Helmpflicht für E-Mopeds in Deutschland: Ein umfassender Überblick

Beim Motorrad gilt eine klare Helmpflicht. In Deutschland gilt seit 1976 die Helmpflicht für Motorradfahrer. Die Regelung dazu gibt § 21 a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vor. Doch für welche Fahrzeuge besteht in Deutschland eine Helmpflicht?

Gesetzliche Grundlagen der Helmpflicht

Laut StVO gilt die Helmpflicht für Krafträder und offene Kraftfahrzeuge. Bereits seit 1976 ist in Deutschland die Helmpflicht in der StVO beinhaltet und trägt seitdem zur Verbesserung der Verkehrssicherheit bei. Wann genau ein Verkehrsteilnehmer zum Tragen eines Schutzhelms verpflichtet ist, ergibt sich aus § 21a Abs. 2 StVO. Darin heißt es:

„Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.“

Anhand dieses Auszugs zeigt sich, dass die gesetzliche Helmpflicht an verschiedene Bedingungen geknüpft ist. So gilt diese nur für Krafträder oder offene Kraftfahrzeuge, die schneller als 20 km/h fahren können.

Darüber hinaus besteht eine Helmpflicht nur dann, wenn Sie nicht in der Lage sind, der gesetzlichen Anschnallpflicht nachzukommen. Da weder Motorräder noch Quads über eine solches Ausstattungsmerkmal verfügen, können sich die Fahrer faktisch nicht anschnallen und müssen somit einen Schutzhelm tragen.

Beachten Sie, dass sich die gesetzliche Helmpflicht nicht nur auf den Fahrzeugführer beschränkt. So müssen ebenfalls alle weiteren Mitfahrer mit einem geeigneten Schutzhelm ausgestattet sein. Das bedeutet ebenso, dass die Helmpflicht auch für Kinder gilt, wenn diese auf dem Motorrad oder Quad mitgenommen werden.

Wichtig! Der Gesetzgeber schreibt ausdrücklich die Verwendung von einem „geeigneten Schutzhelm“ vor. Hierunter fallen Modelle, die den einheitlichen, europäischen Vorschriften entsprechen und über eine ECE-Prüfung verfügen. Die aktuelle Version dieser Norm ist ECE-R 22.05.

Helmpflicht für Mofas

Ja, laut Straßenverkehrs-Ordnung müssen auf Krafträdern, die schneller als 20 km/h fahren, Helme getragen werden. Bei der Frage nach der Helmpflicht beim Mofa richtet sich der erste Blick oft auf den Gesetzestext. Es stellt sich die Frage: Handelt es sich beim Mofa um ein Gefährt, das in eine der genannten Kategorien fällt? Hier gilt es die Bauweise des Vehikels genauer zu betrachten.

Dabei handelt es sich um ein motorisiertes Zweirad, welches klassentechnisch unter dem Moped einzuordnen ist. Verkehrsrechtlich ist ein Mofa als einspuriges Fahrrad mit Hilfsmotor zu betrachten, wobei die Bauart Höchstgeschwindigkeiten bis zu 25 km/h ermöglicht.

Als es noch nicht viele Fahrzeuge dieser Art gab, durften ihre Besitzer auch ohne Helm fahren. Seit dem 1. Oktober 1985 gilt die Helmpflicht beim Mofa für alle Fahrer! Dabei ist jedoch genau auf die Fahrzeugklasse zu achten. Moped, Elektroroller, Motorroller: Helmpflicht gilt durch § 21a Absatz 2 StVO auch für diese leistungsfähigeren Fahrzeugklassen.

Helmpflicht für E-Scooter

Aktuell dürfen E-Mopeds und Elektroroller mit Versicherungskennzeichen bis 25 km/h ohne Helm gefahren werden - das gilt z. B. für kleine Stadtroller, Seniorenmobile oder viele Lieferfahrzeuge. Allerdings wird immer wieder kommt es zu Unfällen, bei denen die fehlende Helmpflicht als Risikofaktor genannt wird.

