E-Kennzeichen für Motorräder: Vorschriften und Vorteile in Deutschland

Das E-Kennzeichen ist ein spezielles Nummernschild für Elektroautos und Motorräder. Seit 2015 ist es in Deutschland erhältlich - auch als Wechsel- oder Saisonkennzeichen. Die Bundesregierung hat das Kennzeichen eingeführt, um den Verkauf von Elektrofahrzeugen zu fördern. Das E-Kennzeichen ist freiwillig.

Was ist ein E-Kennzeichen?

Als E-Kennzeichen wird das Nummernschild bzw. Kfz-Kennzeichen eines Elektroautos oder Hybridautos bezeichnet. Wie der Name "E-Kennzeichen" schon verrät, erkennen Sie das Autokennzeichen am Buchstaben E. Das E im Kennzeichen befindet sich ganz rechts, am Ende der Zahlenkombination. Neben reinen Batterieelektrofahrzeugen und Brennstoffzellenautos können auch Fahrzeuge, die extern geladen werden können, wie Hybridautos (Plug-in-Hybride/PHEVs), ein E-Kennzeichen erhalten. Weitere Infos hierzu finden Sie im §2 des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG).

Vorteile des E-Kennzeichens

Die Vorteile von E-Kennzeichen sind bundesweit unterschiedlich geregelt. Halter von Elektroautos und Hybriden mit einem E-Kennzeichen profitieren oftmals von attraktiven Vorteilen, wie beispielsweise dem Befahren von Sonderfahrstreifen (Busspuren), dem Gratisladen oder vom kostenlosen Parken. Fahrer mit Autokennzeichen für Elektroautos zahlen weniger oder keine Gebühren auf öffentlichen Parkplätzen. Mit E-Kennzeichen parken Sie z.B. Ihr Elektroauto laden Sie mit dem entsprechenden E-Kennzeichen kostenlos an verschiedenen Ladestationen, z.B. Elektroautos auf der Busspur sind mit E-Kennzeichen erlaubt. Für diese Vorteile muss die jeweilige Stadt oder Gemeinde jedoch die entsprechenden Voraussetzungen schaffen.

Viele Kommunen bieten diese Vorteile für E-Kennzeichen:

  • Sonderspuren nutzen wie die Bus- und Taxispur
  • Kostenloses Aufladen an öffentlichen Ladesäulen
  • Günstiger oder sogar gratis parken auf öffentlichen Parkplätzen
  • Ausnahmen bei Zufahrtbeschränkungen oder Durchfahrtverboten

Unabhängig vom Kennzeichen profitierst du mit einem Elektro- oder Hybrid-Fahrzeug von weiteren Vorteilen:

  • Zuschuss beim Kauf: Die Bundesregierung fördert den Kauf von Elektroautos mit 9.000 Euro und von Plug-In-Hybriden mit 6.750 Euro.
  • Keine Kfz-Steuer: Für ein reines Elektroauto musst du zehn Jahre lang keine Kfz-Steuer zahlen.

Voraussetzungen für ein E-Kennzeichen

Wer bekommt ein E-Kennzeichen? Das ist im EmoG eindeutig festgelegt. Welche Fahrzeuge ein E-Kennzeichen erhalten, ergibt sich aus §2 Elektromobilitätsgesetz. Das sind:

  • Reine Batterieelektrofahrzeuge
  • Fahrzeuge, die extern geladen werden können, wie Plug-in-Hybride
  • Brennstoffzellenautos

Für Hybridfahrzeuge gelten zudem folgende Bedingungen:

  • sie stoßen maximal 50 Gramm CO2 pro Kilometer aus
  • oder sie können eine Strecke von mindestens 40 Kilometern rein elektrisch zurücklegen

Um E-Kennzeichen beantragen zu können, musst du diese Voraussetzungen nachweisen können.

E-Kennzeichen auch bei Plug-in-Hybrid möglich:

Erste Voraussetzung ist, dass es sich um einen Plug-in-Hybrid handelt. Das Fahrzeug muss also von außen aufladbar sein. Außerdem darf das Fahrzeug höchstens 50 Gramm Kohlenstoffdioxid je gefahrenem Kilometer ausstoßen. Alternativ muss die Reichweite des Fahrzeugs unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 40 Kilometer betragen.

