Welcher Führerschein ist für E-Motorräder erforderlich?

Bei schönem Wetter auf zwei Rädern elektrisch unterwegs sein - das ist nicht nur gut für die Umwelt, es macht Spaß. Doch welcher Führerschein ist für Pedelec, Elektro-Roller, E-Motorrad und Co. jeweils erforderlich? AUTO BILD klärt auf, denn bei den Verbrennern ist die Sache mit den Führerscheinen klar. Sie richten sich nach Hubraum und Leistung. E-Zweiräder haben aber keinen Hubraum und gerne mal zwei Leistungsangaben. Was bedeutet das für die Fahrerlaubnis? Außerdem passen einige Elektro-Zweiräder auf dem Markt nicht so recht in etablierte Fahrzeugkategorien.

Generell gilt: Bei klassischen Motorrädern mit Benzinmotor ist die Sache klar: Du brauchst einen Führerschein! Bei E-Motorrädern sieht es anders aus - hier kommt es vor allem auf die Leistung und die Höchstgeschwindigkeit an. Die Frage, ob du ein E-Motorrad ohne Führerschein fahren kannst, hängt also ganz von den Spezifikationen des Fahrzeugs ab.

Führerscheinklassen im Überblick

Die Fahrerlaubnisklassen für Pkw, Lkw oder Zweirad sind im Überblick:

  • B-Klassen: Für Pkw und kleine Anhänger
  • C-Klassen: Für Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen
  • A-Klassen: Für Zweiräder aller Art

Im Folgenden werden die relevanten Führerscheinklassen für E-Motorräder detailliert beschrieben:

Klasse AM

Mit dem AM-Führerschein darfst du kleine E-Roller und leichte Mopeds fahren. Erlaubte Fahrzeuge sind:

  • Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h.
  • Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW.
  • Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform.

Klasse A1

Mit der Klasse A1 kannst du Leichtkrafträder mit einer maximalen Leistung von 11 kW fahren. Diese Klasse ist ideal für viele elektrische Leichtkrafträder, z. B. das beliebte Metorbike. Die Details sind:

  • Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm.
  • Einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
  • Sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.

Klasse A2

Mit dem A2 Führerschein kannst du Motorräder bis zu einer Leistung von 35 kW fahren. Wenn du ein leistungsstärkeres E-Motorrad fahren willst, aber noch nicht alles ausreizen willst, ist A2 deine Klasse. Hier die Details:

  • Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
  • Die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Klasse A

Mit einem Führerschein der Klasse A darfst du alle E-Motorräder fahren. Das Gute hier ist, dass die Leistung des Motorrades dabei keine Rolle spielt. Der A-Führerschein ist der höchste Führerschein. Er erlaubt es, Motorräder jeglicher Art zu fahren. Hier die Details:

  • Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge.

Die B196-Regelung: Mit dem Autoführerschein zum E-Motorrad

Seit Anfang 2020 können Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B nach dem Absolvieren einer theoretischen und praktischen Fahrerschulung auch Krafträder der Klasse A1 in Deutschland fahren. Und das ohne die vollständige Ausbildung absolvieren zu müssen. Auch auf die theoretische und praktische Prüfung wird verzichtet.

Inhabern einer Fahrerlaubnis der Klasse B (Autoführerschein) wird nun das Führen von Krafträdern der Fahrerlaubnisklasse A1 in Deutschland erleichtert. Die Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurde am 30.12.2019 im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 52 veröffentlicht. Sie trat somit am 31.12.2019 in Kraft und betrifft Zweiräder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung bis zu 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg ist.

Über 130.000 Autofahrer nutzen bereits die Möglichkeit des B196 seit der Einführung Anfang 2020. Mit dem Autoführerschein können so einfach und kostengünstig auch Motorräder der Klasse A1 gefahren werden.

Voraussetzungen für B196

Was setzt B196 voraus?

  • Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten
  • Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre
  • Mindestalter 25 Jahre

Ablauf der Fahrerschulung

Wie kann man nun als Besitzer eines Autoführerscheins in Deutschland Motorrad fahren?

  • eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden (9 Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten).
  • Generell gilt: Der Fahrlehrer muss nach Abschluss der Schulung bestätigen, dass der Bewerber erfolgreich an der Schulung teilgenommen hat.
  • Die Berechtigung wird dann durch die Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dokumentiert.

Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird jedoch keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, sodass mit dieser Berechtigung z. B. die Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV nicht möglich ist.

Kosten für B196

Gratis ist das Führerschein-Upgrade natürlich nicht. Für Schulung, Bearbeitungsgebühr und Passfotos belaufen sich die Kosten je nach Bundesland und Fahrschule auf 700 bis 900 Euro. Dagegen ist die A1-Fahrerlaubnis mit einem Preis von 1500 bis 2000 Euro vergleichsweise teuer.

Gültigkeit von B196 im Ausland

Da es sich bei B196 um eine Erweiterung der Klasse B mit der nationalen Schlüsselziffer 196 handelt, wird die Klasse nur in Deutschland anerkannt. Im Ausland wird diese nicht akzeptiert.

