Motorradführerschein A1: Voraussetzungen und alles, was du wissen musst

Du bist mindestens 16 Jahre alt, motorradbegeistert und willst endlich mobil sein - aber ein Auto ist noch nicht drin? Schein oder nicht Schein, das ist für viele Jugendliche keine Frage: Zum 16. Geburtstag muss der erste Zweiradführerschein her. Ab dann wird dem großen Traum von noch größeren Maschinen entgegengefiebert.

Der A1-Führerschein gehört zur sogenannten „A-Klasse“ - also zu den Motorradführerscheinen. Aber was genau darfst du mit dem A1-Führerschein fahren? In diesem Artikel beantworten wir dir alle wichtigen Fragen - klar, verständlich und auf den Punkt.

Was darf ich mit einem Führerschein der Klasse A1 fahren?

Die Führerscheinklasse A1 berechtigt Sie zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von maximal 125 ccm und einer Motorleistung von maximal 11 kW. Das Verhältnis von Leistung zum Gewicht darf höchstens 0,1 kW/kg betragen. Ferner dürfen Sie mit dem „kleinen Motorradführerschein” der Klasse A1 auch dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern und einer Leistung von maximal 15 kW führen.

Für welche Fahrzeuge gilt Klasse A1?

Mit dem Führerschein der Klasse A1 können Sie Krafträder führen, deren Hubraum max. 125 cm³ groß ist, deren Motorleistung sich auf max. 11 kW beläuft und deren Verhältnis aus Leistung und Leermasse max. 0,1 kW/kg beträgt. Zudem können Sie auch einige Trikes mit A1 fahren.

Auch E-Bikes und E-Roller fallen unter die A1-Regelung, sofern sie die gleichen Leistungsgrenzen einhalten.

Neben Krafträdern mit einem Hubraum von maximal 125 ccm und dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit einer Leistung von maximal 15 kW können auch alle Fahrzeuge, welche in der Klasse AM eingeschlossen sind, gefahren werden.

Voraussetzungen für den A1-Führerschein

Das Mindestalter von 16 Jahren ist nicht die einzige Bedingung, um den A1-Führerschein erwerben zu können. Sie müssen außerdem nachweisen, dass Sie ein ausreichendes Sehvermögen besitzen. Dafür genügt der Nachweis über einen Sehtest beim Optiker. Des Weiteren ist eine Teilnahmebescheinigung über eine Schulung in Erster Hilfe erforderlich. Sollten Zweifel an Ihrer körperlichen oder geistigen Eignung zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeugs bestehen, kann Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde weitere Auflagen erteilen.

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Biometrisches Passbild

Ausbildung für den A1-Führerschein

Um einen Führerschein der Klasse A1 erwerben zu können, müssen Sie eine bestimmte Anzahl an theoretischen und praktischen Unterrichtseinheiten in einer Fahrschule absolvieren. Haben Sie noch keine andere Fahrerlaubnis erworben, müssen Sie 12 Doppelstunden an Grundstoff über sich ergehen lassen. Hier erwerben Sie allgemeine Kenntnisse über die Teilnahme am Straßenverkehr, wie zum Beispiel über die Vorfahrtsregeln und die Bedeutung der verschiedenen Verkehrszeichen. Hinzu kommen 4 Doppelstunden an klassenspezifischen Zusatzstoff. Der Theorieunterricht umfasst dabei den Grund- und Zusatzstoff.

Wie viele praktische Fahrstunden Sie für den A1-Führerschein benötigen, hängt von Ihrem individuellen Können ab. Im Durchschnitt sind etwa 20 Unterrichtseinheiten à 60 Minuten erforderlich. Was nicht variabel ist, ist die Anzahl an besonderen Ausbildungsfahrten, die Sie im Rahmen der Fahrschulausbildung absolvieren müssen.

Beachten Sie, dass Sie die verschiedenen Sonderfahrten nicht miteinander verrechnen können.

  • Theoretische Ausbildung: 12 Doppelstunden Grundstoff, 4 Doppelstunden Zusatzstoff
  • Praktische Ausbildung: Individuell, ca. 20 Stunden
  • 5 Ausbildungsstunden auf Bundes- oder Landstraßen
  • 4 Ausbildungsstunden auf Autobahnen
  • 3 Ausbildungsstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit

Prüfungen für den A1-Führerschein

Haben Sie die nötigen Theoriestunden absolviert, müssen Sie Ihr Wissen in der theoretischen Prüfung unter Beweis stellen. Ist es Ihre erste Fahrerlaubnis, werden Ihnen 30 Fragen gestellt. Leisten Sie sich höchstens 10 Fehlerpunkte, gilt die Prüfung als bestanden. Beantworten Sie allerdings zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch, sind Sie durchgefallen. Besitzen Sie bereits eine Fahrerlaubnis, verringert sich die Zahl der Fragen auf 20.

Die letzte Hürde zum A1-Führerschein ist schließlich die praktische Prüfung. Diese dauert mindestens 70 Minuten und umfasst u. a. Insgesamt müssen Sie also sechs Grundaufgaben absolvieren.