E-Kennzeichen beantragen

Du kannst E-Kennzeichen bei der Zulassungsstelle beantragen. Die Gebühr beträgt circa 30 Euro. Das neue Kennzeichen enthält im Anschluss an die Nummernkombination ein "E". Wie bei allen anderen Kennzeichen auch, müssen Sie den Antrag bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen. Die Beantragung ist auch online möglich. E-Kennzeichen kannst du bei oder auch nach der Zulassung deines Elektro- oder Hybridfahrzeugs beantragen. Vereinbare dafür einen Termin bei der Zulassungsstelle und bringe folgende Unterlagen mit:

  • bisherige Kennzeichen
  • Bestätigung über bestandenen TÜV
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
  • Zulassungsbescheinigung I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
  • Nachweis, dass dein Fahrzeug alle Voraussetzungen laut EmoG erfüllt (Herstellerdatenblatt)

Die Zulassungsbehörde teilt dir bei der Zulassung eine Kennzeichennummer zu. Wenn du ein Wunschkennzeichen möchtest, kannst du es gegen einen Aufpreis von 10,29 Euro beantragen und für 2,60 Euro reservieren.

Kosten: Das Kennzeichen mit E am Ende kostet Sie etwa 50 bis 60 Euro (Zulassungsgebühr + Kosten für Nummernschilder). Die Zulassungsgebühr für E-Kennzeichen liegt bei circa 30 Euro. Hinzu kommen ggf. knapp 13 Euro für ein Wunschkennzeichen und die Kosten für das E-Kennzeichen selbst. Falls Sie ein Wunschkennzeichen für Ihr Elektrofahrzeug wollen, kommen 12 Euro dazu.

E-Kennzeichen für Motorräder

Sie brauchen ein E-Motorrad-Kennzeichen für Ihr Elektro-Bike und möchten das E-Motorrad Kennzeichen nun so schnell wie möglich an Ihrer Maschine haben? Mit unserer Hilfe sind Sie dabei sofort am Ziel. Sparen Sie sich das Warten. Damit Sie von uns ein zertifiziertes E-Kennzeichen als Motorrad-E-Kennzeichen für Ihr Bike erhalten, ist alles Nötige ganz einfach und bequem von zu Hause aus zu erledigen. Geben Sie dazu einfach Ihre Wunschkennzeichen-Nummer (vorher bei Ihrer Zulassungsstelle reservieren) oder Ihre bereits bestehende Kennzeichen-Nummer in die dafür vorgesehenen Kästchen ein und lassen Sie sich Ihr neues E-Motorrad-Kennzeichen direkt zu sich nach Hause schicken. So können Sie viel Zeit sparen, die Sie sonst in einer Warteschlange verbracht hätten, um Ihr Motorrad-E-Kennzeichen in Händen zu halten.

Unser E-Motorrad-Kennzeichen ist ein E-Nummernschilder mit einer reflektierenden Oberfläche. Beachten Sie bei der Bestellung bitte, dass Sie für Ihr Motorrad nur ein Kennzeichen brauchen. Deshalb achten Sie auf die richtige Bestellmenge. Unsere E-Kfz-Kennzeichen überzeugen durch Qualität made in Germany. Das Kfz-Kennzeichen entspricht allen Standards der gesetzlichen Vorschriften im Straßenverkehr und ist sowohl in Deutschland als auch im europäischen Ausland gültig. Qualität und Design sowie die einfache Gestaltung und Anbringung des Kfz-Kennzeichen am Fahrzeug erfüllen Ihre Ansprüche.

