Ein maßgeschneidertes Mountainbike ist selten beim Händler zu finden. Wer also einen individuellen Aufbau bevorzugt, wird sein MTB selbst zusammenstellen beziehungsweise zusammenbauen müssen, um das gewünschte Ergebnis zu erhalten. Damit das sorgenfrei klappt, ist eine umfassende Planungsphase nötig.
Zu beachten ist nicht nur die Kompatibilität der einzelnen Teile, sondern auch, dass das Endergebnis hinsichtlich Performance und Funktion harmoniert. Im Vorfeld sollte sich also genau überlegt werden, ob es sich überhaupt rechnet, ein MTB selbst zusammenzustellen. Der Markt bietet eine Vielzahl an hervorragenden Komplett-Bikes einschlägiger Hersteller aus unterschiedlichen Preiskategorien, die wirklich fast schon optimal konfiguriert sind. In vielen Fällen reicht den Nutzern diese Lösung aus.
Notfalls wird an der ein oder anderen Stelle durch einen Komponentenwechsel optimiert. Wer allerdings ein völlig maßgeschneidertes Bike mit einer individuellen Ausstattung haben möchte, kommt um eine eigene Zusammenstellung nicht herum. Allerdings reicht es hierzu nicht aus, die gewünschten Teile und einen optisch ansprechenden Rahmen zu bestellen.
Im Vorfeld muss viel geplant, verglichen und letztlich auch gerechnet werden, um am Ende eine funktionierende Konfiguration auf die Räder stellen zu können.
Schritte zum individuellen Mountainbike
- Vor- und Nachteile abwägen
- Kategorie bestimmen
- Rahmen wählen
- Kompatiblen Steuersatz finden
- Antrieb, passendes Innenlager und Pedale
- Fahrwerk zusammenstellen
- Laufräder und Reifen konfigurieren
- Kraftvolle Bremsen aussuchen
- Cockpit nach Maß erstellen
- Komponenten des Sitzbereichs selektieren
- Zubehör nicht vergessen (Kettenführung und Mudguard)
- Für gutes Werkzeug und Montageständer sorgen
E-Bike Eigenbau - Was ist zu beachten?
E-Bikes sind derzeit im Handel nicht nur schlecht verfügbar, sondern werden auch teurer. So wundert es nicht, dass immer mehr auf die vermeintlich geniale Idee kommen, sich ihr E-Bike selbst zu bauen. Aber darf man das offiziell überhaupt? Was ist der rechtliche Rahmen, was sind die Fallstricke?
In den letzten Wochen haben in den sozialen Medien verstärkt Anfragen und Anleitungen zum Do-it-yourself-E-Bike kursiert. Aber was darf man eigentlich und worauf sollte man achten, wenn man sein Bike umrüsten bzw. selbst zusammenbauen möchte?
Kleine Vorwarnung: Um alles umfassend und richtig darstellen zu können, ist es wichtig, sich rechtliche Gegebenheiten sowie DIN-Normen und unterschiedliche Richtlinien im Detail anzusehen.
Rechtliche Aspekte beim E-Bike Eigenbau
Wenn wir hier vom E-Bike sprechen, meinen wir im rechtlichen Sinne das Pedelec. Das Pedelec ist straßenverkehrsrechtlich als Fahrrad eingestuft. Man braucht dafür keinen Führerschein und keine Versicherung - die durchschnittliche Motorleistung des Elektromotors ist hier auf 250 W begrenzt und der Antrieb unterstützt beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h.
International wird hierfür die Bezeichnung EPAC (Electrically Power Assisted Cycle) genutzt. Ein Fahrrad wird durch das Hinzufügen eines Motors zum Pedelec und dafür gelten andere Normen und Vorschriften, z. B. greifen für ein Pedelec die Maschinenrichtlinie und die EMV-Richtlinie.
Ernst Brust, der Geschäftsführer des ZIV, meint: „Auch Pedelecs, die von Privatpersonen zum Eigengebrauch gebaut werden und außerhalb eines Privatgeländes benutzt werden, unterliegen der Maschinen- und EMV-Richtlinie und müssen gemäß der Norm DIN EN 15194-2017 geprüft werden.
Das Produktsicherheitsgesetz zwingt jeden Hersteller - unabhängig von jeder Norm - dafür zu sorgen, dass die Sicherheit beim Gebrauch des Bikes gewährleistet ist. Das bedeutet für den Hersteller eines E-Mountainbikes, dass er sein Bike härter testen muss, als es die Norm ISO 4210 (für herkömmliche Bikes) bzw. EN 15194 (für E-Bikes) eigentlich verlangt.
Konformitätserklärung und CE-Kennzeichen
Grundsätzlich muss jedem Pedelec, das innerhalb der EU verkauft wird, eine EU-Konformitätserklärung beiliegen. Sie ist meistens in der Bedienungsanleitung mit abgedruckt oder liegt extra als Papierdokument bei.
