E-Scooter haben sich seit ihrer Zulassung im Juni 2019 als beliebtes Fortbewegungsmittel in deutschen Städten etabliert. Doch bevor Sie mit Ihrem E-Moped durch den Straßenverkehr düsen können, müssen Sie es anmelden und gegebenenfalls zulassen. Im Folgenden werden die notwendigen Voraussetzungen für die Anmeldung eines E-Mopeds erläutert.
Was sind E-Scooter?
E-Scooter, E-Mopeds und E-Motorroller werden oft synonym verwendet, sind aber unterschiedliche Fahrzeuge. Sie sind klein, leicht und wendig, was sie zum idealen Fortbewegungsmittel in überfüllten Städten macht. Gemeinsam haben sie lediglich den akkubetriebenen Motor und die Kategorisierung als Kraftfahrzeug. E-Scooter sind nicht mit Elektro-Motorrollern oder E-Mopeds zu verwechseln, die größer sind und mehr Leistung haben.
Brauche ich eine Straßenzulassung?
Bevor der Fahrspaß beginnen kann, benötigst Du für Deinen E-Scooter eine Straßenzulassung. Das Kraftfahrt-Bundesamt erteilt sie, wenn die motorisierten Flitzer neben Licht, Klingel und Lenkstange noch weitere Anforderungen erfüllen. Denn sie müssen der Straßenverkehrsordnung und der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) entsprechen.
Viele Modelle besitzen bereits eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Hersteller beantragen eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für ihre Elektro-Stehroller. Die meisten E-Scooter-Modelle haben inzwischen eine ABE und sind damit für den Straßenverkehr zugelassen. In den Geschäften oder Onlineshops kannst Du das meist daran erkennen, dass in der Beschreibung „StVZO-konform“ vermerkt ist. Achte beim Kauf unbedingt darauf, dass Dein Elektroroller für den Straßenverkehr zugelassen ist. Andernfalls darfst Du ihn zunächst nicht legal fahren, sondern musst ihn vorher selbst zulassen.
Dass ein E-Scooter tatsächlich zugelassen ist, erkennst Du daran, dass der Roller ein Typenschild besitzt. Es befindet sich entweder auf der Unterseite oder am Rahmen des Fahrzeugs. Dort eingestanzt ist sowohl die Fahrzeugart „Elektrokleinstfahrzeug“ als auch die Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN).
Nachträgliche Zulassung erhalten
Nicht alle E-Tretroller erfüllen die Voraussetzungen, um am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Das heißt aber nicht, dass das so bleiben muss. Grundsätzlich kannst Du für nicht zugelassene Modelle nachträglich eine Straßenerlaubnis beantragen.
Die zu erfüllenden Kriterien beziehen sich unter anderem auf das Maximalgewicht, den Manipulationsschutz und die Batteriesicherheit. Außerdem müssen E-Scooter über zwei voneinander unabhängige Bremsen verfügen und dürfen nicht mehr als 70 Zentimeter breit, 140 Zentimeter hoch und 200 Zentimeter lang sein.
Erfüllt Dein E-Scooter alle technischen Voraussetzungen für eine Straßenzulassung, kannst Du eine sogenannte Einzelbetriebserlaubnis (EBE) bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Dann kontrolliert eine Prüfbehörde, ob Dein Modell tatsächlich alle geforderten Punkte erfüllt und stellt ein Gutachten aus, das Du anschließend bei der Zulassungsstelle vorlegst.
Aufwendiger und kostspieliger wird es, wenn der Elektro-Tretroller die technischen Anforderungen nicht erfüllt. Dann musst Du nachrüsten. Einige Hersteller bieten dazu Umbausätze an, damit Du Altfahrzeuge an die neue Verordnung anpassen kannst.
Erst wenn Du nachgerüstet hast, kannst Du einen technischen Dienst beauftragen, das notwendige Gutachten für die Straßenzulassung zu erstellen. Je nach Aufwand kann das aber richtig teuer werden - bis zu 1.800 Euro und mehr.
Versicherungspflicht
Mit bis zu 20 Kilometer pro Stunde kannst Du auf dem Roller durch die Stadt düsen - aber nur auf Radwegen. Dabei gilt für Roller dasselbe wie für Pkw: Ohne Haftpflichtversicherung darfst Du mit ihnen nicht fahren.
