Was tun, wenn der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) für Ihr Motorrad verloren oder gestohlen wurde? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu Antrag, Kosten und den erforderlichen Schritten.
Verlust des Fahrzeugbriefs melden
Wenn Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II verloren ist, müssen Sie an der Zulassungsstelle Ihres Wohnsitzes eine neue beantragen. Der Fahrzeugbrief (ZB II) wurde verloren oder gestohlen. Für eine Neuausstellung muss ein Briefaufgebot bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragt werden.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. bei natürlichen Personen nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis), bei juristischen Personen nach dem Sitz der Haupt- oder Zweigniederlassung; dies gilt auch für Personengesellschaften, die ins Handelsregister eingetragen werden (z. B. OHG und KG) oder für eine eingetragene Kauffrau bzw. einen eingetragenen Kaufmann.
Eidesstattliche Versicherung
Für die Verlustmeldung der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) ist für das Briefaufgebot eine Versicherung an Eides statt erforderlich. Hierfür ist die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung der eingetragenen Person notwendig. Diese kann nur persönlich in der Behörde abgegeben werden. Eine Vorlage einer selbst verfassten Versicherung an Eides statt genügt nicht.
Die Zulassungsbehörde kann eine eidesstattliche Versicherung über den Verbleib des Zulassungsdokuments verlangen. Viele Zulassungsbehörden bieten ein Formular für die eidesstattliche Versicherung zum Download an. In der Regel müssen Sie persönlich zur Antragstellung erscheinen.
Derjenige, der die Zulassungsbescheinigung Teil II verloren hat, muss eine Eidesstattliche Versicherung (EV) bei der Kfz-Zulassungsbehörde über den Verlust des Fahrzeugbriefes abgeben. Alternativ kann die EV auch bei einem Notar abgegeben werden. Die EV ist immer persönlich abzugeben, eine Vollmacht ist nicht möglich!
Grundsätzlich ist die eidesstattliche Versicherung von der Person abzugeben, die die Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) tatsächlich verloren hat. Ist diese Person nicht gleichzeitig die Fahrzeughalterin bzw. der Fahrzeughalter, so muss diese bzw. dieser an dem nun folgenden Aufbietungsverfahren beteiligt werden.
Hinweise
- Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.
- Achtung: Zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung kann keine Vollmacht erteilt werden. Diese ist immer zwingend persönlich abzugeben.
Erforderliche Unterlagen
Erkundigen Sie sich unbedingt vorab bei Ihrer Zulassungsstelle, welche genauen Vorgaben dort gelten. Meist bieten diese im Internet dazu Informationen. In der Regel benötigen Sie diese Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei gewerblich genutzten Fahrzeugen: zusätzlich entsprechende Nachweise
- bei Verlust: Verlusterklärung bzw. eidesstattliche Versicherung
- bei Diebstahl: Bestätigung der Polizei über die Diebstahlanzeige
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein, wenn noch vorhanden)
- Prüfberichte der letzten Hauptuntersuchung
- eventuell Eigentumsnachweis (z.B. Kaufvertrag)
- Anzeigenaufnahme von der Polizei (bei Diebstahl)
Zusätzliche Identitätsnachweise:
- Deutsche und EU-Ausländerinnen und EU-Ausländer: gültiger Personalausweis oder Pass
- Nicht EU-Ausländerinnen und EU-Ausländer: entweder Pass mit eingeklebtem Aufenthaltstitel oder Pass mit elektronischem Aufenthaltstitel (eAT)
Bei Vorlage eines deutschen bzw. ausländischen Passes ist auch eine Meldebescheinigung erforderlich, sofern die Antragstellerin bzw. der Antragsteller nicht in Bielefeld gemeldet ist. Die Meldebescheinigung darf nicht älter als drei Monate ab Ausstellung sein.
Identitätsnachweis für juristische Personen:
- bei Firmen: Handelsregisterauszug und Gewerbeschein bzw. Gewerberegister-Auszug (jeweils nicht älter als 12 Monate und amtlicher Lichtbildausweis bzw. amtliche Lichtbildausweise (Kopie) der vertretungsberechtigten Person
- bei Vereinen: Vereinsregisterauszug mit Briefkopf und Absenderangabe und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) der vertretungsberechtigten Person
- bei Behörden, Kirchen, Freiberuflerinnen und Freiberuflern usw.: Briefkopf mit Absenderangabe oder Nachweis durch eine Kammer, z. B. Ärztekammer und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) der vertretungsberechtigten Person
Identitätsnachweis für Vereinigungen (GbR): Ausweisdokument (siehe auch Identitätsnachweis für natürliche Personen) der verantwortlichen Person und der weiteren Gesellschafterinnen bzw. Gesellschafter genügt in Kopie. Vollmachtserteilung muss durch alle Gesellschafterinnen bzw. Gesellschafter erfolgen.