In Absatz 2 (i) dieser Richtlinie ist ganz klar geregelt, wen diese Richtlinie betrifft: „[Es] wird jede natürliche oder juristische Person, die eine von dieser Richtlinie erfasste Maschine oder unvollständige Maschine in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt, als Hersteller betrachtet.“
Das heißt im Klartext: Auch Privatpersonen müssen sich an die Maschinenrichtlinie halten, denn rein rechtlich gelten sie als Hersteller. Wer die Richtlinien einhält, bekommt nach der Prüfung die Erlaubnis, das CE-Kennzeichen auf der Maschine, sprich dem Pedelec, anzubringen.
Innerhalb der EU unterliegt auch das von einer Privatperson zum persönlichen Gebrauch gebaute Pedelec der Maschinen- und EMV-Richtlinie und muss gemäß der Norm DIN EN 15194-2017 geprüft werden. Das gilt auch für die unentgeltliche Weitergabe des E-Bike-Eigenbaus, wobei das Verschenken als Inverkehrbringen innerhalb der EU mit allen dazugehörigen Pflichten zählt. Dieses schließt auch ein CE-konformes Typenschild am Pedelec mit ein.
Die Richtlinie 2014/30/EU zur elektromagnetischen Verträglichkeit (kurz: EMV-Richtlinie) regelt genau diese Verträglichkeit für fast alle elektrischen Geräte im europäischen Binnenmarkt. Deshalb müssen die Hersteller von Betriebsmitteln auch nachweisen, dass ihre Geräte die Anforderungen dieser Richtlinie erfüllen.
Normen für E-Bikes
Für E-Bikes gelten zwei Normen, die ISO 4210 und die EN 15194. In der ISO 4210 für Fahrräder (europäisch und international gültig) sind einheitliche Teststandards festgelegt, die der Industrie die Prüfaufbauten beschreiben.
Neben der ISO 4210 existiert für E-Bikes noch die Europäische Norm 15194. Sie gilt für sogenannte EPAC (Electric Power Assisted Cycles), die mit Pedalen und einem elektrischen Hilfsmotor ausgestattet sind und auf öffentlichen Straßen verwendet werden. In der EN 15194 werden ebenfalls Prüfaufbauten beschrieben, allerdings mit erhöhten Lasten und einem maximalen Systemgewicht von 120 kg.
Durch das Hinzufügen eines Motors wird ein Fahrrad zum E-Bike und somit zur Maschine. Damit gelten andere Normen und Vorschriften. Findet man einen Händler, der einem sein geliebtes Fahrrad (hier gilt die ISO 4210) zu einem E-Bike (hier gilt zusätzlich die EN 15194) aufrüstet, ist man erst mal fein raus. Denn dann trägt der Händler das Risiko beim Umbau.
Rein rechtlich hat der Händler damit ein neues Produkt hergestellt und müsste die oben genannten Prüfungen eigenverantwortlich durchführen. Und das für jedes einzelne E-Bike! Macht er das nicht, dann nimmt er das Risiko auf seine Kappe und kann voll in die Haftung genommen werden.
Auch ein noch so gut geschulter Fahrradmechaniker kann aber die hundertprozentige Eignung von Rahmen und Komponenten für einen Umbau kaum feststellen und umsetzen. Bei älteren Fahrrädern kommen außerdem Faktoren wie Materialermüdung und Folgen von Stürzen hinzu. Das heißt, jeder Händler nimmt in diesem Fall sehr hohe Risiken auf sich und sollte sich dessen bewusst sein.
Nachrüstsätze und Frame-Sets
Eine weitere Möglichkeit ist, sich einen Nachrüstsatz zu besorgen - beim Händler oder direkt im Internet - und sein Bike selbst aufzurüsten. Aber auch hier muss man wissen, dass derjenige, der sein Fahrrad umbaut, zum Hersteller einer Maschine wird.
Will man ein legales Bike bauen, muss man damit auch als Privatperson zur Prüfung. Weitaus eleganter, aber auch teurer ist es, sich ein Frame-Set zu besorgen. Solche kompletten E-Bike-Rahmensätze gibt es z. B. von Specialized. Hat man sich für ein Rahmenset entschieden, dann bekommt man den Rahmen inkl. montiertem Motor, Akku und Dämpfer geliefert.
Der Käufer eines Rahmensets muss beim Kauf beachten, dass die Bauteile technisch kompatibel mit dem Rahmenset sein müssen und die Produkteigenschaften zum bestimmungsgemäßen Gebrauch des Komplettrads passen.
Tipp: Das eigene E-MTB zu individualisieren, ist eine verlockende Vorstellung. Aber wer kein Schrauber-Gen und passendes Werkzeug hat, sollte dennoch besser zum Komplett-Bike greifen.
Motor und Akku
Beim Eigenbau sollte man außerdem wissen, welchen Motor man gerne verbauen würde, schließlich muss er zum Rahmen passen. Da bleibt dann nur wieder der Import aus Asien. Hat man dann doch einen Motor ergattert, muss man darauf achten, dass der gekaufte Rahmen die entsprechende Motoraufnahme besitzt.
