden und sogar bei Pannen und technischen Defekten - je nach Anbieter in Deutschland, Europa oder auf der ganzen Welt.

Grundsätzlich können Sie auch gebrauchte E-Bikes gegen Diebstahl, Unfallschäden, Vandalismus und Pannen versichern - und zwar unabhängig davon, ob Sie das Rad beim Händler oder von einer Privatperson gekauft haben. Wichtig ist, dass ein Kaufvertrag vorliegt, in dem der Kaufpreis des gebrauchten E-Bikes festgehalten ist. So lassen sich die Jahresprämie und im Schadensfall die Höhe der Erstattung eindeutig berechnen.

Es gibt zahlreiche Versicherer und Versicherungsprodukte für E-Bikes auf dem Markt. Darum sollten Sie bei der Wahl der Versicherung ganz genau auf den Versicherungsumfang und die Versicherungskonditionen schauen, um die beste E-Bike-Versicherung für Ihre Anforderungen zu finden. Je nach Versicherung wird bei einem Diebstahl oder bei einem Totalschaden durch Unfall der Neuwert oder der Zeitwert des E-Bikes erstattet. Der Neuwert entspricht dem Kaufpreis des neuen E-Bikes, der Zeitwert berechnet sich aus dem Neuwert abzüglich eines pauschalen Betrags für Alter und Abnutzung.

Worauf Sie bei der Wahl der E-Bike-Versicherung achten sollten:

  • Gilt die Versicherung nur in Deutschland, in Europa oder in der ganzen Welt?
  • Gibt es bestimmte Auflagen, etwa dass das Rad an einem fixen Gegenstand mit einem Schloss befestigt sein muss oder nur in geschlossenen Räumen abgestellt werden darf?
  • Im Schadensfall - also falls Ihr E-Bike gestohlen oder beschädigt wird - macht es einen großen Unterschied, ob Ihre Versicherung eine Selbstbeteiligung enthält. Mit Selbstbeteiligung müssen Sie einen bestimmten Betrag bis zu einer Obergrenze selbst zahlen, ohne Selbstbeteiligung zahlt die Versicherung den kompletten Betrag.
  • Achten Sie beim Abschluss der E-Bike-Versicherung darauf, wie die Mindest-Vertragslaufzeit festgesetzt ist und wann Sie die Versicherung frühestens kündigen können. Das kann zum Beispiel ein Thema werden, wenn Sie den Versicherer irgendwann wechseln möchten.
  • Vergleichen Sie die Monats- oder Jahresprämie der E-Bike-Versicherung mit den Versicherungsprodukten anderer Anbieter. Ein Mittelklasse-E-Bike für 2.000 Euro können Sie schon ab ca.

Zusatzbausteine und Schutzbriefe

Ergänzen Sie Ihre E-Bike Versicherung individuell nach Ihren Bedürfnissen mit dem Zusatzbaustein des E-Bike Schutzbriefs. Durch den Einschluss des ROLAND-Schutzbriefs sind Sie auch unterwegs oder auf Reisen optimal abgesichert. Neben einer 24-Stunden-Hotline steht Ihnen eine Pannenhilfe vor Ort oder ein Mietrad zur Verfügung. Wählen Sie jetzt die beste Absicherung für Ihr E-Bike bzw.

Mit dem Zusatzbaustein des Schutzbriefes für Ihr E-Bike sind wir auch unterwegs immer für Sie da. Bei einer Panne oder einem Unfall steht Ihnen ein 24h-Service zur Seite.

ADAC E-Bike Versicherung

Die E Bike Versicherung des ADAC bietet Ihnen sinnvollen Schutz für Ihr E-Bike, wenn dieses maximal 25 km/h erreicht. Solche "E-Bikes" werden richtig als Pedelec bezeichnet. E-Bikes bis 45 km/h sind zulassungspflichtig. Die Motorunterstützung erreichen sie per Knopfdruck. Daher benötigt man für diese E-Bikes ein Versicherungskennzeichen und die Betriebserlaubnis. Der Führerschein Klasse M (Mofa) ist Voraussetzung.

Die E Bike Versicherung wird Ihnen im Rahmen der ADAC Fahrrad-Versicherung angeboten. Sie versichert Fahrräder und E-Bikes bis 25 km/h. In der E Bike Versicherung können Sie den gesamten Fuhrpark in Ihrem Hausstand versichern. Also auch die E-Bikes von Ihrer Familie. Ihre eigenen Kinder bis zum 23. die Kinder Ihres Ehepartners bzw. nicht-ehelichen Lebenspartners bis zum 23.

Die E Bike Versicherung des ADAC wird im Rahmen der Fahrradversicherung angeboten. Die Fahrradversicherung kann auch von Personen ohne ADAC Mitgliedschaft abgeschlossen werden.

Bedingungen der ADAC E-Bike Versicherung:

  • Alter Ihres E-Bikes: in der ADAC Fahrrad-Versicherung darf das Pedelec nicht älter als 3 Jahre sein. Bei gebraucht gekauften Pedelecs ist das Erstkauf-Datum also zu beachten.
  • Anzahl der zu versichernden Fahrräder: Sie können in der ADAC Fahrrad-Versicherung auch den gesamten Fuhrpark Ihres Haushalts ("E-Bikes" bis 25 km/h + Fahrräder) versichern.
  • Wahl des Bausteins: Sie haben die Wahl zwischen den Bausteinen "Diebstahlschutz" und "Reparaturschutz".