Die Helmpflicht gilt ab einer maximalen Geschwindigkeit von 20 km/h. Dabei geht der Gesetzgeber davon aus, dass das Fahrzeug diese Geschwindigkeit von selbst erreicht. Bei E-Bikes ist es bekannt, dass diese durch die Muskelkraft schneller gefahren werden können, als sie allein erreichen. Genau deswegen kann bezüglich der Helmpflicht keine genaue Angabe gemacht werden.

Anders als in einem Auto gibt es beim Fahren mit einem E-Scooter weder Knautschzonen noch Airbags, die einen Aufprall abfangen bzw. reduzieren. Das erhöht das Verletzungsrisiko bei einem Unfall mit einem E-Roller erheblich. Bei einem Sturz schlägt der Kopf ohne Helm ungeschützt auf den Untergrund auf und schwere Kopfverletzungen sind die Folge.

Erreichen E-Scooter mit Zulassung mehr als 20 km/h ist eine E-Scooter Helmpflicht wiederrum gegeben.

Was würde sich für Scooterhelden & Co. ändern?

Für die E-Mobilitätsbranche wäre eine Änderung ein echter Einschnitt. Viele Fahrzeuge wie z. B. Eine Helmpflicht würde das Marktsegment neu sortieren. Hersteller müssten ihre Kommunikation anpassen, Händler ihre Beratung. Und Nutzer?

Ausnahmen von der Helmpflicht

Die Helmpflicht beim Mofa kennt keine wirkliche Ausnahmen. Zwar steht in der StVO geschrieben, dass durch Anlegen eines Sicherheitsgurtes auf einen Helm verzichtet werden kann. Diese Möglichkeit bieten Mofas in der Regel aber nicht an. Folglich bleibt die Helmpflicht beim Mofa unumstößlich.

Allerdings besteht in begründeten Einzelfällen grundsätzlich die Möglichkeit, dass Personen von der gesetzlichen Helmpflicht befreit werden können. Eine solche Ausnahmeregelung erfolgt allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn es der betroffenen Person aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, einen vorschriftsgemäßen Sicherheitshelm zu tragen.

Die eigene Einschätzung reicht für eine Befreiung allerdings nicht aus. Stattdessen ist eine ärztliche oder fachärztliche Bescheinigung vorzulegen, aus der die Notwendigkeit für ein Abweichen von der Helmpflicht ersichtlich wird.

In der Regel wird die Ausnahmegenehmigung nur für einen begrenzten Zeitraum erteilt. Daher muss das Attest auch Auskunft über die voraussichtliche Dauer der Beeinträchtigung geben. Ist allerdings davon auszugehen, dass sich der Gesundheitszustand nicht mehr bessert, kann die zuständige Behörde von einer Befristung der Genehmigung absehen.

Sanktionen bei Verstößen gegen die Helmpflicht

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die gesetzlich definierte Helmpflicht verstößt, muss mit Sanktionen rechnen. Diese ergeben sich aus dem Bußgeldkatalog. Demnach zieht das Fahren ohne bzw. ohne geeigneten Schutzhelm ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro nach sich.

Werden Kinder nicht vorschriftsgemäß geschützt, droht sogar ein Bußgeld. Die missachtete Helmpflicht zieht in einem solchen Fall mindestens eine Geldsanktion von 60 Euro und einen Punkt nach sich. Darüber hinaus müssen Verkehrsteilnehmer, die widerrechtlich ohne Schutzhelm unterwegs waren, damit rechnen, dass ihnen bei einem Unfall eine Mitschuld zugeschrieben wird. Dies wirkt sich insbesondere auf die Schadensregulierung aus.

Bußgelder und Punkte fürs E-Roller fahren ohne Helm

Demnach gilt eine Helmpflicht für sämtliche Krafträder, mit denen du dich schneller als 20 km/h bewegen kannst. Falls du ohne Helm in eine Verkehrskontrolle geraten solltest, musst du mit folgenden Bußgeldern rechnen:

Im Allgemeinen handelt es sich beim Fahren ohne Helm um einen “Kategorie B” Verstoß. Dies hat zunächst keinen Einfluss auf deine Probezeit. Solltest du als Fahranfänger:in allerdings zwei “Kategorie B” Verstöße begehen, könnten diese unter Umständen zusammengenommen und als “A-Verstoß” gewertet werden - also eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit. Das bedeutet für dich: Die Probezeit verlängert sich um weitere zwei Jahre und du musst verpflichtend an einem Aufbauseminar teilnehmen.