Außerdem muss der Akku mit dem Motor und dem Ladegerät kompatibel sein, das sogenannte System-Package muss stimmen. Man sieht: Der Eigenbau erfordert jede Menge Wissen und Know-how. Nicht jeder ist technisch in der Lage, sich selbst ein E-MTB zusammenzubauen. Und es vor allem auch so zusammenzubauen, dass es funktioniert und keine sicherheitsrelevanten Mängel besitzt.
Deshalb sollte man dringend darauf achten, dass jedes gekaufte Teil mit einer CE-Kennzeichnung versehen ist.
Kosten für eine Prüfung
Für eine Komplettradprüfung (Komplettfahrzeug und einzelne Bauteile), die schlussendlich zur Konformitätserklärung führt, belaufen sich die Kosten auf 20.000-25.000 €. Allein die EMV-Prüfung kostet rund 3.000 € und führt damit die Idee des Geldsparens beim Eigenbau ad absurdum.
Wer also auf der Suche nach einem günstigen Bike ist, sollte sich lieber einen Budget-Vergleichstest anschauen, als das E-Bike selbst zu bauen.
Haftung im Schadensfall
Eine Privathaftpflichtversicherung wird trotz Nichteinhaltung der Normen und Standards, wie Konformitätserklärung, CE-konformes Typenschild etc., bei einem E-Bike Marke Eigenbau den Schaden Dritter übernehmen.
Wichtig: Wie andere Versicherungen das handhaben, muss im Einzelfall geklärt werden! Eine generelle Anfrage reicht meist nicht, am besten lässt man seinen vorhandenen Vertrag prüfen, da der je nach Abschlusszeitpunkt bzw.
Fahrrad online bestellen und selbst montieren
Bestellst du dein Fahrrad online, hast du wenige Tage später ein zusammengebautes Fahrrad, das nach wenigen Handgriffen einsatzbereit ist. Pedale anschrauben, Lenker und Sattel ausrichten - und los geht's.
Hast du dir online ein Fahrrad ausgesucht und dich dafür entschieden, es dir direkt zu dir nach Hause schicken zu lassen, wird es innerhalb weniger Tage von einer Spedition oder einem Paketdienstpartner Paketdienstleister geliefert. Das Fahrrad kommt sicher verpackt in einem großen Karton bei dir an. Hast du ihn geöffnet, hebst du das Fahrrad einfach nach oben heraus.
Danach wartet nicht mehr viel Arbeit auf dich, da das Fahrrad oder E-Bike in den meisten Fällen schon sehr gut vormontiert ist: Laufräder, Schaltung, Bremsen und Lichtanlage sind eingebaut und eingestellt.
Lenker montieren und ausrichten
- Der Lenker ist in der Regel bereits eingebaut. Sollte das nicht der Fall sein, entferne den Vorbaudeckel, indem du die vier Schrauben am Lenker mit dem passenden Inbusschlüssel (Größe: vier, fünf oder sechs Millimeter) löst.
- Ist der Lenker bereits montiert, drehe den Vorbau nach vorn, sodass die Lichtanlage nach vorn zeigt.
- Danach ziehst du die Schrauben wieder fest: Ziehe erst die Lenkerschrauben links und rechts leicht an. Ziehe dann den Steuersatz an und anschließend den Lenker fest.
- Wenn du überprüfen willst, ob der Steuersatz fest genug sitzt, kannst du dein Fahrrad vor ein Hindernis (z. B. eine Wand stellen) stellen und mit etwas Druck nach vorne ruckeln, um zu testen, ob sich der Lenker noch weiter nach vorn bewegen kann. Bewegt er sich nicht, sitzt der Steuersatz gut.
Pedale anschrauben
- Die Pedale sind in der Regel mit einem Kabelbinder an der Sattelstütze festgezurrt.
- Prüfe, ob die Gewinde eingefettet sind.
- Setz die Pedale auf die Pedalachse. Die Kennzeichnung auf den Pedalen (L und R) verrät dir, welches Pedal - mit Blick in Fahrtrichtung - auf die linke und welches auf die rechte Seite gehört.
- Achte auf das Gewinde, wenn du die Pedale anbringst: Das rechte Pedal hat ein Rechtsgewinde, das linke ein Linksgewinde. Das bedeutet, dass du das rechte Pedal nach rechts festdrehen musst und das linke Pedal nach links.
- Ziehe die Pedale von der Innenseite der Kurbel mit einem passenden Inbusschlüssel (Größe: sechs oder acht Millimeter) fest.
Sattel einstellen
- Ziehe die Schrauben wieder fest und achte dabei auf das Drehmoment (max.
- Teste bei einer Probefahrt, ob die Sattelhöhe stimmt.
Tipp: Wenn du möchtest, kannst du die Sattelneigung noch einmal überprüfen und die Sattelposition einstellen.
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