Die Bedeutung des E-Prüfzeichens bei Motorrad-Auspuffanlagen

Umbauten am Auspuff versprechen spürbare Leistungssteigerungen, führen aber zunächst zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Wer auf eine Zubehörauspuffanlage zurückgreift, ist auf der sicheren Seite, da diese meistens ein E-Prüfzeichen und eine EG-Betriebserlaubnis hat. So eine Anlage kann man eintragen lassen, muss man aber in der Regel nicht.

Was bedeutet das E-Prüfzeichen?

Das E-Prüfzeichen wird auf Bauteilen angebracht, die aufgrund von ECE-Richtlinien zugelassen wurden. Ihre Zulassung ist nicht national beschränkt. Das ECE Zulassungszeichen besteht immer aus einem großen Rechteck mit einem großen E, der Länderkennzahl und einer Ziffern-/Buchstabenkombination.

Herkunft der E-Nummern

Die Ziffer nach dem "E" sagt aus, in welchem Land die Zulassung erfolgte:

  • E1: Deutschland
  • E2: Frankreich
  • E3: Italien
  • E4: Niederlande
  • E5: Schweden
  • E6: Belgien
  • E7: Ungarn
  • E8: Tschechien
  • E9: Spanien
  • E10: ehemaliges Jugoslawien
  • E11: Großbritannien
  • E12: Österreich
  • E13: Luxemburg
  • E14: Schweiz
  • E15: DDR
  • E16: Norwegen
  • E17: Finnland
  • E18: Dänemark
  • E19: Rumänien
  • E20: Polen
  • E21: Portugal
  • E22: Russische Föderation
  • E23: Griechenland
  • E24: Irland
  • E25: Kroatien
  • E26: Slowenien
  • E27: Slowakei
  • E28: Weißrussland
  • E29: Estland
  • E31: Bosnien und Herzegowina
  • E32: Lettland
  • E37: Türkei
  • E40: Mazedonien
  • E42: Europäische Union
  • E43: Japan

Die Bedeutung der Ziffern-/Buchstabenkombination

Die Ziffern-/Buchstabenkombination hat zwar eine Bedeutung, aber für den Endverbraucher keine direkte Relevanz. Es handelt sich um Angaben zu den durchgeführten Tests, die für die Zulassung des Teils notwendig waren. Die Nummern ändern sich mit der Zeit, da immer wieder neue Bestimmungen erlassen werden, an die sich die Hersteller halten müssen.

Auspuffanlagen und ihre Zulassung

Am Auspuff bezieht sich die Prüfnummer auf einen definierten Verwendungsbereich. Verlässt man diesen (anderes Fahrzeug oder verändertes Fahrzeug), ist eine Einzelabnahme nötig, die nachweist, dass die geltenden Grenzwerte eingehalten werden. Kurz gesagt, die E-Prüfnummer ist nichts anderes als eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis).

E-Prüfzeichen vs. ABE

Bei ESD (Endschalldämpfer) und Auspuffanlagen reicht das E-Prüfzeichen alleine nicht aus. Ein Auspuff hat keine ABE wie Fußrasten, sondern ist E-homologiert und muss daher nicht eingetragen werden. Die e-Nummer muss auf dem Auspuff stehen. Stimmt diese Nummer nicht mit dem Land der Zulassung überein, so ist das Teil nicht zugelassen.

Was tun bei fehlenden Unterlagen?

Es kann vorkommen, dass es keine Unterlagen für die fragliche Auspuffanlage gibt, zum Beispiel, weil man sie selbst gebaut hat oder sie schon sehr alt ist. Wenn sie jedoch die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, kann man sie meist trotzdem per Einzelabnahme eintragen lassen. Je nachdem, wie alt das Motorrad ist, müssen dabei bestimmte Geräuschwerte eingehalten werden und ab Baujahr 1989 auch die Abgaswerte.

Tuning und Manipulation

Wer eine Auspuffanlage manipuliert, indem er zum Beispiel eine Racing-Anlage mit der Kennzeichnung einer zugelassenen Anlage versieht oder eine zugelassene Anlage aufbohrt, begeht nicht nur verschiedene Ordnungswidrigkeiten, sondern auch Urkundenfälschung nach § 267 StGB und damit eine Straftat. Versicherungsrechtliche Probleme kommen noch hinzu.

Katalysator und Abgasnormen

Auspuffanlagen müssen den Schall dämpfen und die Emissionen regeln. Seit Einführung der Abgasnorm Euro 3 im Jahr 2006 sind Katalysatoren auch bei Motorrad und Roller die Regel. Es gilt vor dem Umbau zu prüfen, wo der Kat ist.

Wichtige Kennzeichnungen für Katalysatoren (Euro 4):

  • Zusatzzeichen „G“: Kat sitzt im Fahrzeug
  • Zusatzzeichen „H“: Reaktionsbeschleuniger im Endtopf verbaut
  • Zusatzbuchstabe „F“: Schalldämpfer mit Einschubkat

Das Fazit des TÜV Süd: Wer den Sound vom Motorrad verändern will, das serienmäßig mit einem Katalysator ausgerüstet ist, muss sicher gehen, dass der Nachrüstsatz unbedingt auch über die entsprechende Abgasreinigung verfügt. Das Motorrad muss nach dem Umbau die gleichen Geräusch- und Abgas-Werte vorweisen wie zuvor. „dB-Killer“ müssen im Straßenverkehr immer drin sein und dürfen nur auf der Rennstrecke rausgenommen werden.

Weitere wichtige Punkte

  • ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis): Gilt für seriengefertigte Einzelteile und ist eng an bestimmte Fahrzeugtypen gekoppelt.
  • Teilegutachten: Wird meistens mitgeliefert und muss mitgeführt werden.
  • Einzelgutachten: Notwendig, wenn Teile weder ABE/E-Nummer noch Teilegutachten besitzen oder wenn der Umbau komplexer ist.
  • Einzelbetriebserlaubnis: Notwendig bei Eigenkonstruktionen oder aus dem Ausland überführten Maschinen.

Die Regeln der Straßenverkehrsordnung sind eng definiert und manchmal unübersichtlich. Informieren Sie sich vor Umbauten gründlich, um Probleme zu vermeiden.

Verwandte Beiträge:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0