Was ist ein E-Tretroller? Doch was macht einen E-Tretroller so besonders, und warum wird er immer beliebter? Die Antwort auf diese Fragen ist vielschichtig und umfasst sowohl praktische als auch umweltbezogene Aspekte.
E-Tretroller vs. E-Scooter: Gibt es einen Unterschied?
Eigentlich gibt es keine Unterschiede zwischen einem E-Scooter und einem Elektrischen Tretroller. Die Begriffsvielfalt ist oft regional oder kulturell bedingt. Während in Deutschland häufig der Begriff „E-Tretroller“ verwendet wird, ist „E-Scooter“ international gängiger.
Einigermaßen unmissverständlich drückt man sich aus, wenn man von "Elektro-Tretroller" oder "E-Tretroller" spricht. Cooler (und damit natürlich verkaufsfördernder) klingt das englische "E-Scooter". Damit lässt man sich aber auf die im englischen Wort angelegte Mehrdeutigkeit ein. Denn "Scooter" bedeutet hier ebenso "Tretroller" - Synonyme: "Kickboard" oder "Footbike" (!) - wie auch "Motorroller" - Synonym: "Motor Scooter". Aus diesem Grund kann mit "E-Scooter" also ein Fahrzeug mit oder ohne Sitz gemeint sein.
Dieselbe Mehrdeutigkeit wie "Scooter" weist im Deutschen das Wort "Roller" auf. Unter dem "E-Roller" oder "Elektro-Roller" stellt man sich hierzulande für gewöhnlich aber einen Motorroller vor, der nicht von einem Verbrennungs-, sondern Elektromotor angetrieben wird und sich übrigens wachsender Beliebtheit erfreut.
Die Vorteile von E-Tretrollern
Der Kauf eines E-Tretrollers bringt zahlreiche Vorteile mit sich, besonders in städtischen Gebieten oder bei kurzen Strecken.
Flexibilität und Mobilität
E-Tretroller sind ideal für den Stadtverkehr. Sie sind kompakt, leicht zu manövrieren und können oft mit in den öffentlichen Nahverkehr genommen werden.
Umweltfreundlichkeit
Im Vergleich zu Autos oder Motorrädern haben E-Tretroller einen minimalen ökologischen Fußabdruck.
Mikromobilität: Mehr als nur E-Tretroller
Mikromobilität ist die Fortbewegung mit elektrisch motorisierten sowie nicht motorisierten Kleinst- und Leichtfahrzeugen, auch Elektrokleinstfahrzeuge genannt. Dazu zählen E-Tretroller bzw. E-Scooter, Tretroller, Segways, E-Leichtfahrzeuge, Hoverboards, Monowheels und auch E-Skateboards und klassische Skateboards. All diese Fortbewegungsmittel sind leicht, kompakt und in erster Linie für die individuelle Mobilität konzipiert.
Ihre geringe Größe und der meist elektrische Antrieb bieten besonders im städtischen Umfeld deutliche Vorteile gegenüber dem Pkw. Mikromobilität dient nicht in erster Linie dazu, bisherige Hauptverkehrsmittel zu ersetzen. Sie kann die individuelle Mobilität jedoch erleichtern und umweltfreundlicher gestalten. Die größten Potenziale werden im Einsatz als Zubringer auf der ersten bzw. letzten Meile im Zusammenspiel mit dem öffentlichen Verkehr gesehen, zum Beispiel zur Verknüpfung von Umland, Stadtrand und Innenstadt.
E-Tretroller im Straßenverkehr: Rechtliche Aspekte
E-Scooter, die umgangssprachlich auch als Elektro-Tretroller oder Elektroroller bezeichnet werden, gehören verkehrsrechtlich zu den Elektrokleinstfahrzeugen. Für die mit elektronischem Antrieb ausgestatteten Zweiräder besteht Kennzeichen- und Versicherungspflicht. Außerdem benötigen sie für die Teilnahme am Straßenverkehr eine Betriebszulassung. Zulassungsfähig sind Elektroroller bis max. 20 km/h. Für das Fahren ist keine Prüfung, aber ein Mindestalter von 14 Jahren erforderlich.
E-Scooter, auch E-Stehroller oder E-Tretroller genannt, sind Elektrokleinstfahrzeuge und dürfen seit dem 15.06.2019 am Straßenverkehr in Deutschland teilnehmen. Das Fahren auf Gehwegen ist verboten. Wenn Radverkehrsinfrastruktur vorhanden ist, muss diese genutzt werden, wenn nicht, muss die Fahrbahn und außerorts auch der Seitenstreifen befahren werden. Fahrende müssen mindestens 14 Jahre alt sein, das Fahrzeug muss versichert sein und eine Versicherungsplakette tragen.