Theoretische Prüfung

  • 30 Fragen (bei Ersterteilung)
  • Maximal 10 Fehlerpunkte

Praktische Prüfung

  • Dauer: mindestens 70 Minuten
  • Inhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren inner- und außerhalb von Ortschaften

Kosten für den A1-Führerschein

Ich möchte den Führerschein A1 machen. Welche Kosten kommen auf mich zu? Dies hängt vor allem davon ab, wie viele Fahrstunden Sie benötigen, um sich fit für die Fahrprüfung zu fühlen. Im Durchschnitt sollten Sie etwa mit Kosten zwischen 1000 und 2000 Euro rechnen. Um Geld zu sparen, kann es sich lohnen, den A1-Führerschein gleichzeitig mit der Klasse B (Pkw-Führerschein) zu machen. Vergleichen Sie hier die verschiedenen Fahrschulen, um das günstigste Angebot zu finden.

Der A1-Führerschein verursacht natürlich Kosten. Diese sind jedoch geringer als ein herkömmlicher Führerschein der Klasse B.

  • Erste-Hilfe-Kurs, Sehtest, Passbild: ca.

Bei der Fahrschule wird außerdem noch eine Anmeldegebühr fällig, welche sich etwa zwischen 60 und 200 Euro bewegt. Hier lohnt es sich alle Fahrschulen in der Region zu vergleichen.

Die zweite Hälfte für die Kosten vom Führerschein A1 bildet die Fahrschule.

Zuerst müssen Sie die Kosten für die Übungsmaterialien einkalkulieren. Diese liegen bei zirka 30 Euro.

Die Übungsfahrten beim Praxisunterricht schlagen mit jeweils etwa 30 bis 45 Euro zu Buche. Die Kosten vom Führerschein A1 für Sonderfahrten wie etwa Nachtfahrten sind etwas höher. Sie sollten Sie bei 40 bis 60 Euro ansetzen.

Nachdem der Unterricht beendet ist, folgen die beiden Prüfungen.

Die 125 ccm-Führerschein-Kosten enden jedoch nicht mit diesen Gebühren.

Ein Vergleich der Fahrschulen lohnt sich immer, um die Führerscheinkosten für A1 möglichst gering zu halten.

Der Führerschein Klasse A1 verursacht Kosten in Höhe von etwa 950 bis 1.700 Euro.

Bei dieser Preisspanne lohnt es sich immer, Fahrschulen zu vergleichen und gleich zwei Führerscheinklassen parallel zu absolvieren.

Zusammenfassung der Kosten:

Posten Kosten (ca.)
Erste-Hilfe-Kurs, Sehtest, Passbild variabel
Anmeldegebühr Fahrschule 60 - 200 €
Übungsmaterialien 30 €
Übungsfahrten 30 - 45 € pro Stunde
Sonderfahrten 40 - 60 € pro Stunde
Prüfungsgebühren variabel
Gesamtkosten 950 - 1700 €

Alternativen zum A1-Führerschein

Stimmt es, dass es auch einen 125ccm-Führerschein für alle Autofahrer gibt, der nicht die Klasse A1 erfordert? Ja. Alternativ zum Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse A1 können Besitzer eines B-Führerscheins sich auch die Schlüsselzahl 196 eintragen lassen. Mit dieser ist es ihnen ebenfalls erlaubt, Krafträder mit bis zu 125 ccm Hubraum zu fahren. Vorteil der B196-Erweiterung gegenüber dem A1-Führerschein sind geringere Kosten, weil keine Prüfungen und weniger Fahrstunden erforderlich sind. Es ist allerdings nicht möglich, einen B196-Führerschein auf die Fahrerlaubnisklassen A2 oder A zu erweitern, wie das mit dem A1-Führerschein möglich.

Der Stufenführerschein

Es besteht zwar die Möglichkeit, direkt den A2- oder den A-Führerschein zu erwerben, es ist jedoch empfehlenswert, mit dem A1-Führerschein zu beginnen und diesen später auf die höheren Klassen zu erweitern. Und ein weiterer Vorteil: Sie können den A1-Führerschein ab einem Alter von 16 Jahren erwerben. Für die Klasse A2 müssen Sie hingegen bis zu Ihrem 18. Geburtstag warten. Und wollen Sie die Klasse A im direkten Zugang erwerben, geht das sogar erst ab 24 Jahren.

Der Stufenführerschein ermöglicht es Fahrern, in einem Zeitraum von jeweils zwei Jahren Erfahrungen auf einem Fahrzeug mit einer geringeren Motorleistung zu sammeln, um dann nach einer entsprechenden praktischen Prüfung auch ohne zusätzliche Ausbildung (Zeitstunden in der Fahrschule) in die nächste Leistungsklasse aufzusteigen.

Welche Prüfungen müssen beim Stufenführerschein absolviert werden?

Beim ersten Führerschein A1 oder A2 muss sowohl eine theoretische als auch eine praktische Ausbildung mit anschließender Prüfung erfolgen. Für den Aufstieg in die nächsthöhere Leistungsklasse wird dann nur noch eine zeitlich verkürzte praktische Prüfung benötigt. Die Dauer der Prüfung beträgt in diesem Fall 40 Minuten.

Wichtig: Für die Fahrschulen besteht für den Klassenaufstieg nach Erwerb des Erstführerscheins keine Ausbildungspflicht, dementsprechend muss auch keine Ausbildungsbescheinigung zur praktischen Prüfung vorgelegt werden.

Kannst du trotzdem Fahrstunden absolvieren?

Ja! Es wird sogar empfohlen, vor der praktischen Prüfung noch einmal die eigenen Fähigkeiten zu kontrollieren und mithilfe der Fahrschule deines Vertrauens eingeschlichene Fahrfehler zu korrigieren.

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