Wenn es im Stadtverkehr schnell von A nach B gehen soll, sind Elektro-Scooter, kurz E-Scooter, das Mittel der Wahl. Die wendigen Zweiräder sind handlich, ideal für die kurze Strecke zum Arbeitsplatz oder zur Uni und ersparen Ihnen die lästige Parkplatzsuche am Zielort. Doch wie bei Autos gilt auch hier: Wer motorisiert am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen will, braucht den passenden Versicherungsschutz.
Braucht man eine E-Scooter-Versicherung?
In Deutschland ist für E-Scooter eine Haftpflichtversicherung Pflicht - ohne muss der Roller zu Hause bleiben. Fehlt eine entsprechende Haftpflichtversicherung, darf der E-Scooter nicht im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden. Die Versicherungspflicht gilt für E-Scooter, die bauartbedingt mindestens 6 km/h und maximal 20 km/h schnell fahren können. E-Scooter, die maximal 6 km/h fahren können, müssen hingegen nicht versichert werden. Außerdem muss der E-Scooter eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine Einzelzulassung des Kraftfahrt-Bundesamtes haben.
Welche Versicherungsarten gibt es für E-Scooter?
Aber welche Versicherungsarten gibt es, worauf sollte man achten und welche Schäden sind abgedeckt?E-Scooter gelten laut der Straßenverkehrsordnung (StVO) als Kraftfahrzeuge. Das heißt, sie unterliegen einer Versicherungspflicht, ähnlich wie Mopeds oder Mofas.
- Kfz-Haftpflichtversicherung: Die Kfz-Haftpflichtversicherung für E-Scooter ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie deckt die Schäden ab, die der Fahrer anderen Personen, Fahrzeugen oder Gegenständen zufügt. Um einen besseren Versicherungsschutz bei schweren Unfällen zu gewährleisten, bieten viele Versicherungen jedoch höhere Deckungssummen an.
- Teilkaskoversicherung: Die Teilkaskoversicherung für E-Scooter ist freiwillig. Sie bietet zusätzlichen Schutz für den eigenen E-Scooter. Eine Vollkaskoversicherung, wie man sie von Autos kennt, bieten Versicherer aktuell nicht an. Das heißt, selbst verschuldete Unfälle, z. B.
Was deckt die E-Scooter-Versicherung ab?
Die E-Scooter-Versicherung deckt Personenschäden, Sachschäden und Akkuschäden ab.
- Personenschäden: Trotz des geringen Gewichts eines Elektro-Scooters: Ein Zusammenstoß mit einem Passanten ist schnell passiert. Dies kann zu Schmerzensgeldforderungen führen oder auch zu Forderungen von Verdienstausfallzahlungen. Derartige Kosten werden von der E-Scooter-Versicherung übernommen.
- Sachschäden: Wird ein Dritter beispielsweise im Rahmen eines Unfalls im öffentlichen Verkehr geschädigt, sind etwaige Personen-, Sach- und Vermögensschäden bei Gebrauch von versicherungspflichtigen E-Scootern oder Selbstbalance-Roller (Segways) versichert. Bei Gebrauch eines nicht versicherbaren Elektro-Kleinstfahrzeugs sind Sie nicht versichert. Das kann teuer werden und im schlimmsten Fall die Existenz gefährden.
E-Scooter-Versicherung: Vergleich und Kostenbeispiele
Wer eine Haftpflicht für seinen E-Scooter benötigt, kann eine entsprechende Absicherung zu günstigen Konditionen und mit wenigen Klicks auch online abschließen. Die E-Scooter-Versicherung kostet weniger als 30 Euro im Jahr: Unser Partner, die Bayerische Versicherung berechnet 27,30 Euro pro Jahr, was auf den Monat gerechnet gerade einmal 2,28 Euro sind.
Die Versicherungsleistungen umfassen einen Haftpflichtversicherungsschutz, der auf Wunsch mit einer Teilkaskoversicherung kombiniert werden kann. Für eine kombinierte Versicherungslösung aus Haftpflichtversicherung und Teilkasko-Versicherungsschutz werden pro Jahr 54,80 Euro fällig. Voraussetzung für die hier genannten Preise ist, dass der Fahrer mindestens 23 Jahre ist. Hat der Fahrer das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet wird für die Haftpflichtversicherung ein jährlicher Betrag in Höhe von 41,20 Euro fällig. Die kombinierte Versicherungsleistung aus Haftpflicht und Teilkasko liegt somit bei 70,50 Euro. Die Selbstbeteiligung für die Kombinationsversicherung (Haftpflicht + Teilkasko) liegt bei 150 Euro pro Schadensfall.
