Elektro-Dreiräder erfreuen sich wachsender Beliebtheit, insbesondere bei Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Sie bieten eine umweltfreundliche und komfortable Möglichkeit, mobil zu bleiben. Doch welche Führerscheinanforderungen gelten für diese Fahrzeuge in Deutschland? Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick.
Trikes: Definition und Führerscheinpflicht
Trikes erinnern optisch an motorisierte Dreiräder. Rechtlich werden Trikes als Fahrzeuge mit einer einspurigen Achse vorne und einer mehrspurigen Achse hinten definiert. Sie sind entweder klassisch mit Verbrennungsmotoren oder auch in der Elektro-Variante erhältlich.
Die erforderliche Fahrerlaubnis richtet sich nach der Leistung des Trikes:
- Eine Fahrerlaubnis der Klasse AM genügt für Trikes mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse von 270 Kilo und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
- Für Trikes mit einer Leistung von bis zu 15 kW ist die Klasse A1 erforderlich.
- Für stärkere Trikes mit einer Leistung von mehr als 15 kW benötigt man die Klasse A.
Beim Umtausch in die Scheckkarte erkennt man dies anhand der Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 zu A1 und A.
Die ab dem 19.1.2013 erworbene Klasse B umfasst ebenfalls das Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen, jedoch nur in Deutschland (Schlüsselziffer 194). Sofern das Kraftfahrzeug allerdings eine Motorleistung von mehr als 15 kW aufweist, gilt diese Berechtigung nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
Elektroroller und Führerschein
Elektroroller bis 45 km/h gelten als Kleinkraftrad. Dafür ist die Führerscheinklasse B ausreichend. Bist du jünger als 18 Jahre, benötigst du wiederum für unsere E-Scooter die Führerscheinklasse AM.
Die Führerscheinklasse AM kannst du in Deutschland ab einem Mindestalter von 15 Jahren erwerben. Sie berechtigt dich zum Führen von Kleinkrafträdern mit maximal 4kW Dauer-Nennleistung bei Elektroantrieb.
Du kannst die Fahrerlaubnis der Klasse AM in Deutschland zwar bereits mit 15 Jahren erwerben. Sie gilt allerdings bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur im Inland. Das bedeutet: Fahrten auf deinem Elektroroller im Ausland sind somit verboten, solange du das 16. Lebensjahr noch nicht vollständig absolviert hast.
Diese Fahrzeuge kannst du in der Führerscheinklasse AM in Deutschland bewegen:
- Elektroroller mit Höchstgeschwindigkeit 45 km/h
- Krafträder mit maximal 50 Kubikzentimeter Hubraum bei Modellen mit Verbrennungsmotor
- dreirädrige Krafträder (z.B. Minitrikes)
- vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (sog. Minicars, Leermasse des Fahrzeugs max.
Die Kosten für den Rollerführerschein AM sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Seit Januar 2013 musst du dein Dokument alle 15 Jahre lang austauschen. Das bedeutet nicht, dass du eine neue Prüfung ablegen musst.
Auch wenn das Fahren von E-Scootern relativ einfach ist, solltest du auf keinen Fall ohne Fahrerlaubnis bzw. Führerschein mit einem Elektroroller am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
Wer mit einem E-Scooter unterwegs sein will, benötigt keinen Führerschein. Du musst nur mindestens ein Alter von 14 Jahren haben, um einen E-Roller führen zu dürfen.
Mit Deinem E-Scooter nutzt Du wie mit einem Fahrrad auch die Radwege oder Radfahrstreifen. Sollten keine bereitstehen, kannst Du auf Fahrbahn und außerorts auf den Seitenstreifen ausweichen. Achte darauf nicht auf Gehwegen und in Fußgängerzonen auf dem Trittbrett zu stehen.
Gemäß § 24a des Straßenverkehrsgesetzes gilt beim Führen eines E-Scooters die 0,5-Promille-Grenze. Für all jene, die unter 21 Jahre alt und noch in der Probezeit sind, gibt es keine Toleranz. Es gilt die Null-Promille-Grenze.
Krankenfahrstühle: Sonderregelungen
Um Personen mit Handicap ein Höchstmaß an Flexibilität und Selbstbestimmtheit zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber Kfz für den Straßenverkehr zugelassen, welche als Krankenfahrstuhl verwendet werden können.
Für Krankenfahrstühle, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 10 km/h überschreitet, gilt ein Mindestalter ab 15 Jahren.
Für Krankenfahrstühle mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Rechtlich gesehen gilt der Führer eines Krankenfahrstuhls als Fußgänger. Er darf bzw. muss somit auf Gehwegen und in Fußgängerzonen fahren, allerdings ausschließlich mit Schrittgeschwindigkeit.
Aktuell versteht der Gesetzgeber gemäß § 4 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) darunter Kfz, die nur einen Sitz, eine Leermasse unter 300 kg (einschließlich der Batterien aber ohne Fahrer) sowie einen Elektroantrieb haben und ihrer Bauart gemäß für den Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmt sind. Außerdem muss das zulässige Gesamtgewicht unter 500 kg liegen.