Saisonkennzeichen für E-Motorräder

Bleibt Ihr E-Motorrad den Winter über in der Garage? Dann lohnt es sich vielleicht, ein Saison-Kennzeichen zu wählen. Ihr Motorrad ist dann nur in den ausgewählten Monaten angemeldet - zum Beispiel vom 1. April bis 31. Oktober jedes Jahres. Von November bis März ist das Motorrad automatisch abgemeldet, das heißt, Sie sparen sich Steuer und Versicherung. Allerdings dürfen Sie Ihre Maschine in dieser Zeit nicht fahren und nicht auf öffentlichen Stellplätzen parken. Wie lange das E-Saison-Kennzeichen für das Motorrad gilt, legen sie Sie selbst fest. Sie können ihr Motorrad Saison-Kennzeichen für bis zu zehn Monate, aber auch nur für acht Wochen im Jahr anmelden.

Wichtige Hinweise

  • E-Kennzeichen sind freiwillig: Nein, lautet hier die klare Antwort. Sie können Ihr Elektroauto auch ohne E-Kennzeichen fahren. Es besteht keine Pflicht, ein E-Kennzeichen für Ihr Elektroauto zu beantragen. Damit ist auch die Frage beantwortet, ob alle Elektroautos ein E im Kennzeichen haben - auch nein. Nicht unbedingt.
  • Gültigkeit: Das E-Kennzeichen ist unbegrenzt gültig. Einmal erteilt, musst du die Zulassung deiner E-Kennzeichen nicht mehr verlängern. Sie gelten so lange, wie du dein Elektro- oder Hybridfahrzeug fährst.
  • Umweltplakette: Wer ein E-Kennzeichen beantragt hat, benötigt trotzdem zusätzlich eine Umweltplakette, um in Umweltzonen einfahren zu dürfen.
  • Maximale Zeichenanzahl: Bei einem E-Kennzeichen in der Standardgröße (520 x 110 mm) können inklusive des „E“ am Ende acht Zeichen genutzt werden. Sollte die verkürzte einzeilige Kennzeichengröße (460 x 110 mm) gewählt werden, achten Sie darauf, dass nur lediglich sechs Zeichen inkl.

Abmessungen und Schriftarten für E-Kennzeichen

Grundsätzlich gelten für E-Kennzeichen die allgemeinen Vorschriften der FZV. In der Anlage 4 Abschnitt 5a der FZV wird das Elektrofahrzeug einzeln aufgeführt. Hier heißt es, dass für die Herstellung und das Aussehen der E-Kennzeichen und Kennzeichen für Oldtimer die gleichen Vorschriften gelten. Alle weiteren Merkmale, wie Schriftgröße und -art, Größtmaß und Abstände sind wie bei den allgemeinen Kennzeichen einzuhalten.

Abmessungen

Die Maße der Kennzeichenschilder betragen:

  • einzeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 520 mm, Höhe: 110 mm
  • zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 340 mm, bei zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen 280 mm, Höhe: 200 mm
  • Kraftradkennzeichen: Mindest-/Größtmaß der Breite: 180 mm/220 mm, Höhe: 200 mm
  • verkleinerte zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 255 mm, Höhe: 130 mm. Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen dürfen nur für Leichtkrafträder sowie für Fahrzeuge nach § 12 Absatz 6 Nummer 1 zugeteilt werden.

Schriftarten

Die Beschriftung muss den Schriftmustern „Schrift für Kfz-Kennzeichen“ entsprechen.

  • Mittelschrift 75 mm
  • Engschrift 75 mm
  • verkleinerte Mittelschrift 49 mm (nur für verkleinerte zweizeilige Kennzeichen und Kraftradkennzeichen)

Euro-Feld

Zwischen Euro-Feld und schwarzem Rand ist eine Lichtkante bis höchstens 2,0 mm zulässig.

Tabellarische Übersicht

Merkmal Beschreibung
Freiwilligkeit E-Kennzeichen sind optional
Voraussetzungen Elektrofahrzeug oder Plug-in-Hybrid mit max. 50g CO2/km oder mind. 40km elektrischer Reichweite
Vorteile Sonderfahrstreifen, kostenloses Parken/Laden (je nach Kommune)
Kosten Ca. 30 Euro Zulassungsgebühr + Kosten für Kennzeichen
Gültigkeit Unbegrenzt

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