Die Entwicklung der E-Tretroller-Nutzung
Der erste Sharing-Anbieter im Segment E-Tretroller ging im Herbst 2017 in Santa Monica/USA an den Markt. Anschließend zogen erste europäische Städte nach. In Deutschland erfolgte die Einführung mit Inkrafttreten der Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen (mit Lenk- und Haltestange) am Straßenverkehr im Juni 2019. Seitdem ergänzen E-Tretroller das Mobilitätsangebot deutscher Großstädte.
Verschiedene Arten von E-Tretrollern und Elektrokleinstfahrzeugen
eTretroller sind Tretroller mit Elektroantrieb. Angefangen mit kleinen Radgrößen, die schon kleine Unebenheiten auf Wegen und Straßen unbequem oder gefährlich machen, über 8-, 10-, 11- oder 12-Zoll Bereifungen. Die meisten eTretroller haben 8- oder 10-Zoll Räder. Noch größere Räder sind eher die Ausnahme und die Fahrzeuge werden dann so groß, dass Sie als „Erste- und Letzte-Meile-Fahrzeuge“ zum Mitnehmen in öffentlichen Verkehrsmitteln schon fast zu unhandlich sind. Motorisierungen reichen von 250 Watt Radnabenmotoren, entweder im Vordergrund- oder Hinterrad, bis zu 5400 Watt Dualmotor Modellen mit Motoren in beiden Rädern (neuerdings mit über 12000 Watt Leistung). In Deutschland erlaubte Fahrzeuge dürfen maximal 20 Km/h schnell sein und über maximal 500 Watt Nennleistung verfügen.
Oft vergessen werden die Tretroller mit Elektromotor und „Sitz“, die wie ein Moped mit Versicherungskennzeichen gefahren werden dürfen und maximal 45 Km/h schnell sind. Diese Fahrzeuge sind jedoch deutlich schwerer als „normale“ eTretroller und nicht zur Überbrückung der ersten oder letzten Meile gedacht, sondern werden benutzt wie jedes übliche Moped. Diese Fahrzeuge sind nie besonders populär geworden und haben für viele Jüngere eher die Anmutung von Mobilitätshilfen für Senioren.
Ein Monowheel ist ein Einrad mit Elektroantrieb. Während das Fahren auf einem eTretroller ohne Übung praktisch für jeden sofort möglich ist, braucht das Fahren mit einem Monowheel etwas Übung. Wer eine halbe Stunde auf einem Rasen mit genügend Auslauf übt, fühlt sich in der Regel schon sicher genug um danach langsam auf normalen Wegen zu fahren. Nach dem dritten oder vierten Mal fühlt sich das Monowheel schon intuitiv genug an, um es wie ein etwas beschleunigtes Laufen wahrzunehmen. Es gibt allerdings Modelle deren Höchstgeschwindigkeit bei 50 Km/h und mehr liegt. Man sieht solche schnellen Monowheels öfter z.B. in Paris auf den Busspuren fahren.
Hoverboards haben zwei nebeneinander liegende Räder zwischen den das Trittbrett liegt, das für den linken und rechten Fuß unterteilt ist. Man steht auf „Wippen“ mit denen man durch das Wippen nach vorn und hinten das jeweils linke und rechte Rad beschleunigt oder abbremst, bzw. rückwärts beschleunigt.
eSkateboards werden gefahren wie normale Skateboards, nur dass auf der Unterseite des Boards Antrieb und Batterie angebracht sind. Dank des Elektroantriebs können sie auch für längere Strecken genutzt werden, als normale Skateboards. Wegen Ihrer Größe und Ihres niedrigen Gewichts lassen Sie sich besonders leicht in öffentlichen Verkehrsmitteln mitnehmen. Sie wären daher für viele Leute das ideale "erste und letzte Meile" Fahrzeug.
Segways gibt es schon seit etlichen Jahren und sie dürfen dank einer Sonderregung auf öffentlichen Straßen genutzt werden. Wie Hoverboards haben Segways zwei nebeneinander stehende Räder, die mit einem Trittbrett verbunden sind. Dieses Trittbrett ist jedoch durchgehend und besitzt keine Wippen. Beschleunigt und gebremst wird wie auf einem Monowheel, durch nach vorn oder hinten lehnen. Die meisten Segways verfügen über eine „Lenkstange“, mit „Lenker“ und Haltegriffen, die zum lenken nach links oder rechts gekippt wird. Es gibt auch Segways, bei denen die „Halte-„ oder „Lenkstange“ soweit verkürzt ist, dass sie über Mulden an den Waden von dort zum Lenken gekippt wird, die Arme also frei sind.