Die Bedeutung des Helms für die Verkehrssicherheit

Durch die Helmpflicht sollten schwere Kopfverletzungen verhindert werden. Sind Fahrräder, Motorräder, Trikes und Quads in Verkehrsunfälle involviert, erleiden gerade deren Fahrer oft schwere Verletzungen. Dies liegt unter anderem daran, dass diese Gefährte bauartbedingt einem Pkw unterlegen sind.

Um wenigstens den bei Unfällen besonders gefährdeten Kopf- und Nackenbereich zu stabilisieren bzw. schützen, gilt für Krafträder und offene Kraftfahrzeuge eine gesetzlich definierte Helmpflicht.

Welche Helme sind erlaubt?

Beim Fahren mit dem E-Roller hat der Gesetzgeber ein Vorgabe für die Art der Helme vorgegeben, die du tragen darfst. Beispielsweise erfüllt dein normaler Fahrradhelm nicht die Standards. Ein Helm muss ECE-zertifiziert sein, damit du ihn auf deinem E-Roller tragen darfst.

Folgende Helmtypen sind für Touren mit deinem E-Roller geeignet:

  • Integralhelm
  • Jethelm
  • Klapphelm
  • Crosshelm
  • Modularer Helm

Dabei ist der gängigste Helm der Integralhelm, den du auch von Motorradfahrern kennst. Dieser umschließt deinen gesamten Kopf und verfügt über Kopfbügel und ein Visier. Gefolgt wird dieser vom Jethelm, bei dem das Gesicht frei ist. Daher wird der Helm auch synonym Open-Face-Helm genannt.

Damit dich dein Helm auch wirklich schützt, gilt es die richtige Helmgröße zu wählen. Dadurch wird verhindert, dass der Helm verrutschen könnte. Ausschlaggebend für die für dich passende Helmgröße ist dein Kopfumfang. Diesen kannst du mit Hilfe eines Maßbandes relativ schnell ermitteln. Üblicherweise setzt du dafür das Maßband an deinen Nacken und ziehst es bis zu deiner Stirn.

Empfehlungen für E-Scooter-Fahrer

Trotz der nicht bestehenden E-Scooter Helmpflicht sind Schutzmaßnahmen daher immer wichtig. Ein Helm besteht aus einer robusten und stabilen Außenschale und bietet im Inneren mit einer weichen Polsterung maximalen Tragekomfort. Die zuverlässige Sicherung sorgt für den festen Halt am Kopf. Die Gurte sind flexibel einstellbar. Achte beim Kauf auf eine hohe Qualität, eine gute Belüftung, ein leichtes Gewicht und die richtige Größe.

Geeignet sind im Prinzip alle handelsüblichen Fahrradhelme. Überaus praktisch, weil Du bei Deinem E-Scooter kaum Stauraum zur Verfügung hast, sind faltbare Helme. Diese bringen neben einem umfassenden Schutz, auch die Möglichkeit mit, diese platzsparend nach Gebrauch in einer Tasche zu verstauen. Zu empfehlen sind ebenso Modelle, die eine zusätzliche Beleuchtung mitbringen.

E-Scooter: Wo dürfen sie fahren und welche Regeln gelten?

E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind die kleinen E-Roller verboten.

Für Elektroroller-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid: in aller Regel sind das 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg.

Elektroroller sind nur für eine Person zugelassen.

Bußgelder für Verstöße

Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht der Bußgelder für verschiedene Verstöße im Zusammenhang mit E-Scootern:

Tatbestand Bußgelder
Bei Rot über die Ampel zwischen 60 und 180 €
Fahren auf dem Gehweg 15 bis 30 €
Fahren auf der Autobahn 20 €
Fahren ohne Versicherungskennzeichen 40 €
Fahren ohne Betriebserlaubnis 70 €
Nebeneinander fahren 15 bis 30 €
Elektronisches Gerät (z.B. Handy) benutzt 100 €, 1 Punkt

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