Neben einer Zulassung brauchst Du eine Haftpflichtversicherung für Deinen E-Scooter, um damit rumzufahren. Die E-Scooter-Haftpflicht deckt alle Schäden ab, die Du bei einem Dritten verursachst, jedoch nur bis zu einer bestimmten, vertraglich festgelegten Summe. Wir empfehlen einen Vertrag mit einer Deckungssumme von mindestens 100 Millionen Euro je Schadensfall beziehungsweise 15 Millionen Euro je geschädigter Person.
Für Schäden an Deinem elektrischen Tretroller kommt die Kfz-Haftpflicht nicht auf. Genauso wenig zahlt die Versicherung, wenn der E-Scooter gestohlen wird. Um Diebstahl, Brand- oder Sturmschäden abzudecken, brauchst Du zusätzlich eine Teilkaskoversicherung. Ob Du eine Kaskoversicherung abschließt, um Schäden am eigenen E-Scooter abzusichern, ist Dir überlassen, eine Pflicht für diese Versicherung besteht nicht.
Die Haftpflicht-Verträge kosten zwischen 15 und 60 Euro jährlich. Fahrer, die jünger als 23 Jahre sind, müssen mit teilweise deutlichen Aufschlägen rechnen. Die Kaskoversicherung kostet zwischen 10 und 50 Euro im Jahr zusätzlich. Dafür hast Du im Falle eines Schadens meist eine Selbstbeteiligung von 150 Euro.
So schließt Du die Versicherung ab
Du kannst die Haftpflicht für Deinen E-Tretroller entweder online abschließen oder vor Ort bei einem Versicherungsvermittler. Neben Deinen persönlichen Daten gibst Du auch Fahrzeugdaten an wie die FIN oder die Modellbezeichnung. Außerdem lässt sich der Vermittler die Zulassungspapiere von Dir zeigen.
Achte unbedingt darauf, dass Du die Fahrzeugnummer (FIN) nicht mit der Seriennummer des Gefährts verwechselst - vor allem, wenn Du den Vertrag im Internet abschließt. Andernfalls läufst Du nämlich Gefahr, dass die Versicherung im Schadensfall nicht zahlt oder das zunächst gezahlte Geld von Dir zurückfordert.
Nach Abschluss erhältst Du eine selbstklebende Versicherungsplakette. Sie dient als Nachweis, dass Dein E-Scooter auch wirklich haftpflichtversichert ist. Den farbigen Aufkleber mit fälschungssicherem Hologramm bringst Du an der Rückseite an - genau unterhalb des Scheinwerfers. Wie bei Mofas und Mopeds ist die Plakette nur begrenzt gültig und zwar vom 1. März bis zum 28. oder 29. Februar des Folgejahres.
Wenn Du die Versicherung abgeschlossen hast, schickt Dir der Versicherer die Plakette auf dem Postweg zu. Alternativ kannst Du den Versicherungsaufkleber auch in einer Filiale vor Ort abholen. Denke daran: Ab März eines jeden Jahres brauchst Du einen neuen Aufkleber. Der hat dann eine andere Farbe. Nachdem Du die Versicherung erneut abgeschlossen hast, bekommst Du ihn wieder automatisch zugeschickt.
Übrigens können bereits Minderjährige eine Versicherung für ihren E-Tretroller abschließen. Allerdings erlauben dies nicht alle Versicherer.
Die richtige Farbe für Dein Versicherungskennzeichen
Die Farbe des Versicherungskennzeichens ändert sich jährlich. Hier eine Übersicht:
| Farbe | Versicherungsjahr |
|---|---|
| Schwarz | 2014, 2017, 2020, 2023, 2026, 2029 |
| Blau | 2015, 2018, 2021, 2024, 2027, 2030 |
| Grün | 2016, 2019, 2022, 2025, 2028, 2031 |
Versicherungsjahr: jeweils ab 1. März bis 28./29. Februar des Folgejahres.
Verhaltensregeln im Straßenverkehr
Damit Du auf den Elektro-Flitzern sicher durch die Straßen rollst, hat der Gesetzgeber einige Verhaltensregeln aufgestellt. So ein E-Scooter darf immer nur von einer Person genutzt werden. Du darfst also niemanden mitnehmen. Außerdem müssen die Roller einzeln hintereinander fahren. Wer nebeneinander fährt oder eine Gefahr für sich und andere darstellt, muss ein Bußgeld von wenigstens 15 Euro zahlen. Sich an Autos ranzuhängen oder in Spielstraßen und auf Fußwegen unterwegs zu sein, ist nicht erlaubt.