Es gilt ein Mindestalter - auch ohne Führerschein: Ein elektrischer Krankenfahrstuhl bis 15 km/h Höchstgeschwindigkeit darf ohne Führerschein von Personen ab 15 Jahren geführt werden.
Grundsätzlich muss für einen Krankenfahrstuhl mit über 6 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit eine Versicherung abgeschlossen werden. Ein motorisierter Krankenfahrstuhl nach aktuellem Recht ist zulassungsfrei und somit auch steuerfrei.
Verkehrsrechtlich ist eine Person auf einem Krankenfahrstuhl, obwohl sie ein elektrisches Kfz führt, dann anzusehen, als wäre sie ein Fußgänger.
Inhaber einer Prüfbescheinigung für Krankenfahrstühle nach § 5 Absatz 4 dieser Verordnung in der bis zum 1. September 2002 geltenden Fassung sind berechtigt, motorisierte Krankenfahrstühle mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 10 km/h nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 dieser Verordnung in der bis zum 1. September 2002 geltenden Fassung und nach § 76 Nummer 2 dieser Verordnung in der bis zum 1. September 2002 geltenden Fassung zu führen.
Demnach darf ein Krankenfahrstuhl mit 25 km/h auch weiterhin führerscheinfrei geführt werden, wenn eine entsprechende Prüfbescheinigung vorliegt. Darüber hinaus ist es zulässig, einen zweisitzigen Krankenfahrstuhl bis 25 km/h Höchstgeschwindigkeit (einem Auto ähnlich, sogenannte „25er“) zu führen, wenn diese bis zum 30.
Für sie wird die Führerscheinklasse AM benötigt. Bauartbedingt dürfen sie nicht schneller als 45 km/h fahren und der Hubraum muss unter 50 ccm liegen.
Elektro-Trikes als Krankenfahrstühle
Unsere Dreiradroller sind mit Ausnahme der Kabinenroller unter bestimmten Voraussetzungen als Krankenfahrstühle geeignet und zugelassen. Das Fahrzeug muss in seiner Bauart für die Nutzung durch Körperbehinderte geeignet seindarf nicht mehr als einen Sitz habenkann überdacht seindarf leer samt Akku aber ohne Fahrer höchstens 300 kg wiegendarf höchstens ein zulässiges Gesamtgewicht von 500 kg habendarf maximal 110 cm breit seindarf bauartbedingt höchstens 15 km/h fahren
Wenn unser Elektro Trike nur im langsamen Gang mit 6 km/h fährt, dann kann es als Krankenfahrstuhl völlig ohne irgendeine Genehmigung gefahren werden. Das dürfen sogar behinderte Kinder unter 15 Jahren, die auf ein solches Fortbewegungsmittel angewiesen sind.
Eine Mofa-Prüfbescheinigung braucht, wer mit einem Fahrzeug über 10 km/h Geschwindigkeit unterwegs ist und das gilt nun für Kranke oder Behinderte, die gerne etwas schneller fahren wollen ebenso wie für alle anderen, die mit unseren Elektromobilen am Straßenverkehr teilnehmen.
Die Mofa-Prüfbescheinigung kann bei Fahrschulen oder anderen Bildungseinrichtungen erworben werden und umfasst eine Doppelstunde Praxis und sechs Doppelstunden Theorie. Zum Abschluss wird eine theoretische Prüfung abgelegt.
Wenn Sie sich diesen wetterfesten Elektroflitzer leisten, dann brauchen Sie mindestens den Führerschein AM.
Sie beinhaltet auch eine Regelung für Altfälle. Darin ist festgehalten, dass Personen, die ein Fahrzeug vor dem Stichtag 01.09.2002 als Krankenfahrzeug zugelassen haben, dieses auch weiter fahren dürfen, auch wenn es den heutigen Regelungen nicht entspricht.
Elektromobile und Verkehrsvorschriften
Das Elektromobil ist ein immer beliebteres Gefährt, da es Menschen mit Gehbehinderung Mobilität und Freiheit bietet. Der Fahrer ist ein regulärer Verkehrsteilnehmer, für den die Straßenverkehrsvorschriften genauso gelten, wie für alle anderen. Dennoch gibt es ein paar Besonderheiten, die Sie beachten sollten.
Eine Führerscheinpflicht besteht für Elektromobile grundsätzlich nicht. Allerdings dürfen die Fahrer nicht jünger als 15 Jahre sein - falls doch, muss eine Ausnahmeregelung vorliegen.
Elektro-Scootern mit einer Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h ist seit 2002 ein Führerschein der Klasse AM erforderlich.
Für Elektromobile ist eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung vorgeschrieben.
Dass Elektromobile ohne Führerschein im Straßenverkehr benutzbar sind, gilt allerdings nur für Modelle mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h. Da Elektromobile als Krankenfahrstühle eingestuft werden, gilt §4 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Somit dürfen die betreffenden Fahrzeuge 300 kg wiegen und nicht breiter als 110 cm sein.