Elektroroller sehen aus wie Motorroller und fahren sich genauso. Die Klasse bis 45 Km/h kann mit einem PKW-Führerschein gefahren werden, bzw. ab 16 Jahren mit entsprechendem „Moped“-Führerschein. Daneben gibt es Modelle, die von Hause aus auf noch höhere Geschwindigkeiten, z.B. 90 Km/h oder mehr ausgelegt sind.
Daneben gibt es noch Fahrzeuge, die sich nicht so richtig kategorisieren lassen. Diese Fahrzeugklasse wurde einmal für Fahrräder mit Hilfsmotor geschaffen, bevor es Elektrokleinstfahrzeuge gab. Sie sind zulassungsfähig, können also versichert und auf Strassen benutzt werden. Zwei Hersteller haben das so genutzt, dass deren Modelle einen kleinen Sitz über dem Hinterrad haben, der aber praktisch (genauer gesagt, weil er nicht wirklich praktisch ist) nicht genutzt wird.
Begriffsverwirrung und Sprachgebrauch
Seit knapp zwei Monaten gleiten die kleinen zweirädrigen Elektrofahrzeuge mit Tempo 20 durch die Großstadt. Gefühlt an jeder Ecke stehen die kleinen elektrisch betriebenen Gefährte zum Ausleihen bereit. Aber wie heißen diese neuartigen Dinger denn nun? E-Scooter? Elektrostehroller? Elektroroller? Oder E-Tretroller? Bisher kursieren diverse Bezeichnungen für die Großstadtflitzer.
Der Name E-Scooter fällt international am häufigsten. Und klar, Scooter ist das englische Wort für Roller, E-Scooter kann aber auch einen elektrischen Motorroller (zum Sitzen) bezeichnen, es besteht also Verwechslungsgefahr. Also lieber Elekrotretroller oder E-Tretroller? Immerhin sehen die Gefährte am ehesten aus wie ein Tretroller, und zum Starten muss man sich, ähnlich wie beim Losfahren mit dem Tretroller, abstoßen. Folgerichtig könnte man von einem Elektrostehroller sprechen.
Beim Bundesverkehrsministerium findet man zusätzlich auch mal die Begriffe Elektro-Scooter oder E-Roller. Auf der Seite des Bundestags sind E-Scooter und Elektrotretroller beziehungsweise E-Tretroller zu finden. Und selbst der im März gegründete Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge legt sich nicht fest.
"Mit neuen Dingen kommen auch neue Wörter", sagt Lutz Kuntzsch, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Gesellschaft für deutsche Sprache, die den Sprachgebrauch im deutschsprachigen Raum beobachtet, unter anderem den Bundestag berät und jährlich das "Wort des Jahres" kürt. Bei den elektrifizierten Rollern sei es zu früh, um Tendenzen abzusehen, welcher der kursierenden Begriffe sich durchsetzen werde, so Kuntzsch. Im Moment sehe es aber ganz gut für den E-Scooter aus. Wahrscheinlich werde es jedoch bei einer Vielfalt an Bezeichnungen bleiben, was Kuntzsch auch gut findet. "Der Roller ist ein Alltagsgegenstand und auch kein völlig neuartiges Produkt", sagt Kuntzsch, "vielleicht werden sich ein bis zwei Kernbegriffe bilden und ein Wortfeld drumherum." Dem Elektrotretroller gibt Kuntzsch dafür gute Chancen - dem Elektrostehroller hingegen nicht.
In der Presse gehen die Begriffe manchmal ein wenig durcheinander. Viele Verwechslungen kommen daher, dass Scooter das englische Wort für Roller ist. Der Begriff eScooter hat sich in Deutschland für eTretroller durchgesetzt. In der Schweiz werden eTretroller "Elektro Trottinett" (oder nur kurz "Trotti") genannt, in Frankreich "Trottinette électrique“.
Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen
Bei der Frage nach der Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen in Deutschland wurde darüber gesprochen, ob neben eTretrollern auch andere Fahrzeuge mit einer Sonderregelung zugelassen werden sollen. Als erstes wurden dabei immer Hoverboards genannt. Sehr wahrscheinlich ist, dass damit eher eSkateboards, also Skateboards mit Elektromotor gemeint waren. Hoverboards werden fast nur von Kindern benutzt. eSkateboards dagegen dienen jungen Erwachsenen als echtes Fortbewegungsmittel im Alltag.
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