Elektrischer Kennzeichenhalter für Motorräder: Vor- und Nachteile

Das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) ermöglicht es Städten und Gemeinden, Sonderregelungen für Fahrzeuge ohne lokale Emissionen zu erlassen. Seit 2015 gibt es das Elektrokennzeichen, um die Anschaffung von elektrifizierten Fahrzeugen zusätzlich zu fördern. Das E-Kennzeichen soll Elektroautos von anderen Fahrzeugen unterscheiden.

E-Kennzeichen für Motorräder und Leichtkrafträder

Ein E-Kennzeichen ist auch für Ihr Motorrad oder Leichtkraftrad ("125er") verfügbar. Für E-Scooter und E-Bikes gibt es keine speziellen Kfz-Kennzeichen mit E. Für elektrische Stehroller brauchen Sie eine E-Scooter-Versicherung und bringen an der Rückseite des Scooters eine Versicherungsplakette an.

Vorteile des E-Kennzeichens

Wer ein Elektrofahrzeug fährt, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Kennzeichen mit dem Zusatz E beantragen. Fahrer von Elektroautos und Plug-in-Hybriden sind berechtigt, sich bei der Zulassung ein E-Kennzeichen zuteilen zu lassen. Es ist wie das H-Kennzeichen für Oldtimer ein normales EU-Kfz-Kennzeichen, nur mit einem "E" am Ende. Man kann es am Fahrzeug führen, muss es aber nicht. Doch wer es montiert hat, der genießt zusätzliche Vorteile im Straßenverkehr.

Mancherorts dürfen Fahrer von Autos mit dem E-Nummernschild gebührenfrei parken, können gratis laden oder auf der Busspur fahren - wenn die jeweilige Kommune vor Ort die Voraussetzungen dafür geschaffen hat. Hier folgt eine Übersicht über die Vorteile, einige davon ersparen bares Geld.

Mögliche Vorteile durch das E-Kennzeichen:

  • Günstigeres oder gebührenfreies Parken auf öffentlichen Parkflächen
  • Nutzung besonderer Fahrspuren, beispielsweise Busspuren in Städten
  • Keine Gültigkeit von Zufahrtsbeschränkungen oder Fahrverboten

Das E-Kennzeichen ermöglicht vielerorts unterschiedliche Rechtsordnungen, es entstand ein Flickenteppich. Die Kommunen können diese Vorrechte einräumen.

Nachteile und Kritik

In zahlreichen Städten gelten Privilegien für Fahrzeuge mit einem E-Kennzeichen. Doch was in der einen Kommune erlaubt ist, kann in der nächsten eine Ordnungswidrigkeit bedeuten. E-Auto-Fahrer sollten sich also genau informieren.

Darüber hinaus kritisierten Umweltverbände die lange erhältliche Förderung für großvolumige Plug-in-Hybridfahrzeuge, die mit E-Kennzeichen fahren dürfen. Sie werden mittlerweile allerdings nicht mehr gefördert.

Beantragung und Kosten

Fahrzeughalter können das E-Kennzeichen in jeder Zulassungsstelle beantragen. Dazu sind wie bei jedem Fahrzeug die Zulassungsbescheinigungen 1 und 2 (ehemals Fahrzeugbrief und -schein) nötig, ein Beleg über die Versicherung (eVB-Nummer), der Nachweis über die bestandene HU, der Personalausweis und - falls vorhanden - die alten Nummernschilder. Das E-Kennzeichen kann auch mit dem Saisonkennzeichen und Wechselkennzeichen kombiniert werden.

Bewilligung und Ausstellung kosten nicht mehr als ein beliebiges neues Kennzeichen, also werden eine Bearbeitungsgebühr sowie die Kosten für die neuen Blechtafeln fällig. Die Kosten betragen je nach Landkreis bzw. Kommune etwa 20 bis 30 Euro für die Blechtafeln sowie 27,50 bis 31,20 Euro Verwaltungspauschale. Die alten Blechschilder kann man entwerten und aufheben oder direkt im Amt entsorgen.

Voraussetzungen für ein E-Kennzeichen

Welche Fahrzeuge ein E-Kennzeichen erhalten, ergibt sich aus §2 Elektromobilitätsgesetz. Das sind:

  • Reine Batterieelektrofahrzeuge
  • Fahrzeuge, die extern geladen werden können, wie Plug-in-Hybride
  • Brennstoffzellenautos

Das neue Kennzeichen enthält im Anschluss an die Nummernkombination ein "E". Wie bei allen anderen Kennzeichen auch, müssen Sie den Antrag bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen. Die Beantragung ist auch online möglich.

E-Kennzeichen bei Hybridfahrzeugen

Erste Voraussetzung ist, dass es sich um einen Plug-in-Hybrid handelt. Das Fahrzeug muss also von außen aufladbar sein. Außerdem darf das Fahrzeug höchstens 50 Gramm Kohlenstoffdioxid je gefahrenem Kilometer ausstoßen. Alternativ muss die Reichweite des Fahrzeugs unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 40 Kilometer betragen.

Kombination mit Saison- oder Wechselkennzeichen

Auch diese Kombinationen sind möglich. Ein E-Kennzeichen kann als Saisonkennzeichen zugeteilt werden. Da aber durch das E weniger Platz auf dem Kennzeichen bleibt, kann das bei langen Wunschkennzeichen zu Problemen führen.

Sie können das E-Kennzeichen auch als Wechselkennzeichen beantragen, und z.B. das eine Fahrzeug, das für kurze Strecken in der Stadt genutzt wird, mit E zulassen, das andere Fahrzeug ohne E. Dies ist möglich, da sich das E auf dem kurzen fahrzeugbezogenen Teil des Kennzeichens befindet.

Umweltplakette trotz E-Kennzeichen?

Wer ein E-Kennzeichen beantragt hat, benötigt trotzdem zusätzlich eine Umweltplakette, um in Umweltzonen einfahren zu dürfen.

Regelungen für ausländische Fahrzeuge

Für im Ausland zugelassene Fahrzeuge, die die oben genannten Voraussetzungen für ein E-Kennzeichen erfüllen, gibt es eine Plakette in blauer Farbe - ähnlich den Feinstaubplaketten -, die statt einer Ziffer ein "E" enthält. Diese blaue Plakette für ausländische E-Autos ist bei den Kfz-Zulassungsstellen erhältlich. Damit können ausländische Fahrzeuge die Vorteile, die mit einem E-Kennzeichen verbunden sind, ebenfalls nutzen.

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