Gehwege und Fußgängerzonen sind für die batteriebetriebenen Flitzer tabu. Sind keine Fahrradwege vorhanden, dürfen E-Scooter auf die Straße ausweichen.
Vor dem Fahren solltest Du keinen Alkohol trinken. Da es sich beim E-Scooter um ein Kraftfahrzeug handelt, gelten hier die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer. Für Fahranfänger und alle, die jünger als 21 Jahre sind, sind 0 Promille Pflicht. Alle anderen dürfen einen Blutalkoholwert von maximal 0,5 Promille haben.
Wer sich nicht daran hält, muss nicht nur mit Bußgeldern und Punkten in Flensburg rechnen, sondern auch mit einem Fahrverbot. Ab 1,1 Promille ist alkoholisiertes Fahren eine Straftat. Dann droht im schlimmsten Fall sogar Gefängnis.
Führerschein und Mindestalter
Fahrer brauchen weder Führerschein noch Mofa-Prüfbescheinigung; bereits 14-Jährige dürfen E-Scooter fahren. Selbst ein Helm ist nicht zwingend notwendig - aber empfehlenswert. Denn häufig überschätzen sich die Rollerfahrer. Sie fahren zu schnell, nehmen die Kurve zu scharf oder bleiben an einer hohen Bordsteinkante hängen.
Wo dürfen E-Scooter fahren?
E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind die kleinen E-Roller verboten. Bei Verbot der Einfahrt bei Einbahnstraßen gilt das Zusatzzeichen "Radfahrer frei" auch für Elektrokleinstfahrzeuge. Die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen auf anderen Verkehrsflächen kann durch das Zusatzzeichen "Elektrokleinstfahrzeuge frei" erlaubt werden.
E-Scooter mieten
Wenn Du einen E-Scooter kaufen möchtest, kostet das zwischen knapp 500 und 2.400 Euro. Eine kostengünstige Alternative ist es, einen Roller zu mieten. Insbesondere, wenn Du ihn nicht täglich nutzt. Lime, Tier oder Voi sind nur einige Sharing-Anbieter, die es mittlerweile in fast jeder größeren Stadt gibt.
Die Verleiher setzen wie auch die Carsharing-Anbieter DriveNow oder Car2Go meist auf das sogenannte Free-Floating-Modell. Mit diesem System kannst Du E-Tretroller reservieren, anmieten und nach der Fahrt innerhalb des Geschäftsgebietes an einer beliebigen Stelle wieder abstellen. Die Roller mietest Du einfach per App.
Bevor es losgehen kann, musst Du die App des jeweiligen Anbieters herunterladen, Dich registrieren und ein Kundenkonto anlegen. Dort hinterlegst Du auch Deine bevorzugte Zahlungsmethode. Die meisten Verleiher akzeptieren Kreditkarten, Debit-Karten oder Paypal.
Jede App verfügt über eine digitale Stadtkarte. Die zeigt an, wo Du den nächsten freien E-Tretroller findest. Ist das Wunschfahrzeug gefunden, musst Du es lediglich entriegeln, indem Du den QR-Code mit der Handy-App einscannst. Alternativ geht das auch durch Eintippen. Achte vor der Fahrt unbedingt auf den Akkustand und überprüfe, ob der Roller Kratzer oder andere Schäden hat.
Abgerechnet wird zumeist im Minutentakt. Je angefangene Minute zahlst Du 15 bis 20 Cent. Obendrauf kommt dann noch eine Leihgebühr von 1 Euro. Macht also für eine halbe Stunde Fahrspaß in Summe mindestens 5,50 Euro.
Gemietete Modelle sind über den Verleiher abgesichert. Schau aber in die Mietbedingungen, inwieweit Du für Schäden am gemieteten E-Scooter haften musst.
THG-Quote auch für E-Roller?
Ja und Nein. Die Treibhausgasminderungsquote (kurz THG-Quote) bekommst Du für alle Elektrofahrzeuge - sofern man für das Fahrzeug eine Einzelzulassung braucht, also einen Fahrzeugschein bekommt. Das ist für größere E-Roller zwar der Fall. Für kleine E-Scooter als Elektrokleinstfahrzeuge jedoch nicht.
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