Europa Tarife
| Haftpflicht (Fahrer über 23) | Haftpflicht (Fahrer unter 23) | Haftpflicht + Teilkasko (Fahrer über 23) | Haftpflicht + Teilkasko (Fahrer unter 23) | |
|---|---|---|---|---|
| Jährlicher Beitrag | 27,30€ | 41,20€ | 54,80€ | 70,50€ |
| Selbstbeteiligung | - | - | 150€ | 150€ |
Worauf sollte man bei einer E-Scooter-Versicherung achten?
Wenn es um den Abschluss einer Haftpflichtversicherung für den E-Scooter geht, hast du keine Wahl. Wie auch bei einem herkömmlichen Kraftfahrzeug, also einem Auto oder einem Roller, muss auch ein Elektro-Scooter vorschriftsgemäß durch einen Haftpflichtversicherungsschutz abgesichert sein. Er fällt nämlich unter die Klasse der Elektrokleinstfahrzeuge.
E-Scooter Fahrer benötigen schon vor der ersten Fahrt einen gültigen Schutz, um am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu können. Es gibt verschiedene Versicherer, die dir eine E-Scooter Haftpflicht und eine Teilkasko anbieten. Bitte halte deine Papiere, wie die Betriebserlaubnis, bereit und nutze unseren Service.
Häufige Fragen zur E-Scooter-Versicherung
Wir haben die Fragen, die man uns am häufigsten stellt, zusammengetragen, um dir hier einen einfachen Überblick zu geben und Deine ersten Fragen zu beantworten.
Was kostet die E-Scooter-Versicherung?
Der Beitrag einer Versicherung für Elektrokleinstfahrzeuge ist deutlich günstiger als der Beitrag für eine KFZ Versicherung größerer Fahrzeuge. Willst du eine E-Scooter-Versicherung abschließen, bekommst du entsprechende Tarife für bereits weniger als 3 Euro im Monat, sofern du ein jährliches Zahlungsintervall wählt.
Für Fahrer über 23 Jahre fallen 27,30 Euro für die Haftpflichtversicherung an. Sollen auch Fahrer unter 23 Jahre versichert werden, erhöht sich der Betrag auf jährlich 41,20 Euro. Für einen gleichwertigen Tarif mit Fahrzeugteilversicherung werden 54,80 Euro für Fahrer über 23 Jahre bzw. 70,50 Euro für Fahrer unter 23 Euro fällig, wobei die Selbstbeteiligung in beiden Fällen bei 150 Euro pro Schadensfall liegt.
Welche Schäden sind versichert?
Bei der Haftpflichtversicherung für E-Scooter handelt es sich um eine reguläre Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge. Der Versicherungstyp der Haftpflichtversicherung tritt für Schäden ein, die am Eigentum anderer durch die Nutzung des KfZ bzw. des Elektrokleinstfahrzeugs entstehen. Auch Folgekosten und Sekundärschäden sind versichert. Außerdem sind Personenschäden versichert. Die Deckungssumme liegt bei 100 Millionen Euro. Im Falle eines Personenschadens wird der Betrag pro geschädigter Person auf 12 Millionen Euro limitiert.
Welche Schäden sind nicht versichert?
Nicht versichert sind diejenigen Schäden, die am eigenen E-Scooter selbst oder am Eigentum des Halters entstehen.
Der Versicherer kann die Regulierung eines Schadens außerdem verweigern bzw. bereits geleistete Zahlungen zurückfordern, wenn der Fahrer des elektrisch betriebenen Tretrollers zum Zeitpunkt des Unfalls unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stand bzw. grob fahrlässig gehandelt hat.
E-Scooter vs. E-Roller: Was ist der Unterschied?
E-Scooter und E-Roller sind in vielen Fällen voneinander abzugrenzen, da mehrere Fahrzeuge unter der Kategorie der Elektro-Roller zusammengefasst werden: Zum Beispiel Fahrräder mit Hilfsmotor, die eine bestimmte Maximalgeschwindigkeit nicht überschreiten. Auch ein Leichtmofa bzw. ein Leichtkraftrad kann - sofern es die Maximalgeschwindigkeit in Höhe von 45 km/h nicht überschreitet - zu den E-Scootern zählen.