Vollmacht für den Fall, dass die Person, die die Aufbietung und den Ersatzbrief beantragt, nicht selber erscheint. Die bevollmächtigte Person muss sich durch Personalausweis oder Pass ausweisen können. Der Identitätsausweis der vollmachtgebenden Person genügt in Kopie.
Aufbietungsverfahren und Neuausstellung
Die neue Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) darf erst nach Ablauf der sogenannten Aufbietung beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg ausgestellt und ausgehändigt oder per Einschreiben zugesandt werden. Erst nach Ablauf der Aufbietungsfrist (ca. 2 Wochen) kann durch die Kfz-Zulassungsbehörde ein Ersatzbrief ausgestellt werden.
Die Zulassungsstelle meldet den Verlust beziehungsweise Diebstahl an das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg. Das Amt wiederum veröffentlicht den Vorgang für die Dauer von 14 Tagen im Bundesverkehrsblatt. Wenn sich innerhalb dieser Frist niemand meldet, kann danach eine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden.
Nach Ende der Aufbietungsfrist erhalten Sie eine schriftliche Benachrichtigung, die unbedingt zur Abholung mitzubringen ist. Danach können Sie sich die Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II in der Kfz-Zulassungsbehörde ausstellen lassen.
Für die Beantragung und persönliche Abholung vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Kosten
Die Preise variieren je nach Bundesland, Behörde und Aufwand. Zu den Gebühren für die Ersatzausstellung des Fahrzeugbriefs kommen weitere Kosten: gegebenenfalls für die eidesstattliche Erklärung und in jedem Fall für den neuen Fahrzeugschein. Also wird zur Zulassungsbescheinigung Teil II auch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt. Zwischen 50 und 85 Euro muss man insgesamt einkalkulieren.
Gebührenübersicht:
- 14,40 € für die Aufbietung
- 30,70 € für die Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung bei Verlust
- 15,50 € für die Erstellung der Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II nach Aufbietung
Eine Bezahlung ist bar oder mit Karte (Girocard, Debitkarte und Kreditkarte) möglich.
Wichtige Hinweise
- Der Fahrzeugbrief darf auf keinen Fall im Auto mitgeführt werden. Sie sollten das Dokument vielmehr an einem sicheren Ort aufbewahren (Tresor, Bankschließfach o.ä.).
- Im Gegensatz dazu müssen Sie den Fahrzeugschein im Wagen immer dabei haben.
- Wenn Sie das verloren geglaubte Zulassungsdokument nach Ausstellung des Ersatzdokumentes wiederfinden, dann müssen Sie das alte Dokument so schnell wie möglich bei der Zulassungsbehörde abgeben.
Fahrzeugbrief bei Leasing und Finanzierung
Bevor Sie ein Ersatzdokument beantragen, sollten Sie überlegen, ob der Fahrzeugbrief nicht etwa bei einer Bank oder einem anderen Institut wegen eines Leasing- oder Finanzierungsvertrages hinterlegt ist. Beim Leasing bleibt der Fahrzeugbrief bei der Leasinggesellschaft, Sie erhalten lediglich den Fahrzeugschein.
Online-Dienste
Viele Zulassungsstellen bieten Online-Dienste an. Hier eine Auswahl:
- Dietzenbach (Landkreis Offenbach, Hessen)
- Dreieich (Landkreis Offenbach, Hessen)
- Egelsbach (Landkreis Offenbach, Hessen)
- Hainburg (Landkreis Offenbach, Hessen)
- Heusenstamm (Landkreis Offenbach, Hessen)
- Landkreis Bergstraße (Hessen)
- Landkreis Limburg-Weilburg (Hessen)
- Landkreis Main-Taunus-Kreis (Hessen)
- Langen (Hessen) (Landkreis Offenbach)
- Mainhausen (Landkreis Offenbach, Hessen)
- Mühlheim am Main (Landkreis Offenbach, Hessen)
- Neu-Isenburg (Landkreis Offenbach, Hessen)
- Obertshausen (Landkreis Offenbach, Hessen)
- Rödermark (Landkreis Offenbach, Hessen)
- Rodgau (Landkreis Offenbach, Hessen)
- Seligenstadt (Landkreis Offenbach, Hessen)
Alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen.
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