Die Art der Fortbewegung hat sich in den vergangenen Jahren geändert. E-Bikes, Pedelecs und E-Scooter erobern die Straßen.
Was sind die Unterschiede zwischen E-Scooter und Fahrrad?
Im Folgenden werden einige wichtige Punkte aufgeführt, die bei der Entscheidung helfen könnten. Der Blogbeitrag wird sich dabei auf die wichtigsten Punkte konzentrieren: die Kosten, die Geschwindigkeit und Reichweite sowie die Tragfähigkeit.
Bevor wir aber tiefer in das Thema “E-Scooter vs. E-Bike” einsteigen, schauen wir uns die Fahrzeuge einmal genauer an.
E-Scooter
Er besteht aus einem Trittbrett, auf welchem der Fahrer stehen kann. Ein Lenker ist ebenfalls angebracht.
E-Bike
Das E-Bike ist eine moderne, elektrobetriebene Alternative zu den herkömmlichen Fahrrädern. Sie ergänzen das traditionelle Modell mit einem Motor, welcher am Hinter- oder Vorderrad oder in der Mitte angebracht ist.
Nun haben wir die grundsätzlichen Merkmale aufgezeigt und uns genauer mit dem Thema „E-Scooter vs. E-Bike“ auseinanderzusetzen, ist es auch ratsam, sich mit dem Nutzen im Alltag zu beschäftigen. Beide sind in vielen Situationen praktisch und können gleichermaßen genutzt werden.
Kostenvergleich: E-Scooter vs. E-Bike
Wer wird hier das Rennen zwischen E-Scooter vs. E-Bike machen?
- Anschaffungskosten: Bei den Anschaffungskosten liegt der E-Scooter als günstigere Variante weiter vorne.
- Langfristige Kosten: Hier liegen die beiden Elektrofahrzeuge gleich auf, denn dieser Punkt ist abhängig von der Handhabung der Fahrzeuge und der gewünschten Qualität.
Bei den beiden aufgeführten Punkten gilt es aber stets zu beachten, dass es immer von Modell zu Modell unterschiedlich ist. Somit ist der Kostenpunkt der Wartung inkl. Reparatur und Inspektion variabel.
Die Pflege, die Nutzungsdauer und der Umgang mit den E-Scooter oder E-Bike bestimmt letztlich, wie hoch die Kosten am Ende sind.
Geschwindigkeit und Reichweite
Ein weiterer Punkt bei der Entscheidung „E-Scooter vs E-Bike“ ist die Geschwindigkeit und auch die Reichweite.
- E-Scooter haben eine Geschwindigkeit von 20 bis 25 km/h und eine Reichweite von 20 bis 40 Kilometern.
- Ein E-Bike hingegen kann eine höhere Geschwindigkeit erreichen, von 25 bis 45 km/h.
Komfort im Vergleich
Werfen wir einen Blick auf den Komfort im Rennen „E-Scooter vs. E-Bike“, ist eine klare Antwort erkennbar.
Für eine kurze Strecke durch die Stadt ist der E-Scooter deutlich vom Vorteil.
Alltagsnutzen
Bei dem Transport haben E-Bikes allerdings einen Vorteil. Hier kannst Du einfach einen Gepäckträger anbringen und somit Pakete oder Deine Einkäufe problemlos transportieren.
Handlichkeit
Vergleichen wir die Handlichkeit von E-Scootern vs. E-Bikes ist klar, dass der E-Scooter deutlich leichter und kompakter ist.
E-Scooter und Co. sind keine Fahrräder
Im Gegensatz zu Elektrofahrrädern sind Elektrokleinstfahrzeuge dem Fahrrad nicht gleichgestellt. Für den Kfz-Verkehr gesperrte Straßen bleiben ihnen versperrt, ebenso Wege im Wald und in der freien Landschaft.
Wo dürfen Elektrotretroller fahren?
„Die Fahreigenschaften von Elektrokleinstfahrzeugen sowie die Verkehrswahrnehmung ähneln am stärksten denen des Fahrrads“: So begründet das Bundesverkehrsministerium, dass diese Elektrofahrzeuge auf Radwegen fahren müssen, auch auf solchen ohne die blauen Radwegschilder.
Für die E-Scooter gilt also eine strengere Radwegbenutzungspflicht als für Fahrräder.
Elektrotretroller: Viel Leistung, wenig Bremskraft
Die zulässige Nenndauerleistung von 500 Watt beträgt etwa das Fünffache der Dauerleistung eines durchschnittlichen Radfahrenden und liegt deutlich über der eines Elektrorads (max. 250 Watt).
Der vorgeschriebene Mindestverzögerungswert von 3,5 m/s² mit beiden Bremsen lässt sich beim Fahrrad schon mit der weniger wirksamen Hinterradbremse erreichen.
Radfahrende müssen also kaum mit überraschenden Notbremsungen von E-Tretrollern rechnen.
ADFC-Tipps bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen
- Elektrokleinstfahrzeuge brauchen eine spezielle Haftpflichtversicherung, nachgewiesen durch eine Plakette. Nach einem Unfall sollte sie abgeschrieben oder fotografiert werden.
- Außerdem Personalien der Person notieren, die den Elektrotretroller gefahren hat. Es ist nicht möglich, den Halter/die Halterin - zum Beispiel die Verleihfirma - für den Schadensersatz verantwortlich zu machen.
- Geschädigte sind deshalb darauf angewiesen, der fahrzeugführenden Person ein Verschulden nachzuweisen. Das kann ein Verstoß gegen die besonderen Verhaltensregeln sein oder Missachtung von Vorschriften zur Beleuchtung oder zur Vorfahrt sein.
- Beteiligte an einem Unfall sind nach § 34 StVO verpflichtet, Namen und Anschrift anzugeben sowie ihren Führerschein vorzuweisen. Sind sie dazu nicht bereit, sollte man die Polizei zur Unfallstelle zu rufen.
Abbiegen anzeigen? Bei den meisten Fehlanzeige!
Obwohl die eKFV ein Handzeichen vor dem Abbiegen vorschreibt, lassen viele lieber beide Hände an der Lenkstange. Mit nur einer Hand am Lenker kann die Fahrt wackelig werden, und nach Loslassen des Drehgriffs schaltet sich der Motor ab.
Die Verhaltensregeln in § 11 Abs. 4 eKFV berücksichtigen, dass E-Tretroller auf Anlagen für den Radverkehr nur zu Gast sind: „Wer ein Elektrokleinstfahrzeug auf Radverkehrsflächen führt, muss auf den Radverkehr Rücksicht nehmen und erforderlichenfalls die Geschwindigkeit an den Radverkehr anpassen. Wer ein Elektrokleinstfahrzeug führt, muss schnellerem Radverkehr das Überholen ohne Behinderung ermöglichen.“
Einer der häufigsten Verstöße scheint die Personenbeförderung zu sein, obwohl diese gleich doppelt verboten ist - von der eKFV und den Verleihbedingungen.
Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?
Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes.
- Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter.
- Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben.
- Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig.
Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind - rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.
Fazit
Ob nun ein E-Bike oder ein E-Scooter besser ist, hängt letztlich ganz von Deinen individuellen Bedürfnissen ab. Bist Du jemand, der kurze Strecken zurücklegen will, eine wendige Lösung sucht und in einer Stadt wohnt, dann ist der E-Scooter wahrscheinlich die richtige Wahl für Dich.
Trotz der Unterschiede, die im Vergleich „E-Scooter vs. Fahrrad“ sind beide eine tolle Alternative, umweltfreundlicher unterwegs zu sein.
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