Elektro-Roller ähneln in der Optik den Benzin-Rollern der 50 ccm Klasse. Egal ob Roller oder Scooter: Bei beiden Versicherungen handelt es sich um eine Haftpflichtversicherung. Deckungssummen und Kosten können sich je nach Versicherer unterscheiden.
Wie weist man den Versicherungsschutz nach?
Fahrer, die ihr elektrisches Fahrzeug durch unsere E-Scooter-Police absichern, erhalten eine farbige Versicherungsplakette, die sichtbar an dem Elektrokleinstfahrzeug angebracht werden muss. Die Farbe wechselt von Versicherungsjahr zu Versicherungsjahr, sodass sofort erkennbar ist, ob der E-Scooter über einen gültigen, aktuellen Haftpflichtversicherungsschutz verfügt oder die Fahrer/Halter eine neue Plakette benötigen.
Das Vorhandensein einer Haftpflichtversicherung wird bei E-Scootern durch einen entsprechenden Aufkleber (Versicherungsplakette) ersichtlich, der auf dem E-Scooter angebracht werden muss. Ein Kennzeichen, wie dies beispielsweise an kraftstoffbetriebenen Rollern, Scootern, Autos oder ein anderes KFZ Pflicht ist, besteht für die E-Scooter nicht. Eine entsprechende aufklebbare Versicherungsplakette erhält der Fahrer/Halter des E-Scooters nach dem Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung durch den Versicherer, wie sie bei uns zu finden sind.
Welche Voraussetzungen müssen Fahrer und Fahrzeuge erfüllen?
Elektro-Scooter dürfen in Deutschland die Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h aus bauartbedingten Gründen nicht überschreiten. Zu beachten ist außerdem, dass das Alter der E-Scooter Fahrer darüber entscheidet, ob der E-Scooter gefahren werden kann oder nicht. Fahrer über 23 Jahre finden meist einen Versicherungsschutz mit einem günstigeren Beitrag, als Fahrer die unter 23 Jahre sind.
Die übliche Maximalleistung eines E-Scooters ist in der Regel im Bereich von bis zu 1 KW anzusiedeln. Eine genaue gesetzliche Bestimmung ist in Deutschland bisweilen noch ausstehend. In Österreich hat der Gesetzgeber eine maximale Leistung in Höhe von 600 Watt festgelegt. Es gilt als wahrscheinlich, dass sich auch der deutsche Gesetzgeber an diesen Werten orientieren wird. Festgelegt ist bereits, dass E-Scooter Fahrer im öffentlichen Straßenverkehr maximal 20 km/h fahren dürfen und eine allgemeine Betriebserlaubnis benötigen.
Wie alt eine Person sein muss, um einen Elektro-Scooter fahren zu dürfen, ist davon abhängig, welche Höchstgeschwindigkeit der E-Scooter erreicht. So ist der aktuelle Stand, dass elektro Tretroller, deren maximal erreichbare Geschwindigkeit unter 12 km/h liegt, bereits von Kindern unter 12 Jahren gefahren werden dürfen. Liegt die Maximalgeschwindigkeit des E-Scooters über 12 km/h, muss der Nutzer das 14. Lebensjahr vollendet haben. In der Regel weisen die elektro Fahrzeuge eine Nenndauerleistung von nicht mehr als 500 Watt und sind zudem auf eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h runtergeregelt.
Für die Nutzung eines Elektrokleinstfahrzeugs muss der Fahrer keinen Kenntnisnachweis vorweisen können bzw. keinen Führerschein erwerben. Wichtig ist jedoch, dass der Fahrer das vorgeschriebene Mindestalter hat. Dieses unterscheidet sich je nachdem, ob der E-Scooter langsamer oder schneller als 12 km/h fährt und liegt bei 12 (<12 km/h) bzw. bei 14 Jahren (<20 km/h).
Verwandte Beiträge:
- Mopedversicherung Axa: Angebote, Preise & Vergleich
- Mopedversicherung Vergleich 2024: Günstige Tarife & Top-Anbieter finden
- ADAC Moped Versicherung: Vergleich, Preise & Angebote
- Württembergische Versicherung Moped Kennzeichen: Kosten & Angebote
- Ultimative Shimano Ultegra 6603 Kettenblätter Spezifikationen – Alles, was Sie wissen müssen!
- Shimano 3-Gang Nabenschaltung am Hinterrad ausbauen – Schritt-für-Schritt Anleitung für Einsteiger
Kommentar schreiben