Weitere Versicherungsaspekte

Ist es zumutbar, sind Sie dazu verpflichtet, die wiedergefundene Sache zurückzunehmen. Fallen Reparaturen an, die im Zusammenhang mit dem Abhandenkommen stehen, erstatten wir Ihnen diese Kosten. Haben wir Ihnen die Entschädigung bereits ausgezahlt, müssen Sie uns den wiederaufgefundenen Gegenstand aushändigen. Sie haben auch die Möglichkeit, die Entschädigung an uns zurückzuzahlen und den Gegenstand zu behalten. Notwendige Reparaturen erstatten wir Ihnen.

Sie haben bereits mehrere Fahrräder und E-Bikes in der ADAC Fahrrad-Versicherung versichert (Tarif Einzel + oder Tarif Familie) und möchten ein weiteres, neues Fahrrad mitversichern. Bei neu hinzukommenden teureren Rädern empfehlen wir Ihnen, das direkt bei uns zu melden und die Versicherungssumme zu erhöhen. Kaufen Sie sich ein neues Fahrrad oder E-Bike, so melden Sie uns den Kauf bitte innerhalb eines Monats. Sie werden dazu auch von uns in der Beitragsrechnung aufgefordert. Das Fahrrad ist bis zum Ende des Versicherungsjahres ohne Mehrbeitrag in der Fahrradversicherung automatisch mitversichert. Wenn Sie bisher jedoch nur ein Fahrrad in der Fahrradversicherung versichert haben (Tarif Einzel), ist es nicht möglich, ein weiteres Fahrrad mitzuversichern.

Sie haben einen Schaden zu melden? Melden Sie uns einen Schadenfall bitte umgehend schriftlich. Zeigen Sie Schäden durch Raub, Diebstahl, Vandalismus, Brand oder Explosion im ersten Schritt bei der Polizei an. Den Kaufpreis für den beschädigten Gegenstand müssen Sie mit einer Rechnung nachweisen. Bei einem neuen E-Bike benötigen wir die Original-Rechnung.

S-Pedelecs als Leichtkrafträder

S-Pedelecs sind rechtlich keine Fahrräder, sondern sie gelten nach deutschem Recht bzw. nach einer EU-Verordnung als Kraftfahrzeuge des Typs "Leichtkrafträder mit geringer Leistung" (L1e-B).

Die S-Pedelecs erreichen Geschwindigkeit von bis zu 45 Stundenkilometer und sind mit einer Motorleistung von bis zu 4.000 Watt ausgestattet. Spätestens bei 45 Stundenkilometer muss sich der Motor abschalten.

Auch bei den S-Pedelecs arbeitet der Motor nur, wenn Sie in die Pedale treten, allerdings ist auch ein Motorantrieb ohne Tretleistung möglich (als so genannte Anfahrhilfe).

Das bedeutet: Für die S-Pedelecs sind

  • eine Betriebserlaubnis (Fahrzeugpapiere)
  • eine Haftpflichtversicherung (Versicherungskennzeichen)
  • und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM erforderlich.

Diese Fahrerlaubnis ist im Autoführerschein der Fahrererlaubnisklasse B enthalten.

Radwege dürfen Sie damit nicht benutzen, die S-Pedelecs müssen auf der Straße gefahren werden. Die Beförderung von Kindern im Kindersitz oder im Kinderanhänger ist nicht erlaubt.

Sie müssen auf S-Pedelecs außerdem einen "geeigneten Helm" tragen. Da Geschwindigkeiten bis 45 Stundenkilometer erreicht werden können, sollten Sie hier besonders auf die Sicherheit achten.

Versicherungspflicht für S-Pedelecs

Es besteht Versicherungspflicht. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass für das S-Pedelec eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss, die für Schäden aufkommt, die Sie im Straßenverkehr anderen Verkehrsteilnehmern zufügen. Der Haftpflichtversicherer prüft, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht. Berechtigte Schadenersatzforderungen werden bezahlt, unbegründete Schadenersatzansprüche werden vom Haftpflichtversicherer abgewehrt.

Der Versicherer kommt auf für:

  • Personenschäden (Verletzung und Tod)
  • Sachschäden (Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen)
  • Vermögensschäden (in Geld zu bewertenden Einbußen am Vermögen)

Die Versicherer bieten für geringfügig höhere Beiträge deutlich höhere Versicherungssummen als gesetzlich mindestens vorgeschrieben ist. Als Nachweis für den bestehenden Versicherungsschutz dient das Versicherungskennzeichen, das Sie direkt vom Kfz-Haftpflichtversicherer bekommen. Das Kennzeichen müssen Sie jährlich erneuern. Es ist für ein Verkehrsjahr (März des laufenden Jahres bis Februar des Folgejahres) gültig.

Eine sinnvolle Ergänzung ist die Teilkaskoversicherung. Mit der sind Sie auch gegen Diebstahl geschützt. Außerdem sind Schäden, die zum Beispiel durch Brand, Explosion, Naturgewalten wie Sturm, Hagel Blitzschlag oder Überschwemmung, Zusammenstoß mit Tieren aller Art oder Bruch der Verglasung entstehen, abgesichert. Die Teilkaskoversicherung kann mit und ohne Selbstbeteiligung im Schadenfall abgeschlossen werden.

Wir empfehlen, fürs S-Pedelec über eine Teilkaskoversicherung nachzudenken - denn nur die bietet einen Schutz gegen Diebstahl der oft vergleichsweise teuren Fahrzeuge.

Die Versicherer können sich bei Beitrags- und Leistungen deutlich unterscheiden.

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