Verkehrsregeln und Sicherheitstipps
Wenn Sie mit einem Elektromobil mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h unterwegs sind, dürfen Sie auf Fahrrad- und Fußgängerweg unterwegs sein und die Straße überqueren. Mit diesem Gefährt dürfen Sie aber nicht auf die Autostraße, da das Fahrzeug keine Straßenzulassung oder TÜV hat. Elektromobile ab einer Geschwindigkeit von 15 km/h dürfen auf der Straße fahren, aber auch auf Fuß- und Radwegen.
Es ist wichtig zu wissen, dass Sie die Autobahn erst mit einem Fahrzeug ab 60 km/h befahren dürfen. Ansonsten ist das Fahren auf der Autobahn strikt verboten.
Auch für Krankenfahrstuhl und Elektromobil-Fahrer gelten Alkoholgrenzwerte ebenso wie für Autofahrer:
- 0,5 bis 1,09 Promille ist eine Ordnungswidrigkeit - mit Bußgeldbescheid um 500 Euro, einen Monat Fahrverbot sowie zwei Punkte in Flensburg.
- 1,1 Promille und mehr ist eine Straftat.
- Führerscheinanfänger in der Probezeit = 0,0 Promille am Lenker.
Das Fahrzeug hält Kräfte von bis zu 0,8 G bei Gefahrbremsung aus. Das heißt die Bremsen ziehen auf beide Räder einer Achse.
Nach dem geltenden Verkehrsrecht ist ein Elektromobil ein sogenannter Krankenfahrstuhl. Damit gelten die Regelungen der Straßenverkehrsordnung.
Erlaubt ist das Fahren auf dem Gehweg und Fußwegen, soweit diese nicht vorhanden sind, dürfen Sie auch auf der Straße fahren. Außerhalb geschlossener Ortschaften ist auch die Benutzung der Radwege erlaubt. Dabei ist eine Höchstgeschwindigkeit von höchstens 6 km/h erlaubt.
Easy Go Scooterfahrrad
Das Easy Go ist ein Fahrrad und ein Elektromobil in einem. Das Elektromobil Fahrrad kann auf zwei verschiedene Arten verwendet werden, als Fahrrad und als Elektromobil.
Fahren Sie mit dem Easy Go auf dem Fußwege, befolgen Sie die Regeln für Fußgänger und dürfen Sie nicht schneller fahren als 6 km/h.
Auswahlkriterien für E-Mobile
Nach geltendem Recht muss ein motorisierter Krankenfahrstuhl, der ohne Führerschein und Zulassung gefahren werden darf, folgende Merkmale erfüllen (§ 4 Abs. 1 Nr.
- Sitz: Gerade bei längeren Strecken ist ein ausreichend bequemer Sitz sowie ein komfortables Fahrwerk ein wichtiger Aspekt.
- Geschwindigkeit: Sollten regelmäßig längere Strecken zurückgelegt werden, ist die Anschaffung eines E-Mobils mit einem Höchsttempo über 20 km/h eine Überlegung wert. Jedoch sollte man sich im Klaren darüber sein, dass für diese E-Mobile meist ein Führerschein oder zumindest eine Prüfbescheinigung erforderlich ist.
Finanzierung und Zuschüsse
Doch unter Umständen übernimmt die Krankenkasse die Kosten oder zumindest einen Teil davon. Zu beachten ist, dass nur E-Mobile bis 15 km/h bezuschusst werden.
Sicherheit
- Bremsen: Bei den Bremssystemen gibt es unterschiedlichste Ausführungen. Die einen verfügen nur über eine starke Motorbremse und die anderen haben ein separates Bremssystem an Bord. Gerade bei den separaten Bremssystemen ist darauf zu achten, dass diese nicht zu schwergängig und gut erreichbar sind.
- Sicherheit: Manche E-Mobile sind mit einer automatischen Leistungsreduktion bei Kurvenfahrten ausgestattet. Diese Funktion stellt sicher, dass das Fahrzeug bei zu schnell gefahrenen Kurven nicht ins Kippen gerät.
Zusammenfassung der Führerscheinanforderungen
Die Führerscheinanforderungen für Elektro-Dreiräder, Elektroroller und Elektromobile hängen von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Höchstgeschwindigkeit, die Leistung des Fahrzeugs und die geltenden Gesetze. Es ist wichtig, sich vor dem Kauf und der Nutzung eines solchen Fahrzeugs über die spezifischen Anforderungen zu informieren, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
| Fahrzeugtyp | Höchstgeschwindigkeit | Führerschein erforderlich | Mindestalter |
|---|---|---|---|
| Elektro-Dreirad (Trike) | Bis 45 km/h | AM (oder höher) | 15 Jahre |
| Elektroroller | Bis 45 km/h | B (oder AM ab 15 Jahren) | 15 Jahre (AM), 18 Jahre (B) |
| Krankenfahrstuhl | Bis 6 km/h | Nein | Kein Mindestalter |
| Krankenfahrstuhl | Bis 15 km/h | Nein | 15 Jahre |
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