B196 und die hohen Elektro-PS

Den Grund für die vergleichsweise hohe elektrische Leistung in den Regularien der Fahrerlaubnisverordnung (FEV) zu suchen, liegt nahe, führt aber nicht zum Ziel. Die entsprechenden Paragrafen 6 und 6b grenzen Hubraum (auf maximal 125 Kubik) ein und legen die Motorleistung auf maximal 11 Kilowatt fest. Von elektrischen Fahrzeugen steht hier nichts. Ein Puzzleteil gibt die deutsche Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Im Paragraf 2,10 FZV werden Kleinkrafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 Kilowatt klassifiziert. Und das ist der wichtige Hinweis: Nennleistung.

Die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) schreibt in der Regelung Nummer 85 vor, wie die Nennleistung von Fahrzeugmotoren gemessen wird. Die Nennleistung eines Verbrenners meint das maximale Drehmoment und die Höchstleistung bei voll geöffneter Drosselklappe. Beim Elektromotor ist das anders: Nennleistung ist die mittlere Leistung, die der Motor bei der vom Hersteller genannten Drehzahl über die Dauer von 30 Minuten leisten kann, nachdem er bereits drei Minuten bei 80 Prozent der Höchstleistung gelaufen ist. Jedoch: Die Drehzahl muss mindestens 90 Prozent der Drehzahl der Höchstleistung entsprechen. Die Spitzenleistung des E-Motors kann nach dieser Vorschrift deutlich über 11 Kilowatt liegen, wird erfahrungsgemäß aber nur für einen kurzen Augenblick erzeugt.

Wer mit seinem A1-Schein, Autoführerschein + B196 oder dem alten Dreier das Maximale auf zwei Rädern fahren möchte, dem bieten sich einige Optionen:

Beispiele für E-Motorräder mit B196

  • Zero S: Die Zero S ist mit 11 Kilowatt Nennleistung eingetragen und wird mit einer Spitzenleistung von 44 Kilowatt oder 59 PS beworben. Sie leistet maximale 109 Nm Drehmoment und wiegt dabei nur 185 Kilogramm.
  • Alrendo TS Bravo: Das Mittelmotorkonzept bietet neben den 11 Kilowatt Nennleistung bis zu 58 Kilowatt Spitzenleistung. Das Drehmoment liegt bei 117 Nm und soll die Bravo auf 135 km/h beschleunigen.

Führerschein für andere E-Zweiräder

E-Scooter

Um E-Scooter fahren zu dürfen, braucht man weder eine Mofa-Prüfbescheinigung noch einen Führerschein. Eine Helmpflicht besteht ebenfalls nicht. Es ist aber empfehlenswert, einen Helm zu tragen. Man muss als E-Scooter-Pilot mindestens vierzehn Jahre alt sein.

Pedelec und E-Bike

Fährt ein Pedelec maximal 25 Stundenkilometer schnell, braucht man zum Fahren keinen Führerschein und keine Prüfbescheinigung. Es gibt kein vorgeschriebenes Mindestalter und keine Kennzeichenpflicht.

Anders ist die Lage bei Pedelecs, die schneller als 25 km/h fahren. Sie sind Kraftfahrzeuge, für die man ein Versicherungskennzeichen braucht. Man darf sie nur fahren, wenn man mindestens den Führerschein der Klasse AM hat. Radwege sind tabu. Pedelecs bis 45 km/h gehören auf die Straße. Wie beim Motorradfahren muss man einen geeigneten Helm tragen.

E-Bikes unterscheiden sich rechtlich von Pedelecs. Die maximal 25 km/h schnellen Varianten werden vom Gesetzgeber wie Mofas betrachtet und verlangen daher sowohl nach einem Helm als auch nach einem Versicherungskennzeichen.

Elektro-Roller

Um so einen E-Roller bewegen zu dürfen, braucht man mindestens einen Führerschein der Klasse AM, ein Versicherungskennzeichen und einen Helm.

Für Roller mit 70, 80 oder 100 km/h Höchstgeschwindigkeit braucht man mindestens einen Motorrad-Führerschein der Klasse A1, einen Autoführerschein von vor 1980 oder den Führerschein B196, den Autofahrer seit Anfang 2020 mit einer "Zusatzschulung" in der Fahrschule erwerben können.

Tabelle: Führerscheinklassen für E-Zweiräder

Fahrzeugtyp Führerscheinklasse Anmerkungen
E-Scooter Kein Führerschein erforderlich Mindestalter 14 Jahre
Pedelec (bis 25 km/h) Kein Führerschein erforderlich Keine Kennzeichenpflicht
Pedelec (über 25 km/h) AM Versicherungskennzeichen erforderlich
E-Bike (bis 25 km/h) AM Versicherungskennzeichen und Helm erforderlich
E-Roller (bis 45 km/h) AM Versicherungskennzeichen und Helm erforderlich
E-Roller (über 45 km/h) A1 oder B196 A1 oder B196 erforderlich
E-Motorrad (Leichtkraftrad bis 11 kW) A1 oder B196 A1 oder B196 erforderlich
E-Motorrad (über 11 kW) A2 oder A A2 oder A erforderlich

Verwandte Beiträge:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0